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Freiheitsdemo Berlin 1.August

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 17 «  

schelm65

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Ich lasse mich gerne widerlegen. So lange da nichts kommt, steht die Aussage.

Einer der wenigen Vorteile eines Videos ist, dass man nicht nur hört, was er sagt, sondern auch sieht, wie er es sagt. Er fällt nicht aus allen Wolken, wie das zu erwarten gewesen wäre bei einer viel zu niedrigen Zahl.

Warum sollte er, wenn man vor, während und nach der Sequenz dem Sarkasmus frönt ? Auf dem fiktiven Video hast du ernsthafte Suizidabsichten geäußert. Sowohl wie du das tatest, als auch inhaltlich. Das genügt als Beleg.
 

imho

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Warum sollte er, wenn man vor, während und nach der Sequenz dem Sarkasmus frönt ? Auf dem fiktiven Video hast du ernsthafte Suizidabsichten geäußert. Sowohl wie du das tatest, als auch inhaltlich. Das genügt als Beleg.

Da war kein Sarkasmus zu erkennen. Er hat sich über die 17 000 gefreut, nachdem er nur 1 000 angemeldet hatte.
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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Warum gibt es eigentlich so selten "Freiheitsdemos" gegen die Straßenverkehrsordnung und ähnliche Einschränkungsgesetze?
In der ist doch die Einschränkung der Freiheit noch viel gravierender, als ein "Mund-Nase-Schutz" oder eine "Abstandsregel mit 1,5m".

Schon die Gurtpflicht schränkt doch schlimmer ein, neue Autos haben sogar schon den Überwachungsspion eingebaut!!!
Aber das wird wohl eher akzeptiert, weil es angeblich dem eigenen "Schutz" dienen soll, während "Masken" dur "die Anderen" schützen sollen.

Wenn mal vereinzelt ein Autofahrer für seine Freiheit demonstriert, zu fahren wo er will, wird er gar als "Geisterfahrer" diffamiert.
 

Ophiuchus

Putinversteher
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Vermutlich nimmt er an, wenn wir statistisch bis 8.7. des laufenden Jahres nur für Steuern und Abgaben arbeiten und das Geld nicht in Form von Infrastruktur oder höheren Sozialleistungen für die es erwirtschaftende Bevölkerung zurückfließt, sondern verschenkt wird, sei niemanden etwas weggenommen worden.

Keine Ahnung was man sich reinwerfen muss, um auf diese Idee zu kommen. :kopfkratz:

Unsere thüringer Grünen können ja von den Gratisbeglückern nicht genug bekommen !
 

schelm65

Deutscher Bundespräsident
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Sag ich das etwa?

Wie wäre es denn einfach Mal mit Faktenbasierter Kritik?

Also den Belegen, dass da mit subsidiärem Schutz und Asyl so Schindluder getrieben wird.

Wo sind die Belege, dass Dublin gebrochen wurde?

Da kommt dann wieder irgendein Geschwurbel, aber die Fakten belieben außen vor.

Fakt ist: die Übernahme der ungarischen Flüchtlinge ist durch Dublin erlaubt gewesen
.

Fakt ist: Dublin sieht vor, dass die Rückführung in den zuständigen Staat binnen 3 Monaten zu geschehen hat.

Zur Hochzeit der Krise könnte binnen 3 Monaten nichtmal geklärt werden ob die überhaupt im eigentlich zuständigen Staat registriert wurden.

Nach 3 Monaten wird automatisch der Aufenthaltsstaat zuständig.

Fakten die du aber gar nicht hören willst.

Übrigens gehört es auch zu den Fakten, dass die Kritiker des Dublin-Abkommens dessen Scheitern vorhergesagt haben.

Damals wurden sie belächelt heute bischimpfst du sie als Gutmenschen ....

Nein ! Ich hab den Vertrag genau gelesen. Zuständig ist der EU - Staat, dessen Boden der Antragsteller zuerst betritt. Ein " Durchreichen " ist nicht vorgesehen, es erfolgte auch nicht im Sinne der Ablehnung der Zuständigkeit durch den zuständigen EU - Staat, sondern die Migranten, getarnt als " Flüchtlinge ", lehnten die Zuständigkeit auf dem Weg zum Wunschziel ab !

