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Ist die ARD überhaupt rechtsfähig?

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Ist die ARD überhaupt rechtsfähig?

Diesmal schwerer Stoff, aber hochinteressant.

Quelle: (Bitte Original lesen, da Text nicht hier reinpasst)

http://www.danisch.de/blog/2017/02/19/die-ard-als-krimineller-zensur-vollstrecker/




Die ARD als krimineller Zensur-Vollstrecker
Hadmut
19.2.2017 1:24

Der Mitteldeutsche Rundfunk hat versucht, mich wegen meines Blogs abzumahnen und auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Hat – bisher – nicht funktioniert.

Einblicke in ein verlogen-perfides Zensursystem und finstere Machenschaften. Eine Betrachtung der Glaubwürdigkeit der Staats-Medien. Etwas Kommentar zu den Zensur-Gesetzentwürfen von CDU und SPD.

[Kleines, schönes, juristisches Update]

(ca. 18.000 Worte)
Der Anlass

Mitte Januar gab es in einem Hörsaal der Uni Magdeburg Randale. Die Hochschulgruppe der AfD wollte Politiker und einen Biologen auftreten lassen, wobei letzterer – behauptet – wissenschaftlich Kritik an Gender Studies vortragen wollte. Linke Studentengruppen und Dozenten hatten daraufhin eine Veranstaltung im selben Hörsaal direkt davor angesetzt, haben den Hörsaal besetzt, indem sie da drin geblieben sind, Transparente gezeigt, Pfeif- und Schreikonzerte veranstaltet, den Vortragsbereich des Hörsaals blockiert und keinen Zweifel daran gelassen haben, dass sie die Veranstaltung vereiteln wollten. Aus dem Zusammenhang und den Videoaufnahmen ergibt sich (meines Erachtens), dass man versucht hat, vordergründig „friedlich“ zu demonstrieren, unterschwellig die AfD aber zu Handgreiflichkeiten zu provozieren und das dann demonstrativ zu zeigen. Dabei sind aber die linken Aktionen eskaliert und zudem während der Vorgänge eine Art Antifa-naher Schlägertrupp in den Hörsaal gekommen, der kurz vor Eintreffen der Polizei wieder abzog.

Ich war da nicht dabei und habe erst danach aus Medien und durch Leserhinweise erfahren, aber darüber berichtet und das kommentiert, weil es thematisch sehr genau in mein Blog passte, Medienkritik ist ein Dauerthema. Ein zentraler Kritikpunkt war dabei die fragwürdige Berichterstattung der Medien. Eine Frage war, warum überhaupt Reporter und mindestens ein Fernsehteam anwesend waren, was an Universitäten ja nicht üblich ist. Irgendwie müssen sie ja vorher davon gewusst haben und auf die Bilder der Demonstrationen und die erwartete Reaktion AfD aus gewesen sein, was nicht dazu passt, dass die Auseinandersetzungen angeblich spontan und so ungeplant passiert sind.

Ein zweiter Punkt war, dass man das in den Medien verzerrt dargestellt hat. Erst hieß es, dass Studenten friedlich demonstriert hätten, und erst später, nachdem das in den Social Media mit privaten Handy-Videos und in anderen Medien rumging, gab man mehr oder weniger zu, dass es zu einem Gewaltausbruch von linker Seite gekommen war.

Ich hatte dazu mehrere Blog-Artikel geschrieben, vor allem Gender-Studies: Bürgerkrieg im Hörsaal, Der AfD eine Bühne gebaut und Der MDR und die Schläger.

Und darin hatte ich auch auf zwei Text-Artikel des MDR verlinkt und daraus zitiert, Proteste gegen AfD-Vorlesung an Uni Magdeburg und “Studenten haben Werbung für AfD gemacht”.

Bitte schaut Euch diese beiden MDR-Artikel nochmal explizit an, vor allem auch die Fotos (Texte und Fotos dort angegeben als von Stephan Schulz). Da wird die Randale überhaupt nicht gezeigt. Man sieht brave Studenten, die artig auf ihren Plätzen sitzen und Transparente und nette Luftballons hochhalten. Und ein Fernsehteam, das angeblich gekommen ist, um Studentinnen mit Luftballons zu filmen.

Ich halte das für „Fake-News“.

Da wird systematisch ein falsches Bild dargestellt, um die Sache politisch in eine bestimmte Richtung zu schieben. Und das halte ich ja gerade vor der aktuellen Fake-News-Kampagne und der anstehenden Bundestagswahl für kritisch. Linke Gewalt wird zu sehr runtergespielt. Nach meinem Eindruck hat man da versucht, eine politische Falle zu stellen, der MDR war Teil dieser Falle, nämlich das Ohr und Auge, vor dem die Falle zuschnappen sollte, und dann hat’s halt nicht so geklappt wie geplant. Das ist mein Eindruck, und es ist meine Meinungsfreiheit, diese Art der Berichterstattung schlecht zu finden und zu kritisieren.

