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Kadyrow will Ostdeutschland zurück erobern.

Holsteiner

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Fakten Junge. Fakten. Die Passagen vom 2plus4 Vertrag, welche einen gesonderten Friedensvertrag obsolet machen sind hier schon zur Genüge dokumentiert worden.
Aber trotzdem noch nicht geklärt, hier ein Auszug aus dem Focus-Magazin:

Aus deutscher Sicht gelten die Reparationsforderungen an Deutschland, die durch NS-Unrecht im Zweiten Weltkrieg entstanden sind, als längst abgegolten. Zwar war 1953 im so genannten „Londoner Schuldenabkommen“ festgelegt worden, dass weitere Regelungen deutscher Reparationszahlungen durch einen „förmlichen Friedensvertrag“ geregelt werden sollten – ein Vertrag, den es nie gegeben hat.

Wenn der 2+4 Vertrag einen völkerrechtlichen Friedensvertrag überflüssig macht, dann wären die Forderungen von Polen ja berechtigt und nicht längst abgegolten. Irgendwie widerspricht sich da was.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht schon vor etlichen Jahren festgestellt, dass die Bundesrepublik DL nicht die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat.
Und wenn die BRD, auch nach der sog. Wiedervereinigung, nicht Rechstnachfolgerin des Deutschen Reiches ist, dann können Vertreter dieser BRD auch keine Verträge unterzeichnen, die eigentlich Reichsangelegenheiten betreffen.
Den Krieg begonnen, geführt und verloren hat nun mal das Deutsche Reich, aber nicht die Bundesrepublik und auch nicht die DDR.....
 

Holsteiner

Deutscher Bundeskanzler
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Ein Friedensvertrag hätte diesen lächerlichen 2+Vier Vertrag obsolet gemacht. so einfach ist das.
Wenn nicht Friedensvertrag draufsteht ist auch keiner drin !!
Das mag so sein, aber bis 1990 war es nicht möglich einen Friedensvertrag abzuschließen.
Wer von deutscher Seite hätte den denn unterzeichnen sollen?
Der Bundeskanzler der BRD? Nein, die BRD hat nie Krieg geführt.
Der Staatsratsvorsitzende der DDR? Nein, auch die DDR hat nie Krieg geführt.
Außerdem wäre die DDR nie zu so einer Ratifikation bereit gewesen.
Auch nach dem Anschluß der DDR an den Geltungsbereich der Grundgesetzes würde sich daran nichts ändern.
Außerdem wäre nach 1990 die BRD bei Abschluß eines Friedensvertrages am nächsten Tag pleite, weil sie die dann berechtigten Reparationsforderungen anderer Staaten in mehrstelliger Billionenhöhe nie hätte aufbringen können.
 

Henry1963

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Aber trotzdem noch nicht geklärt, hier ein Auszug aus dem Focus-Magazin:

Aus deutscher Sicht gelten die Reparationsforderungen an Deutschland, die durch NS-Unrecht im Zweiten Weltkrieg entstanden sind, als längst abgegolten. Zwar war 1953 im so genannten „Londoner Schuldenabkommen“ festgelegt worden, dass weitere Regelungen deutscher Reparationszahlungen durch einen „förmlichen Friedensvertrag“ geregelt werden sollten – ein Vertrag, den es nie gegeben hat.

Wenn der 2+4 Vertrag einen völkerrechtlichen Friedensvertrag überflüssig macht, dann wären die Forderungen von Polen ja berechtigt und nicht längst abgegolten. Irgendwie widerspricht sich da was.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht schon vor etlichen Jahren festgestellt, dass die Bundesrepublik DL nicht die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat.
Und wenn die BRD, auch nach der sog. Wiedervereinigung, nicht Rechstnachfolgerin des Deutschen Reiches ist, dann können Vertreter dieser BRD auch keine Verträge unterzeichnen, die eigentlich Reichsangelegenheiten betreffen.
Den Krieg begonnen, geführt und verloren hat nun mal das Deutsche Reich, aber nicht die Bundesrepublik und auch nicht die DDR.....
Der 2plus4 Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Völkerrecht = internationales Recht. Das Wort "Völkerrecht" ist irreführend und gibt es nur in deutscher Sprache.
 

Henry1963

Ministerpräsident
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Ein Friedensvertrag hätte diesen lächerlichen 2+Vier Vertrag obsolet gemacht. so einfach ist das.
Wenn nicht Friedensvertrag draufsteht ist auch keiner drin !!
Der Inhalt ist relevant, nicht die Verpackung.
 

zwei2Raben

sitzen auf wtc7
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ich denke, mittlerweile ist klar, dass das alles blödes Geschwätz war.
 

MiaPetra

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Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht schon vor etlichen Jahren festgestellt, dass die Bundesrepublik DL nicht die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat.
Da hast du das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aber gründlich misverstanden!
Die Bundesrepublik ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches,
und da hast du den zweiten Teil des Satzes wohl nicht gelesen oder einfach ignoriert
weil sie identisch mit dem Deutschen Reich ist!
(vom Territorium allerdings nur "teilidentisch")

Und wenn die BRD, auch nach der sog. Wiedervereinigung, nicht Rechstnachfolgerin des Deutschen Reiches ist, dann können Vertreter dieser BRD auch keine Verträge unterzeichnen, die eigentlich Reichsangelegenheiten betreffen.
An der Frage "Rechtsnachfolge" hat sich auch durch den Beitritt der vormaligen DDR zur Bundesrepublik nichts am BVerfG-Urteil von 1973 nichts geändert.

