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Mietkosten bei Grundsicherung im Alter

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Möchte an dieser Stelle auf ein mir bekanntes Gerichtsurteil bzgl. Erstattung tatsächlicher Wohnkosten hinweisen, und
allen in ähnlicher Lage empfehlen sich zu wehren.


Normalerweise wird egal ob HartzVI oder Grundsicherung im Alter gleich verfahren. Erstattet in voller Höhe werden nur sogenannte "angemessene Mietkosten."
In dem mir bekannten Fall überstiegen die tatsächlichen Mietekosten inkl. Nebenkosten die angemessene Höhe (je nach anfallenden NK) um 75,00 - 90,00 € pro Monat.
Folge, der betroffenen Person fehlten pro Monat mindestens 75,00 - 90,00 € vom Existenzminimum.

Den 1. Widerspruch reichte die betroffene Person selbst ein. Abgelehnt!
Ein weiterer Widerspruch folgte durch Mitarbeiter der VDK. Desweiteren wurde eine Stromkostenerstattung in Höhe von 10,00 € monatlich wegen erhöhter Stromkosten auf Grund des Betriebs einer Gastherme beantragt. Die 10,00 € wurden vom Amt auf Grund verschiedener Gerichtsurteile anerkannt. Übernahme der ganzen Mietkosten wurde abermals abgelehnt!
Kosten pro Widerspruch je 40,00 € !
Das Ganze zog sich etwa 1 Jahr hin, dann landete die Sache vor dem Sozialgericht. Dem Kläger wurde ein Anwalt durch die VDK gestellt.

Vor Gericht berief sich das Amt auf ein Gutachten, das im Wesentlichen besagte, das es (irgendwo) im Ort oder Umgebung Wohnungen in angemessener Höhe gäbe, was nicht den Tatsachen entsprach.... denn der Kläger selbst und seine Bekannt-und Verwandtschaft hatten 1 Jahr lang mit allen Mitteln, aber leider völlig erfolglos nach einer kleinen, billigen Wohnung gesucht. Es war tatsächlich nichts im unteren Preissegment zufinden. :traurig:

Soweit mir bekannt ist wird erwähntes "Gutachten" von den Ämtern in der Regel gegen alle deutschen ALGII -Bezieher und Grundsicherung im Alter-Bezieher-innen die keine billige Wohnung finden, und deshalb Klage vor Gericht einreichen, eingesetzt.
Genauer gesagt, nur gegen Deutsche!

Denn handelt es sich um Flüchtlinge, werden auch höhere Mieten voll anerkannt und bezahlt.

In obigen Fall äußerte sich der Richter dahingehend, das ihm vom Gesetzgeber bzgl. Mietkosten sehr enge Grenzen gesetzt seien.
Da der Kläger gesundheitlich stark angeschlagen und seine Mobilität eingeschränkt war ordnete das Gericht eine Überprüfung durch einen Amtsarzt an.
Kurzum, die Klage war am Ende doch erfolgreich.
 
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... Soweit mir bekannt ist wird erwähntes "Gutachten" von den Ämtern in der Regel gegen alle deutschen ALGII -Bezieher und Grundsicherung im Alter-Bezieher-innen die keine billige Wohnung finden, und deshalb Klage vor Gericht einreichen, eingesetzt.
Genauer gesagt, nur gegen Deutsche!

Denn handelt es sich um Flüchtlinge, werden auch höhere Mieten voll anerkannt und bezahlt.


Woher nehmen Sie ihre Erkenntnisse, dass das "nur gegen Deutsche" angewendet wird? Gibt es dafür Belege aus seriösen Quellen (also nicht Pipi-News oder diverse "Blogs") ?
An welcher Stelle werden höhere Mieten für Flüchtlinge "voll anerkannt" ?
 
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Möchte an dieser Stelle auf ein mir bekanntes Gerichtsurteil bzgl. Erstattung tatsächlicher Wohnkosten hinweisen, und
allen in ähnlicher Lage empfehlen sich zu wehren.


