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Genitalverstümmelung

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nachtstern

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Falsche Sichtweise.

Ist eine altertümliche Praxis mit den Menschenrechten vereinbar?

Wenn nicht - dann hat JEDER alles Recht der Welt, das zu kritisieren!

In Deutschland hat es bis ca. 1974 gedauert, bis gesetzlich durchgesickert ist, dass man Kinder nicht schlagen sollte....
In der Schweiz gab es noch in den 2000ern einen Kanton, der kein Frauenwahlrecht kannte....

Es geht nicht darum, anderen Völkern ihre Rituale zu verbieten - es geht darum, das Menschenrecht auf einen unversehrten Körper auf die Tagesordnung zu bringen, dafür Mehrheiten zu suchen und zu finden, und dann viel Überzeugungsarbeit zu leisten, um veraltete Rituale dann in letzter Konsequenz auch durch die verantwortlichen in den jeweiligen Kulturen in Frage stellen zu lassen.

Das Recht Kritik zu üben, hat jeder - jeder darf auch europäische Standpunkte kritisieren - und umgekehrt müssten dann auch die Europäer sich rechtfertigen und erklären!
Umgekehrt sollte das in gleicher Weise bei den Massai gelten.


Ich habe das Recht Dinge in Frage zu stellen - unabhängig davon ob ich Europäer, Mann oder Frau, Schwarz oder Weiß bin. Dinge, die mit den Menschenrechten offensichtlich kollidieren, kann man nicht nur kritisieren, sondern sollte diese auch abstellen.

schrieb ick denn "Kritisieren"?
Es ging expliziet ums Verbieten!

z.B


für Uns erscheint das bestialisch,
für diese Menschen ein Schönheitsideal!

Was Sie "dort" machen, kann man kritisieren....aber Verbieten?
 
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Sehe ich auch so, vernieten lässt sich das nicht.

Nachdem vor Jahren per Gesetz erlaubt wurde, dass männliche Babys in der ersten Lebenswoche beschnitten werden dürfen, fällt mir zu dem Thema auch nichts mehr ein. Außer, dass es neben der Justitia in Deutschland noch eine weitere Dame islaelischer Abstammung geben muss, die hier vorrangig das sagen hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ein, wie ich finde, angemessenes Urteil in einem Fall von Genitalverstümmelung:

https://www.tagesschau.de/ausland/genitalverstuemmelung-103.html

Leider in GB und nicht in Deutschland. Ich hoffe aber, dass das auch bei uns Schule macht.

Die rechtliche Grundlage dafür gibt es schon seit einigen Jahren mit §226a StGB und auch Mittäterschaft, Anstiftung, sowie Durchführung im Ausland sind strafbar. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren.
Das Problem ist, überhaupt erstmal eine solche Tat aufzudecken, es ist ja auch in Großbritannien der erste Fall mit Verurteilung.
 

Chili

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"Wer" hat denn was gegen? ^^
Die GrünAltenNaiven,SPD,CDU,FDP,Linke sprechen sich zumindest nicht dagegen aus....

Merkel hat die Pseudo-Diskussion damals abgebrochen und war für die Beschneidung von Jungen.
Sch... auf Art. 2,2
(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Dieses entsprechende Gesetz wurde ja dann auch brav verabschiedet mit dem Hinweis auf die Religionsfreiheit Art. 4,2
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Da wird also in einem Land, das angeblich die Trennung von Kirche und Staat hat, die Religion über die körperliche Unversehrtheit gestellt - und das per ordre Mufti ääh Merkel
 
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Le Bon

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Als die Welt noch in Ordnung war!

Es gibt Weiber, die meinen, Beschneidung sei gut, da es Gebärmutterkrebs verhindere. Meine Fresse!!
Unsere Vorfahren waren weder beschnitten, noch sehr hygienisch und.... sindse ausjestorben?

Wenn Weib einen sauberen Stab möchrte, soll sie ihn doch fellatiomäßich säubern. *Muhahahahaha*

Nachtrach:

Während meiner wilden Zeit Anfang der 1970er Jahre haben die Puying in Bangkok auf einem Bad vorher bestanden!;)
z.B


für Uns erscheint das bestialisch,
für diese Menschen ein Schönheitsideal!

Was Sie "dort" machen, kann man kritisieren....aber Verbieten?
Jemand, der seinen Körper dauerhaft verstümmelt/verändert (bei den Marsi mit 20 Jahren die unteren Vorderzähne raus!!), beweist damit nur, daß irgendwo in den noch vorhandenen Synapsen etwas schräch läuft. Ich kritisiere das nicht, sondern hake das als Dämlichkeit ab.;)
 
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nachtstern

einzig wahrer
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Merkel hat die Pseudo-Diskussion damals abgebrochen und war für die Beschneidung von Jungen.
Sch... auf Art. 2,2


Dieses entsprechende Gesetz wurde ja dann auch brav verabschiedet mit dem Hinweis auf die Religionsfreiheit Art. 4,2


Da wird also in einem Land, das angeblich die Trennung von Kirche und Staat hat, die Religion über die körperliche Unversehrtheit gestellt - und das per ordre Mufti ääh Merkel

