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Wie umgehen mit der Polygamie von Millionen muslimischer Zuzügler?
Liebe Leute,
etwas zögernd mache ich den nächsten Muslim-Thread auf.
Aber die Thread-Frage hat mMn grundlegende Bedeutung, zumal das reine "Volumen" der Thematik uns in D heftig tangieren dürfte.
Also worum geht es?
Dieses Land erlaubt per Gesetz nur eine Ehefrau pro Mann.
Die (ggf. genehmigten) männlichen Asylanten aus Islamistan haben jedoch, soweit ich weiß, das Recht, ihre Familien nachzuholen, welche dann ebenfalls Asyl genießen.
Nun stellt sich aber die Frage, wie die gewöhnlich MEHREREN Ehefrauen der Muselmänner - samt Kindern - mit unserem Recht in Einklang gebracht werden sollen.
Wie ist das z.B. mit Sorgerechtsfragen, oder Unterhalt für Kinder und Ehefrauen bei Trennungen/Scheidungen, die ja auch unter den Musels vorkommen dürften?
Verlassen sich unsere Behörden da vllt. ganz gerne auf die beliebten Ehrenmorde oder auf die Muselrichter der diversen Parallelgesellschaften?
Müssten wir nicht eigentlich darauf beharren, dass jeder Muselmane nur EINE Frau und DEREN Kinder hierher mitbringen darf, wie es deutschem Recht entspricht?
Meiner Meinung nach ja. Was meint Ihr?
Weiß jemand etwas über aktuell existierende diesbezügliche Regelungen bei uns in D?
Zweifler
Liebe Leute,
etwas zögernd mache ich den nächsten Muslim-Thread auf.
Aber die Thread-Frage hat mMn grundlegende Bedeutung, zumal das reine "Volumen" der Thematik uns in D heftig tangieren dürfte.
Also worum geht es?
Dieses Land erlaubt per Gesetz nur eine Ehefrau pro Mann.
Die (ggf. genehmigten) männlichen Asylanten aus Islamistan haben jedoch, soweit ich weiß, das Recht, ihre Familien nachzuholen, welche dann ebenfalls Asyl genießen.
Nun stellt sich aber die Frage, wie die gewöhnlich MEHREREN Ehefrauen der Muselmänner - samt Kindern - mit unserem Recht in Einklang gebracht werden sollen.
Wie ist das z.B. mit Sorgerechtsfragen, oder Unterhalt für Kinder und Ehefrauen bei Trennungen/Scheidungen, die ja auch unter den Musels vorkommen dürften?
Verlassen sich unsere Behörden da vllt. ganz gerne auf die beliebten Ehrenmorde oder auf die Muselrichter der diversen Parallelgesellschaften?
Müssten wir nicht eigentlich darauf beharren, dass jeder Muselmane nur EINE Frau und DEREN Kinder hierher mitbringen darf, wie es deutschem Recht entspricht?
Meiner Meinung nach ja. Was meint Ihr?
Weiß jemand etwas über aktuell existierende diesbezügliche Regelungen bei uns in D?
Zweifler
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