Das Selbsteintrittsrecht ist angedacht für Ausnahmefälle, bspw. im Rahmen einer Familienzusammenführung, wenn frühere Flüchtlinge einer Familie vorm Vertrag von Dublin bspw. in Deutschland Asyl bekamen und für jetzige Nachzügler eigentlich Italien oder Griechenland zuständig wären.

Das Selbsteintrittsrecht ist absolut kein angedachtes Instrument, um bedingungslose Masseneinwanderung zu legalisieren, seine praktisch erfolgte Anwendung 2015 war ein klarer Missbrauch.

Im übrigen wurde das Scheitern von Dublin im Vorfeld von jenen beklagt, die nicht bereit sind Asyl und illegale Migration zu trennen. Dublin als Vertrag zur Reglung von Asyl kann logisch gar nicht scheitern, da politisches Asyl immer nur von wenigen Oppositionellen in Anspruch genommen wird, kein Thema für EU - Anrainerstaaten des Mittelmeeres. Wenn hingegen Millionen Asyl beantragen, haben sich bereits die Mehrheitsverhältnisse geändert, man braucht nicht mehr zu flüchten, sondern kann ein anderes System etablieren, bewegt man gemeinschaftlich den Hintern.

Die GFK auferlegt zuerst in nicht umkämpften Gebieten des eignen Landes Schutz zu suchen, dann im nächsten sicheren Anrainerstaat, keinesfalls existiert ein Recht sich ein Wunschland auszusuchen.

Weisst du, was mich an Usern wie dir ankotzt ? Das alles ist seit Jahren bekannt, unzählige Male erörtert und diskutiert, trotzdem wird sich immer wieder unwissend gestellt und der Resetknopf gedrückt. Und natürlich, bei der nächsten Gelegenheit tust du wieder so, von all dem noch nie was gehört zu haben. :rolleyes2:
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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Nein ! Ich hab den Vertrag genau gelesen. Zuständig ist der EU - Staat, dessen Boden der Antragsteller zuerst betritt. ...
Dann kennst du also auch die "Ermessensklauseln" in der
"VERORDNUNG (EU) Nr. 604/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013"
nach der sich auch ein anderer EU-Staat für zuständig erklären kann:
>>
Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 kann jeder Mitgliedstaat beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist. ...
<<


Die Regelung für "abhängige Personen" (Familienangehörige) wird in einem anderen Artikel behandelt!
 
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schelm65

Deutscher Bundespräsident
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Da war kein Sarkasmus zu erkennen. Er hat sich über die 17 000 gefreut, nachdem er nur 1 000 angemeldet hatte.

Nein, das hat er nicht. Er hat sich sarkastisch gefreut, in dem er in dieser Situation sich ironisch freut über 17 000, die die Desinformationsmedien großzügig zubilligen, wohlwissend, es waren bedeutend mehr, und das, obwohl nur 1000 angemeldet waren.

Deine Quelle ist ein privater, politisch korrekter Twitterknilch, ein Wichtigtuer des Mainstreams, der sich dachte, so etwas wie bei Hasi oder Strache kann ich auch. Niemand, auch nicht die die Zahlen runterechnenden Mainstreammedien griffen das auf, was sie dankbar hätten, hätte das Video als Ganzes diese Aussage.
 

schelm65

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Dann kennst du also auch die "Ermessensklauseln" in der
"VERORDNUNG (EU) Nr. 604/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013"
nach der sich auch ein anderer EU-Staat für zuständig erklären kann:
>>
Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 kann jeder Mitgliedstaat beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist. ...
<<


Die Regelung für "abhängige Personen" (Familienangehörige) wird in einem anderen Artikel behandelt!

Der Vertrag behandelt das Thema Asyl, nicht das Thema Migration. Da man bei Asyl grundsätzlich und in der Natur der Sache des politischen Asyl liegend, von einem geringen Aufkommen ausgeht, da nur wenige Oppositionelle von ohnehin insgesamt wenigen Oppositionellen eines diktatorischen Staates diesen Schritt gehen, ist jede Einlassung über Ausnahmen von der Zuständigkeit natürlich immer angedacht auf eine handverlesene Anzahl, egal aus welchen Gründen.

