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Gelöschtes Mitglied 2801
Du mußt schon richtig lesen.....dieser User lebt noch in einer anderen Zeit....er hat seinen Freund den "REICHSANWALT" gefragt.......
Das war jetzt glaube ich ein Rechtschreibfehler. Aber wir sehen das ja bestimmt gleich noch, denn Rechtsanwälte haben die deutliche Tendenz Aussagen mit Urteilen oder Gesetzen zu belegen. Das sollte also kein Problem sein.
Ich kann mich ja auch durchaus irren und diese Vorschrift existiert tatsächlich.