Dass eine erteilte Genehmigung nur eine befristete Gültigkeit von beispielsweise vier Monaten besitzt und innerhalb dieses Zeitraumes in Betrieb genommen werden muss, hängt damit zusammen, dass der Netzbetreiber sich dagegen absichern will, dass er die Leistung bereitstellt und diese dann nicht abgefragt wird.
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Was letztlich hinter der Meldung bei Focus steht, die immer weiter zugespitzt von zahlreichen anderen Medien übernommen wurde, ist das Modell des sogenannten intelligenten Ladens. Dabei kann der private Betreiber eines Ladepunktes seinem Lieferanten die Möglichkeit einräumen, den Ladestrom zu begrenzen, wenn dies für den Netzbetrieb sinnvoll ist. Dafür werden im auf der Kostenseite bestimmte Vorteile eingeräumt.
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Es wird suggeriert, dass ab 2021 der Strom für das private Laden von E-Autos begrenzt werden soll. Das entspricht nicht den Fakten. Beim sogenannten "netzdienlichen Lademanagement" geht es vielmehr darum, dass Nutzer ihr E-Auto zeitversetzt und in Zeiten geringerer Stromnachfrage laden.
Dem Kunden entsteht dadurch kein Nachteil, zumal er oftmals sogar preisliche Anreize hierfür erhält. Durch "intelligentes Lademanagement" wird es zum einen möglich, in großem Umfang private Ladeinfrastruktur sofort anzuschließen. Zum anderen trägt es zur Entlastung der lokalen Netzinfrastruktur bei. Dass "intelligentes Lademanagement" in der Praxis gut funktioniert, zeigt zum Beispiel die E-Mobility-Allee von Netze BW.
Die Energiewirtschaft hat das Stromnetz so gut ertüchtigt, dass schon heute bis zu 13 Millionen Elektrofahrzeuge laden könnten.