Manche Leser, die mir auf Twitter folgen, werden sich erinnern, einigen war das ja auch aufgefallen, dass ich im Anschluss daran einen Twitter-Disput mit dem MDR-Reporter Stephan Schulz hatte, den dieser aber in der Nacht darauf komplett wieder gelöscht hat. Da hatte ich einen dieser Tweets bereits zitiert.

Ich hatte die Sache längst ad acta gelegt, für erledigt und Schnee von gestern gehalten, inzwischen weit über 100 neue Artikel geschrieben.

Ich habe der Sache auch keine hohe Bedeutung zugemessen. Ich habe sie zwar als eine neue Episode im Propaganda-Müll und subversiven Parteienwahlkampf von ARD und ZDF eingeschätzt, aber Herrje, tun die das nicht ständig? Ist es nicht auffällig, dass sie dann, wenn es um politisch-korrekten Käse geht, alles völlig ungeprüft und trotz grober Widersprüche gegen jede Empirie durchquatschen und sogar ganze Fernsehserien um frei erfundene Ideologien bauen, alles abweichende aber sofort als „postfaktisch“ und „fake-news“ angreifen? Ist es nicht geradezu verlogen, dass sie ihre gesamte Programmrichtung auf „post-strukturalistische“ (also gewollt realitätsleugnende) und frei erfundene Ideologien ausrichten, und andere dann als „postfaktisch“ und „fake-news“ beschimpfen? Die ZDF heute-show war auch nur am Anfang witzig. Inzwischen sind (oder waren) die so auf Polit-Hetze gegen alles, was nicht politisch korrekt ist, ausgerichtet, dass man Welke durchaus als den direkten Nachfolger von von Schnitzler ansehen kann. Irgendjemand scheint ihnen die Meinung gegeigt zu haben, denn inzwischen haben sie sich merklich wieder etwas gefangen, aber witzig sind sie nicht wieder geworden. Und hat man nicht ständig Partei-Propagandisten wie Anne Wizorek oder Sascha Lobo in ihren Talkshows und Nachrichtensendungen? Wollten ARD und ZDF ernsthaft gegen „Fake News“ und „postfaktisch“ vorgehen, müssten sie erst mal mindestens dreiviertel ihres Programms und ihres Personals rauswerfen. Ich habe auch in meinem Bekanntenkreis fast niemanden mehr, der ARD und ZDF in politischen Angelegenheiten noch über den Weg traut.

Deshalb habe ich diesen Vorgang in Magdeburg nicht als herausragend, sondern nur wieder als einen weiteren in der Kette von Manipulationen und Falschdarstellungen angesehen. Mehr als Tages-, oder sagen wir mal Wochenaktualität und Archivwert (falls man mal was belegen soll, denn wenn man sie kritisiert, fordern sie ja immer Belege) habe ich der Sache nicht beigemessen.
Die Abmahnung
Die Frist

Am 8.2.2017, also etwa vier Wochen nach den Artikeln, bekam ich von einem Rechtsanwalt „vorab per E-Mail“ abends um 18:15 ein Schreiben, in dem er anzeigt, den Mitteldeutschen Rundfunk und jenen Stephan Schulz zu vertreten, mir Rechtsverstöße und Unwahrheiten vorwirft, und mir eine Frist bis 10.2.2017, 12:00 setzt, (also weniger als 42 Stunden, und da geht noch Schlaf ab und dass ich es ja auch nicht gleich gesehen habe, ich bekomme viele, manchmal bis zu 200 Mails am Tag) um Aussagen aus meinem Blog zu löschen, einen Unterlassungsvertrag mit Vertragsstrafe zu unterzeichnen und noch seine Anwaltskosten zu übernehmen.

Bemerkenswerterweise war die Frist schon deshalb nicht einhaltbar, weil das Schreiben ja nur „vorab“ zur Information übersandt worden, also eigentlich nicht wirksam war, und die Papierversion mit Poststempel vom 10.2. erst nachmittags am Samstag, 11.2. bei mir ankam. Also das, was ich nach Vorstellung des Anwaltes hätte unterschreiben sollen, erst mehr als 24 Stunden nach Ablauf der Frist ankam. Schon das zeigt, dass die Frist absurd kurz war.

Dazu muss man wissen, dass kurze Fristen sowieso nur dann zulässig sind, wenn die Sache eilbedürftig ist. Und das ist sie nach 4 Wochen nicht mehr, zumal die typische Aufmerksamkeitsspanne in einem Blog (jedenfalls einem Hochfrequenzblog wie meinem) etwa 4 Tage reicht. Artikel, die einen Monat zurückliegen, liest eigentlich keiner mehr, wenn sie nicht irgendwo verlinkt werden und einen Dauerbezug haben. Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern. Bei Abmahnungen, die nicht eilbedürftig sind, sind aber Fristen von 1 bis 2 Wochen einzuräumen und nicht von weniger als 2 Tagen.