Alles andere macht keinen Sinn, man regelt nicht Asyl um die Reglung für Asyl von wenigen Oppositionellen für die Flucht des Mainstreams anzuwenden. Wenn der Mainstream " flieht ", dann nicht weil er verfolgt wird, dann wäre er Opposition und winzig, sondern dann handelt es sich um Auswanderer oder Bürgerkriegsflüchtlinge. Siehe zu letztbenannten die Einlassung zur GFK.
 

Heli

Fragensteller...
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@Franco B

Und woher weiß man das? Geht es etwas genauer?

Im FAKE NEWS Zeitalter sind viele Trolle unterwegs da kann man nicht vorsichtig genug sein bei bestimmten Aussagen...:coffee:


Bitte um einen entsprechenden Quellenachweis für die Richtigkeit deiner Behauptung.



PS: Wer soll die 13 000 EUR denn angeblich bezahlen? Und vor allem an wen? Bin ganz gespannt dies aus deiner gelieferten und online einsehbaren Quelle zu erfahren.:coffee:


Okay.

So etwas in der Art meinte ich als Qellennachweis.

Dann scheint das Ganze also nicht aus der Luft gegriffen zu sein.
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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ZillerThaler

cogtito ergo sum
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schelm65 schrieb:
Nein ! Ich hab den Vertrag genau gelesen. Zuständig ist der EU - Staat, dessen Boden der Antragsteller zuerst betritt. ...
Dann kennst du also auch die "Ermessensklauseln" in der
"VERORDNUNG (EU) Nr. 604/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013"
nach der sich auch ein anderer EU-Staat für zuständig erklären kann:
>>
Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 kann jeder Mitgliedstaat beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist. ...
<<

Die Regelung für "abhängige Personen" (Familienangehörige) wird in einem anderen Artikel behandelt!
Der Vertrag behandelt das Thema Asyl, nicht das Thema Migration. ...
Was denn, willst du auf so billige Art kneifen und ablenken oder weißt du nicht mehr, was du in #3765 geschrieben hast?

Du hast doch "den Vertrag" genannt, aus dem ich so frech war, zu zitieren !
's war wohl naiv von mir, anzunehmen, dass dein Beitrag etwas mit dem Vertrag zu tun hätte, den du gelesen hast.

In deinem Beitrag hast du doch "Dublin", "Antragsteller", "Flüchtlinge", "Asyl beantragen", "GFK" (Genfer Flüchtlingskonvention) angeführt!
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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Der Vertrag behandelt das Thema Asyl, nicht das Thema Migration. Da man bei Asyl grundsätzlich und in der Natur der Sache des politischen Asyl liegend, von einem geringen Aufkommen ausgeht, da nur wenige Oppositionelle von ohnehin insgesamt wenigen Oppositionellen eines diktatorischen Staates diesen Schritt gehen, ist jede Einlassung über Ausnahmen von der Zuständigkeit natürlich immer angedacht auf eine handverlesene Anzahl, egal aus welchen Gründen.

Alles andere macht keinen Sinn, man regelt nicht Asyl um die Reglung für Asyl von wenigen Oppositionellen für die Flucht des Mainstreams anzuwenden. Wenn der Mainstream " flieht ", dann nicht weil er verfolgt wird, dann wäre er Opposition und winzig, sondern dann handelt es sich um Auswanderer oder Bürgerkriegsflüchtlinge. Siehe zu letztbenannten die Einlassung zur GFK.
Deine Fähigkeit, zu verstehen, was du liest, scheint doch arg begrenzt.
Der Vertrag (die genannte EU-Verordnung) befasst sich mit "Antrag auf internationalen Schutz",
und das ist weit mehr, als "politisches Asyl" (wie nach GG)
>>
Artikel 1
Gegenstand

Diese Verordnung legt die Kriterien und Verfahren fest, die bei der Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, zur Anwendung gelangen (im Folgenden „zuständiger Mitgliedstaat“).

<<
 
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Franco B.