 

schelm65

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Merkel hat die Pseudo-Diskussion damals abgebrochen und war für die Beschneidung von Jungen.
Sch... auf Art. 2,2


Dieses entsprechende Gesetz wurde ja dann auch brav verabschiedet mit dem Hinweis auf die Religionsfreiheit Art. 4,2


Da wird also in einem Land, das angeblich die Trennung von Kirche und Staat hat, die Religion über die körperliche Unversehrtheit gestellt - und das per ordre Mufti ääh Merkel

Das Beschneidungsgesetz ist eindeutig GG - widrig. Man erkennt das, wenn man versteht unter welchen Bedingungen ein Grundrecht eingeschränkt werden darf. Steht auch im GG. Sinngemäß zusammengefasst :

(1) Ein Grundrecht darf nicht eingeschränkt werden, wenn der von der Einschränkung betroffene durch sein Verhalten die Einschränkung verhindern kann, oder dazu nicht eigenständig in der Lage ist. Das GG nennt das die Unverletzlichkeit des Wesensgehaltes eines Grundrechtes. Was bedeutet " Wesensgehalt " ?

Zwei Beispiele dazu :

Mein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit kann eingeschränkt werden, wenn ich als Geiselnehmer Geiseln mit der Waffe bedrohe. Wenn ich aufgebe, die Waffe zu Boden lege und die Arme erhebe, darf ich von einem Scharfschützen nicht mehr ausgeschaltet werden. Täte man es trotzdem, wäre der Wesensgehalt des Grundrechtes verletzt, welches unveräußerlich gilt, so lange Punkt (1) zutrifft. Siehe Absatz oben.

Einem komatösen Patient ohne Heilungschance darf man nicht einfach die Maschinen abstellen ohne Patientenverfügung.

Das zweite Beispiel lässt sich leicht analog übertragen auf nicht geschäftsfähige Babys oder minderjährige Jungen, die unabhängig ihres Willens beschnitten werden sollen.

Abgesehen davon gab es keine Abwägung zwischen zwei Grundrechten, da es kein Grundrecht auf Religionsausübung gegen Dritte gibt, Religionsfreiheit lt. GG ein Individualrecht mit negativer Religionsfreiheit ist ( also auch dem Recht, frei von Religion zu leben )

Der Trick über das Erziehungsrecht greift auch nicht, da gewaltfreie Erziehung im Erziehungsrecht bereits verankert ist, eine Zwangsbeschneidung ohne Zweifel einen gewaltsamen Akt darstellt, abgesehen davon Babys nicht " erzogen " werden können, sondern beschützt und umsorgt werden sollen.
 

Chili

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Das Beschneidungsgesetz ist eindeutig GG - widrig. Man erkennt das, wenn man versteht unter welchen Bedingungen ein Grundrecht eingeschränkt werden darf. Steht auch im GG. Sinngemäß zusammengefasst :

(1) Ein Grundrecht darf nicht eingeschränkt werden, wenn der von der Einschränkung betroffene durch sein Verhalten die Einschränkung verhindern kann, oder dazu nicht eigenständig in der Lage ist. Das GG nennt das die Unverletzlichkeit des Wesensgehaltes eines Grundrechtes. Was bedeutet " Wesensgehalt " ?

Zwei Beispiele dazu :

Mein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit kann eingeschränkt werden, wenn ich als Geiselnehmer Geiseln mit der Waffe bedrohe. Wenn ich aufgebe, die Waffe zu Boden lege und die Arme erhebe, darf ich von einem Scharfschützen nicht mehr ausgeschaltet werden. Täte man es trotzdem, wäre der Wesensgehalt des Grundrechtes verletzt, welches unveräußerlich gilt, so lange Punkt (1) zutrifft. Siehe Absatz oben.

Einem komatösen Patient ohne Heilungschance darf man nicht einfach die Maschinen abstellen ohne Patientenverfügung.

Das zweite Beispiel lässt sich leicht analog übertragen auf nicht geschäftsfähige Babys oder minderjährige Jungen, die unabhängig ihres Willens beschnitten werden sollen.

Abgesehen davon gab es keine Abwägung zwischen zwei Grundrechten, da es kein Grundrecht auf Religionsausübung gegen Dritte gibt, Religionsfreiheit lt. GG ein Individualrecht mit negativer Religionsfreiheit ist ( also auch dem Recht, frei von Religion zu leben )

Der Trick über das Erziehungsrecht greift auch nicht, da gewaltfreie Erziehung im Erziehungsrecht bereits verankert ist, eine Zwangsbeschneidung ohne Zweifel einen gewaltsamen Akt darstellt, abgesehen davon Babys nicht " erzogen " werden können, sondern beschützt und umsorgt werden sollen.
Exakt so ist es, aber bei diesem Regime kommt es auf einen Gesetzesbruch mehr oder weniger nicht mehr an. Ich hoffe imer noch, dass diese Leute eines Tages ihre Strafe bekommen für das, was sie im Namen ihrer WählerInnen Alles verbrechen.
 

