Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Die BRD im Deutschen Reich !? 100% geprüft

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Registriert
29 Nov 2013
Zuletzt online:
Beiträge
38
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Website
www.contra-hartz.de
Geschlecht
zu 100% Recht haben heißt nicht das das unsere Kaste interessiert

1. Teil
Hallo janoschik,

Es war zu einem kleinen Teil ernstgemeint, der darin besteht, dass ein Recht dass über Jahrzehnte nicht mehr praktiziert wird weil es keine entsprechenden Institutionen dafür gibt, obsolet ist.

Ich möchte dich doch herzlich bitten wenn du von historischen Fakten berichten möchtest eine gewisse Ernsthaftigkeit und vor allem eine große Genauigkeit an den Tag zu legen.
Es ist mühsam und kaum erkennbar welcher deiner Ausführungen nun grade ernst gemeint waren, welche nicht ganz so ernst zu nehmen sein sollen und/oder welche deiner „Thesen“ man den nun gar nicht ernst nehmen soll.

Ansonsten scheinst Du ja auch gern ein paar Possen zu reißen, indem Du obsolete Fakten anführt

Wie oben geschrieben geht es hier um ein sehr ernstes Thema (genau genommen um den Fortbestand oder Untergang unserer Nation), das zudem noch sehr undurchsichtig mit allerlei Vertragswerk versehen ist, wodurch sich jede Art von „Possen“ schon verbietet.

Da betonst Du z.B. für den 2+4 Vertrag das Wort "Aussetzung" (von den Verantwortlichkeiten der Alliierten) erwähnst aber nicht, dass diese Formulierung nur von der Wiedervereinigung bis zur Ratifizierung der abschliessenden Regelung galt. In der abschliessenden Regelung steht da im Artikel 7(1) ganz klar "beenden" und ganz nebenbei in 7(2) dass das vereinte Deutschland demgemäß die volle Souveränität über die inneren und äußeren Angelegenheiten hat

Bei dem Wort „Aussetzung“ geht es nicht um ein bloßes Wort, sondern um die Benennung eines Vertrages. Das ist, wie du evtl. weißt, ein ganz gehöriger Unterschied.
Übrigens ist auch „Aussetzung“ ein rechtswissenschaftlich streng definiertes Wort. An diese Definition ist sich zu halten ohne Wenn und Aber.
Im 1. Satz, 2. Hälfte (das diese Formulierung....) und 2. Satz, oder soll man sagen Quark den du da schreibst, hast du dich eigentlich schon vollkommen disqualifiziert.
Ich versuch das jetzt mal irgendwie nachzuvollziehen was du dem Leser da eigentlich sagen willst.
Wir hatten also eine Wiedervereinigung in der der Begriff Aussetzung herum schwirrte, der dann (diese „Formulierung“, gemeint ist „Aussetzung) durch die 2 Plus 4 Verträge (das ist dann die abschließende Regelung) „abgeschafft/beendet“ wurde.
Woher du die Weisheit nimmst das dieser Begriff „Aussetzung“ (Quellen, Belege fehlen) nur von der Wiedervereinigung bis zur Ratifizierung der abschließenden Regelung galt, enthältst du dem Leser vor und zeigst gleichzeitig das du Grundsätzliches nicht verstanden hast.

Das "obsolet" habe ich in diesem Zusammenhang nicht in der strikten rechtswissenschaftlichen Deutung verwendet, sondern einfach: obsolet = veraltet oder hinfällig, Fakt = Tatsache.

Entschuldigung, aber die Rechtswissenschaft, was Begriffe (Begrifflichkeiten) angeht, ist keine „Deutungswissenschaft“ (von dir: rechtswissenschaftliche Deutung), sondern definiert Begriffe sehr eindeutig.
Du kannst gerne die Sterne deuten, oder auch nicht. Egal!

Hier mal etwas zu deiner „rechtswissenschaftlichen Deutung“:
Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quelle

Jemand der sich in das Vertragsrecht begibt (der 2Plus4 Vertrag ist nun mal vollkommen unstrittig ein Vertrag), kann nicht einfach rechtswissenschaftlich festgelegte Begriffe einfach mal so nach eigenem Usus nicht bzw. ganz anders anwenden, da du die Diskussion sonst ins Nirwana führst.
Du bist das Paradebeispiel dafür wie mit Begrifflichkeiten in unserem Land (politisch durchaus so gewollt) umgegangen wird.

Alle wichtigen Bestimmungen zum Vertragsrecht findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von 18.08.1896. Eine sehr lesenswerte Lektüre, denn Vertragsrecht scheint ja nicht unbedingt deine Stärke zu sein.
Unser Grundgesetz (GG) geht im Artikel 2 (1) noch viel weiter indem es die Vertragsfreiheit als Folge/Ausfluss der Privatautonomie festschreibt.
Wir haben mit Sicherheit eines der besten normativ höchsten Gesetze (GG) weltweit, das aber für den Bürger faktisch keine Anwendung findet.

1.

Der 2+4 Vertrag ist eine Aussetzung! Schauen wir uns das doch mal einfach etwas genauer an.

Geltende wissenschaftliche Definition Aussetzung:
Aussetzung: Sistierung (lat. sistere: hinstellen, stehen bleiben - im übertragenen Sinn heute: zum Stillstand bringen, festnehmen, aussetzen, aufschieben)

Nachdem nun die Begrifflichkeiten eindeutig geklärt sind muss man sich verdeutlichen das diese Aussetzung natürlich noch mit „Leben“ in Form von Artikeln gefüllt werden muss.

Damit eine Aussetzung Bestand hat bedarf es ja wohl Regeln die eingehalten werden müssen, damit diese Aussetzung nicht widerrufen werden kann bzw. Regeln die den Bestand dieser Aussetzung garantieren. Richtig oder Falsch?
Finden wir solche Regeln?
Eindeutige Antwort „ja“!
Ich gehe nun nur mal auf die wichtigsten Verpflichtungen eines „freien Landes“ ein, da ja gegen den Artikel 2 permanent verstoßen wird. Stichpunkt Rammstein und die Präambel des Grundgesetzes und der Artikel 146 GG zum deklaratorischen Charakter „degradiert“ wurden. - Artikel 1 dieses „Machwerks“.

Auszug aus den 2+4 Verträgen – Artikel 3:

(1)Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen Ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, das auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtung halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.