Auffällig war auch das Timing. Denn die Mail kam am Mittwoch um 18.15, und zu dieser Zeit bekäme man keinen Anwalt mehr. Ich bin zudem berufstätig und hatte (was die freilich nicht wissen konnten) am Donnerstag abend einen Arzttermin, es war also praktisch gar nicht möglich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Und selbst wenn, dann hätte dem die Zeit auch nicht gereicht, um sich einzuarbeiten und etwas zu schreiben. Denn Anwälte können auch nicht alles stehen und liegen lassen und sind vormittags oft bei Gericht.

Das ganze Ding war also ersichtlich auf Überrumpelung ausgelegt und so terminiert, dass man effektiv keinen Anwalt mehr bekommen konnte, also Leute als Laien anzugreifen und von rechtlicher Beratung abzuschneiden. Und dazu kommen noch einige Täuschungsaspekte, die ich unten erkläre.

Es war also klar, dass das Ding eine Meile gegen den Wind stinkt.

Ich habe dann innerhalb der Frist geantwortet, aber die gewünschten Erklärungen natürlich nicht abgegeben, stattdessen bis Sonntag Strafanzeige wegen versuchten Betruges und versuchter Erpressung, Beschwerde bei der Anwaltskammer, Beschwerde beim MDR, an den Fernsehrat und den Verwaltungsrat und Schutzschriften bei den einschlägigen Landgerichten eingereicht.
Darf ich die Abmahnung hier veröffentlichen?

(Sorry, gehört nicht zur eigentlichen Story, muss aber sein, um dem Leser den Inhalt des Anwaltsschreibens hier zeigen zu können.)

Abmahnanwälte reagieren häufig überaus aggressiv und mit der nächsten Abmahnung, wenn man ihre Abmahnschreiben veröffentlicht oder auch nur erwähnt, von wem man abgemahnt wurde. Die wollen das meist sehr geheim halten, was paradox ist: Denn sie drohen ja damit, einen vor Gericht zu bringen, und die Verhandlungen sind in einem Rechtsstaat öffentlich. Was aber auch klar ist: So manche Abmahnung ist dubios, und so mancher Abmahner geht nicht gegen falsche Behauptungen vor, sondern weil er was zu verbergen hat.

(An dieser Stelle könnte man die Frage stellen, ob wir wirklich ein Rechtsstaat sind, denn viele Gerichte entscheiden in sowas gern, dass die Sache so eilig sei, dass die Entscheidung ohne Verhandlung und Anhörung des Antragsgegners getroffen werden muss, womit die Sache vor allem der Öffentlichkeit entzogen und das rechtliche Gehör verwehrt wird. Mir konnte noch nie ein Jurist vernünftig erklären, warum man die Verhandlung dann nicht nachholt. Und mir hat noch nie ein Politiker erklärt, warum man das nicht mal in ein faires System umbaut. Anscheinend haben Justiz und Politik ein deutliches Interesse, solche Verfahren am Rechtsstaat vorbei zu betreiben.)

Ich habe das daher daher rechtlich recherchiert und schreibe das hier nicht, weil es inhaltlich zum Artikel gehört, sondern um gleich zu signalisieren, dass ich mich auch da gegen Abmahnversuche wehren werde und passende juristische Munition auf Lager habe.

Grundsätzlich gilt kein Sonderrecht für Abmahnschreiben, sie sind bezüglich ihrer Veröffentlichung rechtlich wie jedes andere private Schreiben oder Anwaltsschreiben zu behandeln. Es gibt, anders als von manchen Juristen behauptet, da keinen besonderen Diskretionszwang. Man muss halt nur aufpassen, vor allem, wenn man verurteilt wurde oder eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, dass man durch die Veröffentlichung nicht gerade die Behauptung wiederholt, die man nicht mehr äußern darf.

Ob man ein privates Schreiben (egal ob Papier oder e-mail), dessen Empfänger man ist, veröffentlichen darf, hängt im wesentlichen an zwei Rechtsfragen.

Die erste betrifft das Urheberrecht. Grundsätzlich kann ein solches Schreiben immer auch ein Werk und damit vor Veröffentlichung durch Andere geschützt sein. Dass aber so ein Brief eine schöpferische Tiefe im Sinne des Urheberrechts hat, ist nicht selbstverständlich. Und in einem Anfall seltener Selbstkritik sind die Juristen zu der Auffassung gekommen, dass das typische Anwaltsschreiben aus Standardformulierungen, Textbausteinen und den einschlägigen Floskeln eben gerade keine schöpferische Tiefe hat und deshalb kein Werk im urheberrechtlichen Sinne ist. Das ist zwar nicht ausgeschlossen, aber ein Anwalt müsste schon eine sehr aus dem Durchschnitt herausragende Originalität hervorbringen, um seine Schriftsätze unter Urheberschutz zu stellen.

