"ein Fall" der medial beachtung findet, wie hoch die Dunkelziffer ist, kaum zu erahnen.
Absoluter Schwachsinn und deplaziert!
aus dem Artikel:
1) Patienten mit schwerem COVID-19-Verlauf (mit Sauerstoffbedürftigkeit): Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit (definiert als nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung) + Frühestens 10 Tage nach Symptombeginn + PCR-Untersuchung (negatives Ergebnis oder hoher Ct-Wert, der mit Nicht-Anzüchtbarkeit von SARS-CoV-2 einhergeht).
2) Patienten mit leichtem COVID-19-Verlauf (ohne Sauerstoffbedürftigkeit): Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit (definiert als nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung) + Frühestens 10 Tage nach Symptombeginn
3) Personen mit asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion: Frühestens 10 Tage nach Erstnachweis des Erregers
Sofern ein mit SARS-CoV-2 Infizierter verstirbt, wird er in die RKI-Statistik als „Corona-Toter“ übernommen. Diese Regelung gilt auch, selbst wenn der Infizierte nicht an einer COVID-19-Erkrankung, sondern beispielsweise unter Gewalteinwirkung starb. Auch nach dem Tod auf SARS-CoV-2 positiv Getestete fallen unter diese Regelung.
Wie die Stadt Krefeld in einem Eintrag vom 7. Juli mitteilte, werden auch als geheilt geltende Corona-Infizierte nach ihrem Versterben aufgrund anderer Erkrankungen in die RKI-Statistik aufgenommen.
Epoch Times fragte hierzu beim RKI nach. Pressesprecherin Susanne Glasmacher erklärte: „Es ist denkbar, dass im Einzelfall eine Person als genesen gezählt wurde, aber wenn sie später verstorben ist (und das Gesundheitsamt den Todesfall übermittelt) wird das natürlich korrigiert.
also "Kann" im Extremfall ein Motorradverunglückter, der vor einem halben oder dreiviertel Jahr "positiv" getestet wurde,
als Verstorbener in diese Statistik rutschen und als Todesursache wird dann nicht der Schädelbruch notiert, sondern "Covid19"!