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Ich war mir jetzt nicht sicher, ob ich diesen Thead in die Rubrik Politik und Gesellschaft oder doch eher in die Rubrik Verfassung und Recht einstellen soll, weil dieses Vorhaben auch die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger berührt. Lindner plant:
Und es wird so getan, als ob beide Ehepartner nicht in einen Topf wirtschaften, wovon der Staat an anderer Stelle jedoch ausgeht, womit wir beim nächsten Thema wären: Der Unterhaltspflicht.
Ist ein Ehepartner krank und bedürftig oder erzieht ein Kind, so ist der andere meist Alleinverdiener und just in diesem Moment kann er die Steuerklassenwahl nicht mehr beeinflussen. Bisher hatte er, da er ja für den Unterhalt aufzukommen hat, die Steuerklasse III erhalten, womit es zukünftig vorbei wäre. Er wird dann so besteuert, als wenn er alleinstehend wäre, nämlich auf Steuerklasse I, muss aber mit seinem Gehalt den Unterhalt von mindestens zwei Personen bestreiten.
Nun habe ich natürlich die Erläuterung vergessen.
Die Steuerklasse IV entspricht der Steuerklasse I. Wer in die Steuerklasse IV eingestuft wird, zahlt den maximalen Steuersatz, wenn man die Sondersteuerklasse VI ausnimmt.
Einkommenssteurer 2025: Nur noch Steuerklasse 4 statt 5/3 | https://www.schwaebische.de/wirtschaft/so-aendert-sich-2025-die-einkommensteuer-2516263
Das dürfte damit der größte bisherige Griff in den Geldbeutel der Bürger in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik werden, trickreich als Abbau von Subventionen verkündet und nicht als Steuererhöhung vermerkt (denn Lindner versprach ja, mit ihm werde es keine weiteren Steuererhöhungen und Belastungen der Bürger geben). Und man kann davon ausgehen, dass sein Gesetzesvorhaben durchgeht, denn die Abschaffung der Steuerklassenkombination III und V war das Lieblingsprojekt der Grünen und der SPD. Für Lindner bedeutet das ein erheblich größeres Steueraufkommen, für die Bürger bedeutet dies eine weitere Verarmung, für die Wirtschaft bedeutet dies eine noch größere Kaufzurückhaltung, für die Zukunft bedeutet dies noch weniger Nachwuchs/Kinder, nur für die Bürgergeldempfänger und Flüchtlinge wird sich nichts ändern.
Es bedeutet aber auch eine Entlastung der Sozialkassen. Die Entlassungswelle der Industrie bedeutet einen Zuwachs der Arbeitslosen, die über die Arbeitslosengeldkasse ein paar Monate finanziert werden. Und für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist die Steuerklasse entscheidend. Jemand, der in Steuerklasse I bzw. IV eingestuft ist, erhält weniger Arbeitslosengeld.
Beim Krankengeld gilt dasselbe. Auch hier ist die Steuerklasse entscheidend.
Der Strick um den Hals des Bürgers dreht sich immer weiter zu: Höhere Grundsteuern, höhere Mieten, höhere Baukosten und Immobilienpreise, höhere Abgaben an die Gemeinde etc., höhere Sozialabgaben, darunter die Erhöhung der Arbeitslosengeldversicherung durch Heil und die bereits mehrfache Erhöhung der Krankenkassenbeiträge durch Lauterbach, die Krankenhausreform, die eine erneute Erhöhung der Krankenkassenbeiträge nötig werden lässt, höhere Zuzahlungen, schlechterer Service, höhere Energiekosten, höhere Lieferkosten z.B. durch die Maut, höhere Preise und Lebensmittelpreise, die durch das Geschäftesterben und durch den Wegfall der Konkurrenz noch angetrieben werden, höhere Nachweispflichten für Unternehmen, die mit Kosten verbunden sind und so weiter und so fort. Das Desaster zieht sich mittlerweile durch alle Bereiche.
Überschrieben wird dieses Vorhaben natürlich mit dem Begriff GerechtigkeitFairer, einfacher, gerechter: So begründet die Ampel-Regierung die geplante, radikale Änderung der Einkommensteuer im kommenden Jahr. Die von vielen Ehepaaren genutzten Steuerklassen 3 und 5 werden bekanntlich abgeschafft.
Stattdessen greift Steuerklasse 4/1 für beide Eheleute.
