Es legt in einer Demokratie die Obrigkeit fest, wo die Grenzen der Freiheit, der Meinungsfreiheit und der Bürgerrechte sind. Mahler und sein NAZI-tum sind da einfach außerhalb.
(Bei uns wäre das strafbar im Sinne der Wiederbetätigung. Bekanntestes Beispiel Gottfried KÜSSEL!)
Gut, ich versuche zu antworten, verwende aber statt "Obrigkeit" lieber den Begriff "Legislative", also "gesetzgebende Gewalt", bei uns in D der Bundestag, der vom Souverän, dem Volk gewählt wird.
1994 hat also unsere Legislative, der Bundestag den § 130 StGB, in dem es um Volksverhetzung geht, durch Leugung des Holocaust ergänzt, so dass Holocaustleugnugn konsequenter als früher bestraft werden konnte und auch wurde.
1994 war ich links und wählte grün. Dass Holocaustleugung ausdrücklich als strafbar erklärt wurde, beunruhigte mich damals nicht, weil ich unter Helmut Kohl eine Wiedereinführung von Zensur nicht befürchtete. Mir war klar, dass das Verbot, den Holocaust zu leugnen oder runterzuspielen, schon eine Einschränkung der Meinungsfreiheit war, aber keine für mich und die Freiheit bedrohliche. Schließlich wurde so die Würde der jüdischen Opfer und ihrer Nachkommen, ein hohes Rechtsgut, konsequenter geschützt.
Heute, unter Merkel, sehe ich das nicht mehr so eindeutig, weil ich mitkriege, wie Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht in Gefahr sind und wie die Gesellschaft immer intoleranter wird, so dass mich das Ansinnen der Staatsanwaltschaft, Horst Mahler unter Zensur zu stellen, beunruhigt.
Auch dass Horst Mahler, der nach seiner Baader-Meinhof-Zeit nie mehr körperliche Gewalt anwandte, im Gegensatz zu muslimischen Messerstechern über 10 Jahre wegen einer verbotenen Meinung und verbotenen Gesten (Hitlergruß) einsaß, beunruhigt mich.