Die zweite Rechtsfrage betrifft die Persönlichkeitsrechte des Absenders und der Mandanten. Die Rechtsprechung verwendet hier wie in vielen Bereichen das Sphärenmodell aus Sozial-, Privat- und Intimsphäre, die wie Zwiebelschalen geschachtelt und aufsteigend unterschiedlich stark geschützt sind. Anwaltliche Schreiben zwischen Parteien werden – nach älterer Rechtsprechung – dem Berufsfeld und damit in der Regel dem Sozialfeld des Anwaltes zugeordnet, das nicht nur relativ schwach geschützt ist, sondern auch einer Abwägung mit Gegeninteressen unterliegt, vor allem einem Informationsrecht der Öffentlichkeit. Man kann also nicht einfach Anwaltsschreiben ohne konkreten Zweck, etwa im Sinne von „guckt mal, wie doof der ist“, veröffentlichen. Aber wenn es ein konkretes Interesse gibt, und die Schwelle ist da sogar ziemlich niedrig, dann darf man das veröffentlichen (allerdings mit Einschränkungen, siehe unten).

Der Grund, warum Anwälte oft überzeugt sind oder waren, dass ihren Schreiben irgendso ein besonderer Diskretionsanspruch innewohnt, liegt in veralteter Rechtsprechung, vor allem der des Landgerichts Berlin. Das war der Auffassung, dass die Veröffentlichung von Abmahnschreiben deren berufliches Wirken erheblich beeinträchtigen würde. (Was bei vielen Abmahnschreiben sogar zutreffen dürfte, siehe hier und hier, wo aber noch weitere Aspekte wie beigefügte Fotos des Anwaltes eine Rolle spielten und es nur um Anonymität ging.) Und wo es um Verbote geht, ist auch das Landgericht Hamburg nicht weit, das unter dem berüchtigten Richter Buske („Hamburger Landrecht“) entschied, dass Anwaltsschreiben nicht veröffentlicht werden dürften (324 O 741/06). Auch das AG München urteilte dahingehend (161 C 1840/07).

Solche Fälle kochten hoch und schließlich hat das Bundesverfassungsgericht der Finsterheit im Abmahnwesen ein Ende bereitet, und Entscheidungen des Kammer- und Landgerichts Berlin dazu aufgehoben (1 BvR 2477/08):

Die Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben des Klägers verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 71, 162 <179>; 99, 185 <197>, stRspr.). […]

Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149>), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken.

Die restlichen Ausführungen sind zu lang, um sie hier wiederzugeben. Es geht aber wesentlich darum, dass die Gerichte versuchten, das öffentliche Interesse gegen die Persönlichkeitsrechte von Anwalt und Mandanten abzuwägen. Und das Bundesverfassungsgericht sagte, dass das so nicht geht, weil es um Meinungsfreiheit geht. Und die bedürfe eben nicht eines öffentlichen Interesses daran (sondern könnte dadurch höchstens noch erhöht werden). Deshalb sei es unzulässig, wenn ein Gericht die Veröffentlichung verbiete, weil das Persönlichkeitsrecht das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung überwiege.

Von diesem Schlag auf die Glocke geläutert entschied dann auch das LG Berlin in derselben Sache 2010 anders (27 O 184/07), nämlich wie das Bundesverfassungsgericht es vorgegeben hat.

Und schon vor dem BVerfG-Urteil sah das auch das OLG München anders (29 W 2325/07):

1. Für anwaltliche Schriftsätze gelten die allgemeinen urheberrechtlichen Vorschriften. Ein Anwaltsschriftsatz ist somit dann geschützt, wenn er eine entsprechende Schöpfungshöhe aufweist.

2. Die Veröffentlichung eines Anwaltsschreibens verletzt den Anwalt weder in seiner freien Berufsausübung noch in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn ein sachlicher Grund zur Veröffentlichung besteht. […]

Auch Anwaltsschriftsätze sind als Schriftwerke grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Sie sind grundsätzlich dem (rechts-) wissenschaftlichen und nicht dem literarischen Bereich zuzuordnen. Bei wissenschaftlichen Werken findet der erforderliche geistig-schöpferische Gehalt seinen Niederschlag und Ausdruck in erster Linie in der Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes und nicht ohne weiteres auch – wie meist bei literarischen Werken – in der Gedankenformung und -führung des dargebotenen Inhalts.