Normalerweise wird egal ob HartzVI oder Grundsicherung im Alter gleich verfahren. Erstattet in voller Höhe werden nur sogenannte "angemessene Mietkosten."
In dem mir bekannten Fall überstiegen die tatsächlichen Mietekosten inkl. Nebenkosten die angemessene Höhe (je nach anfallenden NK) um 75,00 - 90,00 € pro Monat.
Folge, der betroffenen Person fehlten pro Monat mindestens 75,00 - 90,00 € vom Existenzminimum.

Den 1. Widerspruch reichte die betroffene Person selbst ein. Abgelehnt!
Ein weiterer Widerspruch folgte durch Mitarbeiter der VDK. Desweiteren wurde eine Stromkostenerstattung in Höhe von 10,00 € monatlich wegen erhöhter Stromkosten auf Grund des Betriebs einer Gastherme beantragt. Die 10,00 € wurden vom Amt auf Grund verschiedener Gerichtsurteile anerkannt. Übernahme der ganzen Mietkosten wurde abermals abgelehnt!
Kosten pro Widerspruch je 40,00 € !
Das Ganze zog sich etwa 1 Jahr hin, dann landete die Sache vor dem Sozialgericht. Dem Kläger wurde ein Anwalt durch die VDK gestellt.

Vor Gericht berief sich das Amt auf ein Gutachten, das im Wesentlichen besagte, das es (irgendwo) im Ort oder Umgebung Wohnungen in angemessener Höhe gäbe, was nicht den Tatsachen entsprach.... denn der Kläger selbst und seine Bekannt-und Verwandtschaft hatten 1 Jahr lang mit allen Mitteln, aber leider völlig erfolglos nach einer kleinen, billigen Wohnung gesucht. Es war tatsächlich nichts im unteren Preissegment zufinden. :traurig:

Soweit mir bekannt ist wird erwähntes "Gutachten" von den Ämtern in der Regel gegen alle deutschen ALGII -Bezieher und Grundsicherung im Alter-Bezieher-innen die keine billige Wohnung finden, und deshalb Klage vor Gericht einreichen, eingesetzt.
Genauer gesagt, nur gegen Deutsche!

Denn handelt es sich um Flüchtlinge, werden auch höhere Mieten voll anerkannt und bezahlt.

In obigen Fall äußerte sich der Richter dahingehend, das ihm vom Gesetzgeber bzgl. Mietkosten sehr enge Grenzen gesetzt seien.
Da der Kläger gesundheitlich stark angeschlagen und seine Mobilität eingeschränkt war ordnete das Gericht eine Überprüfung durch einen Amtsarzt an.
Kurzum, die Klage war am Ende doch erfolgreich.

Denn handelt es sich um Flüchtlinge, werden auch höhere Mieten voll anerkannt und bezahlt.

6800 Euro zahlt die Stadt Köln monatlich für die Unterbringung einer achtköpfigen Flüchtlingsfamilie aus dem Irak – für ein 35 Quadratmeter großes Appartement im „Boarding Home am Schokoladenmuseum“ in zentraler Innenstadtlage und in unmittelbarer Nähe zu den exklusiven Kranhäusern. In der lokalen und überregionalen Presse wurde hierüber berichtet, so auch in den Fernsehnachrichten der regionalen Fensterprogramme des WDR (Lokalzeit).

Erben eines elterlichen Häuschens (neo: das Häus'chen) mit entsprechender Grundstücksfläche stellt sich künftig die Frage: Eigennutzung, zum "Hotel" umbauen, oder Abriss und Neubau unter Einbeziehung der Reserveflächen (Wiesen und Baumbestand). Folgt man den erzielbaren Mieten, so ist eine Nobelvilla im Stadtteil Hahnwald in greifbarer Nähe und in Kürze bezahlt (OT: verglichen mit Nobelgegenden in München und im Münchner Umland ist der Hahnwald lediglich eine teure, mittlere Wohnlage.)

