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Probleme der Rentenreform gelöst
Der Kölner Stadt-Anzeiger meldete am 23.01.: "Neue Probleme für Rente mit 63 ... Praktische Umsetzung könnte an fehlenden Unterlagen scheitern".
Die vorgeschlagene 45-Beitragsjahre-Grenze ist
Wenn die Grenze entfällt, sind o. g. Probleme ebenfalls vom Tisch.
Anstelle eines weiteren Flickens im Gesetzesflickwerk bietet sich eine allgemeine Lösung an, die nicht nur eine zweifelhaft ausgewählte Gruppe, sondern selbstverständlich alle Versicherte betrifft, so wie es sich bei gerechten Gesetzen gehört.
Aufgrund der monatlich bezahlten Rentenbeiträge häuft sich im Laufe der Jahre bis zum Zeitpunkt X eine Beitragssumme von beispielsweise 300000 € an. Zur Berücksichtigung von Sozialkomponenten (vielleicht Invalidität, Kindererziehung, Hinderbliebene...), die hier nicht im Einzelenen genannt sein sollen, ermittelt man einen Koeffizienten (z. B. k = 0,9), der mit der o. g. Beitragssumme zu einem Rentenanspruch (z. B. 270000 €) führt. Das Punktesystem in der Rentenversicherung macht im Prinzip nichts Anderes und berücksichtigt langfristig auch die Inflation sowie Dinge, die man dafür hält. Der Zeitpunkt X wird bisher allerdings mit dem sog. gesetzlichen Renteneintrittsalter (z. B. 65. Lebensjahr) gleichgesetzt. Aus der statistischen Lebenserwartung (z. B. 78 Jahre) ergibt sich so eine allgemeine statische Rentendauer (z. B. 78 - 65 = 13 Jahre) und eine monatliche Rente von 270000 € / (13 Jahre * 12 Monate/Jahr) = 1730 €/Monat.
Die eigentliche Rentenreform bestünde einerseits darin, die Wahl des Zeitpunktes X allein dem Versicherten zu überlassen und andererseits anstelle der allgemeinen statischtischen Rentendauer (78 - 65) die persönliche statistische Rentendauer (78 - X) zu verwenden
Beispiele:
Unter der Voraussetzung gleichbleibenden Rentenanspruchs (s. o. 270000 €) würde sich
bei X = 63 eine Rente von 270000 € /((78 - 63 )*12) = 1500 €/Monat und
bei X = 67 eine Rente von 270000 € /((78 - 67 )*12) = 2045 €/Monat ergeben.
Im Normalfall würde der Rentenanspruch aber wegen der aktuellen Rentenbeiträge mit der Zeit noch wachsen z. B.
Noch ein Wort zur Rentenrücklage.
Der favorisierte Generationsvertrag (die Jungen sollen doch bitte für die Alten zahlen) funktioniert nicht bei schwankender Altersstruktur. Wegen der hauchdünnen Rentenrücklage (sie reicht nicht einmal ein Jahr) musste das Rentensystem schon mehr als einmal reformiert werden. Ein solides Rentensystem stützt sich aber nicht nur auf den Generationsvertrag, der eine konstante Altersstruktur der Bevölkerung voraussetzt, sondern verwendet als zweites Standbein eine solide Rücklage mit einer Reichweite von mehreren (z. B. 5 bis 10) Jahren. Um dahin zu kommen, steckt man einen kleinen aber stetigen Anteil der Beiträge stets in die Rücklage. Das tut keinem weh und verteilt die Last auf alle.
Übrigens, eine mit wenigen "Stellschrauben" versehene Rentenformel kann bei Bedarf an den "Stellschrauben" angepasst werden und zwar umso behudsamer, je größer die Rücklage ist. Das erspart sog. Rentenreformen.
Der Kölner Stadt-Anzeiger meldete am 23.01.: "Neue Probleme für Rente mit 63 ... Praktische Umsetzung könnte an fehlenden Unterlagen scheitern".
