Man kann nicht einfach einen neuen Staat gründen, schon gar nicht in einem Verwaltungskonstrukt. Deutschland ist nun mal das Territorium mit den Grenzen vom 31.12.1937. Genau so stehts in den SHAEF- Gesetzen der Alliierten- und die sind genau so gültig wie die derzeitige Besatzung. Dies ist der Stand der Dinge. Das Grundgesetz ist eigentlich nichts Anderes als die AGBs, die Hausordnung der Besatzer, ein Besatzungsstatut.
Die ganze Sache ist deshalb so schwierig, weil es bei der Beurteilung der Situation verschiedene Rechtsebenen und deren Bedeutung/Hirachie zueinander zu beachten gibt.
Alleine der Umstand, dass die Alliierten Deutschland zwar freigegeben haben, aber gleichzeitig der DDR ihre Staatlichkeit genommen und dem Grundgesetz und damit einem besetzten Kolonialkonstrukt angegliedert haben, war jurist.-völkerrechtlich ein Unding!
Zwar war die DDR auch vom Russen besetzt, hatte aber trotzdem einen anderen Status als die BRD zur selben Zeit hatte.
Gut, nach der Haager LKO mussten die Siegermächte nach 60 Jahren Deutschland freigeben, aber daraus ein Firmenkonstrukt, eine Kolonialverwaltung zu machen, ist auf der Welt einmalig!
Der letzte rechtmäßige Zustand Deutschland/DR war bis zum Ausbruch des 1.WK. Alles, was danach kam, zielte darauf hinaus, die dt. Nation zu vernichten (siehe Hooton- Kaufmann- Kalergiepläne)
Nun müsste man wissen, wer den 1.WK überhaupt eröffnet hat und warum...
Kauft Euch ,,Der Weltbrand" (3Bände), aber die Originalfassung!
https://www.amazon.de/Weltbrand-Ill...er+Weltbrand&qid=1565459534&s=gateway&sr=8-11