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Möchte an dieser Stelle auf ein mir bekanntes Gerichtsurteil bzgl. Erstattung tatsächlicher Wohnkosten hinweisen, und
allen in ähnlicher Lage empfehlen sich zu wehren.
Normalerweise wird egal ob HartzVI oder Grundsicherung im Alter gleich verfahren. Erstattet in voller Höhe werden nur sogenannte "angemessene Mietkosten."
In dem mir bekannten Fall überstiegen die tatsächlichen Mietekosten inkl. Nebenkosten die angemessene Höhe (je nach anfallenden NK) um 75,00 - 90,00 € pro Monat.
Folge, der betroffenen Person fehlten pro Monat mindestens 75,00 - 90,00 € vom Existenzminimum.
Den 1. Widerspruch reichte die betroffene Person selbst ein. Abgelehnt!
Ein weiterer Widerspruch folgte durch Mitarbeiter der VDK. Desweiteren wurde eine Stromkostenerstattung in Höhe von 10,00 € monatlich wegen erhöhter Stromkosten auf Grund des Betriebs einer Gastherme beantragt. Die 10,00 € wurden vom Amt auf Grund verschiedener Gerichtsurteile anerkannt. Übernahme der ganzen Mietkosten wurde abermals abgelehnt!
Kosten pro Widerspruch je 40,00 € !
Das Ganze zog sich etwa 1 Jahr hin, dann landete die Sache vor dem Sozialgericht. Dem Kläger wurde ein Anwalt durch die VDK gestellt.
Vor Gericht berief sich das Amt auf ein Gutachten, das im Wesentlichen besagte, das es (irgendwo) im Ort oder Umgebung Wohnungen in angemessener Höhe gäbe, was nicht den Tatsachen entsprach.... denn der Kläger selbst und seine Bekannt-und Verwandtschaft hatten 1 Jahr lang mit allen Mitteln, aber leider völlig erfolglos nach einer kleinen, billigen Wohnung gesucht. Es war tatsächlich nichts im unteren Preissegment zufinden. :traurig:
Soweit mir bekannt ist wird erwähntes "Gutachten" von den Ämtern in der Regel gegen alle deutschen ALGII -Bezieher und Grundsicherung im Alter-Bezieher-innen die keine billige Wohnung finden, und deshalb Klage vor Gericht einreichen, eingesetzt.
Genauer gesagt, nur gegen Deutsche!
Denn handelt es sich um Flüchtlinge, werden auch höhere Mieten voll anerkannt und bezahlt.
In obigen Fall äußerte sich der Richter dahingehend, das ihm vom Gesetzgeber bzgl. Mietkosten sehr enge Grenzen gesetzt seien.
Da der Kläger gesundheitlich stark angeschlagen und seine Mobilität eingeschränkt war ordnete das Gericht eine Überprüfung durch einen Amtsarzt an.
Kurzum, die Klage war am Ende doch erfolgreich.
allen in ähnlicher Lage empfehlen sich zu wehren.
Normalerweise wird egal ob HartzVI oder Grundsicherung im Alter gleich verfahren. Erstattet in voller Höhe werden nur sogenannte "angemessene Mietkosten."
In dem mir bekannten Fall überstiegen die tatsächlichen Mietekosten inkl. Nebenkosten die angemessene Höhe (je nach anfallenden NK) um 75,00 - 90,00 € pro Monat.
Folge, der betroffenen Person fehlten pro Monat mindestens 75,00 - 90,00 € vom Existenzminimum.
Den 1. Widerspruch reichte die betroffene Person selbst ein. Abgelehnt!
Ein weiterer Widerspruch folgte durch Mitarbeiter der VDK. Desweiteren wurde eine Stromkostenerstattung in Höhe von 10,00 € monatlich wegen erhöhter Stromkosten auf Grund des Betriebs einer Gastherme beantragt. Die 10,00 € wurden vom Amt auf Grund verschiedener Gerichtsurteile anerkannt. Übernahme der ganzen Mietkosten wurde abermals abgelehnt!
Kosten pro Widerspruch je 40,00 € !
Das Ganze zog sich etwa 1 Jahr hin, dann landete die Sache vor dem Sozialgericht. Dem Kläger wurde ein Anwalt durch die VDK gestellt.
Vor Gericht berief sich das Amt auf ein Gutachten, das im Wesentlichen besagte, das es (irgendwo) im Ort oder Umgebung Wohnungen in angemessener Höhe gäbe, was nicht den Tatsachen entsprach.... denn der Kläger selbst und seine Bekannt-und Verwandtschaft hatten 1 Jahr lang mit allen Mitteln, aber leider völlig erfolglos nach einer kleinen, billigen Wohnung gesucht. Es war tatsächlich nichts im unteren Preissegment zufinden. :traurig:
Soweit mir bekannt ist wird erwähntes "Gutachten" von den Ämtern in der Regel gegen alle deutschen ALGII -Bezieher und Grundsicherung im Alter-Bezieher-innen die keine billige Wohnung finden, und deshalb Klage vor Gericht einreichen, eingesetzt.
Genauer gesagt, nur gegen Deutsche!
Denn handelt es sich um Flüchtlinge, werden auch höhere Mieten voll anerkannt und bezahlt.
In obigen Fall äußerte sich der Richter dahingehend, das ihm vom Gesetzgeber bzgl. Mietkosten sehr enge Grenzen gesetzt seien.
Da der Kläger gesundheitlich stark angeschlagen und seine Mobilität eingeschränkt war ordnete das Gericht eine Überprüfung durch einen Amtsarzt an.
Kurzum, die Klage war am Ende doch erfolgreich.