Die Frage, ob ein Schriftwerk einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzt, bemisst sich dabei nach dem geistig-schöpferischen Gesamteindruck der konkreten Gestaltung, und zwar im Gesamtvergleich gegenüber vorbestehenden Gestaltungen. Lassen sich nach Maßgabe des Gesamtvergleichs mit dem Vorbekannten schöpferische Eigenheiten feststellen, so sind diese der durchschnittlichen Gestaltertätigkeit gegenüberzustellen.

Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials (vgl. BGH GRUR 1986, 739 [740] – Anwaltsschriftsatz m.w.N.). […] Der Antragsteller trägt selbst vor, welche Anforderungen an ein Schreiben der streitgegenständlichen Art sich aus dessen Funktion zwangsläufig ergeben. […] Die Einhaltung dieser Anforderungen stellt daher für sich genommen keinen Umstand dar, der ein deutliches Überragen des Handwerklichen begründen könnte. […]

Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet seine Schranken in den Rechten anderer, zu denen die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gehört. Geht es – wie im Streitfall – um die rechtliche Bewertung des Inhalts einer bestimmten Äußerung, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums diese Vorschrift einschlägig, nicht etwa die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

Für den Schutz der Persönlichkeit des Einzelnen können sich insbesondere aus dem entgegenstehenden Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Einschränkungen ergeben. Insoweit bedarf es einer Güterabwägung im Einzelfall (vgl. BVerfG NJW 2004, 590 [591] m.w.N.).

Ich komme also zu dem wohlbegründeten Ergebnis, dass ich das Anwaltsschreiben hier veröffentlichen kann, jedenfalls wenn ich die personenbezogenen Daten des Anwaltes weglasse. Deshalb geben ich hier keine Scan des Schreibens wieder, sondern nur den Text des Schreibens.

Zudem gibt es sehr wohl ein öffentliches Interesse, denn „Fake News“ und die Sperrung von Meldungen ist hochaktuelles Thema öffentlicher Diskussion und gilt als relevant für die Bundestagswahl…
 

zwei2Raben

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Zudem gibt es sehr wohl ein öffentliches Interesse, denn „Fake News“ und die Sperrung von Meldungen ist hochaktuelles Thema öffentlicher Diskussion und gilt als relevant für die Bundestagswahl…

gut, aber zu lang. Schau, dass Du verdauliche Formate postest. Danke
 

Cotti

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ist die ard überhaupt rechtsfähig?

... Extrem langer text ...
...nein!...

rechtsfähig ist, wer rechtspflichten und rechte haben und rechtsgestaltende handlungen vornehmen kann. diese rechtsfähigkeit (englisch legal capacity) haben von natur aus nur menschen; denn nur sie „verstehen den sinn rechtlicher gebote und können sich nach ihnen richten. Auch ... Zu rechtsgestaltenden handlungen ... Sind nur menschen fähig“.
 
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Quelle: (Bitte Original lesen, da Text nicht hier reinpasst)

http://www.danisch.de/blog/2017/02/19/die-ard-als-krimineller-zensur-vollstrecker/

Zudem gibt es sehr wohl ein öffentliches Interesse, denn „Fake News“ und die Sperrung von Meldungen ist hochaktuelles Thema öffentlicher Diskussion und gilt als relevant für die Bundestagswahl…

Tja - dein Beitrag ist enorm lang.... ich empfehle dir die KUSS-Methode: Kurz, Ungeschminkt, Sachlich, Small

Außer deiner Empörung, dass Du hier eine Abmahnung vom MDR erhalten hast - oder hast Du 2 Abmahnungen "Stephan Schulz" - erhalten?

Nach welchen Kriterien und Zugrundelegung welcher gesetzlicher Anwendung begehrt dieser Anwalt überhaupt einen Unterlassungsanspruch?

Ich hab das Gefühl, dass Du frustriert über diese Abmahnung bist und hier lediglich "Dampf abzulassen".
Juristisch bringt dieser Komment wenig, um diesem Abmahnwesen Einhalt zu gebieten!

Als Blogbetreiber bist Du "de facto" Journalist.... auch dazu kein Ton von dir...

Den Rechts-Vertreter des MDR kannste ruhig nennen, da er im Auftrag einer öffentlichen Anstalt handelt und somit im öffentlichen Interesse....

Also mal Butter bei die Fische und keine hohle Hülsen streuen
 
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Tja - dein Beitrag ist enorm lang.... ich empfehle dir die KUSS-Methode: Kurz, Ungeschminkt, Sachlich, Small

Außer deiner Empörung, dass Du hier eine Abmahnung vom MDR erhalten hast - oder hast Du 2 Abmahnungen "Stephan Schulz" - erhalten?

Nach welchen Kriterien und Zugrundelegung welcher gesetzlicher Anwendung begehrt dieser Anwalt überhaupt einen Unterlassungsanspruch?

Ich hab das Gefühl, dass Du frustriert über diese Abmahnung bist und hier lediglich "Dampf abzulassen".
Juristisch bringt dieser Komment wenig, um diesem Abmahnwesen Einhalt zu gebieten!

