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Es gab keine Annektion der Krim. Eine Annektion ist eine räuberische Landnahme, die auf eine militärische Invasion folgt. Auf der Krim hingegen fand eine Sezession von der Ukraine statt, die mag gegen die Gesetze der Ukraine verstoßen haben, aber nicht gegen das Völkerrecht.
Die Truppen der Russen befanden sich legal aufgrund von Verträgen auf der Krim, ihre Zahl überschritt nie den Vertragsrahmen. Prinzipiell nicht legitim war ihr Ausrücken aus den Stützpunkten, um den Volksentscheid zu ermöglichen, der allerdings andernfalls durch die Ukraine verhindert worden wäre. Einfluss auf die inhaltliche Abstimmung nahm das nicht.
Wenn gegen die Gesetze der Ukraine verstoßen wurde, und daran besteht eigentlich kein Zweifel, dann wurde auch gegen das Völkerrecht verstoßen, solange nicht der anerkannte rechtliche Beweis erbracht wird, dass die Gesetze der Ukraine die Volksgruppe der Russen massiv so benachteiligt hat, dass eine Sezession nach dem Völkerrecht inklusive dem Verstoß gegen nationales Recht noch eben vom Völkerrecht gedeckt ist.
Wie du bereits geschrieben hast, war das Ausrücken der russischen Truppen nicht legitim. Richtig ist, dass der Volksentscheid sonst durch die Ukraine verhindert worden wäre, was nach dem Völkerrecht ihr gutes Recht gewesen wäre.
Einfluss auf die inhaltliche Abstimmung hat genommen, dass es keinen gleichberechtigten Wahlkampf zu den Abstimmungsmöglichkeiten gab. Menschen, die sich gegen die Sezession einsetzten, mussten klar mit Sanktionen rechnen. In den Medien wurde die Alternative zur Sezession nicht ernsthaft behandelt. Gleichzeitig haben die Sezessionskräfte massive Unterstützung durch Rußland erfahren.
Juristisch ist deshalb die Bewertung Rußlands der Vorgänge völkerrechtlich nicht haltbar.
Dazu aber drei Anmerkungen, damit das nicht in den falschen Hals kommt:
1) Der Westen hat in den Jahren davor auch mehrfach Aktionen durchgeführt, die bei genauerer juristischer Betrachtung völkerrechtlich äußerst zweifelhaft sind.
2) Der Westen hat Rußlands temporäre Schwäche deutlich egoistisch ausgenutzt um die eigenen Positionen in der Welt zu vertreten.
3) Hätte sich Rußland und die Krim völkerrechtlich einwandfrei verhalten, wäre wahrscheinlich ein Katalonien-Szenario herausgekommen - eine deutliche Mehrheit will die Abspaltung und Angliederung an Rußland, aber das wird durch einen Zentralstaat verhindert. Hätte Rußland eine echte und völkerrechtlich auch akzeptierte Volksabstimmung unter internationaler Kontrolle des Wahlkampfes und der Abstimmung organisieren können - ich habe keinen Zweifel, dass im Ergebnis die Krim ganz demokratisch legitimiert mit deutlicher Mehrheit sich für die Abspaltung und den anschließenden Anschluss an Rußland entschieden hätte. Dafür sind die Mehrheitsverhältnisse zu klar!
Nur - ein korrektes Vorgehen hätte mindestens 5-10 Jahre länger gedauert.....mit ungewissem Ausgang, weil das Völkerrecht eben nicht immer die Interessen der Völker abbildet, sondern vor allem eine Handlungsanweisung ist, wie man auf internationaler Bühne Kriege vermeiden kann. Man muss das im Blick haben, wenn man mit dem Völkerrecht umgeht!
Das Völkerrecht ist auch nicht wirklich sonderlich erfolgreich - allerdings ist es das beste, was wir haben. Wenn noch nicht einmal mehr das Völkerrecht akzeptiert wird, basiert internationale Auseinandersetzung doch wieder auf dem Recht des Stärkeren...bei der Krim war das Rußland, bei anderen Gelegenheiten der Westen, bei anderen Gelegenheiten wieder andere Mächte... meist nicht die betroffenen Völker. Das gelingt leider auch heute noch nur in Ausnahmefällen.