Nein, ausgesprochen intelligent!
1.Das Vermögen hat sie irgend einmal verdient aber nicht als Einkommen versteuert. Mit den Steuersätzen in Deutschland hat sie den Staat (alle Steuerzahler) um einen guten Batzen Einkommenssteuer beschissen.
2.Die Verrechnungssteuer beträgt in der Schweiz 35% des Zinsertrages. Wenn sie 10`000 Franken Zins gemacht hat, kassierte der Staat (CH) 3500 Franken. Dieser Betrag wurde mit Deutschland "Brüderlich" geteilt.
Ihr selber blieb als Zinsertrag 6500 Franken Netto auf Schwarzgeld!
(Zahlen frei erfunden, nur Beispiel)
3.Ohne Selbstanzeige wäre das Strafmass radikal höher ausgefallen als die 100`000 Euro, vermutlich doppelt plus Knast.
Die Steuernachzahlung ist klar,die bleibt immer, aber vielleicht hat sie immer noch einen gutan Schnitt gemacht!
Den letzten mit der Lügenpresse und Bild verstehe ich nicht, ist das nicht dasselbe?:kopfkratz:
zu 1. das stimmt nicht. Eine ursprüngliche Steuerhinterziehung in den 1980ern wäre auch längst verjährt.
Zitat A.Schwarzer: "Ich habe in Deutschland versteuerte Einnahmen auf das Konto eingezahlt ..."
zu 2. - seit wann soll das gelten?
Was meinst Du seit wann die Schweiz
einen Teil der "Verrechnungssteuer" nach Deutschland überweist?
(Nebenbei: darüber gab es m.W. Verhandlungen mit Schäuble, der Vertrag wurde aber von Dt. Bundesrat abgelehnt) A*)
zu 3. das wird wohl stimmen, deshalb haben wegen der "Steuer-CD's" ja massenhaft kriminelle Steuerhinterzieher den Weg der "
strafbefreienden Selbstanzeige" gewählt - die Selbstanzeigen von Schwarzer und Hoeneß waren aber nicht korrekt, deshalb hat es doch Strafverfahren gegeben, wenn auch in abgemildeter Form.
Ja, Frau Schwarzer hat "einen guten Schnitt gemacht", weil ihre Straftaten der falschen Steuererklärungen zum Teil schon verjährt waren. (auch daraus ergibt sich, dass es um die Einkünfte durch Zinsen ging und nicht mehr um ursprünglich nicht versteuertes "Schwarzgeld" - siehe zu 1.)
Bei einem Kontostand von "
knapp vier Millionen Euro" ist eine Seuernachzahlung von 200.000€ und einem Strafbefehl von "über 100.000€" geradezu ein "Schnäppchen", das zeigt, dass sich kriminelle Taten u.U. doch lohnen!
Bei Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung gelten in Deutschland 2 verschiedene Verjährungsfristen
a) die "strafrechtliche" beträgt 5 Jahre
b) die "steuerrechtliche" beträgt 10 Jahre,
d.h. alles was Frau Schwarzer
von den '80er Jahren bis 2002 hinterzogen hat, konnte nicht mehr nachgefordert werden, da sie 2013 sich selbst angezeigt hat. Der Strafbefehl kann sich nur auf die Steuerstraftaten ab 2008 beziehen.
zu BILD / "Lügenpresse": Frau A. Schwarzer arbeitet als Autorin für BILD. Bekannt geworden ist sie dabei insbesondere im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Kachelmann. Und ihren damit verbundenen TV-Auftritten, in denen sie u.A. mit nachweislich falschen Unterstellungen gegen die Gerichtsreporterin des Spiegel "abgekackt" hat.
"Lügenpresse" war ironisch gemeint, da über die Steuerhinterziehung und den Strafbefehl nahezu die gesamte Presse berichtet hat.
Anmerkung:
A*) nach meinem Kenntnisstand teilt die Schweiz nicht von sich aus die einbehaltene
Verrechnungssteuer, sondern der in Deutschland Steuerpflichtige kann einen Antrag (Formular R85 aus der Schweiz) stellen, in D dem Finanzamt vorlegen und bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern einreichen, dann erhält er
die gesamte Verrechnungssteuer ausbezahlt, in D zahlt er dann i.d.R. 25% Kapitalertragssteuer +SolZ
Anders ist es bei der
Quellensteuer der Schweiz, auch die wird nicht geteilt, sondern der Deutsche kann entweder seine Schweizer Bank ermächtigen, die 25% +SolZ direkt an das dt. Finanzamt abzuführen, oder er macht in seiner dt. Steuererklärung die in der Schweiz einbehaltenen 35% geltend, dann holt sich das Finanzamt die gesamte einbehaltene Summe von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, behält die fälligen 25% +SolZ und zahlt die 10% aus oder verrechnet sie mit anderen Steuerschulden.