Als Blogbetreiber bist Du "de facto" Journalist.... auch dazu kein Ton von dir...

Den Rechts-Vertreter des MDR kannste ruhig nennen, da er im Auftrag einer öffentlichen Anstalt handelt und somit im öffentlichen Interesse....

Also mal Butter bei die Fische und keine hohle Hülsen streuen


Danke für die Blumen, aber ich bin nicht der Blogbetreiber. Das ist Danisch.
Ich bin über ein anderes Forum auf diesen Blog aufmerksam geworden:

http://www.dasgelbeforum.net/mix_entry.php?id=429001

Und Danisch ist Informatiker, er betreibt diesen Blog in seiner Freizeit, nicht (haupt)beruflich.
Und ist damit kein Journalist.

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=journalist

Und was die Benennung des Rechts-Vertreters des MDR betrifft: Das ist ja einer der Knackpunkte.

So einfach darf man das wohl rechtlich nicht.

Inzwischen hat sich aber Neues ergeben:

http://www.danisch.de/blog/2017/02/...stweiligen-verfuegung-eingegangen/#more-16659

Der Anwalt von besagtem Schulz ist nun vor Gericht gegangen und damit ist Danisch am Überlegen, ob er jetzt den Namen dieses Anwaltes nennen darf:

"Jetzt muss ich mir mal überlegen, ob ich den Namen des Anwaltes und der Kanzlei überhaupt noch geheimhalten muss, wenn der doch schon selbst in ein öffentliches Verfahren eingetreten ist. Jetzt ist es nämlich kein privates Schreiben und kein Vertragsangebot mehr, sondern ein Antrag in einem Gerichtsverfahren. Und das steht ja im Gericht dann auch öffentlich angeschrieben, wer da Vertreter ist."

Gruß
Debitist

P.S.
Deine Aussage "Den Rechts-Vertreter des MDR kannste ruhig nennen, da er im Auftrag einer öffentlichen Anstalt handelt und somit im öffentlichen Interesse....", da wäre ich an Deiner Stelle vorsichtig.
Wenn ich das als Rechtsberatung auffasse und den Namen benennen würde, falls ich ihn erfahren sollte, kannst Du mal ganz schnell selbst vor einem Gericht stehen.
Da überlasse ich es lieber Dir, den Namen des Anwaltes und der Kanzlei zu benennen, wenn Du ihn rauskriegst.
 
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Jakob

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Debitist, wenn du Respekt vor deinen Mitforisten hast und an einer regen Diskussion Interesse hastt, dann mach eine 100-Worte-Zusammenfassung und mache sie selbst.
 
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Debitist, wenn du Respekt vor deinen Mitforisten hast und an einer regen Diskussion Interesse hastt, dann mach eine 100-Worte-Zusammenfassung und mache sie selbst.

Das ganze ist doch ein Quatsch hoch drei.

Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die ARD natürlich rechtsfähig.
 

Jakob

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Das ganze ist doch ein Quatsch hoch drei.

Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die ARD natürlich rechtsfähig.

Scho klar, aber ich möcht halt nicht 18.000 Worte lesen, um zu diesem erwartbaren Schluss zu kommen.:giggle:
 
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Scho klar, aber ich möcht halt nicht 18.000 Worte lesen, um zu diesem erwartbaren Schluss zu kommen.:giggle:

Die Frage, die sich mir stellt: hat da jemand (also der Blogger) was falsch gemacht oder verstanden oder der Anwählt schlicht seine Kompetenz überschritten!!
 

Jakob

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Die Frage, die sich mir stellt: hat da jemand (also der Blogger) was falsch gemacht oder verstanden oder der Anwählt schlicht seine Kompetenz überschritten!!

Die Frage stellt sich mir (noch) nicht, da ich noch auf die prägnant formulierte und akzentuierte Kurzversion warte.
 
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Das ganze ist doch ein Quatsch hoch drei.

Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die ARD natürlich rechtsfähig.

Das ist falsch.
Die ARD ist keine Anstalt öffentlichen Rechts.
Sie ist eine Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
der Bundesrepublik Deutschland. (Satzung)

Als Arbeitsgemeinschaft ist sie den Gesellschaften bürgerlichen Rechts zuzusortieren (entgegen Danisch, der sie nur als Marke ansieht).

Vertreten wird sie vertragsgemäß durch eines ihrer Mitglieder (also einer Anstalt öffentlichen Rechts), das durch Wahl bestimmt wird (§ 3 der Satzung).
Als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sie nur teilrechtsfähig.
 

Uwe O.

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...nein!...


rechtsfähig ist, wer rechtspflichten und rechte haben und rechtsgestaltende handlungen vornehmen kann. diese rechtsfähigkeit (englisch legal capacity) haben von natur aus nur menschen; denn nur sie „verstehen den sinn rechtlicher gebote und können sich nach ihnen richten. Auch ... Zu rechtsgestaltenden handlungen ... Sind nur menschen fähig“.