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Der Vertrag (die genannte EU-Verordnung) befasst sich mit "Antrag auf internationalen Schutz",
und das ist weit mehr, als "politisches Asyl" (wie nach GG)

Ist ja ganz nett, dass du das einbringst.
Ich habe den Eindruck, dass viele Deutsche ihr Grundgesetz mal gelesen haben, einige auch mehrmals und mit diesem einverstanden sind.
EU-Verordnungen werden irgendwo beschlossen, wahrscheinlich auch irgendwo verkündigt, aber das geht uns allen, jedenfalls mir, am A. vorbei.
Die EU beschließt außerhalb jeder demokratischen Reichweite.
Viele sagen die EU-Beamten sind korrupt, mich würde es nicht wundern.
Ich finde es ganz gut, dass die Schweizer eine Demokratie haben, die ihnen erlaubt hat, sich der EU nicht zu unterwerfen.
Noch besser, dass die Briten die Demokratie benutzt haben, aus der EU auszusteigen!

Namenlose Glücksritter, die ihre Papiere ins Meer werfen, brauchen "internationalen Schutz"?
Sind afrikanische Staaten Unrechtsregime? Warum thematisiert die EU nicht das "Unrecht" in diesen Staaten. :kopfkratz:
Warum arbeitet die EU nicht auf bessere afrikanische Lebensbedingungen hin?
Sie könnte zB afrikanischen Export zulassen, das würde dort einen Boom auslösen.
Sie könnte der afrikanischen Wirtschaft helfen, den europäischen Markt zu beliefern.
Warum tut sie das nicht? :confused:

Ach ja, Freiheitsdemo Berlin am 1.August war schon, jetzt steht der 19. August 2020 bevor.
Von überall aus Europa kommen sie um ein Ende des Wahnsinns zu demonstrieren.


Also nicht, um die Regierung zu bitten, den Wahnsinn zu beenden.
Sondern um das Ende des Wahnsinns zu feiern.
 
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schelm65

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Deine Fähigkeit, zu verstehen, was du liest, scheint doch arg begrenzt.
Der Vertrag (die genannte EU-Verordnung) befasst sich mit "Antrag auf internationalen Schutz",
und das ist weit mehr, als "politisches Asyl" (wie nach GG)
>>
Artikel 1
Gegenstand

Diese Verordnung legt die Kriterien und Verfahren fest, die bei der Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, zur Anwendung gelangen (im Folgenden „zuständiger Mitgliedstaat“).

<<

Du schreibst ignoranten Unfug. Es spielt keinerlei Rolle, ob es Asyl heisst oder " internationaler Schutz ". Dublin III regelt nicht die GFK neu, sondern die Zuständigkeiten für die Durchführung des Asylverfahrens. Dublin III ist als Rechtsgrundlage für die erfolgte Masseneinwanderung überhaupt nicht zuständig, dafür gelten die jeweiligen Bestimmungen der EU - Staaten, die eigenständig entscheiden, wer unter welchen Voraussetzungen einwandern darf.

Würde Dublin III die GFK ersetzen oder den EU - Anrainerstaaten des Mittelmeeres auferlegen ggf. eine Masseneinwanderung bewältigen zu müssen, hätten diese dem Vertragswerk niemals zugestimmt. Die Gewährung von Asyl ist hingegen eine überschaubare Angelegenheit, aus bereits genannten Gründen.

Bürgerkriegsflüchtlinge unterliegen immer noch den beschriebenen Bestimmungen der GFK und Einwanderer den nationalen Gesetzgebungen zur Einwanderung. Man kann eine festgestellte illegale Masseneinwanderung im Nachhinein nicht mit einer Option einer dafür nicht zuständigen Rechtsgrundlage rechtfertigen, das ist ein Kategoriefehler; die Option des Selbsteintritt bezieht sich auf politisch Verfolgte, die internationalen Schutz benötigen, nicht auf Bürgerkriegsflüchtlinge und nicht auf Migranten.

