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Das heisst wenn Pommes folgendes schreibt schwindelt er?
Zitat Zitat von Pommes Beitrag anzeigen
Guthaben sind in jedem Fall von der Umlaufgebühr befreit, es sei denn es handelt sich um liquide geahltene Guthaben.
Wenn du zur Bank gehst und sagst ich lege mein Geld für 2 Jahre fest bist du die Ulg los.
Wenn es eine an die Wirtschaftsleistung gebundene Geldmenge gibt, kann man davon ausgehen das dieses Geld auch in der Wirtschaft gebraucht wird.
Wenn nun einzelne Wirtschaftssubjekte ihre Überschüsse längerfristig festlegen, kann man also davon ausgehen das die Guthaben in trockenen Tüchern sind.
Wenn andere Wirtschaftssubjekte ihre Guthaben liquide halten, (Freigeld ist Vollgeld), kann die Bank dieses Geld nicht wieder in Umlauf setzen und reicht die Ulg an den Geldbesitzer durch.
Ein Zusammenhang den selbst ein Sonderschüler begreift.