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Strafma§ für das organisierte Dauerverbrechen
Wer nicht ganz medienfrei lebt, sollte wissen,
dass Medien schon oft die Wiedergutmachungsbemühungen von Schwergeschädigten
nach Verkehrsunfällen, medizinischen Fehlbehandlungen usw.
massiv angeprangert haben, dafür aber gerne die Falschen ins Visier nahmen,
nämlich jene, die gemeinhin als „Geizkrägen der Nation“ gelten
und mit dem Verkauf trügerischer Sicherheit für die Masse der Bibberer
sich goldene Nasen, Münder, Ohren, Pimmel, Ärsche
und wer weiß was sonst noch alles verdienten.
Dass mal die Schuldigen solcher persönlichen Lebenskatastrophen
auf den Anklagebänken saßen, bestaft wurden und Wiedergutmachung leisten mussten,
ist mir nur aus extrem seltenen Einzelfällen bekannt, was auch damit zusammenhängt,
dass es bundesweit nur eine Hand voll fitter Anwälte gibt,
die sich erfolgreich mit Amtshaftung beschäftigen.
Wie gut Richter und Anwälte kooperieren, wird dem Volk kaum bewusst,
weil sie zu wenig wissen, um die Show durchschauen zu können.
Kein Wunder also, dass heute nach wie vor
Betroffene nach schuldlos erlittenen Schicksalsschlägen
die oft über Jahre dauernde Wiedergutmachung
als zweiten Schicksalsschlag in Zeitlupe erleben,
dessen Belastungen so schlimm sein können,
dass Betroffene sich schlu§endlich das Leben nehmen.
Wie viele Fälle auf dieses Weise endeten, wurde noch nie ermittelt,
weil es gemeinhin schwierig scheint,
Versagen zu erkennen in diesem üblen Spiel mit Leidtragenden
und es zutreffend den Verantwortlichen zuzuordnen.
Dabei ist doch alles sehr einfach. So einfach,
dass die Justiz schon mal Anklagbänke-Meterware bestellen könnte
und mit dem Anbau von Verhandlungssälen beginnen müsste ...
Was schief läuft, liegt auf der Hand:
Betroffene erfahren zu Beginn der Bemühungen
ihr Zielgesetz nicht, das sich meist im § 249 BGB erschöpft,
der allerdings erschöpfende Auskunft darüber gibt,
dass nicht nur scheibchenweise zu entschädigen ist.
Statt nur ein bisschen was zu kriegen unter bestimmten Umständen,
steht Anspruchsberechtigten volle Versetzung in den Stand zu,
der sich ohne schädigendes Ereignis und zurechenbare Folgen entwickelt hätte!
In chronischer Missachtung dieses Gesetzes, forciert die Anwaltschaft
seit Jahrzehnten schon scheibchenweises Informieren,
und hält damit Mandanten nicht nur beratungsabhängig:
Die Ergebnisse ihrer anwaltlichen Bemühungen, die meist in Vergleichen enden,
werden dank dieser Schrumpfaufklärung dann automatisch
zu den Zielgesetzen für nachfolgend Betroffene ...
Das System zieht praktisch vom Originalgesetz eine schlechte Kopie
und nimmt die dann als Vorlage für weitere Kopien,
die dann ihrerseits zu Originalen werden für die weitere Verbreitung.
Schlussendlich können Betroffene dann auch mal was in den Händen halten,
das sie verpflichtet, dem Schädiger Wiedergutmachung zu leisten ...
Diesem ersten großen Wiedergutmachungshandicap setzt sich ein weiteres ins Genick:
Mangelhafte Protokolle durchziehen das gesamte Prozedere.
Und das gestattet nicht nur Rechtsanwälten, Mandanten irreführend aufzuklären.
Diese Schludrigkeit gestattet auch Gutachtern
einfach so in die Obstgärten der Probanten zu latschen
und sich überwiegend gute Bäume anzuschauen.
Dieser Usus macht dann ein Gegengutachten erforderlich,
bei dem man mangels genauer Protokollierung „Schlechtachtern“ gestattet,
sich überwiegend schlechte Bäume anzuschauen,
sodass der Richter dann einen Obergutachter bestellen muss,
der einen Durchschnitt bildet, der unter Umständen
unglaublich ungerecht über sehr viel Geld und Leid entscheidet.