(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat in vollem Einvernehmen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 30. August 1990 in Wien bei den Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa folgende Erklärung abgegeben:

„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschlands innerhalb von 3 bis 4 Jahren auf eine Personenstärke von 370.000 Mann (Land,- Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren. Diese Reduzierung soll mit dem Inkrafttreten des ersten KSZE-Vertrages beginnen. Im Rahmen dieser Gesamtobergrenze werden nicht mehr als 345.000 Mann den Land- und Luftstreitkräften angehören, die gemäß vereinbartem Mandat allein Gegenstand der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa sind. Die Bundesregierung sieht in Verpflichtung von Land- und Luftstreitkräften einen bedeutsamen deutschen Beitrag zur Reduzierung der konventionellen Streitkräfte in Europa. Sie geht davon aus, das in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärke, leisten werden.“
Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat sich dieser Erklärung ausdrücklich angeschlossen.


Nun noch kurz zu dem Artikel 7 dieses Vertrages. Ja du hast Recht da steht doch tatsächlich, insbesondere im Artikel 7 (2)
„Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
Es ist der Wahrhaftigkeit nicht zuträglich wenn du nur einen Artikel aus diesem Machwerk nimmst und daraus eine Souveränität bastelst. Lies bitte sehr, sehr genau das „Gesamtkunstwerk“.
Hier steht nirgends das die Bundesrepublik volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten hat, sondern „demgemäß“ (dem gerade Gesagten gemäß, dementsprechend) wurde eingefügt. Dieses kleine Wörtchen bezieht sich natürlich auf die Einhaltung des Pflichtenkatalogs.

Hier wird klar und deutlich gesagt, wenn nicht, dann....Das ist das Wesen einer Aussetzung das bestimmte Pflichten zu erfüllen sind, da sonst der Widerruf dieser Aussetzung und/oder Restriktionen drohen.
Ein ebenfalls wichtiges Merkmal einer Aussetzung ist das der „Aussetzungsgeber“, hier die USA, Großbritannien, Frankreich und Russland, immer in der stärkeren Position ist.
Weil genau dieser Umstand bekannt ist wurde im Völkerrecht jedem Land (ohne Einmischung/Genehmigung von außen) ein „internes“ / nationales Recht eingeräumt sich wieder zu vereinigen.
Dies Recht wurde hier nun mal sehr zweifelsfrei gebrochen!

In Artikel 7 (1) wird insofern nun auch schriftlich bestätigt (das wurde ja auch immer angezweifelt), das wir bis zum Abschluss der 2+4 Verträge (von 1945 - 1990) kein souveräner Staat waren.
Die rechtswidrig geänderte Präambel sagt im 1. Satz, 2. Halbsatz folgendes:“…, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinigten Europa.

Nun sind wir also kein (National-) Staat mehr, sondern nur noch ein Glied eines Staates, ein Gliedstaat!

Es wird auch mehrfach von Verpflichtungen (Pflichtenkatalog) in den 2+4 Verträgen gesprochen. Verpflichtet wem? Uns gegenüber oder doch den „Erlauberstaaten“?

Wir unterstellen nun einfach mal das es keine „Sondervereinbarungen“, die neben diesem 2+4 Vertrages wirken, gäbe und schauen nur auf dieses „tolle“ Werk.
Übrigens wurde mit Schriftsatz vom Bundesjustizministerium bestätigt das es umfangreiche „Sonderrechte“ der Alliierten gibt.

Mal rein hypothetisch die Bundesregierung würde nun nächsten Monat beschließen, was ein souveräner Staat ja darf, sagen wir mal, die Bundeswehr auf 500.000 Mann aufzustocken.

Was glaubst du wie viel von der vollen Souveränität (demgemäß!) noch übrig bleibt?
Ich kann es dir mit einem Wort sagen. Nichts!

Wir erinnern uns die 2+4 Verträge sind keine Beendigung sondern nur eine Aussetzung für die es diktierte Regeln der 4 Mächte gibt.

Definierst du so wirklich Souveränität? Fremde Mächte schreiben uns (entgegen dem geltenden Völkerrecht) vor was wir zu tun und zu lassen haben.

Nachfolgende Formulierung ist in mehrfacher Hinsicht interessant:
„Sie geht davon aus, das in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärke, leisten werden.“

Ich kann auch davon ausgehen das meine Oma übernächste Woche ein Kind bekommt. Das sagt gar nichts aus!
Tatsache ist das die USA, Frankreich und Russland ihre Rüstungsausgaben erhöht haben. Davon können wir also ausgehen! - Die Personalstärke wurde eher erhöht als abgebaut, alles wie schon einmal nach den Versailler Verträgen. Das lässt sich in ein paar Sekunden über die bekannte Suchmaschine nachweisen.
Übrigens wer schon mal die Versailler Verträge von 1919 gelesen hat, der erkennt unschwer, das sich hier die Geschichte wiederholt bzw. die Versailler Verträge in „Stein gemeißelt“ wurden.

Um deinen „Recherchedrang“ nicht zu bremsen frage ich dich einfach mal ob du belegen kannst (Rechtsprechungen, Gesetze, Verträge) das unser Fragment BRD eigentlich z.B. aus der NATO austreten kann? Ein freies Land, wie z. B. Frankreich es seinerzeit ja mal getan hat, kann das ja!
Ich spreche deswegen Frankreich an, weil genau auf Druck Frankreichs diese Regelung eingearbeitet wurde.
Du hast ja aufmerksam die 2+4 Verträge gelesen, wie du uns glauben machen magst....

Nebenbei bemerkt ist es eine Tatsache das Mitteldeutschland (Ex-DDR) nicht der NATO beitreten wollte. Dies geschah erst auf wirklich sehr massiven Druck der 3 „Westmächte“, insbesondere von Frankreich. Auch das kann man leicht über die bekannte Suchmaschine finden.
Wieder ein Ausdruck der „Freiheit“!

Oder Dein mystisches Raunen von der getrennten Erwähnung Berlins (das zu der Zeit ja noch einen eigenen Völkerrechtsstatus besaß) und Deutschlands als Ganzes.... einfach Klasse