https://www.ksta.de/koeln/stadt-koe...millionengeschaeft-mit-fluechtlingen-29972844

https://www.focus.de/regional/koeln...stadt-koeln-die-horror-mieten_id_8718789.html
 

Eisbaerin

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Normalerweise wird egal ob HartzVI oder Grundsicherung im Alter gleich verfahren. Erstattet in voller Höhe werden nur sogenannte "angemessene Mietkosten."
In dem mir bekannten Fall überstiegen die tatsächlichen Mietekosten inkl. Nebenkosten die angemessene Höhe (je nach anfallenden NK) um 75,00 - 90,00 € pro Monat.
Folge, der betroffenen Person fehlten pro Monat mindestens 75,00 - 90,00 € vom Existenzminimum.

Den 1. Widerspruch reichte die betroffene Person selbst ein. Abgelehnt!
Ein weiterer Widerspruch folgte durch Mitarbeiter der VDK. Desweiteren wurde eine Stromkostenerstattung in Höhe von 10,00 € monatlich wegen erhöhter Stromkosten auf Grund des Betriebs einer Gastherme beantragt. Die 10,00 € wurden vom Amt auf Grund verschiedener Gerichtsurteile anerkannt. Übernahme der ganzen Mietkosten wurde abermals abgelehnt!
Kosten pro Widerspruch je 40,00 € !
Das Ganze zog sich etwa 1 Jahr hin, dann landete die Sache vor dem Sozialgericht. Dem Kläger wurde ein Anwalt durch die VDK gestellt.

Vor Gericht berief sich das Amt auf ein Gutachten, das im Wesentlichen besagte, das es (irgendwo) im Ort oder Umgebung Wohnungen in angemessener Höhe gäbe, was nicht den Tatsachen entsprach.... denn der Kläger selbst und seine Bekannt-und Verwandtschaft hatten 1 Jahr lang mit allen Mitteln, aber leider völlig erfolglos nach einer kleinen, billigen Wohnung gesucht. Es war tatsächlich nichts im unteren Preissegment zufinden. :traurig:

Soweit mir bekannt ist wird erwähntes "Gutachten" von den Ämtern in der Regel gegen alle deutschen ALGII -Bezieher und Grundsicherung im Alter-Bezieher-innen die keine billige Wohnung finden, und deshalb Klage vor Gericht einreichen, eingesetzt.
Genauer gesagt, nur gegen Deutsche!

Denn handelt es sich um Flüchtlinge, werden auch höhere Mieten voll anerkannt und bezahlt.

In obigen Fall äußerte sich der Richter dahingehend, das ihm vom Gesetzgeber bzgl. Mietkosten sehr enge Grenzen gesetzt seien.
Da der Kläger gesundheitlich stark angeschlagen und seine Mobilität eingeschränkt war ordnete das Gericht eine Überprüfung durch einen Amtsarzt an.
Kurzum, die Klage war am Ende doch erfolgreich.

angeblich soll bei grundsicherung allerdings das mögliche wohneigentum mit einbezogen und verwertet werden können. bei H4 ist das eigentum in angemessener größe nicht verwertbar. genauere informationen dazu hab ich leider nicht. wäre aber eine massive ungleichstellung :(
 

Fredericus Rex

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Denn handelt es sich um Flüchtlinge, werden auch höhere Mieten voll anerkannt und bezahlt.

6800 Euro zahlt die Stadt Köln monatlich für die Unterbringung einer achtköpfigen Flüchtlingsfamilie aus dem Irak – für ein 35 Quadratmeter großes Appartement im „Boarding Home am Schokoladenmuseum“ in zentraler Innenstadtlage und in unmittelbarer Nähe zu den exklusiven Kranhäusern. In der lokalen und überregionalen Presse wurde hierüber berichtet, so auch in den Fernsehnachrichten der regionalen Fensterprogramme des WDR (Lokalzeit).
Ja, eine Reportage dazu habe ich auch gesehen.
35 m² für 8 Personen, das sind 4,37 m² pro Person.
Da hat es ja eine Milchkuh noch besser, die müssen 6 m² pro Kuh haben.