Natürlich kann ein anderer EU - Staat auch Bürgerkriegsflüchtlinge unabhängig von Dublin III aufnehmen, wenn derjenige EU - Anrainerstaat eines Kriegsgebietes überlastet ist und darum bittet. Ungarn bspw. hätte das getan, nur bestand diese Lage überhaupt nicht, da es sich nicht um Schutzsuchende handelte die in Anrainerstaaten ihres von Bürgerkrieg betroffenen Landes keinen Schutz wegen Überlastung mehr fanden und deshalb auf den nächsten Anrainer auswichen, sondern es handelte sich um Migranten mit einer klaren Absicht bestimmte Zielländer zur Einwanderung zu erreichen. Deshalb lehnten sie - und nicht die jeweils nächsten Staaten im Sinne der Reihenfolge der Verantwortung lt.GFK, die Aufnahme ab !

Ich versteh nicht, was daran unklar ist.
 
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Wolfgang Langer

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Du schreibst ignoranten Unfug. Es spielt keinerlei Rolle, ob es Asyl heisst oder " internationaler Schutz ". Dublin III regelt nicht die GFK neu, sondern die Zuständigkeiten für die Durchführung des Asylverfahrens. Dublin III ist als Rechtsgrundlage für die erfolgte Masseneinwanderung überhaupt nicht zuständig, dafür gelten die jeweiligen Bestimmungen der EU - Staaten, die eigenständig entscheiden, wer unter welchen Voraussetzungen einwandern darf.

Würde Dublin III die GFK ersetzen oder den EU - Anrainerstaaten des Mittelmeeres auferlegen ggf. eine Masseneinwanderung bewältigen zu müssen, hätten diese dem Vertragswerk niemals zugestimmt. Die Gewährung von Asyl ist hingegen eine überschaubare Angelegenheit, aus bereits genannten Gründen.

Bürgerkriegsflüchtlinge unterliegen immer noch den beschriebenen Bestimmungen der GFK und Einwanderer den nationalen Gesetzgebungen zur Einwanderung. Man kann eine festgestellte illegale Masseneinwanderung im Nachhinein nicht mit einer Option einer dafür nicht zuständigen Rechtsgrundlage rechtfertigen, das ist ein Kategoriefehler; die Option des Selbsteintritt bezieht sich auf politisch Verfolgte, die internationalen Schutz benötigen, nicht auf Bürgerkriegsflüchtlinge und nicht auf Migranten.

Natürlich kann ein anderer EU - Staat auch Bürgerkriegsflüchtlinge unabhängig von Dublin III aufnehmen, wenn derjenige EU - Anrainerstaat eines Kriegsgebietes überlastet ist und darum bittet. Ungarn bspw. hätte das getan, nur bestand diese Lage überhaupt nicht, da es sich nicht um Schutzsuchende handelte die in Anrainerstaaten ihres von Bürgerkrieg betroffenen Landes keinen Schutz wegen Überlastung mehr fanden und deshalb auf den nächsten Anrainer auswichen, sondern es handelte sich um Migranten mit einer klaren Absicht bestimmte Zielländer zur Einwanderung zu erreichen. Deshalb lehnten sie - und nicht die jeweils nächsten Staaten im Sinne der Reihenfolge der Verantwortung lt.GFK, die Aufnahme ab !

Ich versteh nicht, was daran unklar ist.




Mit der falschen Frage kann man nur falsche Antworten provozieren.

Du suggeriert hier (vlt. unbewusst), dass das plötzlich, von Außen, zufällig und unabwendbar geschah.

Wie ein Unfall.

Die Birne (Kohl) hat uns 1990 verkauft.

Mit der Wiederaufnahme des Resettlement-Programms (Durchmischung der Völker Europas mit Afrikanern).

Für Doofe ist das natürlich alles Verschwörungstheorie.

Intelligente dürfen hier nachlesen:

"Das Resettlement hingegen entstand erst Anfang des 20. Jahrhunderts und wurde in den 1990er Jahren formalisiert."

https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/230494/historische-entwicklung


Viel Spaß
Debitist
 

Wolfgang Langer

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Fehlen nur noch die Telefone dann kommst dir vor wie im Knast




Beim Aufstehen würde ich alles auf einmal abräumen.
Aus Versehen.
Klar!
;)
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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