Schade! Du hast auch das nicht verstanden. Hintergrund dieses „raunens“, wie du es nennst, ist das ich kein Problem damit habe das der Leser überrascht, erstaunt, nachdenklich, skeptisch, was auch immer wird und im Idealfall versucht sich selbst „schlau“ zu machen. Eine Meinung die man sich selbst erarbeitet ist manifestierter als eine die einem „vorgekaut“ wird.
Ich bin mir nämlich sicher das derjenige, der sich wirklich informieren will und sehr sorgsam recherchiert, zu einem ähnlichem Ergebnis kommt.
Wenn nicht lasse ich mich mit „knallharten“ Fakten gerne eines Besseren belehren. Ich habe nur bis jetzt noch niemanden getroffen, der sich wirklich mit dieser Materie auseinander gesetzt hat (nicht emotional sondern streng rational), der im Kern zu einem total anderen Ergebnis kam.
Die Rechtswissenschaft ist sich übrigens auch sehr einig das wir in einem unfreien Konstrukt leben und es keinen völkerrechtlich gültigen Vertrag gibt der die Abtretung von ca. 108.000 qkm Land rechtfertigt. Das sind keine „Reichsanhänger“ oder sonstige Spinner, sondern hochangesehene Persönlichkeiten, teils aus Universitäten, auch das Bundesverfassungsgericht vertritt diese Meinung in sehr eindeutiger Form.
Du solltest in diesem Zusammenhang unbedingt das Grundgesetz in seiner Urfassung von 1949 lesen und dir die Rede von Carlo Schmid (Parlamentarischer Rat vom 8. September 1948) mal sehr genau zu Gemüte führen. Dann wirst du erkennen das alle Rechtsbefehle was unsere Souveränität (und nicht nur die) des Grundgesetzes durch Änderungen (soweit möglich), Streichungen und Verfälschungen (Präambel) „unterlaufen“/abgeschafft wurden.
Hier findest du alle Änderungen des GG seit 1949.
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/aenderungen_des_grundgesetzes_seit_1949.pdf

Zitat aus dieser Rede, die bis heute gilt:
„Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragmentes entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können.“
 
Registriert
29 Nov 2013
Zuletzt online:
Beiträge
38
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Website
www.contra-hartz.de
Geschlecht
zu 100% Recht haben heißt nicht das das unsere Kaste interessiert

2. Teil

Deutschland ist hier per Definition in sehr eindeutiger Weise nun mal das Deutsche Reich, nicht das Fragment BRD und auch nicht die zwei Fragmente BRD und DDR. Steht alles wunderbar nachlesbar in diesem Dokument!
Die Realität zeigt uns aber das durch Abänderung des Grundgesetzes dieses laut unserer Herrschaften aus der Politik auf wundersame Weise angeblich zur Verfassung mutiert ist, genau gegen diesen Rechtsbefehl des GG rechtswidrig gehandelt wird.
Was per Definition einer Verfassung ist sagt dir ebenfalls der Staatsrechtler Carlo Schmid. Das nun unser Grundgesetz laut Unkenrufe unserer Politiker eine Verfassung sein soll ist kompletter Unfug. Man verdreht und verbiegt hier Begriffe um das Volk für dumm zu verkaufen.
Hier wird die Ohnmacht unserer Politiker überdeutlich, weil sie den Befehlen der USA gehorchen müssen!

Es käme unweigerlich bei einer Volksabstimmung über eine Verfassung aller Deutschen die Frage was denn Deutschland laut Völkerrecht (Potsdamer Verträge bestätigen das übrigens) in seiner räumlichen Ausdehnung ist auf den „Tisch“. Das sind keine Reichsträume, sondern völkerrechtliche Definitionen!
Warum käme das auf den Tisch? Weil nach den 2+4 Verträgen die „Ostgrenze“ nicht anerkannt, sondern nur bestätigt wurde (Artikel 1 (2) 2+4 Verträge) und weil Deutschland bis heute so definiert ist. Das ist ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied. Das Fragment BRD kann völkerrechtlich nämlich nichts anerkennen.

Das einzige Land das es überhaupt in Erwägung zieht Deutschland seine volle (auch territoriale) Souveränität wieder zu geben ist Russland. Erstaunlich, nicht wahr. Unser Bild dieses Landes bedarf schon lange der Revision. Die USA wissen das aber zu verhindern.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den „schwarzen Foliant“. Ein wissenschaftliches Werk das in Deutschland „verhindert“ wird und somit unbekannt ist, weil es eine andere Seite der Wahrheit sehr eindrucksvoll offen legt. - Erschienen in polnischer und russischer Sprache.

Weil es mir grade so nebenbei einfällt. Was glaubst du wer der Oberbefehlshaber unserer Streitkräfte, der Bundeswehr, ist? Die 3 sogenannten Westmächte, getarnt in der NATO!

Welchen Teil der nachfolgenden eindeutigen Aussage von 2011 (eindeutig nach den 2+4 Verträgen) verstehst du nicht?
Dieser Mann, Herr Schäuble, hat die Verträge, die es ja nach deiner Ansicht nicht (mehr) gibt (nicht mehr wirksam seien sollen), unterschrieben und weiß deshalb sehr genau von was er spricht!

“…… und wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt voll souverän gewesen. Das steht übrigens in der Präambel des Grundgesetzes von 1949 ……”.
Zitat des sogenannten Finanzministers der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland Herrn Schäuble vom 18.11.2011 anlässlich des European Banking Congress in Frankfurt

Nun noch zu Berlin und seiner Sonderstellung:
Bereits als das Fragement Bundesrepublik Deutschland noch existierte, gehörte Berlin nicht zu deren Staatsgebiet. Dies wurde aufgrund der Aufteilung in Besatzungssektoren und deren rechtlichen Status durch die Alliierten so festgelegt. In Berlin gab es daher bis 1990 keine „Bundespersonalausweise“, sondern „Behelfsmäßige Personalausweise“, denn auch West-Berlin gehörte bis 1990 offiziell aufgrund des alliierten Vorbehaltes zum Grundgesetz und zur Verfassung von West-Berlin (siehe Art. II B des Viermächteabkommens über Berlin v. 1971) nicht zur sog. „Bundesrepublik Deutschland“.
Da diese rechtlichen Grundlagen in verschiedenen Verträgen und Urteilen nach 1990 mehrfach bestätigt wurden, gehört Berlin auch heute noch nicht zum vermeintlichen „Bundesgebiet“ und kann daher auch nicht die Funktion einer Hauptstadt ausfüllen, was weitreichende Konsequenzen hat...
Hier nur ein paar rechtliche Grundlagen, die man hätte auch leicht selbst recherchieren können:

Genehmigungsschreiben der westlichen drei Militärgouverneure zum Grundgesetz, Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura Berlin zur Verfassung von Berlin, Viermächte-Abkommen über Berlin, Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin u.a.

Das Berlinübereinkommen vom 25.09.1990 trat bereits am 03.10.1990 in Kraft (siehe Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. September 1990 vom 28. September 1990 [BGBl. 1990 II 1273]) und hat bereits gewirkt, bevor der „2 + 4 Vertrag“ 1991 in Kraft trat (siehe BGBl. 1991 II 587). Selbst die Suspendierung der „VIER-Mächte-Rechte und Verantwortlichkeiten“ (Erklärung der Vier Mächte über die Aussetzung ihrer Vorbehaltsrechte über Berlin und Deutschland als Ganzes in New York vom 1. Oktober 1990 (siehe Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 10. Oktober 1990, Nr. 121, S. 1266)) wurde zwar ab dem 01. 10.1990 außer Kraft gesetzt, diese Außerkraftsetzung aber durch Inkrafttreten des Berlinübereinkommens am 03.10.1990 (siehe BGBl. 1990 II 1273) wieder aufgehoben.

