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Eine zusätzliche Milliarde Euro Corona-Hilfe für den ÖPNV
Es betrifft die staatliche Finanzierung und die der Regierungen !Unter anderem auch der Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss!
Es geht bei den erstellten "CORONA-HILFEN" nur um die Funktionserhaltung des Staates und der Regierungen - das Volk ist dem Staat - egal - in allen belangen!
Die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt,
sollen im Jahr 2021 um eine Milliarde Euro erhöht werden. (Keine Steuergelder vom Volk mehr, sondern die sich vom Staat zugesagten "CORONA-HILFEN")
Das sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte "Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" vor,
dem der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Dienstag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
bei Enthaltung der anderen Fraktionen den Weg geebnet hat. Der Bundestag wird sich laut Tagesordnung am Donnerstag abschließend mit der Vorlage befassen.
Aktuellen Prognosen der Branche zufolge sei beim ÖPNV durch die Covid-19-Pandemie für das Jahr 2020 mit Schäden in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2021
in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro zu rechnen, "so dass sich für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt ein Schaden in Höhe von bis zu sieben Milliarden Euro ergeben kann",
schreiben die Koalitionsfraktionen in dem Entwurf. Der Bund habe den Ländern im Jahr 2020 bereits zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt
und wolle im Jahr 2021 erneut bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützen. Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die bei den Verkehrsunternehmen entstandenen
finanziellen Nachteile abgefedert werden und zugleich dafür Sorge getragen werden, "dass das ÖPNV-Angebot in Umfang und Qualität aufrechterhalten werden kann".
Die erneute Bundeshilfe soll in zwei Tranchen ausgezahlt werden. "Damit soll gewährleistet werden, dass die Länder ihre zugesagten Finanzierungsbeiträge zeitgerecht erbringen
und der Bund nicht - wie im Jahr 2020 geschehen - in eine Vorfinanzierung tritt", heißt es in dem Gesetzentwurf. (Der STAAT beutet aus, er hat nichts zu finanzieren oder zu verschenken!)
Den coronabedingten zusätzlichen Finanzbedarf des ÖPNV erkannten im Verkehrsausschuss alle Fraktionen an. (Weil alle gemeinschaftlich am finanziellen Abschöpfen beteiligt sind!)
Es sei unstrittig, dass die Hilfen für den ÖPNV generell notwendig sind, hieß es von Seiten der FDP-Fraktion. Irritierend sei aber, dass die Länder ihre Zusage aus dem ersten Hilfspaket 2020,
Mittel in der gleichen Höhe bereitzustellen, noch nicht eingehalten hätten. Zudem fehle grundsätzlich die Transparenz bei der Verwendung der Regionalisierungsmittel.
(Transparenz ist auch nicht der Sinn in einer finanziellen Verteilung)
Der Vertreter der Unionsfraktion sprach von einem gelungenen Spagat zwischen Haushalts- und Verkehrspolitikern.
Dieser Spagat sei nötig, weil die ÖPNV-Unternehmen die Corona-Hilfen bräuchten. Der Bund habe insgesamt 3,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für den ÖPNV zur Verfügung gestellt
der gleiche Betrag müsse nun auch von den Ländern kommen. Für 2020 seien aber aktuell 1,8 Milliarden Euro durch die Länder nicht ausgereicht worden.
Daher sei es gut, dass mit dem neuen Gesetz die Länder stärker in die Pflicht genommen würden.
(Wobei die die Länder sich zwingend an die Bürger, an die Endverbraucher halten werden. Was die Volksverarmung weiter ausbaut!)
Momentan gebe es den Bedarf für die Bundesmittel, erkannte auch die AfD-Fraktion an. Gleichwohl gibt es aus Sicht des Fraktionsvertreters einen längerfristigen Reformbedarf.
Die Aufgabenträger des ÖPNV, in aller Regel die Länder selbst oder landeseigenen Gesellschaften, müssten in die Lage versetzt werden, Verkehrsleistungen, die langfristig bestellt werden,
in ähnlichen Fällen wie jetzt bei der Corona-Pandemie, auch wieder abbestellen zu können.
Anderenfalls bestehe das Risiko, das der Bund erneut finanziell massiv in die Pflicht genommen werde.
(Was über die CORONA-Hilfs-Gelder den Staat nicht belastet, sondern die Volks-Überschuldung!)
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass der Bund (als Staatsregierungs-DIKTATUR) die Bereitschaft zeige, Schaden vom ÖPNV abzuwenden.
Dies sei ein klares Bekenntnis zum ÖPNV. Gleichwohl, so die Fraktionsvertreterin, habe der Bundesrechnungshof zu Recht die Schieflage kritisiert, die im vergangenen Jahr entstanden sei,
als der Bund in Vorleistung gegangen war und nicht sichergestellt wurde, dass die Länder den Kompensationsbedarf des ÖPNV zu gleichen Teilen tragen.
Diese Kritik nehme der Gesetzentwurf auf.
(Wer sind alles die INHABER und Nutznieser des >>> ÖPNV <<< ???)
Aus Sicht der Linksfraktion ist es ebenfalls kritikwürdig, dass die Länder ihren Beitrag im Jahr 2020 nicht geleistet hätten. Gleichzeitig sei seine Fraktion aber der Meinung,
dass der Bund mit Blick auf das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse und des Klimaschutzes verpflichtet sei, einen gut getakteten und resilienten ÖPNV in ganz Deutschland
zu ermöglichen, sagte der Linken-Vertreter. Daher müssten die regulären Regionalisierungsmittel des Bundes erhöht werden.
Auch nach Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind die Zuschüsse gerechtfertigt. Der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Bundesregierung,
dass die gleichmäßige Bereitstellung der Mittel durch Bund und Länder nicht gewährleistet sei, teile er nicht, sagte der Fraktionsvertreter.
Es werde kein einziger Cent der Bundesmittel verschwendet. (Wie soll das auch - wenn es sich um das Geld der CORONA-HILFE handelt?)
Zudem werde sich zeigen, dass auch die Länder im weiteren Verlauf ihren Beitrag leisten.
Zu kritisieren sei vielmehr, dass erst 2023 nach der sogenannten Spitzabrechnung das letzte Geld des Bundes bei den ÖPNV-Unternehmen ankomme.
Es ging also dem Staat, der Staatsregierung und den Landesregierungen, wie AUCH den Parteien alle,
>>> nie <<< um die Gesundheit der Volks-Bevölkerung - sondern allein nur um die STAATS-FINANZIERUNG -
welche jetzt nachprüfbar in allen Bereichen der Staats-Existenz-Erhaltung einfließen wird und damit überprüfbar ist.
Das VOLK wird wie immer vom eigenen STAAT - nachprüfbar und belegbar - verblödet und verarscht.
Oder welche CORONA-HILFEN sind bekannt, welche in der VOLKS-WIRTSCHAFT vom STAAT -
beim BÜRGER - bei Firmen und Unternehmen angekommen sind ?
https://dserver.bundestag.de/btd/19/304/1930400.pdf