Schon mal überlegt warum es so ist?
Kann es eventuell daran liegen, daß Schmarotzer hierzulande zu viel in den Popes geschoben bekommen?
Der Umgang mit unseren Steuergeldern und Sozialabgaben sollte mal neu bewertet werden!
Zitat:
"Der Umgang mit unseren Steuergeldern und Sozialabgaben sollte mal
neu bewertet werden."
Ist doch unter einer
"Finanz-Zwangsabgaben-Steuer-Enteignungs-Diktatur" welche vom Volk ihre Existenz bestreitet,
unmöglich !
So, erwirtschaftet man Vermögen, wo so manchen Rentner - die Augen aus dem Kopf fallen würden !
Die Fraktion hat einen Entwurf zur Novellierung des Bundesministergesetzes vorgelegt, der auf eine Änderung von Ruhegehaltsregelungen
für Mitglieder der Bundesregierung abzielt.
Darin führt die Fraktion aus, daß das Gesetz Regierungsmitgliedern
"in zwei besonderen Fällen unverhältnismäßig hohe Versorgungsansprüche" zuweise.
So gelte nach dem Bundesministergesetz in der derzeitigen Fassung für Ressortchefs,
"die nach einer Amtszeit von mehr als zwei, aber weniger als vier Jahren durch Ausscheiden des Bundeskanzlers
oder durch Auflösung des Bundestages ihr Amt verlieren,
eine rechtliche Fiktion,
wonach ihre abgeleistete Amtszeit bei der Berechnung des Ruhegehaltsanspruchs
als Amtszeit von vier Jahren gilt".
Zudem sei "die Minderung des Ruhegehalts bei vorzeitiger Beantragung auf maximal 14,4 Prozentpunkte
(entsprechend einer Minderung für einen um vier Jahre früheren Ruhestand) beschränkt", heißt es in der Vorlage weiter.
Zusammen mit der Verschiebung der Regelaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre ergebe sich daraus
"eine besondere Form der ,Rente mit 63' speziell für Bundesminister:
Beantragen sie bereits zur Vollendung des 60. Lebensjahres das Ruhegehalt, wird es so berechnet, als hätten sie schon das 63. Lebensjahr vollendet".
Der Gesetzentwurf der Fraktion sieht daher vor, die rechtliche Fiktion, wonach
"unter bestimmten Umständen eine Amtszeit als Bundesminister von mehr als zwei Jahren als Amtszeit von vier Jahren gilt",
aufzuheben und stattdessen eine Regelung einzuführen, die die Versorgungsansprüche proportional zur tatsächlichen Amtszeit ansteigen lässt.
Auch soll die Deckelung der Minderung des Ruhegehalts auf 14,4 Prozentpunkte laut Vorlage aufgehoben werden,
"so daß künftig - je nach Geburtsjahrgang des Regierungsmitglieds und Ruhestandsbeginn -
eine Minderung des Ruhegehalts um bis zu 25,2 Prozentpunkte erfolgen kann".
Warum man sich auf die "Prozentpunkte" beruft, begründet sich damit - währen hier die finanziellen Beträge - um die es geht, zu sehen,
würde sich das Thema > "HASS" < auf ein nachvollziehbares Niveau anheben.
Aber vielen Rentnern wird nun bewußt werden, warum Sie zur Tafel gehen dürfen - und in Armut leben -
dürfen,
damit diesen ehrenwerten, besoldeten STAATS-DIKTATUR-DIENER - der finanziellen Volksausplünderung -
einen
angemessenen Alters-Ruhestand - ermöglicht wird.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/175/1917512.pdf