Anmerkung zu der zugegebener Maßen kaum zu durchschauenden hochkomplizierten Rechtslage:
Die Menschen, die sich das alles ausgedacht haben sind keine Dumpfbacken, sondern hochintelligente Fachleute, die alles daran setzen um diese ganze „Aktion“ so verdeckt wie möglich zu gestalten. - Sie hatten Erfolg!

Das die Souveränität Deutschlands tatsächlich nicht besteht und nie bestand, zeigen ebenfalls die Notenwechsel aus dem Jahr 1990 (Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1387).

Folgende Teile des Überleitungsvertrages bleiben weiterhin in Kraft (bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht):
Teil I - Artikel 1,
Teil I - Artikel 2,
Teil VI - Artikel 3 (hier wird festgeschrieben das die Bürger des Fragmentes BRD kein Eigentum haben, gar keines!),
Teil IX - Artikel 1,
Teil X - Artikel 4

Was in den jeweiligen Artikeln nun genau drin steht kannst du ebenfalls leicht über die bekannte Suchmaschine raus finden.

Die Formulierung „in oder in Bezug auf Berlin“ hat es in sich. Da alle Alliierten Anweisungen und Gesetze sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle das übrige Deutschland betreffenden Anordnungen und alliierten Gesetze in Kraft, die nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind!

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu im Jahr 1998 festgestellt:
Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich „demgemäß“ ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt.
Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen. (Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97).

Im Klartext: Zwar sind die Regelungen der „Vier Mächte“ mit dem Rückzug der sowjetischen Streitkräfte suspendiert worden, dies betrifft aber nicht die besatzungsrechtlichen Regelungen mit den „Drei Mächten“, die weiterhin volle Gültigkeit haben!

In diesem Urteil bzw. der Nichtannahme der Entscheidung vom 28. Januar 1998 gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BverfGG steht auch sehr schön das der Überleitungsvertrag gültig ist.
Lies einfach einmal Ziffer I. Nebenbei bemerkt hat diese Praxis der § 93b in Verbindung mit § 93a BverfGG mit Rechtsstaatlichkeit schon mal gar nichts zu tun.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-die-BRD-nun-endlich-voelkerrechtlich-legitimiert-und-Vollmitglied-der-UNO---f152141.html

Du findest in dieser Nichtannahme noch andere Dinge, die Deutschen Gerichten vom Überleitungsvertrag untersagt sind, bestätigt. Man muss es einfach nur aufmerksam lesen und mit dem Überleitungsvertrag vergleichen!

Falls du das immer noch nicht glauben magst, so versuche einmal zu erklären warum der neu gewählte Bundeskanzler (Bundeskanzlerin) im Zusammenhang mit seiner Vereidigung immer zuerst (vor der Vereidigung) die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich und Russland) aufsucht.
Man nennt diese Reise stets „Antrittsbesuch“ - aber warum gerade immer bei diesen 4 Staaten?

Ich verweise auf die VS-Verschlußsache (Ausfertigung von 1998 liegt mir vor) vom Bundesnachrichtendienst, geheimer Staatsvertrag vom 21.05.1949. Auf diesem Dokument findet man grundsätzlich den handschriftlichen Vermerk „bitte vernichten“.
In diesem Dokument wird die Medienhoheit der alliierten Streitkräfte über deutsche Zeitungen und Rundfunkmedien bis ins Jahr 2099 festgeschrieben.
Die sogenannte Kanzlerakte, also jenes Schriftstück das jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides zu unterzeichnen hat.
Sowie die Pfändung der Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten (unser Gold lagert ja auch tatsächlich in Frankreich, Großbritannien und den USA).

Sofern die Kopie Nr. 4 des geheimen Staatsvertrages in falsche Hände gelangen sollte, so empfehle ich dringend (ein Wort nicht lesbar) abzuleugnen.

Zitiert aus Gerd-H. Komossa, Die deutsche Karte, Graz 2007, ISBN 978-3-902475-34-3, Seite 21 f.

Jeder Bundeskanzler begibt sich also auf die Reise um seine Befehle entgegen zu nehmen!
Offizielle Aussage der Bundesregierung warum unsere Goldreserven in diesen 3 Ländern lagern (wieder eine Lüge) sind angebliche Sicherheitsgründe.
Die Besatzungstruppen der USA (offiziell 50.000 Mann) und Großbritannien (offiziell 20.000 Mann) sind nun mal auch eine Tatsache.

Es wurde ja auch in den englischen Medien in der dritten Woche des Oktobers 2010 darüber berichtet ob die englischen "Besatzungstruppen" aus Deutschland schon weit vor 2035 abgezogen werden sollen. Ein freies Land hat Besatzungstruppen?
Hier kannst du nachlesen das es britische Truppen in Deutschland gibt (genau wie US-Truppen) und zwar ununterbrochen seit Ende des II. Weltkrieges. Man hat dem „Kind“ halt einfach einen anderen Namen gegeben. Das ändert aber nichts daran das es Besatzungstruppen sind. Einen schönen Gruß aus dem freien Deutschland!

http://www.handelsblatt.com/politik/international/etatkuerzung-britische-truppen-sollen-schneller-aus-deutschland-abruecken/3566824.html

Bist du im Zweifel ob dieser Aussage kannst du gerne beim Bundesaußenministerium nachfragen.

Noch einige Ausführung zu der Bedeutung 2 + 4:
2 bezeichnet die beiden Fragmente BRD und DDR.
4 bezeichnet die Staaten USA, Großbritannien, Frankreich und Russland. Würde man das Völkerrecht beachten so dürfte Frankreich durch seine Kapitulation hier gar nicht auftreten.

Ein sehr wesentlicher Vertragsmangel dieses 2+4 Vertrages ist der, das sich einige Parteipolitiker angemaßt haben den Willen der 4 Alliierten, der tiefgreifende Auswirkungen auf das Deutsche Volk hat, widerspruchslos umzusetzen ohne das Deutsche Volk (völkerrechtswidriger Ausschluss des Deutschen Volkes) zu befragen.
Wenn in beiden Vertragsparteien, die sich offiziell 2 + 4 nennen, ein und derselbe Vertragspartner auftritt, liegt eine Selbstkontrahierung vor.
Das bedeutet, man schließt mit sich selbst einen Vertrag. Dies ist rechtlich unzulässig und derartig geschlossene Verträge sind sogar rückwirkend rechtsunwirksam. Die Alliierten standen nachweislich über der Partei "2" als Vorgaben entäußernde und steuernde Macht hinsichtlich der erforderlichen allgemeinen Vertragsbestandteile und gleichwohl auf der anderen Seite als der Vertragspartner "4".
Somit lagen keine übereinstimmenden Willenserklärungen zweier unabhängiger Vertragsparteien in diesem Vertrag vor, weil die abgegebenen Willenserklärungen ebenfalls vorgegeben waren.
Insbesondere für Artikel 3 ist und war Anerkennungspflicht durch „2“ gegeben! Genau genommen ist der gesamte Vertrag ein Produkt von „4“. „2“ hatte die Wahl dieses Vertragswerk zu unterzeichnen, oder der Beitritt der DDR hätte nicht statt gefunden!

