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Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) wird parteiübergreifend diskutiert. Fast alle Parteien haben dafür ein Konzept in der Schublade (CDU, FDP, die Grünen, die Linke, Piratenpartei). Ins Grundsatzprogramm wurde es bislang nur in der Piratenpartei aufgenommen.
Ziel des BGE ist es jedem ein Grundeinkommen zu geben, damit die Sozialgelder zu vereinfachen, den Bürger von der Bittstellerei zu befreien und die Verwaltung zu vereinfachen, die ein großen Kostenfaktor im Sozialetat ist.
In Folge eines BGE werden dann zusätzlich die Arbeitnehmer gestärkt, da sie in Folge auf gleicherer Ebene mit Arbeitgebern stehen, da sie nicht jede Arbeit annehmen müssen um ihr Existenzminimum abzusichern.
Wie soll nun das BGE aussehen?
Dazu gibt es je nach Partei unterschiedliche Ansätze.
Auf alle Ansätze hier einzugehen wäre bissl zu viel von mir verlangt, daher erzähle ich erstmal nur wie sich die Piratenpartei das BGE vorstellt.
In weiterer Diskussion die hier sicher bald entstehen wird, werden sicher auch noch die anderen Sichten der Parteien genannt werden, hoffe ich zumindest.
Das BGE der Piraten soll jedem Bürger von der Wiege bis zur Bahre zukommen. Die Höhe soll einheitlich sein. Jeder Bürger erhält es vom Staat direkt bzw bei Abhängigen deren gesetzliche Vertreter.
Für das BGE soll ein Drittel des Volkseinkommens verwendet werden.
Das BGE beinhaltet bereits alle Sozialleistungen, alle anderen fallen dadurch weg. Es gibt dann also nur noch das BGE vom Staat. Dadurch fallen z.B. weg: Arbeitslosengeld, Rentengeld, Pflegegeld, Krankengeld, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, etc pp.
Für Krankenversicherung besteht noch keine Klarheit ob man staatliche Heilfürsorge bietet oder das Krankenversicherungssystem beibehält.
Bei staatlicher Heilfürsorge besteht das Problem, dass es zu einer Verschlechterung des Gesundheitssystems führen kann. Bei diesem System hätte der Bürger sich allerdings um nichts zu kümmern, da jeder anrecht drauf hat und einfach nur zum Arzt/Krankenhaus gehen kann.
Bei Beibehaltung des bisherigen Krankenversicherungssystems (mit einigen Änderungen die ich aber nun nicht im Detail anführen will) würde jedem vom BGE diese Versicherung abgezogen werden und bei Verdienst ein kleiner zusätzlicher Beitrag zu zahlen sein (Höhe wäre um die 3% des Einkommens etwa).
Wer mehr als das BGE bzw mehr Grundsicherung haben will muss dann privat Vorsorge leisten. Dies betrifft zB die bessere Krankenabsicherung, private Zusatzarbeitslosenversicherung, private Rentenversicherung, private Pflegeversicherung.
Betrachtet man sich die Höhe des BGE, so sind ein Drittel des Volksvermögens etwa 800 Euro je Bürger. Je nach Krankenversicherungssystem würde bei staatlicher Heilvorsorge etwa 200 Euro abzuziehen sein, also etwa 600 Euro BGE nur Verfügung stehen, oder im Falle der Beibehaltung des Krankenversicherungssystems etwa 150 Euro abzuziehen sein, also etwa 650 Euro BGE zur Verfügung stehen.
Da es kein Wohngeld dann mehr gibt, müssten die Kommunen dafür Sorge tragen dass es ausreichend bezahlbare Wohnungen gibt bzw die Leute in teuren Wohngegenden sich einen Umzug oder andere Wohnkonzepte überlegen (wie zB Wohngemeinschaften).
Das BGE soll dann über Steuern oder eine allgemeinen Sozialabgabe finanziert werden. Fasst man die Abgaben zusammen, so sollte dies etwa 40-45 % des Einkommens ausmachen was vom Einkommen an den Staat fließen müsste. Die genannte Höhe kann aber auch geringer sein, da der Staat ja neben Lohn-/Einkommenssteuer auch andere Einnahmequellen hat (wie Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, etc pp).