Der korrupte Drecksack der das genehmigt hat, sollte den ganzen bis jetzt geleisteten Betrag in einem Steinbruch abarbeiten.
 

Fredericus Rex

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angeblich soll bei grundsicherung allerdings das mögliche wohneigentum mit einbezogen und verwertet werden können.
Stimmt nicht!
Solange man es selbst bewohnt, und die Wohnfläche des Hauses nicht größer ist als 130 m² ist, darf es nicht verwendet werden.
Eisbaerin schrieb:
bei H4 ist das eigentum in angemessener größe nicht verwertbar. genauere informationen dazu hab ich leider nicht. wäre aber eine massive ungleichstellung :(
Also findet eine Ungleichstellung nicht statt.
 

Eisbaerin

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Stimmt nicht!
Solange man es selbst bewohnt, und die Wohnfläche des Hauses nicht größer ist als 130 m² ist, darf es nicht verwendet werden.

Also findet eine Ungleichstellung nicht statt.

deswegen schrieb ich ANGEBLICH, in meinem bekanntenkreis gibt es gerade diesen fall und das amt will die grundsicherung nur darlehensweise gewähren und damit das haus des ehepaares damit belasten :(
 

Tooraj

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Woher nehmen Sie ihre Erkenntnisse, dass das "nur gegen Deutsche" angewendet wird? Gibt es dafür Belege aus seriösen Quellen (also nicht Pipi-News oder diverse "Blogs") ?
An welcher Stelle werden höhere Mieten für Flüchtlinge "voll anerkannt" ?

Es liegt mir fern, gegen Flüchtlinge zu hetzen, aber man kommt nicht umhin, festzustellen, dass hinsichtlich Übernahme von Mietkosten einiges schief läuft:
https://www.hna.de/kassel/mitte-kas...hlt-trotzdem-acht-millionen-euro-9618696.html

Sieht so aus, dass sich im Bezug der Kosten für Flüchtlingsunterkünfte die Kommunen ausgesprochen großzügig zeigen und völlig überteuerte Verträge eingehen,
während der normale H4-Empfänger bei zu hoher Miete zum Abstiegs-Umzug von der Behörde genötigt wird. Man kann das nur als Schande bezeichnen.
 

Eisbaerin

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Es liegt mir fern, gegen Flüchtlinge zu hetzen, aber man kommt nicht umhin, festzustellen, dass hinsichtlich Übernahme von Mietkosten einiges schief läuft:
https://www.hna.de/kassel/mitte-kas...hlt-trotzdem-acht-millionen-euro-9618696.html

Sieht so aus, dass sich im Bezug der Kosten für Flüchtlingsunterkünfte die Kommunen ausgesprochen großzügig zeigen und völlig überteuerte Verträge eingehen,
während der normale H4-Empfänger bei zu hoher Miete zum Abstiegs-Umzug von der Behörde genötigt wird. Man kann das nur als Schande bezeichnen.

richtig gesehen, schande. als schande finde ich zusätzlich, das jedem "der neu gekommenen" ein helfer zur seite gestellt wird und dafür gesorgt wird, das auch wirklich alle möglichkeiten ausgeschöpft werden können. anträge werden da nicht nur ausgefüllt, auch wird geschaut was SONST NOCH beantragt werden könnte.
dagegen werden hier zb ältere ehepaare, die grundsicherung oder auch H4 beantragen, schon bei der antragstellung die aussichtslosigkeit erklärt, diese sich dann mit widersprüchen der bescheide, mit sonstigen sanktionen usw. rumärgern. denen wird niemand zur seite gestellt um das alles in trockene tücher zu bekommen oder gar darauf hingewiesen was man sonst noch so beantragen könnte und ihnen zustehen würde :nono:

das kann man auch rassismus gegen deutsche nennen :))

wenn dann hier von rassismus die rede ist, so ist es doch nicht von der "hier schon länger lebenden" bevölkerung verursacht. das wird von ganz anderer seite herauf beschworen, anders kann man diese ungleichbehandlung kaum mehr sehen. :(
 
