Du schreibst totalen Unsinn. Alle Medien die dieses Urteil kommentierten bezogen sich nicht auf Seppelhosen oder Kippa , sondern auf das Kopftuch, sogar die Verdi Zeitschrift "publik".
Das kommt davon, wenn man nur die Überschriften ließt.
Zwar nicht ALLE Medien beschreiben das Urteil detailliert aber die Seriösen schon.
Wer will kann das Urteil ja selbst unter diesen Aktenzeichen nachlesen:
C-157/15 und C-188/15
Und da steht nun mal dass
"Es eine Firma den Arbeitnehmern verbieten kann, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeden Ritus, der sich daraus ergibt, das zum Ausdruck zu bringen".
Wünsche von Kunden reichen dagegen nicht aus.
Und das beinhaltet eben auch die Krachledernen oder die Kippa.
Das Kopftuch wurde nur deshalb explizit vom Gericht erwähnt, weil es den Klägerinnen um ihre Kopftücher am Arbeitsplatz ging.
Das Gericht stellte aber unmissverständlich klar:
Das Verbot sei nicht gerechtfertigt, wenn es allein aus dem Willen des Arbeitgebers entstehe, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen.
busse schrieb:
Wen willst Du hier also etwas weismachen ?
Wem willst Du hier also etwas weismachen? Muss das heißen.
Solche wie dir, zum Beispiel, die in ihrem Eifer schon ein Kopftuchverbot von einem Gericht bestätigt sehen wollen.
busse schrieb:
Der Auslöser dieses Urteils war nämlich das Tragen des Kopftuches und nicht was Du hier versuchst darzustellen, das Gericht fällte damit ein Urteil ohne andere auszugrenzen, von Seppellederhosen sprach es nicht. Soweit zu Deinen "Fakten".
busse
Ja und?
Das tragen eines Kopftuches mag ja der Auslöser gewesen sein und die Richter haben da ja auch geurteilt, unter welchen Bedingungen eine Firma das Tragen eines Kopftuches verbieten kann – nämlich dann, wenn es am Arbeitsplatz generell verboten ist, sichtbare Zeichen einer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen.