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Zeige mir doch, was du zu meinen glaubst.
In Post #3 sagtes Du:
rechtsfähig ist, wer rechtspflichten und rechte haben und rechtsgestaltende handlungen vornehmen kann. diese rechtsfähigkeit (englisch legal capacity) haben von natur aus nur menschen; denn nur sie „verstehen den sinn rechtlicher gebote und können sich nach ihnen richten. Auch ... Zu rechtsgestaltenden handlungen ... Sind nur menschen fähig“.
Und das habe ich Dir widerlegt.
Ich zeige dir aber vorher das - danke [MENTION=2926]Darkano[/MENTION]:
..
a) Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) ist in
Rechtsstreitigkeiten, die die Erfüllung der den Rundfunkanstalten zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben betreffen
(hier die Bereitstellung eines Telemedienangebots), nicht gemäß § 50 ZPO parteifähig.
..
Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagter) zu sein. Nach § 50 Abs. 1 ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist.
Hier begehst Du einen Fehler, nämlich den Umkehrschluss rechtsfähig ist nur der, der parteifähig (bei Gericht) ist.
Da hilft Dir mein zuletzt gegebener Link weiter.