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Hat er nicht?!
Nun, wenn man die beiden entsprechenden Begriffe bei Google eingibt wird man schnell fündig.
Sogar ein Bundestagsabgeordneter (!!) aus BW hat das publik gemacht, was die angesprochen Wohnungsbaugesellschaft so ''treibt'':
http://www.andreas-deuschle.de/aktuelles/details/archive/2018/juni/artikel/vonovia-mietwucher-ist-sozialpolitischer-scherbenhaufen-von-gruen-rot.html?tx_ttnews%5Bday%5D=27&cHash=d2ab8fbb612be3020c3cb5cb3ca1fc04
Einleitung, ich zitiere:
''Die Sorge von Vonovia-Kunden in Esslingen, wegen massiver Mieterhöhungen ihre Wohnungen zu verlieren, treibt den örtlichen Landtagsabgeordneten Andreas Deuschle (CDU) um. „Die CDU hat 2012 eindringlich vor dem Verkauf der LBBW-Immobilien an den Vonovia-Vorläufer Patrizia gewarnt. Jetzt sind die schlimmsten Befürchtungen eingetreten.“
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Hier noch ein anderer Link. Wo Mieter gegen die Gesllschaft Anzeige erstattet haben:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.widerstand-gegen-vonovia-in-stuttgart-mieter-zeigen-immobilienriesen-an.4730dc65-a31c-4310-a889-7d5dd72a382d.html
Zitat:
''Der Konflikt um satte Mieterhöhungen bei Deutschlands größtem Immobilienunternehmen Vonovia spitzt sich zu. Der Stadt Stuttgart liegt jetzt eine Anzeige vor. Bestätigen sich die Vorwürfe, könnte es teuer werden.
Stuttgart - Die Aufforderung ist deutlich. „Wir zeigen hiermit an, dass die Vonovia bei Wiedervermietungen in Stuttgart nicht nur gegen die Mietpreisbremse, sondern auch gegen Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verstößt. Wir verlangen von der Stadt Stuttgart, dass sie diese Ordnungswidrigkeit verfolgt.“ Diese Zeilen finden sich in einer Anzeige gegen Deutschlands größtes Immobilienunternehmen. Sie stammt von einer Mieterinitiative und ist jetzt an mehrere Ämter sowie an Oberbürgermeister Fritz Kuhn gegangen.''
Ist deine Nachfrage damit befriedigt? Oder anders gefragt, hälst du die Formulierung Mietwucher im Zusammenhang mit der genannten Wohnungsbaugesellschaft immer noch für ''dummes Gelaber''?
Nein hat er nicht ! Das BGB steht in der Gesetzeshierachie über dem angezeigten Wirtschaftsstrafgesetzes, nur rein zur Feststellung.
In Stuttgart gibt es ein Mietpreisspiegel an den sich die Vonovia hält. Soweit meine Informationen.
Liegen also die Mieten innerhalb des Preisspiegels kann es sich nicht um Wucher handeln. Es sei denn irgendeiner klagt gegen diesen Mietpreisspiegel, ist mir aber nicht bekannt.
Das die Mietpreise explodieren ist bekannt, Wucher sollte aber nachgewiesen werden und zwar plausibel.
busse
Im BGB § 138 abs.2 ist Wucher geregelt.