Laut einer EU-Richtlinie darf die Abweichung bei Fahrzeugen, die vor dem 1. 01. 1991 zugelassen wurden, bis zu sieben Prozent des Skala-Endwertes betragen. Wenn beispielsweise ein Tachometer bis 230 km/h reicht, so darf dieser bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h um etwa 16,1 km/h dem Fahrzeug vorauseilen. Bei Kraftfahrzeugen, die nach dem Stichtag des 1. 01. 1991 zugelassen wurden, ist eine maximale Abweichung von zehn Prozent plus 4 km/h zulässig. Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h beträgt demnach die maximal zulässige Abweichung nach oben 17 km/h – der Tacho würde dann also beinahe 150 km/h anzeigen. Die Grenzen der Abweichungen betreffen in beiden Fällen Geschwindigkeiten, die jenseits der 50 Stundenkilometermarke liegen. Denn je langsamer ein Fahrzeug sich fortbewegt, umso genauer ist wiederum die Anzeige der tatsächlich gefahrenen Kilometer pro Stunde.