Ich sehe diese Aussage nur als Ansicht der Bundesverfassungsgerichts, denn das Deutsche Reich wurde 1945 nicht aufgelöst, sondern von den Alliierten Siegermächten quasi beschlagnahmt. Mit der Berlin-Erklärung vom 5. Juni 1945 hatten die Siegermächte die oberste Regierungs- Kommando- und Kontrollgewalt über das Deutsche Reich übernommen.
Somit hatte das BVerfG gar nicht die Befugnis die BRD als identisch mit dem DR einzustufen, denn dazu wäre die Zustimmung der Siegermächte erforderlich, und die lag nicht vor.
Du hattest dich doch auf genau das Urteil des BVerfG berufen:
Holsteiner schrieb:
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht schon vor etlichen Jahren festgestellt, dass die Bundesrepublik DL nicht die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat.
Außerdem stellt sich die Frage, wie in diesem Zusammenhang die Völkerrechtslage mit der damals noch existierenden DDR aus gesehen hat? Das Territorium der späteren DDR gehörte genau so zum DR wie das der späteren BRD, es kann nicht zwei Identitäten für ein Völkerrechtssubjekt geben.
1. da steht doch im Urteil etwas von "
in der räumlichen Ausdehnung teilidentisch";
2. die "sozialistische" DDR hat sich doch wohl kaum auf das 3. Reich als "Vorgänger" berufen;
3. bei dem Urteil des BVerfG ging es doch gerade um den "Grundlagenvertrag" zwischen der Bundesrepublik und der DDR,
da hätte die DDR doch nicht dagegen protestiert, dass das Urteil den Vertrag
nicht "gekippt" hat !
Du hast offensichtlich bewusst eine sehr eingeschränkte Wahrnehmung!
Erst berufst du dich auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht, lässt aber ganz gezielt den Satzteil weg, der "EUCH" nicht passt.
Wenn, wie du selber schreibst, "
die Siegermächte die oberste Regierungs- Kommando- und Kontrollgewalt über das Deutsche Reich übernommen" hatten, dann ist das Deutsche Reich nicht aufgelöst worden, also kein Widerspruch zu den Feststellungen im Urteil des BVerfG.
Du ignorierst doch, dass 1949 die "Besatzungsmächte" in ihren "Zonen" die Bundesrepublik und die DDR haben gründen lassen und ihnen Regierungsverantwortung und in späteren Verträgen weitere Zuständigkeiten übertragen haben.
Somit hatte das BVerfG gar nicht die Befugnis die BRD als identisch mit dem DR einzustufen, denn dazu wäre die Zustimmung der Siegermächte erforderlich, und die lag nicht vor.
Wenn eine der "
Vier Siegermächte" etwas gegen Kompetenz des Gerichtes oder das Urteil einzuwenden gehabt hätte, hätte sie doch dagegen protestiert und Einspruch erhoben, aber weder die Sowjetunion oder eine der "Westmächte" hat das getan!
Der sogenannte "
Zwei-plus-Vier-Vertrag" vom 12. September 1990 heißt in der deutschen Fassung amtlich
"Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland"
und ist in den 4 Sprachen gleicherweise gültig
siehe Artikel 10
Die Urschrift dieses Vertrages, dessen deutscher, englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Seiten beglaubigte Ausfertigungen übermittelt.
... also konnten und können Vertreter der BRD, auch nach Aschluß eines 2+4 Vertrages nicht über Reichsangelegenheiten entscheiden,
Irrtum, schließlich ist es ein Vertrag
über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland !
siehe
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß
volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Das vereinte Deutschland, also die Bundesrepublik, hat die
volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten !!!
wie z.B. die endgültige Abtretung der deutschen Ostgebiete an Polen....
1. das war bereits zuvor schon von der DDR und auch der "alten" Bundesrepublik mit Polen geklärt.
2. mit dem Vertrag von 1990 ist es auch für das vereinigte Deutschland
verbindlich geregelt und
endgültig erledigt:
siehe
Artikel 1
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
(5) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.
Dieses Problem hätte 1990 gelöst werden können, aber das wurde damals versäumt.
es ist doch 1990 gelöst und endgültig geklärt - siehe Art. 1 und den darin genannten Vertrag mit Polen.