Und weil Anwälte auch noch versäumen,
das Gericht zu umfassenden Protokollen zu verpflichten,
dürfen Anspruchsteller sich nicht wundern,
wenn am Ende statt der sehnsüchtig erwarteten Wiedergutmachung
ein Vergleich „angeboten“ wird, der die zahlungspflichtige Versicherungsgesellschaft
weiter darin bestätigt, nur Hinhaltevorschüsse zu bezahlen,
damit sie über ein Gerichtsverfahren saftige Nachlässe kassieren kann ...
Auf diese Weise geht ein großer Teil des Geldes, das Versicherte zusammensparen,
um für Unglücksfälle des Lebens gewappnet zu sein,
für die Gutachter-, Rechts- und Versicherungswirtschaft d'rauf,
die nicht schlecht davon lebt, während Geschädigte oft der Familie zur Last fallen,
von Verwandten und Freunden unterstützt werden
und nicht selten sogar staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen ...
Mich würde nun interessieren,
wie hoch ihr Anwälte, Gutachter und Richter bestrafen würdet
neben ihrer Verpflichtung, Betroffenen Wiedergutmachung zu leisten?
Wie hoch war doch gleich nochmal die Strafe für die Kassiererin,
die abgelaufenden Lebensmittel vor dem Abfallcontainer gerettet hatte
und sich dann wegen Diebstahl verantworten musste?
Und wie sieht das mit Strafmilderung bzw. Strafentmilderung aus,
nachdem sich die Mitglieder dieses organisierten Dauerverbrechens
seit vielen Jahren vor Anregungen verschlie§en,
mit diesem unfa§baren Unfug aufzuhören,
weil der dafür sorgt, dass jährlich mehr als 100.000 Menschen in Deutschland
jegliches Vertrauen in unseren Rechtsstaat verlieren,
was weitreichende Konsequenzen auf unser Zusammenleben hat?
Eigentlich hätten Juristen schon vor vielen Jahren hören müssen,
wie laut ihre Alarmglocke schrillt ... Aber dummerweise
hat ihre Selbstgefälligkeit, ihre Überheblichkeit auch dafür gesorgt,
dass hochkarätiges Entlastungswissen ihnen am Allerwertesten vorbeiging ...
Wer nicht ganz medienfrei lebt, sollte wissen,
dass Medien schon oft die Wiedergutmachungsbemühungen von Schwergeschädigten
nach Verkehrsunfällen, medizinischen Fehlbehandlungen usw.
massiv angeprangert haben, dafür aber gerne die Falschen ins Visier nahmen,
nämlich jene, die gemeinhin als „Geizkrägen der Nation“ gelten
und mit dem Verkauf trügerischer Sicherheit für die Masse der Bibberer
sich goldene Nasen, Münder, Ohren, Pimmel, Ärsche
und wer weiß was sonst noch alles verdienten.
Dass mal die Schuldigen solcher persönlichen Lebenskatastrophen
auf den Anklagebänken saßen, bestaft wurden und Wiedergutmachung leisten mussten,
ist mir nur aus extrem seltenen Einzelfällen bekannt, was auch damit zusammenhängt,
dass es bundesweit nur eine Hand voll fitter Anwälte gibt,
die sich erfolgreich mit Amtshaftung beschäftigen.
Wie gut Richter und Anwälte kooperieren, wird dem Volk kaum bewusst,
weil sie zu wenig wissen, um die Show durchschauen zu können.
Kein Wunder also, dass heute nach wie vor
Betroffene nach schuldlos erlittenen Schicksalsschlägen
die oft über Jahre dauernde Wiedergutmachung
als zweiten Schicksalsschlag in Zeitlupe erleben,
dessen Belastungen so schlimm sein können,
dass Betroffene sich schlu§endlich das Leben nehmen.
Wie viele Fälle auf dieses Weise endeten, wurde noch nie ermittelt,
weil es gemeinhin schwierig scheint,
Versagen zu erkennen in diesem üblen Spiel mit Leidtragenden
und es zutreffend den Verantwortlichen zuzuordnen.
Dabei ist doch alles sehr einfach. So einfach,
dass die Justiz schon mal Anklagbänke-Meterware bestellen könnte
und mit dem Anbau von Verhandlungssälen beginnen müsste ...