Das hatte mit einer staatlichen Vertragsautonomie im völkerrechtlichen Sinne nichts gemein. Ein derartiges Vertragswerk kann deshalb auch zeitlich unbegrenzt angefochten werden.

Glaubst du immer noch wir seien ein freies Land? Entschuldigung, aber dann ist dir leider nicht (mehr) zu helfen.

Wenn der nachfolgende Fall nicht so traurig wäre, könnte man das als lustige Begleiterscheinung deutscher Ämter und der Ohnmacht derselben lesen wenn es um die Frage der Souveränität geht.
Titel: „Der Mann, der zuviel schrieb.“ Erinnert mich an den 1934 erschienenen Hitchcock-Thriller „Der Mann, der zuviel wußte.“ Auf 1934 bezieht sich dieser Mann in dem Artikel auch. Das war genau das Jahr dieser angeprangerten Gesetzgebung. Was ein Zufall....
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/streit-mit-einer-behoerde-der-mann-der-zuviel-schrieb-1.1806107

Ja solche Possen schlägt unsere „souveräne“ BRD.

Und nun möchte ich mal eines zu bedenken geben. Wir schimpfen gerne über unsere Politiker, teils ja auch sicher zu Recht. Aber! In Kenntnis der vorgelegten Tatsachen muss man fairer Weise konstatieren das bestimmte Vorgänge gar nicht anders beschlossen werden dürfen, weil unsere Politiker niemals Herr im eigenen Haus waren und das wohl auch niemals mehr werden, wenn das Volk nicht anfängt für seine Rechte einzustehen.
Die Zustände werden deshalb nicht besser, aber verständlicher!
Deutschland darf nicht mehr souverän werden, weil dann die komplette Geschichte seit dem I. Weltkrieg umgeschrieben werden müsste mit verheerenden Auswirkungen auf die Alliierten und andere europäische Staaten.
25 Millionen tote Deutsche würden dann anklagen......ein souveräner Staat könnte das Völkerrecht für sich durchsetzen, ein Vasall muss gehorchen.

Inwieweit all das nun unmittelbar auf die EU wirkt und somit direkt mit dem Fortbestand unserer Nation zu tun hat führe ich jetzt nicht weiter aus, da der Rahmen hier sonst endgültig gesprengt wird. Nur in wenigen Jahren werden auch die letzten Zweifler sehr bitter erfahren wie unsere vorgelogene Realität zu Ende geht. Diesmal wohl für immer.

Und Bitte! Erspare mir und dir das in diesem Zusammenhang vollkommen überflüssige Wort „Verschwörungstheorie“. Ich „arbeite“ mit Fakten, nicht mit Theorien, wie z. B: dem Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht, Verträgen, BGB, Auswärtiges Amt, Justizministerium, historische Quellen, Bücher, Staats- und Verfassungsrechtler usw.

2. völkerrechtliche Betrachtung der 2+4 Verträge:

Das Völkerrecht ist, wie der Name schon sagt, das Recht der Völker – aller Völker!
Nachfolgend kannst du leicht erkennen das den Deutschen sogar geltendes Völkerrecht vorenthalten wird.

Wusstest du, dass zwei fremdbestimmt getrennte Staatsteile einer identischen Nation nach dem Völkerrecht jederzeit das Recht haben, sich wieder zusammenzuschließen (siehe Nord- und Südkorea)? Der Zusammenschluss von Nord- und Südkorea wird aber sehr erfolgreich von den USA verhindert. Aber das ist ein anderes Thema.

Es bedarf dabei keiner ausdrücklichen Genehmigung irgendeines Drittstaates und erst Recht darf daraus kein Anspruch durch den Drittstaat abgeleitet werden,
"die Wiedervereinigung ausschließlich auf Grund milliardenschwerer Zahlungen zu genehmigen".

Allein an Russland (Rechtsnachfolger der UdSSR) hat die Bundesregierung jedoch über 12 Milliarden DM geleistet. Ähnliche Beträge flossen an die drei anderen Alliierten.
Somit waren alle diktierten Zahlungen an die Alliierten für eine "Genehmigung" unstreitig völkerrechtswidrig, denn was für andere Staaten der Welt gilt und gelten wird, muss auch für unsere Nation Bestand haben dürfen.

Das gerne angeführte Argument die Deutschen hätten kein Recht auf Anwendung des Völkerrechtes weil sie in der Vergangenheit dieses oder jenes begangen haben ist in Bezug auf das Völkerrecht dummes Zeug, weil es keine Vorschrift im Völkerrecht gibt die irgendeiner Nation bei Begehung eines Verbrechens mal mehr oder weniger Recht zugesteht. Das Völkerrecht gilt für alle Nationen und zwar in gleicher Art und Weise ungeachtet der Vorgeschichte.

"Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar"
(Ingeborg Bachmann)

derMichel
 
Registriert
24 Okt 2013
Zuletzt online:
Beiträge
527
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Ich möchte dich doch herzlich bitten wenn du von historischen Fakten berichten möchtest eine gewisse Ernsthaftigkeit und vor allem eine große Genauigkeit an den Tag zu legen.
Es ist mühsam und kaum erkennbar welcher deiner Ausführungen nun grade ernst gemeint waren, welche nicht ganz so ernst zu nehmen sein sollen und/oder welche deiner „Thesen“ man den nun gar nicht ernst nehmen soll.
Hallo Michel, da es Dir ja angesichts Deiner Produktivität ernst zu sein scheint, seziere ich mal Schritt für Schritt Deine Argumentation. Ich bitte Dich im folgenden darum, Fakten und Fiktion besser auseinanderzuhalten, als Du es bislang getan hast. Die klarsten Begriffe sind für die Katz', wenn die zugrundliegenden Fakten nicht stimmen, veraltet sind oder mit Fiktionen vermischt sind.