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Tooraj

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richtig gesehen, schande. als schande finde ich zusätzlich, das jedem "der neu gekommenen" ein helfer zur seite gestellt wird und dafür gesorgt wird, das auch wirklich alle möglichkeiten ausgeschöpft werden können. anträge werden da nicht nur ausgefüllt, auch wird geschaut was SONST NOCH beantragt werden könnte.
dagegen werden hier zb ältere ehepaare, die grundsicherung oder auch H4 beantragen, schon bei der antragstellung die aussichtslosigkeit erklärt, diese sich dann mit widersprüchen der bescheide, mit sonstigen sanktionen usw. rumärgern. denen wird niemand zur seite gestellt um das alles in trockene tücher zu bekommen oder gar darauf hingewiesen was man sonst noch so beantragen könnte und ihnen zustehen würde :nono:

das kann man auch rassismus gegen deutsche nennen :))

wenn dann hier von rassismus die rede ist, so ist es doch nicht von der "hier schon länger lebenden" bevölkerung verursacht. das wird von ganz anderer seite herauf beschworen, anders kann man diese ungleichbehandlung kaum mehr sehen. :(

Wir haben einen Gleichbehandlungsgrundsatz - und jeder sollte zu seinem Recht kommen.
Kurioserweise kennen manche Flüchtlinge ihre Rechte besser als etwa ein älteres Ehepaar, das finanziell gerade so über die Runden kommt.
Der informierte Flüchtling kommt natürlich nicht allein zur Anhörung beim BAMF, sondern in Begleitung eines Rechtsanwalts. Der niesst den Beamten gehörig zusammen
.. und schon klappt alles.
Wenn der Geringverdiener sich juristisch wehren will, beispielsweise weil ihn Vodafon abzockt hat, ja dann ... die RA-Erstberatungsgebühr liegt bei rund 200 € + MwSt.
Es ist ein großes Anliegen von Merkel & CDU/CSU, dass der normale Bürger davon abgehalten wird, im Kontakt zu Rechtsanwälten zu stehen.
Es wäre ja dieser Larve von SPD-Justizminister ein leichtes gewesen, beispielsweise die gesetzliche Gebühr einer RA-Erstberatung erheblich zu senken. Aber nein, dass will er nicht. Der Wille von Merkel/Maas & Co ist, dass sich dem Bürger hohe Hürden und Kosten entgegen stellen, sollte er darüber nachdenken, seine Rechte einzufordern.
 

Eisbaerin

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Wir haben einen Gleichbehandlungsgrundsatz - und jeder sollte zu seinem Recht kommen.
Kurioserweise kennen manche Flüchtlinge ihre Rechte besser als etwa ein älteres Ehepaar, das finanziell gerade so über die Runden kommt.
Der informierte Flüchtling kommt natürlich nicht allein zur Anhörung beim BAMF, sondern in Begleitung eines Rechtsanwalts. Der niesst den Beamten gehörig zusammen
.. und schon klappt alles.
Wenn der Geringverdiener sich juristisch wehren will, beispielsweise weil ihn Vodafon abzockt hat, ja dann ... die RA-Erstberatungsgebühr liegt bei rund 200 € + MwSt.
Es ist ein großes Anliegen von Merkel & CDU/CSU, dass der normale Bürger davon abgehalten wird, im Kontakt zu Rechtsanwälten zu stehen.
Es wäre ja dieser Larve von SPD-Justizminister ein leichtes gewesen, beispielsweise die gesetzliche Gebühr einer RA-Erstberatung erheblich zu senken. Aber nein, dass will er nicht. Der Wille von Merkel/Maas & Co ist, dass sich dem Bürger hohe Hürden und Kosten entgegen stellen, sollte er darüber nachdenken, seine Rechte einzufordern.