Was schief läuft, liegt auf der Hand:
Betroffene erfahren zu Beginn der Bemühungen
ihr Zielgesetz nicht, das sich meist im § 249 BGB erschöpft,
der allerdings erschöpfende Auskunft darüber gibt,
dass nicht nur scheibchenweise zu entschädigen ist.
Statt nur ein bisschen was zu kriegen unter bestimmten Umständen,
steht Anspruchsberechtigten volle Versetzung in den Stand zu,
der sich ohne schädigendes Ereignis und zurechenbare Folgen entwickelt hätte!
In chronischer Missachtung dieses Gesetzes, forciert die Anwaltschaft
seit Jahrzehnten schon scheibchenweises Informieren,
und hält damit Mandanten nicht nur beratungsabhängig:
Die Ergebnisse ihrer anwaltlichen Bemühungen, die meist in Vergleichen enden,
werden dank dieser Schrumpfaufklärung dann automatisch
zu den Zielgesetzen für nachfolgend Betroffene ...
Das System zieht praktisch vom Originalgesetz eine schlechte Kopie
und nimmt die dann als Vorlage für weitere Kopien,
die dann ihrerseits zu Originalen werden für die weitere Verbreitung.
Schlussendlich können Betroffene dann auch mal was in den Händen halten,
das sie verpflichtet, dem Schädiger Wiedergutmachung zu leisten ...
Diesem ersten großen Wiedergutmachungshandicap setzt sich ein weiteres ins Genick:
Mangelhafte Protokolle durchziehen das gesamte Prozedere.
Und das gestattet nicht nur Rechtsanwälten, Mandanten irreführend aufzuklären.
Diese Schludrigkeit gestattet auch Gutachtern
einfach so in die Obstgärten der Probanten zu latschen
und sich überwiegend gute Bäume anzuschauen.
Dieser Usus macht dann ein Gegengutachten erforderlich,
bei dem man mangels genauer Protokollierung „Schlechtachtern“ gestattet,
sich überwiegend schlechte Bäume anzuschauen,
sodass der Richter dann einen Obergutachter bestellen muss,
der einen Durchschnitt bildet, der unter Umständen
unglaublich ungerecht über sehr viel Geld und Leid entscheidet.
Und weil Anwälte auch noch versäumen,
das Gericht zu umfassenden Protokollen zu verpflichten,
dürfen Anspruchsteller sich nicht wundern,
wenn am Ende statt der sehnsüchtig erwarteten Wiedergutmachung
ein Vergleich „angeboten“ wird, der die zahlungspflichtige Versicherungsgesellschaft
weiter darin bestätigt, nur Hinhaltevorschüsse zu bezahlen,
damit sie über ein Gerichtsverfahren saftige Nachlässe kassieren kann ...
Auf diese Weise geht ein großer Teil des Geldes, das Versicherte zusammensparen,
um für Unglücksfälle des Lebens gewappnet zu sein,
für die Gutachter-, Rechts- und Versicherungswirtschaft d'rauf,
die nicht schlecht davon lebt, während Geschädigte oft der Familie zur Last fallen,
von Verwandten und Freunden unterstützt werden
und nicht selten sogar staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen ...
Mich würde nun interessieren,
wie hoch ihr Anwälte, Gutachter und Richter bestrafen würdet
neben ihrer Verpflichtung, Betroffenen Wiedergutmachung zu leisten?
Wie hoch war doch gleich nochmal die Strafe für die Kassiererin,
die abgelaufenden Lebensmittel vor dem Abfallcontainer gerettet hatte
und sich dann wegen Diebstahl verantworten musste?
Und wie sieht das mit Strafmilderung bzw. Strafentmilderung aus,
nachdem sich die Mitglieder dieses organisierten Dauerverbrechens
seit vielen Jahren vor Anregungen verschlie§en,
mit diesem unfa§baren Unfug aufzuhören,
weil der dafür sorgt, dass jährlich mehr als 100.000 Menschen in Deutschland
jegliches Vertrauen in unseren Rechtsstaat verlieren,
was weitreichende Konsequenzen auf unser Zusammenleben hat?
Eigentlich hätten Juristen schon vor vielen Jahren hören müssen,
wie laut ihre Alarmglocke schrillt ... Aber dummerweise
hat ihre Selbstgefälligkeit, ihre Überheblichkeit auch dafür gesorgt,
dass hochkarätiges Entlastungswissen ihnen am Allerwertesten vorbeiging ...
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