Aktenzeichen: 2 BvF 1/73

Orientierungssatz:
  1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
  2. ...
 

Holsteiner

Deutscher Bundeskanzler
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weil sie identisch mit dem Deutschen Reich ist!
Ich sehe diese Aussage nur als Ansicht der Bundesverfassungsgerichts, denn das Deutsche Reich wurde 1945 nicht aufgelöst, sondern von den Alliierten Siegermächten quasi beschlagnahmt. Mit der Berlin-Erklärung vom 5. Juni 1945 hatten die Siegermächte die oberste Regierungs- Kommando- und Kontrollgewalt über das Deutsche Reich übernommen.
Somit hatte das BVerfG gar nicht die Befugnis die BRD als identisch mit dem DR einzustufen, denn dazu wäre die Zustimmung der Siegermächte erforderlich, und die lag nicht vor.
Außerdem stellt sich die Frage, wie in diesem Zusammenhang die Völkerrechtslage mit der damals noch existierenden DDR aus gesehen hat? Das Territorium der späteren DDR gehörte genau so zum DR wie das der späteren BRD, es kann nicht zwei Identitäten für ein Völkerrechtssubjekt geben.

An der Frage "Rechtsnachfolge" hat sich auch durch den Beitritt der vormaligen DDR zur Bundesrepublik nichts am BVerfG-Urteil von 1973 nichts geändert.
Das ist richtig, also konnten und können Vertreter der BRD, auch nach Aschluß eines 2+4 Vertrages nicht über Reichsangelegenheiten entscheiden, wie z.B. die endgültige Abtretung der deutschen Ostgebiete an Polen....
Dieses Problem hätte 1990 gelöst werden können, aber das wurde damals versäumt.
 

Holsteiner

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Der 2plus4 Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Völkerrecht = internationales Recht. Das Wort "Völkerrecht" ist irreführend und gibt es nur in deutscher Sprache.
Ja sicher, aber das Wort selbst ist nur der deutschen Sprache angelehnt.
Genau so gut könntest du sagen, die Wortkombinationen "Vereinte Nationen" oder "Vereinigte Staaten von Amerika" gibt es nicht. Jede Sprache hat ihre eigenen Worte, die aber in der Definition das selbe meinen.
 

Che

Unangepasster
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--
Sehe ich absolut nicht so was Kadyrow angeht. Gerade sein extrem muslimische Haltung ist hierbei entscheidend.

Wenn die Haltung so extrem ist, wie du es meinst, wäre es nicht möglich, dass er ein treuer Gefolgsmann Moskaus wäre - denn das wären ja dann zu bkeämpfende "Ungläubige".
 
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Der Tschetschenen-Anführer Kadyrow will am liebst Ostdeutschland zurück haben. Wie er darauf kommt, dass das sein Ostdeutschland ist, ist mir ein Rätsel. Und von einem muslimischen Extremisten möchte Ostdeutschland garantiert nichts zu tun haben, obwohl ich schon einige hab jubeln hören, als sie das in einem Video wie diesem sahen:


Na dann Prost Mahlzeit.
Wer sich mit solchen Themen befasst, sollte doch geistig wenigstens so weit gediehen sein, Ostdeutschland von Mitteldeutschland zu unterscheiden. Du zeigst mit deinem Beitrag in erschreckendem Maße, wie weit die kollektive Voksverblödung schon gegriffen hat. Arbeitest du bei den Medien oder verkonsumierst du sie nur?
 

Ophiuchus

Putinversteher
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Der Tschetschenen-Anführer Kadyrow will am liebst Ostdeutschland zurück haben. Wie er darauf kommt, dass das sein Ostdeutschland ist, ist mir ein Rätsel. Und von einem muslimischen Extremisten möchte Ostdeutschland garantiert nichts zu tun haben, obwohl ich schon einige hab jubeln hören, als sie das in einem Video wie diesem sahen:


Na dann Prost Mahlzeit.
Wieso behandeln uns die US-Präsidenten als Außengebiet ohne Rechte aber mit vielen Pflichten ?
 

Holsteiner

Deutscher Bundeskanzler
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Das spielt doch gar keine Rolle, Verträge sind so lange bindend bis sie offiziell geändert werden.
Eben, das meinte ich ja damit. Könnte man 78 Jahre nach Kriegsende nicht mal die Frage klären und dann ändern, ob Russland als Rechtsnachfolger der Sowjetunion wirklich noch befugt ist, den Status von 1945 wieder herzustellen?
Wenn das aber ohne Friedensvertrag nicht möglich ist, dann ist damit die Behauptung widerlegt, der 2+4 Vertrag von 1990 würde einen Friedensvertrag überflüssig machen.
Ich glaube, die einzigen die davon nichts wissen wollen, sind wir Deutschen selbst.
Ähnlich die Frage, wieso das heutige DL bei den Vereinten Nationen immer noch als Feindstaat geführt wird. Darauf angesprochen reagieren Politik und Medien panikartig mit "ist längst obsolet" und "alles nur Verschwörung" usw.
Ist es aber nicht. Gesetze, Verträge und Statuten der UN sind solange gültig, bis sie offiziell gelöscht oder aufgehoben werden.
Die einzigen die davon nichts wissen wollen, sind wir Deutschen selbst.....
 

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