Wenn Du schon Wiki ohne Quellennachweis bemühst, dann lies bitte auch weiter:

Nun können aber auch Juristische Personen, insbesondere private Vereinigungen und öffentliche Körperschaften, Rechtspflichten und Rechte (z.B. als Eigentümer) haben. Versteht man unter dem „Recht“ eine Ordnung menschlichen Verhaltens,[2] dann sind die Pflichten und Befugnisse einer Juristischen Person den Menschen zuzurechnen, die in dem Verband organisiert sind, wobei die Verbandsverfassung näher bestimmt, wer welche Pflichten des Verbandes zu erfüllen hat und wer „zuständig“ ist (die Kompetenz hat), bestimmte Befugnisse des Verbandes auszuüben.[3]

..

Und das hier wird Deine irrige Auffassung sicher korrigieren.
 
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Danke für die Blumen, aber ich bin nicht der Blogbetreiber. Das ist Danisch.
Ich bin über ein anderes Forum auf diesen Blog aufmerksam geworden:

http://www.dasgelbeforum.net/mix_entry.php?id=429001

Und Danisch ist Informatiker, er betreibt diesen Blog in seiner Freizeit, nicht (haupt)beruflich.
Und ist damit kein Journalist.

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=journalist

Und was die Benennung des Rechts-Vertreters des MDR betrifft: Das ist ja einer der Knackpunkte.

So einfach darf man das wohl rechtlich nicht.

Inzwischen hat sich aber Neues ergeben:

http://www.danisch.de/blog/2017/02/...stweiligen-verfuegung-eingegangen/#more-16659

Der Anwalt von besagtem Schulz ist nun vor Gericht gegangen und damit ist Danisch am Überlegen, ob er jetzt den Namen dieses Anwaltes nennen darf:

"Jetzt muss ich mir mal überlegen, ob ich den Namen des Anwaltes und der Kanzlei überhaupt noch geheimhalten muss, wenn der doch schon selbst in ein öffentliches Verfahren eingetreten ist. Jetzt ist es nämlich kein privates Schreiben und kein Vertragsangebot mehr, sondern ein Antrag in einem Gerichtsverfahren. Und das steht ja im Gericht dann auch öffentlich angeschrieben, wer da Vertreter ist."

Gruß
Debitist

P.S.
Deine Aussage "Den Rechts-Vertreter des MDR kannste ruhig nennen, da er im Auftrag einer öffentlichen Anstalt handelt und somit im öffentlichen Interesse....", da wäre ich an Deiner Stelle vorsichtig.
Wenn ich das als Rechtsberatung auffasse und den Namen benennen würde, falls ich ihn erfahren sollte, kannst Du mal ganz schnell selbst vor einem Gericht stehen.
Da überlasse ich es lieber Dir, den Namen des Anwaltes und der Kanzlei zu benennen, wenn Du ihn rauskriegst.
Dein Text in Blau...

……..Und Danisch ist Informatiker, er betreibt diesen Blog in seiner Freizeit, nicht (haupt)beruflich.
Und ist damit kein Journalist……

Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung, sondern ein Tätigkeitsbeschreibung…
egal ob haupt- oder nebenberuflich oder hobbymäßig.
Wenn z. B. ich meine, einen Artikel öffentlich zu verbreiten, kann/darf ich mich auch Journalist nennen.

…….."Jetzt muss ich mir mal überlegen, ob ich den Namen des Anwaltes und der Kanzlei überhaupt noch geheimhalten muss, wenn der doch schon selbst in ein öffentliches Verfahren eingetreten ist. Jetzt ist es nämlich kein privates Schreiben und kein Vertragsangebot mehr, sondern ein Antrag in einem Gerichtsverfahren. Und das steht ja im Gericht dann auch öffentlich angeschrieben, wer da Vertreter ist."…………
Das sieht mir aber nicht so aus:
Ich verstehe den Text so, dass der Anwalt einen „Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Verfügung/Anordnung“ gestellt hat.
Das ist keine Verhandlung zur Sache, wird auch nicht öffentlich verhandelt. In der Sache selbst wird da nicht entschieden,
sondern ob die Antragsbegründung eine Rechtfertigung vor Entscheid in der Sache eine rechtliche Verfügung zulässt!

Apropos... der Antrag müsste doch vorliegen, gegen den der Blogger Widerspruch einlegen kann....

Wie gesagt, was eine "Akteneinsicht" betrifft, ist dein Beitrag sehr dürftig.

In der Stimmungmache, um was dein Blogger kämpft ist es schon ausführlich - und pathetisch gestalten. Ist aber kein Fehler - gut für die Stimmung.

