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Da du von Filbinger schreibst: Der hat 18 Jährige noch Anfang 1945 zum Tode verurteilt wg Fahnenflucht. Oettinger, sein Nachfolger, nannte Filbinger in der Grabrede einen "Widerstandskämpfer". Was für Deppen uns regieren.
Korrekt. Weil sie sich weigerten auszulaufen um den Flüchtlingen die aus Ostpreußen und Pommern über das Meer flüchteten Geleitschutz zu geben, auch wenn es nur Hafenschutzboote waren. Also alles klar, bei Mord mit Fahnenflucht und nach Plünderungen sollte man im Kriegsfalle selbstverständlich keine Todesstrafe verhängen. Da hat die DDR ganz andere Todesstrafen verhängt.
busse