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4 Jahre für Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen

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taz

Frischling
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Wie oft haben wir das jetzt durchgekaut? Wird dir das nicht irgendwann einmal zu blöd?

Die Ausgrabungen fanden auf dem Gebiet von Treblinka I, noch dazu auf einem christlich-polnischen Friedhof, der im Gegensatz zu den offenkundigen Massengräbern von Treblinka II natürlich nicht dem Schutz jüdischer-religiöser Gesetze (dort darf man komischerweise nicht graben), unterliegt.

Die Frau hat 2 Knochen auf einem Friedhof, der auch als Friedhof mit seinen Kreuzen als Grabsteinen deutlich zu erkennen ist, ausgegraben. Toll. Ganz, ganz großes Kino.

soviel ich weis haben rabbis schon wo anders gegraben beim umbetten von toten, also kann es mit dem schutz na auslegungssache sein, oder?
 
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Ich finde deine Lügen in der Tat nervig. Aber sie unwidersprochen stehen zu lassen, ist definitiv nicht gut.

Naja, pitti, wer hier der Lügner ist, soll jeder für sich entscheiden. :eek:

Leider hat man vergessen, das hier aus der "Dokumentation" herauszuschneiden:

 

taz

Frischling
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Natürlich, aber Holocaustleugner greifen nunmal nach jedem Strohhalm.

keine ahnung bin keiner.
es ist auch muessig ueber sachen zu disskutieren die ewig her sind. wir leben im jetzt und hier und was da passiert ist interessant sonst nix.
 
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Unter welchen Umständen soll man in der Republik Widerstand mit Gewalt leisten?
Ein sehr wichtige Frage. Offensichtlich für die meisten schwierig zu beantworten.

Widerstand mit Gewalt sollte man immer dann leisten, wenn der Staat nicht als großer Bruder zur Verfügung steht, um den Bösen so ordentlich zu verhauen, dass der sich nicht mehr viel leistet.

Wenn mir heute jemand einen schwerwiegenden Schaden oder Rechtsverlust zufügen würde oder sich üblen Machtmissbrauch mit mir leisten würde mit entsprechenden Folgen, würde ich mit ihm eine Verständigungsvereinbarung treffen, die ihn zu problemloser Wiedergutmachung verpflichtet. Würde er nicht dabei mirtwirken oder sich nicht an die Vereinbarung halten, würde ich vom Staat eine Garantie verlangen, die sicherstellt, dass mir rasch und umfassend geholfen wird durch Einschaltung der dritten Gewalt. Wäre eine solche Garantie nicht möglich, was in vielen Fällen der Fall ist, weil der Staat nicht nachweisen kann, dass er seiner machtvollen Fürsorgepflicht gerecht wird, die ihm aufgrund seines Gewaltmonopols obliegt, würde ich so viel Gewalt anwenden, wie es braucht, um den Rechtsverletzer zu überzeugen, dass er mich zufrieden stellt. Bei einem entsprechenden Schädiger würde ich ggf. auch dafür sorgen, dass der nichts mehr gegen mich unternehmen kann, um sich zu rächen ...

Bei leichteren Schäden, nicht schwerwiegenden Rechtsverlusten oder Machtmissbräuchen würde ich den "Täter" mit Rechtsklarheit so lange nerven, bis er mir ein Angebot machen würde, mich zufrieden zu stellen. Entwickelt sich dabei ein größerer Schaden, würde ich wie zuvor beschrieben verfahren.

Also: Keine Fisimatenten hier, bitte! [MENTION=1783]Taf[/MENTION] und [MENTION=2623]goja[/MENTION] müssen mir jetzt auch nicht um den Hals fallen oder so tun, als sei nichts gewesen ... Da sie mir immer schön zu Diensten waren, bin ich in Diskussionsforen relativ großzügig.
 
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Stimmt, die Steine sind irgendwie blau.....

