Dr. Petry hat in ihrem Klein-Unternehmen vor allem das Wissen ihrer Mutter genutzt, denn das Produkt ihrer Firma PURinvent GmbH basierte auf einem Patent ihrer Mutter. Deren Wissen über die Polyuretanproduktion im VEB Kombinat Synthesewerk „Walter Ulbricht“ in Schwarzheide und "Chemie am Kaffeestisch" dürften also wichtig gewesen sein! (weniger was sie von Bayer AG als "Werkstudentin" oder später im Institut für Humangenetik mitbekommen hat.)
im Lebenslauf: "Während des Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei der Schering AG und der Bayer AG."
Von "erfolgreich" verkauft kann wohl keine Rede sein, denn sie hat 2013 für ihre Firma Insolvenz anmelden müssen und als Folge 2014 auch Privatinsolvenz!
>> ... „Sechseinhalb Jahre nach Gründung meines Unternehmens PURinvent GmbH in Leipzig habe ich mich schweren Herzens entschließen müssen Insolvenz anzumelden“, schreibt die Partei-Chefin. „Obwohl unsere umweltfreundlichen PU-Kunststoffe sich auf dem Markt im In- und Ausland bewährt haben, musste ich die Konsequenz daraus ziehen, dass uns die ersten Geschäftsjahre und die Zeit der Marktdurchdringung deutlich mehr finanzielle Kraft gekostet haben als ursprünglich geplant.“ Sie wende sich mit dieser Nachricht direkt an die Partei, „weil es mir wichtig ist, auch in schwierigen Situationen den Mut zur Wahrheit zu bewahren“.
Die Nachricht von der Insolvenz kommt indes nicht überraschend. Seit ihrer Gründung im Jahr 2007 hat die PURinvent GmbH Verluste eingefahren. Als Petry und die Bank 2011 frisches Geld in das Unternehmen investierten, entspannte sich die finanzielle Lage kurzzeitig. Doch schon anderthalb Jahre später drohte erneut die Überschuldung.
<< (welt.de 16.10.2013)
>> Dass es auch ein privates Insolvenzverfahren geben würde, hatte Petry bereits im März öffentlich angekündigt. Der Preis für die Firmenrettung bestehe „in der persönlichen Übernahme finanzieller Verpflichtungen aus persönlichen Bürgschaften für ihre alte Firma Purinvent“, schrieb sie. Und weiter: „Diese werden im Rahmen eines privaten Insolvenzverfahrens geregelt, nachdem ein für die Gläubigerbanken attraktives Vergleichsangebot aus nicht nachvollziehbaren Gründen von einer Gläubigerbank nicht angenommen wurde.“
Da sie mit ihrer Firmengründung „aktiv in Arbeitsplätze und umweltfreundliche Technologien“ investiert habe, sehe sie dem Verfahren gelassen entgegen. „Ich bin sicher, dass im Rahmen dessen eine akzeptable Lösung für beide Seiten gefunden wird. Was wir den Banken angeboten haben, stellt sie besser als etwaige Pfändungserlöse aus einer Regelinsolvenz“, so Petry.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine sogenannte Verbraucherinsolvenz, die dann in Kraft tritt, wenn eine Privatperson sich überschuldet hat. Bei Petry geht es um eine Privatinsolvenz als Folge der Unternehmensinsolvenz auf der Grundlage eines gerichtlichen Vergleichs mit den Kreditgebern.
<< (welt.de 17.06.2014)