Bei dem Wort „Aussetzung“ geht es nicht um ein bloßes Wort, sondern um die Benennung eines Vertrages. Das ist, wie du evtl. weißt, ein ganz gehöriger Unterschied.
Übrigens ist auch „Aussetzung“ ein rechtswissenschaftlich streng definiertes Wort. An diese Definition ist sich zu halten ohne Wenn und Aber.
Der eigentliche "2+4-Vertrag" vom 12. November 1990 heißt "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland". Darin kommt das Wort "Aussetzung" schlichtweg gar nicht vor, erst recht nicht als Benennung! Dies kann jeder unter dem Link http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/zwei-plus-vier-vertrag bei dem der Vertragstext von der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlicht ist, selbst leicht nachprüfen.

Was Du hier
Die 2Plus4 Verträge sollte man zwingend lesen um sehr schnell feststellen zu können das es sich hier mit Nichten um eine Beendigung des Besatzungsrechtes handelt, sondern sehr klar und deutlich steht da in sehr fetten Lettern Aussetzung (Sistierung).
zu erwähnen scheinst, ist die erst am 1. Oktober 1990 getroffene Vereinbarung, die "Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und-Verantwortlichkeiten". Diese galt lediglich bis zur Ratifizierung der abschließenden Regelung, also des eigentlichen "2+4-Vertrages", durch alle beteilligten Personen im darauffolgenden Jahr. Darum ist diese Vereinbarung wohl auf den von mir verlinkten BPB-Seiten nicht angegeben, während sie als Zusatzmaterial genau wie die Ratifizierungsurkunden in der von Dir verlinkten PDF Datei des Auswärtigen Amt erscheint.


Wir hatten also eine Wiedervereinigung in der der Begriff Aussetzung herum schwirrte, der dann (diese „Formulierung“, gemeint ist „Aussetzung) durch die 2 Plus 4 Verträge (das ist dann die abschließende Regelung) „abgeschafft/beendet“ wurde.
Woher du die Weisheit nimmst das dieser Begriff „Aussetzung“ (Quellen, Belege fehlen) nur von der Wiedervereinigung bis zur Ratifizierung der abschließenden Regelung galt, enthältst du dem Leser vor und zeigst gleichzeitig das du Grundsätzliches nicht verstanden hast.
Nun zum Einen habe ich nichts von Gültigkeiten von Begriffen sondern von Vertragsformulierungen geschrieben, zum Anderen hatte ich vorausgesetzt, dass Du Deine eigenen Quellenangaben gelesen hast. Aber ich kann für Dich und alle gern die wesentliche Stelle der zusätzlichen Vereinbarung vom 1.10.1990 zitieren
Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und-Verantwortlichkeiten schrieb:
Die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika
[...]
Erklären, dass die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrages über die abschliessende Regelung in Bezug auf Deutschland ausgesetzt wird. Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der entsprechenden und damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands ebenfalls ausgesetzt.
Den Zeitraum habe ich in diesem Zitat eigenmächtig fett hervorgehoben.

Durch die abschließende Regelung wird diese Vereinbarung ersetzt durch
Artikel 7 schrieb:
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Wie oben stammt die Hervorhebung im Zitat von mir.

Fortsetzung zu Deinen anderen Aussagen folgt ... aber nicht mehr heute abend ... komme erst später dazu da weiterzulesen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.459
Punkte Reaktionen
4
Punkte
0
Geschlecht
Ich bin kein Experte für Völkerrecht, aber soweit ich es verstehe ist die Grundidee falsch, dass ein Staat um souverän zu sein, einen Vertrag mit einem anderen Staat, gegen den es einmal einen Krieg verloren hat, benötigt. Also Russland etwa. Den benötigt es nicht. Das Völkerrecht orientiert sich mehr am faktischen.

Um ein Mensch im Sinne des Völkerrechts zu sein brauche ich keinen Wisch meiner Regierung, der mir das bestätigt. Selbst wenn meine Regierung mich zwingt zu unterschreiben, dass ich KEIN Mensch bin ändert das nichts. Solange ich bestimmte biologische Kriterien erfülle bin ich völkerrechtlich ein Mensch.

Mit souveränen Staaten ist das genauso. Was wie ein Staat aussieht (bestimme Kriterien erfüllt) ist ein Staat. Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt machen den souveränen Staat. Nicht irgendein Vertrag. Ob die Siegermacht Russland meint Japan sei ein souveräner Staat oder nicht ist da eher irrelevant.

Deutschland verlor seine Souveränität weil die alliierten Armeen es besetzten und die Staatgewalt übernahmen. Die DDR wurde wieder Teil des souveränen Deutschlands, weil die Rote Armee abzog und die BRD die Staatsgewalt übernahm.

Die grundlegende Idee, eine verlorene Souveränität müsse gewissermaßen offiziös durch irgendeinen Schrieb zurückerlangt werden ist, ist irrig. So eine Vorschrift gibt es im Völkerrecht nicht.

Deutschland war schon vor 2+4 wieder souverän.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
29 Nov 2013
Zuletzt online:
Beiträge
38
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Website
www.contra-hartz.de
Geschlecht
zu 100% Recht haben heißt nicht das das unsere Kaste interessiert

Hallo janoschik,

also ich weiß jetzt nicht ob ich mich über deine Ausführungen einfach nur ärgern soll, drüber lachen oder verständnislos den Kopf schütteln.
Deine Defizite sind ja noch viel größer als ich dachte.

Ok ich versuch es mal ganz einfach, extra für dich, obwohl ich Bedenken habe das dich das erreichen kann.

Zum Vergleich mal dein angeführter Link. Nennen wir ihn Link1:
http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/zwei-plus-vier-vertrag/

Hier nun mein Link. Den nennen wir einfach Link2
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/577714/publicationFile/153328/VertragstextOriginal.pdf


So nun wäre es sehr hilfreich wenn du jeweils von beiden Links die 1. Seite ausdruckst und die ausgedruckten Seiten direkt nebeneinander legst.

Bei dem Link1 handelt es sich um eine Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung (steht ja auch direkt im Link – nachschlagen).
Eine Publikation erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
Diese Publikation bezieht sich auf den 2+4 Vertrag (Link2) und ist selbst somit nicht der Original-Vertrag 2+4!
Was man über diese Art der Bürgerinformation denkt bleibt jedem selbst überlassen.

Das sind genau die Seiten die man meiden sollte wenn man sich wirklich und genau und umfassend informieren möchte. Hier entfaltet der „Staatsapparat“ seine Macht indem er dir nur das mitteilt was du wissen darfst, nicht das was du eigentlich wissen müsstest um den Sachverhalt richtig einschätzen zu können. Genau so funktioniert moderne „Meinungsmache“.
Soweit klar?

Nun nimmst du den Ausdruck Link1 zur Hand und liest einmal den ersten Satz. Hier steht:

Der am 12.09.1990 abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen.... Stop!

Merke: 12.09.1990 und abgeschlossener Vertrag

Nun nimmst du den Ausdruck Link2 zur Hand und liest den ersten Satz:

Hier steht zu lesen:

Vertrag vom 12.September.1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland.
Was fällt dir auf?

