Das öffentliche Interesse am NSU-Fall ist nur noch gering. Das allgemein verbreitete Weltbild vom Nazi ist aber gar nicht so verkehrt, wenn man bedenkt welche Verbrechen im Namen dieser Ideologie nach 1933 verübt wurden.
Ausländerkriminalität lässt sich nicht leugnen. Es gibt Straftaten die nur Ausländer begehen können, z.B. Verstöße gegen Aufenthalts- und Asylgesetze. Das nennt sich dann Ausländerkriminalität. Ausserdem gibt es Verbrecher die nur zu dem Zweck hier einreisen um Straftaten zu begehen, z.B. Räuberbanden aus Osteuropa, die in grenznahen Gebieten Einbrüche verüben - das gehört ebenfalls zur Ausländerkriminalität....
Was nicht dazugehört, ist z.B. der Taschendieb aus Hongkong oder der Scheckbetrüger aus Italien die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, denn ihre Verbrechen stehen in keinem Zusammenhang mit ihrem Ausländersein.
Das sollten die Gerichte klären bzw. geklärt haben, die diese Fälle verhandeln bzw. verhandelten. Google mal danach.