Dies hört sich erstmal hoch an...
... rechnet man jedoch aus, was bislang der kleine Arbeitnehmer an das Sozialsystem zahlt, so sind es inklusive Arbeitgeberanteil 2013: 39,6 Teile von 119,425 Teilen, also 33,16 % des Einkommens, und zu diesem kommt noch Lohnsteuer hinzu.
Mit Einführung des BGE müssten Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf die Löhne anrechnen, d.h. dass der normale Arbeitnehmer etwa 19,425% mehr Lohn erhält, ein Minijobber etwa 30,88% mehr Lohn.
Nun mal ein paar Rechenbeispiele, wobei ich die von mir favorisierte Lösung mit Beibehaltung des Krankenversicherungssystems nehme und mit hohen Steuern von 42% rechne:
BGE:
1-Pers-Haushalt = 650,-- netto
2-Pers-Haushalt = 1.300,-- netto
3-Pers-Haushalt = 1.950,-- netto
4-Pers-Haushalt = 2.600,-- netto
hinzu kommt noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit:
bislang 400,-- brutto = 523,52 neu - 219,88 Steuer - 15,71 KV = 287,93 netto
bislang 800,-- brutto = 955,40 neu - 401,27 Steuer - 28,66 KV = 525,47 netto
bislang 1.500,-- brutto = 1.791,38 neu - 752,38 Steuer - 53,74 KV = 985,26 netto
bislang 2.500,-- brutto = 2.985,63 neu - 1.253,96 Steuer - 89,57 KV = 1.642,10 netto
bislang 3.500,-- brutto = 4.179,88 neu - 1.755,55 Steuer - 125,40 KV = 2.298,93 netto
bislang 5.000,-- brutto (Ost*) = 5.786,35 neu - 2.430,27 Steuer - 173,59 KV = 3.182,49 netto
* hier gelten andere Höchstbeitragssätze zu Sozialversicherungen, die auf Gehalt dann umgelegt werden
Der Steuersatz von 42% ist dann ohne Progression, weil auf die kann man dann verzichten.
Ziel des BGE ist es jedem ein Grundeinkommen zu geben, damit die Sozialgelder zu vereinfachen, den Bürger von der Bittstellerei zu befreien und die Verwaltung zu vereinfachen, die ein großen Kostenfaktor im Sozialetat ist.
In Folge eines BGE werden dann zusätzlich die Arbeitnehmer gestärkt, da sie in Folge auf gleicherer Ebene mit Arbeitgebern stehen, da sie nicht jede Arbeit annehmen müssen um ihr Existenzminimum abzusichern.
Wie soll nun das BGE aussehen?
Dazu gibt es je nach Partei unterschiedliche Ansätze.
Auf alle Ansätze hier einzugehen wäre bissl zu viel von mir verlangt, daher erzähle ich erstmal nur wie sich die Piratenpartei das BGE vorstellt.
In weiterer Diskussion die hier sicher bald entstehen wird, werden sicher auch noch die anderen Sichten der Parteien genannt werden, hoffe ich zumindest.
Das BGE der Piraten soll jedem Bürger von der Wiege bis zur Bahre zukommen. Die Höhe soll einheitlich sein. Jeder Bürger erhält es vom Staat direkt bzw bei Abhängigen deren gesetzliche Vertreter.
Für das BGE soll ein Drittel des Volkseinkommens verwendet werden.
Das BGE beinhaltet bereits alle Sozialleistungen, alle anderen fallen dadurch weg. Es gibt dann also nur noch das BGE vom Staat. Dadurch fallen z.B. weg: Arbeitslosengeld, Rentengeld, Pflegegeld, Krankengeld, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, etc pp.
Für Krankenversicherung besteht noch keine Klarheit ob man staatliche Heilfürsorge bietet oder das Krankenversicherungssystem beibehält.