Die vorgeschlagene 45-Beitragsjahre-Grenze ist
- ungeeignet, wegen ihrer unklaren Ermittbarkeit,
- ungerecht wegen der Alles- oder Nichts-Methode und
- überaus überflüssig.
Wenn die Grenze entfällt, sind o. g. Probleme ebenfalls vom Tisch.
Anstelle eines weiteren Flickens im Gesetzesflickwerk bietet sich eine allgemeine Lösung an, die nicht nur eine zweifelhaft ausgewählte Gruppe, sondern selbstverständlich alle Versicherte betrifft, so wie es sich bei gerechten Gesetzen gehört.
Aufgrund der monatlich bezahlten Rentenbeiträge häuft sich im Laufe der Jahre bis zum Zeitpunkt X eine Beitragssumme von beispielsweise 300000 € an. Zur Berücksichtigung von Sozialkomponenten (vielleicht Invalidität, Kindererziehung, Hinderbliebene...), die hier nicht im Einzelenen genannt sein sollen, ermittelt man einen Koeffizienten (z. B. k = 0,9), der mit der o. g. Beitragssumme zu einem Rentenanspruch (z. B. 270000 €) führt. Das Punktesystem in der Rentenversicherung macht im Prinzip nichts Anderes und berücksichtigt langfristig auch die Inflation sowie Dinge, die man dafür hält. Der Zeitpunkt X wird bisher allerdings mit dem sog. gesetzlichen Renteneintrittsalter (z. B. 65. Lebensjahr) gleichgesetzt. Aus der statistischen Lebenserwartung (z. B. 78 Jahre) ergibt sich so eine allgemeine statische Rentendauer (z. B. 78 - 65 = 13 Jahre) und eine monatliche Rente von 270000 € / (13 Jahre * 12 Monate/Jahr) = 1730 €/Monat.
Die eigentliche Rentenreform bestünde einerseits darin, die Wahl des Zeitpunktes X allein dem Versicherten zu überlassen und andererseits anstelle der allgemeinen statischtischen Rentendauer (78 - 65) die persönliche statistische Rentendauer (78 - X) zu verwenden
Beispiele:
Unter der Voraussetzung gleichbleibenden Rentenanspruchs (s. o. 270000 €) würde sich
bei X = 63 eine Rente von 270000 € /((78 - 63 )*12) = 1500 €/Monat und
bei X = 67 eine Rente von 270000 € /((78 - 67 )*12) = 2045 €/Monat ergeben.
Im Normalfall würde der Rentenanspruch aber wegen der aktuellen Rentenbeiträge mit der Zeit noch wachsen z. B.
HTML:
X Rentenanspruch Rente
63 257000 € 257000/12/(78 - 63) = 1427 €/Monat
65 270000 € 270000/12/(78 - 65) = 1730 €/Monat
67 282000 € 282000/12/(78 - 67) = 2136 €/Monat
Noch ein Wort zur Rentenrücklage.
Der favorisierte Generationsvertrag (die Jungen sollen doch bitte für die Alten zahlen) funktioniert nicht bei schwankender Altersstruktur. Wegen der hauchdünnen Rentenrücklage (sie reicht nicht einmal ein Jahr) musste das Rentensystem schon mehr als einmal reformiert werden. Ein solides Rentensystem stützt sich aber nicht nur auf den Generationsvertrag, der eine konstante Altersstruktur der Bevölkerung voraussetzt, sondern verwendet als zweites Standbein eine solide Rücklage mit einer Reichweite von mehreren (z. B. 5 bis 10) Jahren. Um dahin zu kommen, steckt man einen kleinen aber stetigen Anteil der Beiträge stets in die Rücklage. Das tut keinem weh und verteilt die Last auf alle.
Übrigens, eine mit wenigen "Stellschrauben" versehene Rentenformel kann bei Bedarf an den "Stellschrauben" angepasst werden und zwar umso behudsamer, je größer die Rücklage ist. Das erspart sog. Rentenreformen.
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