Wenn ich deinen Blogger richtig verstehe, versucht der MDR über das UrhG zu punkten!

Das sehe ich gute Chancen für deinen Blogger....
Normal müsste er gewinnen ..., hoffentlich taugt sein Anwalt was...
 
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Debitist

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Dein Text in Blau...

……..Und Danisch ist Informatiker, er betreibt diesen Blog in seiner Freizeit, nicht (haupt)beruflich.
Und ist damit kein Journalist……

Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung, sondern ein Tätigkeitsbeschreibung…
egal ob haupt- oder nebenberuflich oder hobbymäßig.
...[/COLOR][/SIZE][/B] hoffentlich taugt sein Anwalt was...

Nun, ich bin von der Definition ausgegangen, welche Wiki bietet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Journalist

Und da steht eindeutig (Definition des Deutschen Journalisten-Verbandes):

Ein Journalist ist jemand, der sich „hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien beteiligt“ .

Steht also im Widerspruch zu Deiner Auffassung.
Wie begründest Du Deine Auffassung?


Beim Rest sind wir einer Meinung.

Gruß
Debitist
 
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Nun, ich bin von der Definition ausgegangen, welche Wiki bietet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Journalist

Und da steht eindeutig (Definition des Deutschen Journalisten-Verbandes):

Ein Journalist ist jemand, der sich „hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien beteiligt“ .

Steht also im Widerspruch zu Deiner Auffassung.
Wie begründest Du Deine Auffassung?


Beim Rest sind wir einer Meinung.

Gruß
Debitist

Wikipedia ist ein Lexikon - also nur unterstützend sinnvoll.
Hab mir mal deren Definition angeschaut.... ist schon richtig, was da drin steht, aber was deinen "Blogger" betrifft, ungeeignet.

Ein Journalist ist kein Gewerbetreibender im Sinne der GewO, obwohl seine "Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist".
Villeicht auch interessant für deinen Blogger: Journalist ist gewerbesteuerfrei! ....
Es ist eine "freiberufliche Tätigkeit"! also Anmeldung beim Finanzamt reicht aus.

Wenn dein Blogger einen Blog betreibt,
ist er doch (schriftstellerisch, künstlerisch, meinungsbildend, nachrichtlich) tätig, also journalistisch tätig.

Das heißt aber nicht, dass er einem Verlag, einem Interessenverband etc. beitreten muss.
Klar, dass ein Presseausweis hilfreich sein kann.
Den bekommen sogar Menschen, die in kleinen Dörfern und in der näheren Umgebung
für einen Zeitungsverlag tätig sind, obwohl sie im Hauptberuf Handwerker, Hilfsarbeiter, oder Schüler/Studenten sind.
de facto sind auch diese Menschen Journalisten.

Wenns auf unsere "Verlagsheinis" ankommen würde, wäre der Beruf schon längst ein "geschützter Beruf".

Frag mal deinen Kollegen, der ist doch Informatiker oder so was Ähnliches...
Da würden die Handwerkskammern auch gerne ran.....
 
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Darkano

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Das ganze ist doch ein Quatsch hoch drei.

Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die ARD natürlich rechtsfähig.

Ach Bergmann, ich dachte immer dieses lesen bildet,wobei die eigene Bildung über allem steht.

Deine kleine Verharmlosung zeugt doch von dem politischen Problem das wir haben.
Man schreibt ohne etwas zu wissen,ohne jegliche Kompetenz,dann aber mit ausdrücken die jeder kleiner Bürger als solche auslegt.

Genau dieser Schwachsinn ist dafür verantwortlich.
Der eine mag 18000 Wörter nicht lesen,der andere damit gar nicht umgehen,falls doch,ist es eine lüge,nette Foristen hat man hier.
Ich lese nur das was mir gefällt,wenn reale Personen von Instanzen angegriffen werden,dann weil die Hoheit als solches nur die Nazis verfolgt,mir fehlen hierzu weitere Worte.

Wartet mal,eure Quittung wird bald kommen,weil sich der Wind öfters dreht,die Politik,jene angeht die diese erst zu etwas machten.

Und zu der ARD nein ist sie nicht,dass hat er unten auch verlinkt!

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72510&pos=0&anz=1

Aber nicht aus deiner Snowflake fallen,wäre schade.
 

Cotti

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Dann lies die Quellen noch einmal.
Zeige mir doch, was du zu meinen glaubst.

Ich zeige dir aber vorher das - danke [MENTION=2926]Darkano[/MENTION]:

BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL


a) Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) ist in
Rechtsstreitigkeiten, die die Erfüllung der den Rundfunkanstalten zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben betreffen
(hier die Bereitstellung eines Telemedienangebots), nicht gemäß § 50 ZPO parteifähig.

Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagter) zu sein. Nach § 50 Abs. 1 ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist.
qed. :))
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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