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Du kannst ja nicht einmal lesen! Und kennst auch das Grundgesetz nicht!
Da die Wehrpflicht nicht "abgeschafft" ist kann es auch auch keine "Wiedereinführung" geben!
GG, Art. 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Die Wehrdienstleistung ist durch das "Wehrrechtsänderungsgesetz 2011" nur "ausgesetzt"
( "... gesetzliche Verpflichtung zur Wehrdienstleistung nach dem Wehrpflichtgesetz außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls ausgesetzt" worden)
und kann ohne "Verfassungsänderung" (2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat) durch sog. "einfaches Gesetz" wieder eingesetzt werden - wie es im Programm der AfD steht.
Daraus eine "Militarisierung der Gesellschaft" machen zu wollen, entspringt nur einem durch Ideologie verirrten Geist! - die Bundesrepublik war vor der Aussetzung der Wehrpflicht auch keine "militarisierte Gesellschaft" !
Alle deine "->" sind doch nur böswillige Fehl-Interpretationen deines krankhaft frustrierten Anarscho-Geistes!
Man muss dem Programm keiner Partei zustimmen, aber solche Verdrehungen des Programmes bringen sicher keine Zustimmung zur "deiner" Anarschie!