es geht ja schon damit los, das einem möglichen antragsteller, egal ob grundsicherung oder H4, nicht korrekt aufgeklärt wird. die leute werden geschult die antragsteller schon im erstgespräch in die flucht zu schlagen mit solchen aussagen wie zb., dann muss erstmal das haus verkauft werden, oder vieles andere...
für jeden mist muss ein antrag gestellt werden, dabei ist ja klar, wenn man anspruch hat wären die anderen, natürlich vorsätzlich nicht erwähnten möglichkeiten, ohne weiteren antrag zu gewähren bzw müßten die antragsteller auf die weiteren möglichkeiten hingewiesen werden. würde das einer der amtssesselpupser machen hätte er die sanktionen zu befürchten. es kommt von weit oben und da ist nicht nur die cdu/csu dabei, da sind alle schon länger in berlin sitzenden beteiligt. :(
 

Debitist

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es geht ja schon damit los, das einem möglichen antragsteller, egal ob grundsicherung oder H4, nicht korrekt aufgeklärt wird. die leute werden geschult die antragsteller schon im erstgespräch in die flucht zu schlagen mit solchen aussagen wie zb., dann muss erstmal das haus verkauft werden, oder vieles andere...
für jeden mist muss ein antrag gestellt werden, dabei ist ja klar, wenn man anspruch hat wären die anderen, natürlich vorsätzlich nicht erwähnten möglichkeiten, ohne weiteren antrag zu gewähren bzw müßten die antragsteller auf die weiteren möglichkeiten hingewiesen werden. würde das einer der amtssesselpupser machen hätte er die sanktionen zu befürchten. es kommt von weit oben und da ist nicht nur die cdu/csu dabei, da sind alle schon länger in berlin sitzenden beteiligt. :(

Jepp, Antrag auf Erteilung eines Antragformulars.
Da möchte ich ergänzend noch das Wort "Zeitdiebe" ins Spiel bringen.

Jawohl, bei vielen Dingen ist das Antragsverfahren gerechtfertigt.
In einigen Fällen bin ich sogar noch für eine Verschärfung.

Was hältst Du davon, wenn Politiker monatlich einen Antrag zur Weitergewährung der Diäten stellen müssen, unter Angabe aller weiteren Einkünfte.
Mit Abrechnung dessen, was sie im letzten Bewilligungszeitraum zum Wohle des Volkes getan haben?
Mit Bedarfsschlüssel und so.

Ich kann mir schon vorstellen, wie Du feixend jetzt weitere Parallelen zu Alg2-Anträgen suchst...

Grins
Debi
 

Eisbaerin

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Jepp, Antrag auf Erteilung eines Antragformulars.
Da möchte ich ergänzend noch das Wort "Zeitdiebe" ins Spiel bringen.

Jawohl, bei vielen Dingen ist das Antragsverfahren gerechtfertigt.
In einigen Fällen bin ich sogar noch für eine Verschärfung.

Was hältst Du davon, wenn Politiker monatlich einen Antrag zur Weitergewährung der Diäten stellen müssen, unter Angabe aller weiteren Einkünfte.
Mit Abrechnung dessen, was sie im letzten Bewilligungszeitraum zum Wohle des Volkes getan haben?
Mit Bedarfsschlüssel und so.

Ich kann mir schon vorstellen, wie Du feixend jetzt weitere Parallelen zu Alg2-Anträgen suchst...

Grins
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ich bin dabei, wir arbeiten das aus, das wird lustig, manche werden da wohl ziemlich wenig bis gar nichts erwarten dürfen :happy:
 
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Es liegt mir fern, gegen Flüchtlinge zu hetzen, aber man kommt nicht umhin, festzustellen, dass hinsichtlich Übernahme von Mietkosten einiges schief läuft:
https://www.hna.de/kassel/mitte-kas...hlt-trotzdem-acht-millionen-euro-9618696.html

Sieht so aus, dass sich im Bezug der Kosten für Flüchtlingsunterkünfte die Kommunen ausgesprochen großzügig zeigen und völlig überteuerte Verträge eingehen,
während der normale H4-Empfänger bei zu hoher Miete zum Abstiegs-Umzug von der Behörde genötigt wird. Man kann das nur als Schande bezeichnen.