Die Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger (Grüne) aus Ravensburg hält das für sinnvoll. Sie sagt auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“: „In einer Ehe, in der beide Partner unterschiedlich verdienen, sorgt das bisherige System der Klassen 3 und 5 dafür, dass der Ehepartner mit dem geringeren Gehalt mit überproportional hohen Abzügen belegt wird, während der Partner, der mehr Gehalt verdient, in der Konsequenz einen deutlichen höheren Nettolohn erhält, weil bei diesem der Lohnsteuerabzug gemindert wird. In vielen Fällen kommt es durch diese Minderung der Steuerlast dann aber im nächsten Jahr zu Nachzahlungen, wenn mit der Abgabe der Steuererklärung die echte Steuerlast berechnet wird.“
Und damit wird erst einmal so getan, als ob der Bürger nicht die freie Steuerklassenwahl hätte. Es ist damit jederzeit möglich, seine Steuerklasse zu wählen und statt der Kombination III und V erst einmal IV und IV zu wählen. Letzlich würde das Begehren desjenigen, der die ungünstigere Steuerklasse (V) hat, für eine Änderung bereits reichen.Brugger teilt weiter mit: „In den meisten Fällen trifft dieser proportional höherer Lohnsteuerabzug Frauen, weil sie im Schnitt weniger bezahlt arbeiten, einen größeren Teil im Bereich der Erziehung und Pflege leisten und es nach wie vor eine Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern gibt. Mit dem neuen Verfahren wird eine Hürde für eine größere Erwerbsbeteiligung von Frauen abgebaut und wir sorgen für mehr Gerechtigkeit.“
Und es wird so getan, als ob beide Ehepartner nicht in einen Topf wirtschaften, wovon der Staat an anderer Stelle jedoch ausgeht, womit wir beim nächsten Thema wären: Der Unterhaltspflicht.
Ist ein Ehepartner krank und bedürftig oder erzieht ein Kind, so ist der andere meist Alleinverdiener und just in diesem Moment kann er die Steuerklassenwahl nicht mehr beeinflussen. Bisher hatte er, da er ja für den Unterhalt aufzukommen hat, die Steuerklasse III erhalten, womit es zukünftig vorbei wäre. Er wird dann so besteuert, als wenn er alleinstehend wäre, nämlich auf Steuerklasse I, muss aber mit seinem Gehalt den Unterhalt von mindestens zwei Personen bestreiten.
Nun habe ich natürlich die Erläuterung vergessen.
Die Steuerklasse IV entspricht der Steuerklasse I. Wer in die Steuerklasse IV eingestuft wird, zahlt den maximalen Steuersatz, wenn man die Sondersteuerklasse VI ausnimmt.
Es lohnt sich, den gesamten Artikel zu lesen, da er auch vorläufige Rechenbeispiele enthält:Manche Paare haben nach der Reform monatlich weniger Geld zur Verfügung. Auch manche Ruheständler, bei denen die Pension deutlich höher ausfällt als die Rente der Frau. Wie sich die Abzüge konkret gestalten, stimmen Bund und Länder in den kommenden Monaten ab. Ebenso die Ausgestaltung der künftigen Steuerfreibeträge.
Einkommenssteurer 2025: Nur noch Steuerklasse 4 statt 5/3 | https://www.schwaebische.de/wirtschaft/so-aendert-sich-2025-die-einkommensteuer-2516263
Das dürfte damit der größte bisherige Griff in den Geldbeutel der Bürger in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik werden, trickreich als Abbau von Subventionen verkündet und nicht als Steuererhöhung vermerkt (denn Lindner versprach ja, mit ihm werde es keine weiteren Steuererhöhungen und Belastungen der Bürger geben). Und man kann davon ausgehen, dass sein Gesetzesvorhaben durchgeht, denn die Abschaffung der Steuerklassenkombination III und V war das Lieblingsprojekt der Grünen und der SPD. Für Lindner bedeutet das ein erheblich größeres Steueraufkommen, für die Bürger bedeutet dies eine weitere Verarmung, für die Wirtschaft bedeutet dies eine noch größere Kaufzurückhaltung, für die Zukunft bedeutet dies noch weniger Nachwuchs/Kinder, nur für die Bürgergeldempfänger und Flüchtlinge wird sich nichts ändern.
Es bedeutet aber auch eine Entlastung der Sozialkassen. Die Entlassungswelle der Industrie bedeutet einen Zuwachs der Arbeitslosen, die über die Arbeitslosengeldkasse ein paar Monate finanziert werden. Und für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist die Steuerklasse entscheidend. Jemand, der in Steuerklasse I bzw. IV eingestuft ist, erhält weniger Arbeitslosengeld.
Höheres Arbeitslosengeld I durch geschickten Steuerklassenwechsel | https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/lohnsteuerklasse-hoeheres-arbeitslosengeld-i-durch-geschickten-steuerklassenwechsel-f62338Für die Berechnung des Arbeitslosengelds I ist generell die Steuerklasse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend (§ 133 Abs. 2 Satz 1 SGB III)
Beim Krankengeld gilt dasselbe. Auch hier ist die Steuerklasse entscheidend.
Der Strick um den Hals des Bürgers dreht sich immer weiter zu: Höhere Grundsteuern, höhere Mieten, höhere Baukosten und Immobilienpreise, höhere Abgaben an die Gemeinde etc., höhere Sozialabgaben, darunter die Erhöhung der Arbeitslosengeldversicherung durch Heil und die bereits mehrfache Erhöhung der Krankenkassenbeiträge durch Lauterbach, die Krankenhausreform, die eine erneute Erhöhung der Krankenkassenbeiträge nötig werden lässt, höhere Zuzahlungen, schlechterer Service, höhere Energiekosten, höhere Lieferkosten z.B. durch die Maut, höhere Preise und Lebensmittelpreise, die durch das Geschäftesterben und durch den Wegfall der Konkurrenz noch angetrieben werden, höhere Nachweispflichten für Unternehmen, die mit Kosten verbunden sind und so weiter und so fort. Das Desaster zieht sich mittlerweile durch alle Bereiche.
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