Aber genau Dein Problem!
Wen interessieren schon Deine verquasten Hinterhof-Links? Geh‘ auf die Seite des Bundesverfassungsgerichtes, suche das Urteil, das Du bisher nicht vorlegen konntest, dessen Existenz Du aber behauptest, und lege diesen Link vor. Das wäre korrekte Arbeit. Was Du bisher abgeliefert hast, war Müll.
Mit dem Verweis auf Deinen Russland-Link drehst du Dich im Kreis. Wie hilflos. Das Urteil darin ist aus dem Jahr 2012 und befasst sich mit der Regelung der Überhangmandate. Hatten wir schon. Hättest Du selbst ans Seitenende gescrollt, hättest Du gelesen, dass das Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde drei Tage vor der Wahl 2017 verworfen hat. Die auf der Linkseite aufgestellte Behauptung, die Wahl sei aufgrund der überzählig entstanden Ausgleichsmandate ungültig, ist eine Falschmeldung. Im letzten Absatz heißt es dann, die Bundestagswahl kann zuerst vom Bundestag, später vom Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. KANN! Dann kommt der entscheidende Satz: Wo kein Kläger, da kein Richter. Mit anderen Worten: Niemand hat geklagt. Folglich kann es kein Urteil geben, das die Bundestagswahl für ungültig erklärt, geschweige denn wurden Neuwahlen angeordnet.
Du solltest Dein Zeug sorgfältiger lesen – und auch kapieren, bevor Du hier dummes Zeug für bare Münze verkaufen willst. Schaden könnte es auch nicht, wenn Du nicht nur die Links aus Deinen bevorzugten Lügen-Blogs konsumierst, sondern auch Sekundärquellen zur Kenntnis nehmen könntest; diese hier hatte ich Dir bereits vorgelegt:
http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/bundestagswahl-175.html
Da Du Dir Sorge um die Gastleser machst:
Die lachen sich doch längst scheckig über Deinen naiven Kleinmädchenglauben an Fake-News.