Und weil die Stadt Hannover nicht in der Lage ist, korrekte und der Situation angemessene Verträge auszuverhandeln, schließen Sie daraus, dass Ausländer mehr bekommen als Deutsche? Wenn man hier überhaupt irgendjemandem etwas vorwerfen kann, dann doch der Stadt Hannover für ihren kreativen Umgang mit Geld.
Schon ganz schön dreist, das den Ausländern in die Schuhe schieben zu wollen!
 
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richtig gesehen, schande. als schande finde ich zusätzlich, das jedem "der neu gekommenen" ein helfer zur seite gestellt wird und dafür gesorgt wird, das auch wirklich alle möglichkeiten ausgeschöpft werden können. anträge werden da nicht nur ausgefüllt, auch wird geschaut was SONST NOCH beantragt werden könnte.
[/SIZE]dagegen werden hier zb ältere ehepaare, die grundsicherung oder auch H4 beantragen, schon bei der antragstellung die aussichtslosigkeit erklärt, diese sich dann mit widersprüchen der bescheide, mit sonstigen sanktionen usw. rumärgern. denen wird niemand zur seite gestellt um das alles in trockene tücher zu bekommen oder gar darauf hingewiesen was man sonst noch so beantragen könnte und ihnen zustehen würde :nono:

das kann man auch rassismus gegen deutsche nennen :))


Nein, das kann man nicht. Wenn ihr "älteres Ehepaar" nicht in der Lage ist, entweder blind vor unangemessenem Stolz oder unfähig dazu, dann muss es sich ebenfalls kompetente Hilfe holen oder eben auf Leistungen, die ihnen zustehen, verzichten. Geschenkt wird einem in diesem Staat nichts, man muss schon selbst aktiv werden.
Ihr Beispiel zeigt zudem, dass sich hinsichtlich der Rente grundsätzlich etwas ändern muss. Dafür sind aber nicht "die Ausländer" zuständig, sondern unsere Volksvertreter und vor allem wir als Wähler. Aber auf Ausländern herumzudreschen und ihnen die Schuld für alles, was in diesem Land schief läuft, zuzuschieben ist ja auch viel einfacher als die wahren Verantwortlichen heranzuziehen und sie zu einer Kursänderung zu bewegen.
 

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Nein, das kann man nicht. Wenn ihr "älteres Ehepaar" nicht in der Lage ist, entweder blind vor unangemessenem Stolz oder unfähig dazu, dann muss es sich ebenfalls kompetente Hilfe holen oder eben auf Leistungen, die ihnen zustehen, verzichten. Geschenkt wird einem in diesem Staat nichts, man muss schon selbst aktiv werden.
Ihr Beispiel zeigt zudem, dass sich hinsichtlich der Rente grundsätzlich etwas ändern muss. Dafür sind aber nicht "die Ausländer" zuständig, sondern unsere Volksvertreter und vor allem wir als Wähler. Aber auf Ausländern herumzudreschen und ihnen die Schuld für alles, was in diesem Land schief läuft, zuzuschieben ist ja auch viel einfacher als die wahren Verantwortlichen heranzuziehen und sie zu einer Kursänderung zu bewegen.

siehste, schon wieder die pumpen, ich weiß du hast es nicht einfach :D

wo habe ich gegen die ausländer gehetzt ?

ich habe das system bemängelt, kannst du trotz der pumpen den unterschied begreifen oder dröhnt es noch zu sehr :giggle:
 
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... Wenn der Geringverdiener sich juristisch wehren will, beispielsweise weil ihn Vodafon abzockt hat, ja dann ... die RA-Erstberatungsgebühr liegt bei rund 200 € + MwSt.