Richtig! - zwei identische Datumsangaben, womit der Bezug zwischen Publikation (Link1) und Original-Vertrag (Link2) hergestellt wurde.

Liest du nun in diesem Werk (Link2) weiter, so stößt du nun mal auf das Wort „Aussetzung“
Richtig?

Nun kommen wir zum 2. Merker: Abgeschlossener Vertrag. Ich habe dich ja auf das Vertragsrecht nach BGB hingewiesen. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme bzw. übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§§ 145 ff.). Also müssten wir ja im Link2 irgendwo Unterschriften (Willensbekundungen) finden.
Jetzt machen wir ganz was verrücktes. Einfach den Link2 aufrufen und auf die Seite 44 scrollen.
Was finden wir da?
Richtig!

Tatsächlich finden wir hier 6 Unterschriften womit bewiesen ist das es sich tatsächlich um den ratifizierten 2+4 Vertrag handelt.
Was du nun mit dem „bösen“ Wort „Aussetzung“ anfängst weiß ich auch nicht. Vielleicht hilft dir ja ein Radiergummi weiter...Entschuldigung, aber der musste jetzt einfach sein.

Hier nochmal der Link2:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/577714/publicationFile/153328/VertragstextOriginal.pdf


Sagt dir der fett kenntlich gemachte Teil irgend etwas?

Ich möchte somit deine ganzen verdrehten Ausführungen einfach nicht weiter kommentieren, weil mir das einfach zu dumm ist.
Ich appelliere viel mehr an dein Verantwortungsbewusstsein den anderen Lesern gegenüber. Es gibt genug Menschen die von dieser Materie keine Ahnung haben und sich einfach informieren wollen.
Solche Luftblasen wie du sie hier durch das Forum pustest sind dabei überhaupt nicht hilfreich, was nicht heißen soll das ich die Wahrheit gepachtet habe.
Ich bin auch gar nicht böse wenn mir jemand einen Hinweis (mit Belegen) gibt, dass Dies oder Jenes evtl. so nicht ganz richtig ist. Ganz im Gegenteil freue ich mich darüber etwas dazu lernen zu können.

Schuster bleib bei deinen Leisten wird dir ja evtl. bekannt sein. - Exaktes Lesen, Verstehen und Vergleichen ist die Grundvoraussetzung für eine sinnvolle Diskussion und zwar von Original-Dokumenten!

Es ist nicht sinnvoll Fremdwörter nach eigenem Usus zu benutzen um Wissen vorzutäuschen das gar nicht da ist. Was ich von so deplatzierte Dinge wie „sezieren“ halte, darüber schweige ich mich jetzt lieber mal aus.

Ich sehe keine Veranlassung mit jemanden über komplexe Zusammenhänge zu diskutieren, wenn derjenige noch nicht einmal in der Lage ist zwei Datumsangaben miteinander zu vergleichen und (aus welchen Gründen auch immer) nicht verstanden hat das der Link2 vom Auswärtigen Amt tatsächlich der rechtskräftige 2+4 Vertrag ist.
Weitere „geistige Ergüsse“ deinerseits lasse ich deswegen unbeachtet.


derMichel
 
Zuletzt bearbeitet:

bejaka

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
3 Aug 2009
Zuletzt online:
Beiträge
14.643
Punkte Reaktionen
82
Punkte
34.452
Website
www.dersaisonkoch.com
Geschlecht
--
Gelegentlich sollte man, als Bundesbürger, dem Herrn Grilleau seinen Blog lesen, um den wahren Faschismus, nebst seiner Entstehung, Durchführung und Pflege, zu verstehen:
http://grilleau.blog.de/2013/12/18/selektion-auschwitz-sanktionsbefuerworter-17431861/

Hat unsereiner die Zeilen gelesen und verinnerlicht, wird eventuell verstanden, daß wir im Jahre 1939 leben, mit einundderselben Führung. Nur die offziellen Spiegelbilder unterscheiden sich.

kh
 

Timirjasevez

Im Herzen Kiewljan
Registriert
16 Dez 2010
Zuletzt online:
Beiträge
18.034
Punkte Reaktionen
15
Punkte
0
Website
www.privat-haasen.de
Geschlecht
Gelegentlich sollte man, als Bundesbürger, dem Herrn Grilleau seinen Blog lesen, um den wahren Faschismus, nebst seiner Entstehung, Durchführung und Pflege, zu verstehen:
http://grilleau.blog.de/2013/12/18/selektion-auschwitz-sanktionsbefuerworter-17431861/

Hat unsereiner die Zeilen gelesen und verinnerlicht, wird eventuell verstanden, daß wir im Jahre 1939 leben, mit einundderselben Führung. Nur die offziellen Spiegelbilder unterscheiden sich.

kh
Warum soll man dem seinen Blog lesen, was bietet mich der?:giggle:
 
Registriert
29 Nov 2013
Zuletzt online:
Beiträge
38
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Website
www.contra-hartz.de
Geschlecht
Völkerrecht

Hallo Söldner,

Ich bin kein Experte für Völkerrecht, aber soweit ich es verstehe ist die Grundidee falsch, dass ein Staat um souverän zu sein, einen Vertrag mit einem anderen Staat, gegen den es einmal einen Krieg verloren hat, benötigt. Also Russland etwa. Den benötigt es nicht. Das Völkerrecht orientiert sich mehr am faktischen.

Du hast mit deiner Einschätzung vollkommen Recht!

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wird heute allgemein als gewohnheitsrechtlich geltende Völkerrechtsnorm anerkannt.
Der Rechtscharakter des Selbstbestimmungsrechts der Völker wird völkervertragsrechtlich durch Artikel 1 Ziffer 2 und Artikel 55 der UN-Charta sowie durch Artikel 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) vom 19. Dezember 1966 und Artikel 1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR) vom 19. September 1966 bestätigt. Daher kann heute von einer universellen Geltung des Selbstbestimmungsrechts als Bestandteil des Völkerrechts ausgegangen werden.

Insofern verstößt der 2+4 Vertrag natürlich gegen geltendes Völkerrecht.(sh. meine Ausführungen vom 17.12.2013 2. Teil Ziffer 2 völkerrechtliche Betrachtung der 2+4 Verträge.

Mit souveränen Staaten ist das genauso. Was wie ein Staat aussieht (bestimme Kriterien erfüllt) ist ein Staat. Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt machen den souveränen Staat. Nicht irgendein Vertrag. Ob die Siegermacht Russland meint Japan sei ein souveräner Staat oder nicht ist da eher irrelevant.

