Durch den Zuzug von über einer Million Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 hat die Zahl der verheirateten Minderjährigen stark zugenommen.[17] Am 31. Juli 2016 waren 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren und insgesamt 1461 Minderjährige unter 18 Jahren im Ausländerzentralregister als „verheiratet“ gespeichert.[18] Fast die Hälfte dieser verheirateten Minderjährigen kommt demnach aus Syrien, rund 80 Prozent sind weiblich.[19] Die Bundesregierung teilte im November 2016 mit, ein Verbot von Kinderehen zu planen.[20] Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) setzte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, um bis zum Jahresende 2016 Lösungen zu erarbeiten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte: „Wir haben zunehmend zu tun mit dem Phänomen von Ehen mit Minderjährigen, mit jungen Mädchen. Wir glauben, dass der Justizminister hier schnell tätig werden muss.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann fasste die Koalitionspläne wie folgt zusammen: „Wir wollen keine Kinderehen. Zur Ehe gehören zwei volljährige Partner. Ich finde es unerträglich, dass schon 14-Jährige in Ehen gezwungen werden.“[21] Der Bundestag beschloss Anfang Juni 2017 Änderungen,[22][23] die am 22. Juli 2017 in Kraft traten: Ehen, die von Personen unter 16 Jahren geschlossen werden, sind danach künftig nichtig. Ehen sollen grundsätzlich aufgehoben werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahre alt war. Davon kann nur abgesehen werden, wenn die Aufhebung eine besondere Härte darstellen würde oder wenn der zwischenzeitlich volljährig gewordene Ehepartner die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig ein absolutes Mindestalter von 18 Jahren; die früher mögliche familiengerichtliche Ausnahmegenehmigung für die Eheschließung ab 16 Jahren entfällt. Für Altfälle gibt es Übergangsvorschriften.[24]