... In einer direkten Demokratie wird zu JEDER Entscheidung VORHER das Volk befragt was es will und dann wird der zuständige Politiker mit der Umsetzung beauftragt, ohne dass der Politiker einen eigenen Machtspielraum hätte. ...
Dann reichen aber tagtäglich die 24 Stunden nicht aus!
Zudem verliert die Mehrheit "des Volkes" in kürzester Zeit das Interesse daran, weil die allermeisten Menschen ganz andere Interessen haben und ihre Zeit "besser" zu nutzen wissen.
Das im internationalen Vergleich hervorragende Beispiel der Schweiz funkuioniert doch auch anders.
Einige (wenige) Fragen werden "obligatorisch" andere werden "fakultativ" zur Abstimmung gestellt,
dazu gibt es die Möglichkeit der "Volksinitiative", mit der nach einer bestimmten Anzahl "Unterstützer-Unterschriften" etwas zur Abstimmung gestellt werden kann.
Sie meisten Entscheidungen werden trotzdem von der Regierung (Bundesrat) und dem Parlament (Nationalrat uns Ständerat) gefällt, dazu viel von den verschiedensten Institutionen.
Im Jahr 2019 wurden bisher an 2 Abstimmungstagen ganze 3 (in Worten: "drei") Fragen zur Volksabstimmung gestellt:
die "Eidgenössische Volksinitiative"
° «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»
(Wahlbeteiligung: 37,4% / davon JA-Stimmen 36,3% - somit "angelehnt"
und die beiden "Fakultativen Referenden"
° Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
(Wahlbeteiligung: 42,7%, angenommen mit 66,4%)
° Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)
(Wahlbeteiligung: 43,3%, angenommen mit 63,7%)