Dieser Dreck, den er jedesmal wieder auftischt, ist von vorne bis hinten Betrug. Diese Steine zeigen nicht mal, wie suggeriert, einen Davidstern (um mal wieder die Opfer zu täuschen), sondern sind das Symbol des Herstellers:


 

nachtstern

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man schweift nun also wieder völlig aus ^^

zum Fall noch immer meine Auffassung, keine Strafe ohne geltendes Recht!

https://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege
Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege praevia)
→ Hauptartikel: Rückwirkung

Das Rückwirkungsverbot besagt, dass eine Bestrafung nur möglich ist, wenn die dem Täter vorgeworfene Handlung zur Zeit ihrer Ausführung bereits mit Strafe bedroht war.
 
OP
Abu Lahab
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man schweift nun also wieder völlig aus ^^

zum Fall noch immer meine Auffassung, keine Strafe ohne geltendes Recht!

https://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege
Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege praevia)
→ Hauptartikel: Rückwirkung

Das Rückwirkungsverbot besagt, dass eine Bestrafung nur möglich ist, wenn die dem Täter vorgeworfene Handlung zur Zeit ihrer Ausführung bereits mit Strafe bedroht war.

Na, wenn du schon so weit bist, dann google auch gleich mal nach der Radbruchschen Formel. :)
 

taz

Frischling
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man schweift nun also wieder völlig aus ^^

zum Fall noch immer meine Auffassung, keine Strafe ohne geltendes Recht!

https://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege
Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege praevia)
→ Hauptartikel: Rückwirkung

Das Rückwirkungsverbot besagt, dass eine Bestrafung nur möglich ist, wenn die dem Täter vorgeworfene Handlung zur Zeit ihrer Ausführung bereits mit Strafe bedroht war.

ja aber das recht wird in unserem staat doch genommen wie es gebraucht wird. es gibt dafuer 10.000 und mehr bsp.
 

nachtstern

einzig wahrer
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Na, wenn du schon so weit bist, dann google auch gleich mal nach der Radbruchschen Formel. :)

nö....
überleg grad ob man Merkelchen und Schäuble nicht anklagen könnte:kopfkratz:

§ 94
Landesverrat

(1) Wer ein Staatsgeheimnis
1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.


Wenn Sie mit dem "Wissen" abgehört zu werden, per Telefon noch immer "relevante Gespäche" führen....^^
 
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Ich erachte deine Betrachtungsweise, welche offensichtlich nur unter dem Gesichtspunkt ,, Auge um Auge , Zahn um Zahn ,, erfolgt für sehr viel oberflächlicher .

Letztlich führt nur ein ,, liebet eure Feinde ,, zum Frieden, auch zum innerlichen.

Nun ist dies in den meisten Fällen schwer, aber ausgerechnet an einem 94 Jährigen ein Rache -Exempel zu statuieren, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Wenn schon, dann Auge für Auge, Zahn für Zahn - in seiner korrekten "Dichtung".

Wenigstens bei solchen Gelegenheiten könnte man ja mal an die Opfer denken ...

Würden wir alle nach dem dritten Tage vom Tode auferstehen können, wäre es kein Problem, seine Feinde zu lieben. Ein solcher innerlicher Friede, der auf dem Unvermögen beruht, sich rechtzeitig zu wehren, ist Selbstbeschiss mit fatalen Folgen für die Menschheit.

Der Weisheit vorletzter Schluss wäre, alle mit auf die Anklagebank zu setzen, die ma§geblich und entscheidend daran beteiligt waren, dass aus dem kleinen, liebenswerten Oskarchen das eiskalte Monster Gröning wurde.

Und der Weisheit letzter Schluss, zu verhindern, dass aus friedlichen kleinen Menschen welche werden, die dafür sorgen und daran mitwirken, dass wir noch immer die einzigen Kreaturen sind, die ihre Artgenossen auch massenhaft töten aus Missgunst, Neid, Habgier und all dem, was sich daraus entwickelt.

Das Know How dafür steht zur Verfügung, interessiert aber kein Schwein.
 
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