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aha, deshalb haben wir ja keinen Verfassungsschutz, sondern einen Grundgesetzsschutz...???Ganz sicher hab ich mich damit beschäftigt, brauche niemandem etwas vorzuphantasieren!
Mittlerweile solltest selbst du begriffen haben, dass die sog. Verfassung lediglich ein Grundgesetz ist und nur für BRD Personal gilt:
Art.20:
,,(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Da steht nichts von Deutschen Staatsangehörigen und das ist Absicht!
Bevor du hierauf antwortest, schaue Dir folg. Gesetze an, lies sie paar Mal durch und denke nach!:
Die folg. Gesetzeswerke stehen in ihrer Hirarchie weit über einem Besatzungsrecht wie Dein Grundgesetz
BGB Art.5 und Art.50 (genau lesen!!!)
BGB §227 - 1,2
StGB §32-1,2
Falls Du kein Deutscher Staatsangeh. gem. RuStAG 1913 bist, dann ist dein Grundgesetz allias Verfassung für Dich zuständig! Viel Spaß damit!
Alles klar?
Ob es nun Verfassung oder Grundgesetz heißt, ist sowas von panne, dass man damit nicht mehr hausieren gehen sollte. Entscheidend sind die Gesetze. Und da Deutschland ein Rechtsstaat ist, gelten diese nicht nur für Deutsche, sondern auch für Straftäter auswärtiger Provenienz, welche sich auf dem Boden dieser Republik aufhalten. Ggf. gibt es Abkommen mit anderen Staaten, welche diese Straftäter zu den ihren zählt und um Auslieferung nachsucht.
Wem diese Republik nicht gefällt oder passt, kann durchaus in ein Land seiner Wahl ziehen, denn es gibt keine Mauer um diese Republik. Allen anderen, welche die Grundsätzlichkeit dieser Nation nicht in Zweifel ziehen, kann man nur wünschen, dass sie die Gunst der Stunde nutzen, und nie wieder in eine nationale Verwirrung zu geraten.