Was von einem Kapitalisten gekauft wird, ist nicht die "Arbeitskraft-Person", sondern die Arbeitskraft (Arbeitsvermögen). Die Arbeitskraft (das Arbeitsvermögen) hat keine Grundbedürfnisse.
Die Arbeitskraftperson gibt ihre Lebenszeit und die gehört bezahlt. Die Arbeitskraftperson holt das Erz aus der Erde und benötigt dazu Zeit, die gesellschaftlich notwendige Zeit, wenn der Bergbaubetrieb mit Maschinen nach Stand der Technik ausgestattet ist, sonst womöglich mehr Zeit. Gerne nur soll er nur dann bezahlt werden, wenn auch nützliche Arbeit in dieser Zeit verrichtet wird. Denn wenn nur Anwesenheit am Arbeitsplatz bezahlt wird, entstehen keine neuen Güter und Diestleistungen. Allerdings ist es nicht das Verschulden des Arbeiters, wenn das benötigte Material nicht da ist. Solche nicht vom Arbeiter zu verantwortenden Fehlzeiten sind mit vollem Lohn zu vergüten, der Manager, staatliche Leiter oder sonstige Verantwortliche hat dafür materiell zu haften. Soll er doch ein Berufshftpflichtversicherung abschließen. Diese kann sich im Fall, dass unser Organisator nichts dafür kann, weil der Zulieferer nicht leiefert, sich das Geld von diesem Zulieferer holen.
Fakt ist jedenfalls, dass jeder Arbeiter seine Lebenszeit in den Arbeitsprozess investiert und die gehört bezahlt. Der Eisenbahner arbeitet sogar Sonntage wenn alle anderen frei haben und ich setze voraus, dass auch Sonntage, wenn ich mit meiner Frau wegfahren will, auch ein Zug fährt. Der Lokführer, der diesen Zug steuert, leistet natürlich nur dann nützliche Arbeit für mich, wenn der Zug auch wirklich fährt und nicht etwa sinnlos auf der Strecke steht. Dies ändert aber nichts an der Tatsache dass dieser Lokführer am Sonntag die Lok steuert und deshalb nicht mit seiner Familie zusammen sein kann. Für diese Lebenszeit die er gegeben hat, damit ich mit dem Zug von A nach B komme, steht dem Lokführer Lohn zu.
Ebenso geben die Berleute ihre Lebenszeit, um das Erz aus der Erde zu holen. Der Bäcker gibt seine Lebenszeit um mir Brot zu backen. Dafür braucht er Mehl, in welchem die Arbeitsleistung der Bauern steckt. (Das abgeerntete und gemahlene Getreide und die Lebenszeit des Bauern, je nachdem, wie lange er gearbeitet hat, um dieses Mehl bereit zu stellen), richtiger kommt noch die Arbietszeit (Mehlmenge + wiederum Lebenszeit des Müllers) hinzu, die vergegenständlichte Arbeit. Diese Lebenszeit ist menschenwürdig zu vergüten!
Damit lässt sich sogar bei bisher üblichem Marktpreis ein Lohn/Stunde berechnen, der sich aus der investierten Lebenszeit plus erbrachter Leistung zusammensetzt. Diese erbrachte Leistung wird mit Lebenszeit erbracht, also ist anhand dieser Zeit der Wert von einer Stunde Arbeit zu beziffern. Auch wenn ich bei einem Rechtsanwalt oder Arzt eine Stunde lang für die Bauarbeiter die sein Einfamilienhaus bauen nur die Steine bringe als ungelernter. Hat diese Arbeit 10 Stunden gedauert, will ich von diesem Rechtsanwalt oder Arzt eine Leistung für die er 10 Stunden benötigt.
Gerne kann anteilig die Ausbildungszeit angerechnet werden. Je länger aber die Lebensarbeitszeit andauert, bis zur verdienten Rente, um so geringer hat diese Anrechnung auszufallen!