Leider zwingen mich ein wichtiges Update meiner früheren Einschätzung hier ein paar Tafeln zuvor (
https://www.politik-sind-wir.net/sh...-urteilt-in-Fragen-AlG2?p=1349209#post1349209) - so irgendwo zwischen dem ganzen Spam - und der Wahnsinn in Lateinamerika zu einem verfrühten Überflug über Posiwirien, aber es ist wirklich nur ein kurzes Flächenbombardement. ;-/
Ich hatte mir natürlich nicht den gesamten Kauderwelsch reingezogen und erstmal nur die Presse konsumiert dazu (eigentlich nur T-News). Gestern habe ich dann mal den halben Abend etwas genauer nachgeforscht auf diversen Seiten und auch in Themen-Foren und mir am Ende auch dieses widersprüchliche, halbherzige Urteil in Gänze reingezogen. Und es ist in der Tat erbärmlich, welche kleinen Hintertüren man den Soziopathen und Sozialdarwinisten aus der Systempolitik sowie ihrem neoliberalen Anachronismus da wieder läßt und wie man evidente Sachverhalte verdreht oder weglabert. Da sieht man, daß auch dieses Verfassungsgericht, dem jetzt ein ehemaliger (CD)U-Hansel vorsitzt, der natürlich ganz plötzlich neutral und objektiv geworden ist, und bei denen alle Richter wohl aus der Bonzenkaste stammen dürften, selbst ein Fall für den Verfassungsschutz ist - aber der ist ja Teil des herrschenden systemischen Verbrechersyndikats. Kann man vergessen; hat alles längst keine Legitimation mehr und darf im Grunde bolivianisiert werden. In La Paz saß ein sozialer gewählter Presidente und wird weggeputscht, weil das Wahlergebnis rechten, systemischen Soziopathen aus In- und Ausland nicht paßt, während einer derer neoliberalen Marionetten in Argentinien gerade wieder bewiesen hat, was seine Politik bedeutet, und aus dem Amt gejagt wurde (und in Chile der nächste), aber hier erlaubt man, daß verlogene, asoziale Verfassungsfeinde aus Politik, Justiz und Wirtschaftsmafia ewig weitermachen dürfen - und deren hörige Exekutiven.
Man muß sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Der GG-widrige Sanktionsterror des Staates zugunsten der Strippenzieher aus der Wirtschaftslobby hinter selbigem wurde ja zumindest in Teilen dann doch als verfassungswidrig eingestuft, aber wie kann es angehen, daß so etwas dann erst nach fast 15 Jahren festgestellt und untersagt wird? Das ist der tolle "Rechtsstaat" hier, oder was? Wie viele Systemopfer sind seitdem dadurch verarmt, obdachlos geworden oder gar verreckt? Während die Richter und ihre systemischen Politkumpels - und beider Vorgesetzte aus der Wirtschaft - weiter Kaviar fraßen. Und hätte das Gericht sich, das GG und seinen Job ernst genommen, dann hätte ein klipp und klarer Wegfall der Sanktionen generell dabei herauskommen müssen, denn das ganze ALG2 ist schon so knapp bemessen, daß schon JEDWEDE Kürzung ein menschenwürdiges Existenzminimum leicht unterschreiten kann - wenn es das nicht gar von Anfang an tut.
Das Erbärmlichste ist natürlich, für die Zukunft ein niederträchtiges kleines Hintertürchen für lebensbedrohende Totalsanktionen doch noch zumindest einen Spalt weit geöffnet zu lassen. Man macht anscheinend viel von diesen Studien abhängig, ob der Sanktionsterror Wirkung zeige - was man anscheinend bei 30%igen Sanktionen derzeit nicht anzweifelt, bei solchen darüber hinaus aber schon seitens des Gerichts. Einmal mehr frage ich mich dabei, was die Wirkung der GG-widrigen Maßnahme nun damit zu tun haben soll, daß es weniger GG-widrig ist und NICHT gegen ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen soll. Das ist erbärmlich. Einerseits stellt man GG-gemäß fest, daß dieses Minimum de facto unabhängig vom Verhalten der Person gewährleistet zu werden hat, andererseits schränkt man das ein paar Absätze später wieder niederträchtig ein. Weswegen wird denn in erster Linie, von Meldeversäumnissen abgesehen, sanktioniert: eben weil jemand es nicht einsieht, jeden Drecksjob zu jeder rechtlosen Dumping-Kondition zu machen oder eben keinen Sinn in irgendwelchen Arschplatttsitzmaßnahmen sieht in x-facher Ausführung, die oft nur dazu dienen, die AL-Statistik noch etwas besser fälschen zu können. Und genau die alle wären dann wieder vom Sanktionsterror betroffen.
