Das Völkerecht gibt vor:
Im Völkerrecht gilt das Interventionsverbot. Staaten dürfen nichts unternehmen, was die Autorität eines anderen Staates zur Regelung seiner Angelegenheiten untergräbt.
Abspaltung nur im Ausnahmefall zulässig
Die Abspaltung eines Landesteils aus einem bestehenden Staat kann legal grundsätzlich nur mit dessen Zustimmung erfolgen, etwa indem der Mutterstaat ein Unabhängigkeitsreferendum zulässt, wie Großbritannien 2014 für Schottland (das Referendum für
Schottlands Unabhängigkeit scheiterte). Auch in den Gebieten im Donbass führten die Separatisten 2014 eine Volksabstimmung durch. Allerdings fehlte es dafür an einer Rechtsgrundlage in der ukrainischen Verfassung.