Nora

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Das Beschneidungsgesetz ist eindeutig GG - widrig. Man erkennt das, wenn man versteht unter welchen Bedingungen ein Grundrecht eingeschränkt werden darf. Steht auch im GG. Sinngemäß zusammengefasst :

(1) Ein Grundrecht darf nicht eingeschränkt werden, wenn der von der Einschränkung betroffene durch sein Verhalten die Einschränkung verhindern kann, oder dazu nicht eigenständig in der Lage ist. Das GG nennt das die Unverletzlichkeit des Wesensgehaltes eines Grundrechtes. Was bedeutet " Wesensgehalt " ?

Zwei Beispiele dazu :

Mein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit kann eingeschränkt werden, wenn ich als Geiselnehmer Geiseln mit der Waffe bedrohe. Wenn ich aufgebe, die Waffe zu Boden lege und die Arme erhebe, darf ich von einem Scharfschützen nicht mehr ausgeschaltet werden. Täte man es trotzdem, wäre der Wesensgehalt des Grundrechtes verletzt, welches unveräußerlich gilt, so lange Punkt (1) zutrifft. Siehe Absatz oben.

Einem komatösen Patient ohne Heilungschance darf man nicht einfach die Maschinen abstellen ohne Patientenverfügung.

Das zweite Beispiel lässt sich leicht analog übertragen auf nicht geschäftsfähige Babys oder minderjährige Jungen, die unabhängig ihres Willens beschnitten werden sollen.

Abgesehen davon gab es keine Abwägung zwischen zwei Grundrechten, da es kein Grundrecht auf Religionsausübung gegen Dritte gibt, Religionsfreiheit lt. GG ein Individualrecht mit negativer Religionsfreiheit ist ( also auch dem Recht, frei von Religion zu leben )

Der Trick über das Erziehungsrecht greift auch nicht, da gewaltfreie Erziehung im Erziehungsrecht bereits verankert ist, eine Zwangsbeschneidung ohne Zweifel einen gewaltsamen Akt darstellt, abgesehen davon Babys nicht " erzogen " werden können, sondern beschützt und umsorgt werden sollen.

Ich finde die Verstümmelung der Frauen noch viel schlimmer. Wird heute auch noch durchgeführt. Einfach satanisch.
 

wellenreiter

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wellenreiter

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Ich rege mich über die Pfuscherinnen in Afrika auf, die kleine Mädchen mit Glasscherben etc. verstümmeln, und meinte nicht die Beschneidung von Jungs ;)

Aber im deutschen Op wäre das für dich ok? Weisst du eigentlich, dass diese Mädchen nie wieder irgendwelche sexuellen empfindungen haben? Alle an Beschneidungen beteiligten gehören in den Knast und der Schlüssel in den Mülleimer.
 

schelm65

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Ich finde die Verstümmelung der Frauen noch viel schlimmer. Wird heute auch noch durchgeführt. Einfach satanisch.

Das ist richtig, alles was über die medizinisch vergleichbare Entfernung der Klitorisvorhaut hinausgeht, spielt in seiner invasiven Qualität und seitens der Folgen nochmal in einer anderen Liga der Grausamkeiten.
 

Nora

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Das ist richtig, alles was über die medizinisch vergleichbare Entfernung der Klitorisvorhaut hinausgeht, spielt in seiner invasiven Qualität und seitens der Folgen nochmal in einer anderen Liga der Grausamkeiten.

Vor allem unter welchen Umständen dies vollzogen wird, da reicht manchmal eine Glasscherbe.
 

Loana

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Aber im deutschen Op wäre das für dich ok? Weisst du eigentlich, dass diese Mädchen nie wieder irgendwelche sexuellen empfindungen haben? Alle an Beschneidungen beteiligten gehören in den Knast und der Schlüssel in den Mülleimer.

Nein - ich bin strikt dagegen, egal wo das stattfinden soll !
 
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Das ist richtig, alles was über die medizinisch vergleichbare Entfernung der Klitorisvorhaut hinausgeht, spielt in seiner invasiven Qualität und seitens der Folgen nochmal in einer anderen Liga der Grausamkeiten.

Grausam, das ist der springende Punkt!!
 

Le Bon

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ich finde das Urteil gut, gegen diese unselige Tradition sollte hart vorgegangen werden

und die Beschneidung von Jungen und Mädchen sind grundverschieden, bei Jungen wird zumeist nur ein kleines Stück Vorhaut abgeschnitten während bei Mädchen die Klitoris wie auch die Schamlippen komplett amputiert werden. Das kann man kaum miteinander vergleichen, alle äußeren Teile des weiblichen Genitals werden entfernt während bei Jungen nur ein kleines Stück Haut abgeschnitten wird.
 

KurtNabb

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... die Beschneidung von Jungen und Mädchen sind grundverschieden, ...

Faule Ausreden.

Entweder ist die körperliche Unversehrtheit ein Menschenrecht, oder eben nicht.

Entweder sind Männer und Frauen gleichgestellt, oder eben nicht.

Das sind grundsätzliche Dinge, und wer die Frage stellt, stellt alles in Frage. Da bleibt keine feste Grundlage, auf der man aufrecht stehen könnte.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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