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Entscheidungen des Rechtsstaates

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Ganz so einfach können Mächtige sich nicht aus diesem Konfliktkomplex schleichen, denn die Wissenden haben ja auch sehr viel dafür getan, dass ihren abhängigeren Partnern die Lust verging auf verantwortungsvolles Mitsteuern ...!!

So wurden beispielsweise auch die beiden Rechte so clever (hinterhältig) versteckt im Regelwerk, die helfen würden, Gerechtigkeit von unten herzustellen und damit ein wesentlich flacheres Machtgefüge wachsen zu lassen als das, das die vielen nach oben drängenden immer gerne schnell nach unten stürzen lässt, dass auch Mächtige ganz oben nicht vor raschen Rutschpartien gefeit sind, was Systeme insgesamt so instabil macht, dass es auch Germany innerhalb weniger Monate KO darnieder liegen lassen wird, wenn wir nicht sehr schnell was ändern, bevor die Flüchtlingsschwemme ihre Wirkungen entfalten.

Je
pfui-
teufeliger
große Menschen-
häufen werden, desto
schwieriger lassen sie sich
vernünftiger gestalten. Deshalb
sind die Enden unserer Welt auch meist
mit üblen Totalverlusten und viel Wiederaufbaukapazität verbunden.​

Jaja.
Weiber, Weiber über alles.
Was hat das mit dem Thema zu tun?
 
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Cotti

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Recht hat hier nichts mit Gerechtigkeit zu tun!
Das Problem für den Wirt des Hofbräukellers ist nur, dass er vorher mit der AfD einen Mietvertrag für die Räume abgeschlossen hatte - nur darum muss er jetzt die juristische Niederlage hinnehmen.

Parteienprivileg
Politische Parteien haben einen aus dem Gleichheitssatz und dem Parteiengesetz abgeleiteten Anspruch, kommunale Einrichtungen zu nutzen. Es handelt sich hierbei um das sogenannte „Parteienprivileg“. Alle nicht verbotenen Parteien genießen das Parteienprivileg. Es besteht für Kommunen allerdings keine grundsätzliche Verpflichtung zur Überlassung von Räumlichkeiten an politische Parteien. Aufgrund des Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 GG steht es Kommunen
vielmehr grundsätzlich frei, Parteien ihre gemeindlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen oder diese von deren Nutzung auszuschließen. Bei der Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts haben sie jedoch den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG zu beachten (OVG Bautzen, NVwZ 2002, 615). Wenn also alle Parteien nicht zugelassen werden, dann ist dies mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.
file:///C:/Users/Gast/Downloads/Anmietungen%20durch%20Rechtsextreme_broschuere.pdf
 
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Jaja.
Weiber, Weiber über alles.
Was hat das mit dem Thema zu tun?

Es gibt Menschen, die beim Anblick eines Kühlschrankes Hunger bekommen.
Aber wenn man bei einer brisanten Rechtsaufklärung geil wird,
würde ich mir an deiner Stelle Sorgen um mich machen.


Nochwas: Überaus interessant finde ich,
dass dir diese wundervollen Rechte bekannt sind ...
 
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Es gibt Menschen, die beim Anblick eines Kühlschrankes Hunger bekommen.
Aber wenn man bei einer brisanten Rechtsaufklärung geil wird,
würde ich mir an deiner Stelle Sorgen um mich machen.


Nochwas: Überaus interessant finde ich,
dass dir diese wundervollen Rechte bekannt sind ...

Bin diesbezüglich sorgenfrei.

Gruß -
Bendert

P.S.: Wo ist die "Brisanz" bei dieser "Rechtsaufklärung"? Ich gehe zumindest davon aus, daß Du die Strafbarkeit von Homosexualität meinst. Brisant ist allenfalls, geltendes Recht Jahrzehnte später zu Unrecht erklären und "entschädigen" zu wollen.
 
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Gruß -
Bendert

P.S.: Wo ist die "Brisanz" bei dieser "Rechtsaufklärung"? Ich gehe zumindest davon aus, daß Du die Strafbarkeit von Homosexualität meinst. Brisant ist allenfalls, geltendes Recht Jahrzehnte später zu Unrecht erklären und "entschädigen" zu wollen.

Werter Bendert, hier geht es um Rechtsstaatlichkeit,
die ma§geblich und entscheidend
von Juristen und Nichtjuristen gestaltet wird.

Sind die einen durch Machtgier behindert
und die anderen durch gravierende Wissensdefizite,
schwellen unbewältige Konflikte derart an,
dass eine brisante Information,
die das Pulverfass zum Überlaufen bringt
(Massendauerklagen sind ja keine Explosion),
nur am Rande was mit einem raffinierten Abregelmechanismus1 zu tun hat, mit dem überbevölkerte Ergebnisse2 der Massenpoppulation3 ein wenig ihr exzessives Wachstum bremsen.

1 = Homo- und Multisexualität
2 = anschwellende Gesellschaften
3 = Fortpflanzerei, Reproduktionsgeilheit​

Ich habe mich auch schon vertan beim Schreiben hier, geöffnete Fenster verwechselt, und dann das ganz Falsche zu einem hinausgerufen, wo es offene Münder darunter verwirrte.

Ich grüße mal freundlich zurück,
obwohl ich mir diesen Schnickschnack
üblicherweise spare, damit dir jetzt was
Kerniges einfällt zu meiner brisanten Info ... :cool:

Grüße -
Ei Tschi
 

Kaffeepause930

Deutscher Bundeskanzler
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Werter Bendert, hier geht es um Rechtsstaatlichkeit,
die ma§geblich und entscheidend
von Juristen und Nichtjuristen gestaltet wird.

Sind die einen durch Machtgier behindert
und die anderen durch gravierende Wissensdefizite,
schwellen unbewältige Konflikte derart an,
dass eine brisante Information,
die das Pulverfass zum Überlaufen bringt
(Massendauerklagen sind ja keine Explosion),
nur am Rande was mit einem raffinierten Abregelmechanismus1 zu tun hat, mit dem überbevölkerte Ergebnisse2 der Massenpoppulation3 ein wenig ihr exzessives Wachstum bremsen.

1 = Homo- und Multisexualität
2 = anschwellende Gesellschaften
3 = Fortpflanzerei, Reproduktionsgeilheit​

Ich habe mich auch schon vertan beim Schreiben hier, geöffnete Fenster verwechselt, und dann das ganz Falsche zu einem hinausgerufen, wo es offene Münder darunter verwirrte.

Ich grüße mal freundlich zurück,
obwohl ich mir diesen Schnickschnack
üblicherweise spare, damit dir jetzt was
Kerniges einfällt zu meiner brisanten Info ... :cool:

Grüße -
Ei Tschi

Wieder was gelernt. Jetzt weiß ich wenigstens, daß Massenpoppulation von "poppen" abgeleitet wird.:giggle:
 

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