Bei staatlicher Heilfürsorge besteht das Problem, dass es zu einer Verschlechterung des Gesundheitssystems führen kann. Bei diesem System hätte der Bürger sich allerdings um nichts zu kümmern, da jeder anrecht drauf hat und einfach nur zum Arzt/Krankenhaus gehen kann.
Bei Beibehaltung des bisherigen Krankenversicherungssystems (mit einigen Änderungen die ich aber nun nicht im Detail anführen will) würde jedem vom BGE diese Versicherung abgezogen werden und bei Verdienst ein kleiner zusätzlicher Beitrag zu zahlen sein (Höhe wäre um die 3% des Einkommens etwa).
Wer mehr als das BGE bzw mehr Grundsicherung haben will muss dann privat Vorsorge leisten. Dies betrifft zB die bessere Krankenabsicherung, private Zusatzarbeitslosenversicherung, private Rentenversicherung, private Pflegeversicherung.
Betrachtet man sich die Höhe des BGE, so sind ein Drittel des Volksvermögens etwa 800 Euro je Bürger. Je nach Krankenversicherungssystem würde bei staatlicher Heilvorsorge etwa 200 Euro abzuziehen sein, also etwa 600 Euro BGE nur Verfügung stehen, oder im Falle der Beibehaltung des Krankenversicherungssystems etwa 150 Euro abzuziehen sein, also etwa 650 Euro BGE zur Verfügung stehen.
Da es kein Wohngeld dann mehr gibt, müssten die Kommunen dafür Sorge tragen dass es ausreichend bezahlbare Wohnungen gibt bzw die Leute in teuren Wohngegenden sich einen Umzug oder andere Wohnkonzepte überlegen (wie zB Wohngemeinschaften).
Das BGE soll dann über Steuern oder eine allgemeinen Sozialabgabe finanziert werden. Fasst man die Abgaben zusammen, so sollte dies etwa 40-45 % des Einkommens ausmachen was vom Einkommen an den Staat fließen müsste. Die genannte Höhe kann aber auch geringer sein, da der Staat ja neben Lohn-/Einkommenssteuer auch andere Einnahmequellen hat (wie Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, etc pp).
Dies hört sich erstmal hoch an...
... rechnet man jedoch aus, was bislang der kleine Arbeitnehmer an das Sozialsystem zahlt, so sind es inklusive Arbeitgeberanteil 2013: 39,6 Teile von 119,425 Teilen, also 33,16 % des Einkommens, und zu diesem kommt noch Lohnsteuer hinzu.
Mit Einführung des BGE müssten Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf die Löhne anrechnen, d.h. dass der normale Arbeitnehmer etwa 19,425% mehr Lohn erhält, ein Minijobber etwa 30,88% mehr Lohn.
Nun mal ein paar Rechenbeispiele, wobei ich die von mir favorisierte Lösung mit Beibehaltung des Krankenversicherungssystems nehme und mit hohen Steuern von 42% rechne:
BGE:
1-Pers-Haushalt = 650,-- netto
2-Pers-Haushalt = 1.300,-- netto
3-Pers-Haushalt = 1.950,-- netto
4-Pers-Haushalt = 2.600,-- netto
hinzu kommt noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit:
bislang 400,-- brutto = 523,52 neu - 219,88 Steuer - 15,71 KV = 287,93 netto
bislang 800,-- brutto = 955,40 neu - 401,27 Steuer - 28,66 KV = 525,47 netto
bislang 1.500,-- brutto = 1.791,38 neu - 752,38 Steuer - 53,74 KV = 985,26 netto
bislang 2.500,-- brutto = 2.985,63 neu - 1.253,96 Steuer - 89,57 KV = 1.642,10 netto
bislang 3.500,-- brutto = 4.179,88 neu - 1.755,55 Steuer - 125,40 KV = 2.298,93 netto
bislang 5.000,-- brutto (Ost*) = 5.786,35 neu - 2.430,27 Steuer - 173,59 KV = 3.182,49 netto
* hier gelten andere Höchstbeitragssätze zu Sozialversicherungen, die auf Gehalt dann umgelegt werden
Der Steuersatz von 42% ist dann ohne Progression, weil auf die kann man dann verzichten.
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