Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Kuriositäten im StGB

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 16 «  

Registriert
7 Okt 2023
Zuletzt online:
Beiträge
263
Punkte Reaktionen
262
Punkte
8.052
Wofür man für ein Verkehrsdelikt ( fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall ) im schlimmsten Fall für 3 Jahre in den Knast wandern kann, ist der Ausbruch aus einem Gefängnis straffrei.. Laut § 120 StGB:

Das deutsche Strafrecht kennt kein grundsätzliches Verbot eines Ausbruchs aus dem Gefängnis. Das Strafgesetzbuch enthält lediglich zwei Paragrafen, die sich dem Gefängnisausbruch widmen:

§ 120 StGB bestraft denjenigen, der anderen bei einem Ausbruch hilft, nicht aber den Ausbrechenden selbst.

https://ht-strafrecht.de/blog/defensio/gefaengnisausbruch-warum-fliehen-nicht-strafbar-ist/#:~:text=Das%20deutsche%20Strafrecht%20kennt%20kein,nicht%20aber%20den%20Ausbrechenden%20selHerrlichbst.

Herrlich.:ROFLMAO:

Gibt es noch weitere absurde Diskrepanzen im StGB. die ihr kennt?
 

gert friedrich

Deutscher Bundespräsident
Registriert
19 Aug 2014
Zuletzt online:
Beiträge
22.133
Punkte Reaktionen
9.835
Punkte
50.820
Wofür man für ein Verkehrsdelikt ( fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall ) im schlimmsten Fall für 3 Jahre in den Knast wandern kann, ist der Ausbruch aus einem Gefängnis straffrei.. Laut § 120 StGB:



https://ht-strafrecht.de/blog/defensio/gefaengnisausbruch-warum-fliehen-nicht-strafbar-ist/#:~:text=Das%20deutsche%20Strafrecht%20kennt%20kein,nicht%20aber%20den%20Ausbrechenden%20selHerrlichbst.

Herrlich.:ROFLMAO:

Gibt es noch weitere absurde Diskrepanzen im StGB. die ihr kennt?
Ist "Ausbruch aus einem Gefängnis" nicht einfach Notwehr...!?
 
OP
Toxxic
Registriert
7 Okt 2023
Zuletzt online:
Beiträge
263
Punkte Reaktionen
262
Punkte
8.052
Wird er denn für das inhaftierte Verbrechen wieder eingefangen oder laufen gelassen?
Natürlich wird er in Deutschenland wieder eingefangen und noch intensiver resozialisiert werden. Das sichert Arbeitsplätze und den sozialen Status der BRD.
 

gert friedrich

Deutscher Bundespräsident
Registriert
19 Aug 2014
Zuletzt online:
Beiträge
22.133
Punkte Reaktionen
9.835
Punkte
50.820
Natürlich wird er in Deutschenland wieder eingefangen und noch intensiver resozialisiert werden. Das sichert Arbeitsplätze und den sozialen Status der BRD.
Ironie oder Sarkasmus von Dir !?
Resozialisierung als Bemühung des Staates um gesellschaftlichen Frieden sollte man nicht lächerlich zu machen versuchen...
 

Abe Voltaire

Deutscher König
Premiumuser +
Registriert
26 Mrz 2022
Zuletzt online:
Beiträge
20.111
Punkte Reaktionen
25.410
Punkte
118.520
Ort
SH - Mittelangeln
Website
nicandova.iphpbb3.com
Geschlecht
Natürlich wird er in Deutschenland wieder eingefangen und noch intensiver resozialisiert werden. Das sichert Arbeitsplätze und den sozialen Status der BRD.
Ergo macht es 0 Sinn, ihn für den Ausbruch extra zu bestrafen.
 

Humanist62

KINDSKOPFENTLARVER
Registriert
6 Apr 2016
Zuletzt online:
Beiträge
51.269
Punkte Reaktionen
21.846
Punkte
54.820
Geschlecht
Ironie oder Sarkasmus von Dir !?
Resozialisierung als Bemühung des Staates um gesellschaftlichen Frieden sollte man nicht lächerlich zu machen versuchen...
Gibt es noch sowas wie Jugendstrafhöfe in der jetzigen BRD ? In der DDR haben sie dort sogar Berufe erlernt, so schlecht war das nicht !
 
OP
Toxxic
Registriert
7 Okt 2023
Zuletzt online:
Beiträge
263
Punkte Reaktionen
262
Punkte
8.052
Er wird eingefangen...der Ausbruch/Notwehr wird vergessen...es sei denn, er hat beim Ausbruch Strafvollzugsbeamte verletzt/geschädigt...
Richtig! Diese Tätlichkeiten werden dem Ausbrecher natürlich angelastet. Ansonsten ist der Ausbruch aus einem Gefängnis erlaubt und bleibt straffrei. Deshalb flüchten die Knackis auch meisten bei medizinischen Behandlungen außerhalb der JVA, wo die Überwachung Lücken aufweist.
 

gert friedrich

Deutscher Bundespräsident
Registriert
19 Aug 2014
Zuletzt online:
Beiträge
22.133
Punkte Reaktionen
9.835
Punkte
50.820
Gibt es noch sowas wie Jugendstrafhöfe in der jetzigen BRD ? In der DDR haben sie dort sogar Berufe erlernt, so schlecht war das nicht !
Nachholen einer Berufsausbildung im bundesdeutschen Strafvollzug gab und gibt es...aber wichtiger scheint es mir, jungen Knackis zu vermitteln, daß jedes Handwerk mehr Wert hat als schummriges,zweifelhaftes kriminelles Milieu...
 

Humanist62

KINDSKOPFENTLARVER
Registriert
6 Apr 2016
Zuletzt online:
Beiträge
51.269
Punkte Reaktionen
21.846
Punkte
54.820
Geschlecht
Nachholen einer Berufsausbildung im bundesdeutschen Strafvollzug gab und gibt es...aber wichtiger scheint es mir, jungen Knackis zu vermitteln, daß jedes Handwerk mehr Wert hat als schummriges,zweifelhaftes kriminelles Milieu...
Oh was von der DDR gelernt !
 
Registriert
10 Mai 2023
Zuletzt online:
Beiträge
7.654
Punkte Reaktionen
6.322
Punkte
45.520
fand ich auch schon immer seltsam, warum ein Sträfling theoretisch einfach so aus dem Knast spazieren dürfte, wenn die Tür mal offen stünde, aber einer Verhaftung darf man sich nicht entziehen, da sonst "Widerstand gegen die Staatsgewalt"?? Sayonara Logik?
das hieße ja, dass ein richterliches Urteil im Namen des Volkes weniger Gewicht hätte als die Mutmaßungen irgendwelcher Kriminalbeamter oder?
ooder??
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Neueste Beiträge

Putins Kriegserklaerung?
z.B. mit abgehackten Köpfen Da kann man dich streiten, ob das eine "Revolution" war...
Warum wählt man die AFD?
Ja richtige Korruption haben uns erst die Wessis beigebracht ! :ROFLMAO: Dies ist in...
Grüne Verräter auf der Insel der Seligen
Friedrich Merz wohnt jetzt im Grünen – und muss den Ossis das erklären
Oben