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Die Sachlage ist so zu definieren: Um in D. ein Existenzrecht zu bekommen, ist vom Status des Visums abhängig. Ein Ausländer hat prinzipiell die Verpflichtung, für sich und seine Angehörigen finanziell Sorge zu tragen. Ist das nicht gegeben und Aufenthaltstitel nicht ausreichend, droht jederzeit die Abschiebung. Ob das vollzogen wird, ist eine andere Frage. Die Angst im Hinterkopf ist bei den Betroffenen gegenwärtig. Ich kenne Familien, die um 05:00 abgeschoben wurden. So, wie die Reichsbürger die Ausländergesetze darstellen, ist es keineswegs.
Ja, das stimmt schon, die Sachlage ist schwierig und komplex.
Eine afrikan. Bekannte lebt seit nunmehr 20 Jahren in D. , die meiste Zeit davon mit dem Status der "Duldung".
Immerhin war die Behörde so fair, ihr mitzuteilen, dass man auf die Möglichkeit einer Abschiebung "aus humanitären Gründen" verzichte.
Eingebürgert ist sie bis heute nicht, dazu fehlen ihr die Sprachkenntnisse. Sie bemüht sich ja, und sie will ja auch "integriert" sein, aber irgendwas
ist schief gelaufen. Sie ist auch nicht so ehrgeizig, dass sie selbst ein Buch über dt. Sprache und Grammatik studieren würde.
Sie bekam damals nur 6 Wochen Sprachunterricht - und das reicht eben nicht.
Nett ist sie ja, aber sie schafft es, ihr soziales Umfeld regelmäßig zur Verzweiflung zu treiben.