Erstberatungsgebühr
Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert. Gern informieren wir Sie vorab! Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. MwSt. Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr.

Zudem ist zu beachten, dass es für den entsprechenden Personenkreis Verfahrenskostenhilfe gibt. Man muss nur selbst aktiv werden, sich informieren und im Fall der Fälle auch sein Recht einfordern. Wer jedoch darauf wartet, mit der Sänfte zum jagen getragen zu werden, kann unter Umständen sehr lange warten ...
 
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es geht ja schon damit los, das einem möglichen antragsteller, egal ob grundsicherung oder H4, nicht korrekt aufgeklärt wird. die leute werden geschult die antragsteller schon im erstgespräch in die flucht zu schlagen mit solchen aussagen wie zb., dann muss erstmal das haus verkauft werden, oder vieles andere...


Wenn man den Verdacht hat, dass man vom Jobcenter/ARGE mit falschen Informationen versorgt wird, dann muss man sich kompetente Hilfe holen. Entweder vom Rechtsanwalt oder, wenn man sich dort nicht hintraut, eben von den vielen Arbeitsloseninitiativen, die es mittlerweile gibt. Oder man muss sich selbst informieren und entsprechend auftreten. Gibt ja nicht umsonst den Hinweis, nicht allein mit den Behördenmitarbeiter herumzuhantieren.
Leute, wacht endlich mal auf! Den gütigen Bankmitarbeiter, der sich aufopferungsvoll ums Ersparte von Oma kümmert oder den netten Behördenmitarbeiter, der alles 50.000 erklärt, bis es auch der letzte Hirni mal kapiert hat, die gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr! Heutzutage muss man sich holen, was einem zusteht! Oder eben so zurecht kommen.
 

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ich bin dabei, wir arbeiten das aus, das wird lustig, manche werden da wohl ziemlich wenig bis gar nichts erwarten dürfen :happy:

Respektiv zu Lachen haben...

Freu mich drauf
Debi


P.S.
Wegens der freiwilligen Spende von Israels "Asylanten" an Deutschland hat Winkler eine überzeugende Feststellung gemacht:
"Meint ihr, die Juden würden "Goldstücke" verschenken?"
 
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Und weil die Stadt Hannover nicht in der Lage ist, korrekte und der Situation angemessene Verträge auszuverhandeln, schließen Sie daraus, dass Ausländer mehr bekommen als Deutsche? Wenn man hier überhaupt irgendjemandem etwas vorwerfen kann, dann doch der Stadt Hannover für ihren kreativen Umgang mit Geld.
Schon ganz schön dreist, das den Ausländern in die Schuhe schieben zu wollen!

Stelle fest das du immer einen mordsmäßigen Aufstand machst wenn Ausländer mit irgendetwas im Zusammenhang stehen. Solltest du selbst Ausländer sein, könnte ich dafür zumindest ein gewisses Verständnis aufbringen.
Falls du aber ein sogenannter Gutmensch bist, möchte ich dir mitteilen, das mir in erster Linie meine Landsleute am Herzen liegen. Alle anderen danach!
Erinnere dich mal was ein Mann Namens Schäuble (sinngemäß), äußerte.
"Wenn jetzt alle meinen sie müssten jetzt dasselbe wie Flüchtlinge (also Ausländer), bekommen, dann finde ich das einfach nur erbärmlich!"
Da frage ich mich doch warum man jemanden der so etwas sagt auch noch zum Bundestagspräsident macht?
Aber das ist nicht alles, ergibt noch ganz andere Dinge von sich.


Kann es sein, das der Mann irre ist? :kopfkratz:

„Abschottung würde Europa in Inzucht degenerieren lassen“

http://www.faz.net/aktuell/politik/...-in-inzucht-degenerieren-lassen-14275838.html

Schäuble"Muslime in Deutschland sind eine Bereicherung"

https://www.focus.de/politik/videos...bereicherung-fuer-deutschland_id_5611533.html
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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