Ich habe das jetzt - und anscheinend auch die Presse und sogar die BA/Mobcenter - aber dennoch erstmal so verstanden, daß Sanktionen über 30% auf unbestimmte Zeit ausgesetzt sind. So gesehen ist das trotzdem erstmal ein Fortschritt, wenn auch kein ausreichender. Vielleicht bleibt es dabei, vielleicht kommen diese Trickbetrüger in den systemischen Parlamenten aber auch irgendwann mit dubiosen, korrupten, manipulierten oder komplett gefakten Studien angeschissen, die ihnen die Hintertür der Totalsanktion dann wieder öffnen. Ist denen durchaus zuzutrauen. Schlimm jedenfalls, daß mit diesem Urteil der Sanktionsterror offiziell verfassungsrechtlich "legitimiert" wurde von diesen Verfassungsfeinden in der Justiz - die einer menschenverachtenden Legislative mal wieder teilweise Schützenhilfe gewähren und überdies auf Zeit spielen bzw. am liebsten gar nicht die Verantwortung übernehmen wollen. Das hat ganz erbärmliche Signalwirkung und öffnet möglichen miesen Tricksereien und Willkür in Zukunft Tür und Tor. Deutschland will eben unbedingt ein Akt des asozialen, vorgestrigen neoliberalen Anachronismus' bleiben auf absehbare Zeit.
Aber die Umstände werden es zum Umdenken ZWINGEN...und nicht nur es, aber hier scheint der Groschen, wie im angelsächsischen Raum inkl. Nordamerika, ganz besonders langsam zu fallen.
Auch ist völlig unverständlich, warum die zehnprozentigen Kürzungen wegen Meldeversäumnissen und der Sonderterror gegen U-25-jährige nicht gleich mit geklärt wurden. Wenn die eine Sanktion GG-widrig ist, dann wohl auch eine andere, wenn es unter'm Strich das Gleiche bedeutet - oder gegen andere Personenkreise. Wobei das schon ganz besonders verlogen und dreist sein müßte, Jugendliche jetzt weiter GG-widrig zu behandeln. Wenn man für Erwachsene feststellt, daß eine Kürzung von mehr als 30% des Regelsatzes gegen das GG verstößt, dann gilt das ja wohl automatisch auch für Jugendliche. Jedenfalls glaube ich nicht, daß im GG steht, daß U-25-Jährige diskriminiert und mehr fertig gemacht werden dürfen als andere - oder KEIN Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum haben... Na ja, und eine zehnprozentige Kürzung ist ja ohnehin noch innerhalb des verlogenen erlaubten Bereichs, aber natürlich keine Akkumulation dieser Sanktionen innerhalb kürzerer Zeit. Da wäre dann also auch noch Klärungsbedarf.
Alles in allem durchaus erstmal eine spürbare, wenn auch viel zu späte Erleichterung, die Obdachlosigkeit und bitterste existentielle Not in vielen Fällen verhindern dürfte in Merkels "Gut und Gerne"-Land, aber dennoch einmal mehr eine halbherzige Entscheidung mit niederträchtigen Hintertürchen und Unsicherheit für die Zukunft. Das hat noch keinen endgültigen Charakter gegenüber dem GG-widrigen Sanktionsterror zwecks Dumpingjobförderung und Entrechtung.
Auch ist nach wie vor viel zu wenig Schonvermögen erlaubt, so daß nach relativ kurzer Zeit jeder immer wieder quasi bei Null anfangen darf, nur weil er/sie mal wieder eine Zeit lang in Ha(r)tz4 gerutscht ist, was heutzutage und in Zukunft erstrecht schnell gehen kann - oder auch bez. Grundsicherung nachher, die für immer mehr Menschen gelten wird und wo das Schonvermögen NOCH geringer als beim ALG2 ist. Wirklich "motivierend", sowas... ;-P
Was nützen schon Gesetze, wenn sich keiner findet, sie durchzusetzen; da nehm' ich lieber Klopapier... ;-/