Das Fragment Bundesrepublik Deutschland erfüllt aber leider nicht alle dieser Kriterien (sh. ebenfalls meine Ausführungen vom 17.12.2013). Insbesondere solltest du unbedingt die Rede von Carlo Schmid lesen!

Deutschland verlor seine Souveränität weil die alliierten Armeen es besetzten und die Staatgewalt übernahmen. Die DDR wurde wieder Teil des souveränen Deutschlands, weil die Rote Armee abzog und die BRD die Staatsgewalt übernahm.

Es wäre schön wenn es so einfach wäre, aber auch hier verweise ich auf meine obigen Ausführungen.

Die grundlegende Idee, eine verlorene Souveränität müsse gewissermaßen offiziös durch irgendeinen Schrieb zurückerlangt werden ist, ist irrig. So eine Vorschrift gibt es im Völkerrecht nicht.

Du hast zu 100% Recht!

Deutschland war schon vor 2+4 wieder souverän.

Lies hierzu meinen erwähnten Beitrag vom 17.12.2013 und am besten du recherchierst zusätzlich selbst.

…… und wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt voll souverän gewesen. Das steht übrigens in der Präambel des Grundgesetzes von 1949 ……”.
Zitat des sogenannten Finanzministers der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland Herrn Schäuble vom 18.11.2011 anlässlich des European Banking Congress in Frankfurt

derMichel
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Nov 2013
Zuletzt online:
Beiträge
7.104
Punkte Reaktionen
2
Punkte
0
Geschlecht
--
Ich bin kein Experte für Völkerrecht, aber soweit ich es verstehe ist die Grundidee falsch, dass ein Staat um souverän zu sein, einen Vertrag mit einem anderen Staat, gegen den es einmal einen Krieg verloren hat, benötigt. Also Russland etwa. Den benötigt es nicht. Das Völkerrecht orientiert sich mehr am faktischen.

Um ein Mensch im Sinne des Völkerrechts zu sein brauche ich keinen Wisch meiner Regierung, der mir das bestätigt. Selbst wenn meine Regierung mich zwingt zu unterschreiben, dass ich KEIN Mensch bin ändert das nichts. Solange ich bestimmte biologische Kriterien erfülle bin ich völkerrechtlich ein Mensch.

Mit souveränen Staaten ist das genauso. Was wie ein Staat aussieht (bestimme Kriterien erfüllt) ist ein Staat. Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt machen den souveränen Staat. Nicht irgendein Vertrag. Ob die Siegermacht Russland meint Japan sei ein souveräner Staat oder nicht ist da eher irrelevant.

Deutschland verlor seine Souveränität weil die alliierten Armeen es besetzten und die Staatgewalt übernahmen. Die DDR wurde wieder Teil des souveränen Deutschlands, weil die Rote Armee abzog und die BRD die Staatsgewalt übernahm.

Die grundlegende Idee, eine verlorene Souveränität müsse gewissermaßen offiziös durch irgendeinen Schrieb zurückerlangt werden ist, ist irrig. So eine Vorschrift gibt es im Völkerrecht nicht.

Deutschland war schon vor 2+4 wieder souverän.

Wie Du weißt sind aber immer noch Teile der allierten Armeen in Deutschland stationiert....
 
Registriert
28 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.459
Punkte Reaktionen
4
Punkte
0
Geschlecht
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wird heute allgemein als gewohnheitsrechtlich geltende Völkerrechtsnorm anerkannt.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde in meiner Ausführung überhaupt nicht erwähnt. Vielleicht nochmal lesen. :)

Es wäre schön wenn es so einfach wäre, aber auch hier verweise ich auf meine obigen Ausführungen.
Ich hab mich durchgekämpft, will mich aber an den juristischen Sophistereien über 2+4 gar nicht groß beteiligen. "Demgemäß" bedeutet meinem Sprachverständnis nach so viel wie: "Wie aus dem bereits gesagten klar hervorgeht" und nicht wie du behauptest: "Unter oben genannten Bedingungen". Insofern ist deine Interpretation falsch. Tut aber nichts zur Sache.

Entweder der 2+4 Vertrag ist nichtig, wie du ja auch behauptest, dann ist er ohnehin irrelevant. Oder er ist nicht nichtig sondern nur völkerrechtswidrig, dann steht es uns frei ihn vor einem internationalen Gericht anzufechten und unser Geld zurückzuverlangen. Oder ihn einfach zu kündigen.

Eine Einschränkung der deutschen Souveränität liegt durch den Vertrag nicht vor auch nicht durch die ganzen anderen Indizien die du zusammenträgst. Ein souveräner Staat kann seine souveränen Rechte natürlich auch einschränken, Freiheit ist immer auch die Freiheit Entscheidungsgewalt an andere abzutreten.

Eine wirklicher Verlust der Souveränität, wie ich ja schon schrieb, kann nur faktisch erfolgen. Also durch eine militärische Intervention. Die Stationierung allein reicht nicht aus, sondern die Truppen müssen aktiv Kontrolle ausüben, zuallermindestens sehr konkret damit drohen, die Panzer vorm Bundestag auffahren.

Alles andere ist Spekulation. Du behauptest zwar, wenn wir unsere Armee auf 500.000 Mann ausweiten würden die +4 Staaten militärisch intervenieren und die Ex-DDR wieder besetzen oder so, aber das ist eben rein spekulativ. Es steht unserer Regierung ja frei, bei der britischen Regierung anzufragen, ob wir mit einem englischen Angriff rechnen müssen, wenn wir unsere Streitkräfte ausbauen.

Das Völkerrecht geht meine Ansicht nach hier nach dem Anschein. Solange es den Anschein hat, dass die Bundesregierung in der BRD das Sagen hat, genügt das für einen souveränen Staat. Wer im Hintergrund die Fäden zieht, die Marsianer, die Templer oder die CIA ist da irrelevant.

…… und wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt voll souverän gewesen. Das steht übrigens in der Präambel des Grundgesetzes von 1949 ……”.
Zitat des sogenannten Finanzministers der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland Herrn Schäuble vom 18.11.2011 anlässlich des European Banking Congress in Frankfurt
Es ist immer wieder lustig wenn Leute die die heiligen Schwüre von 100 Politikern wegwischen würden, wenn sie nicht ins Konzept passen, so eine Aussage dann ausbuddeln. Politker lügen. Das gilt auch für Schäuble in diesem Fall. :)





Wie Du weißt sind aber immer noch Teile der allierten Armeen in Deutschland stationiert....
Sind sie gegen den Willen und/oder Widerstand der Mehrheit der Deutschen hier stationiert? Gegen den Willen und/oder Widerstand der Deutschen Regierung?
 

Spökes

Deutscher Bundespräsident
Registriert
12 Aug 2008
Zuletzt online:
Beiträge
35.602
Punkte Reaktionen
14.503
Punkte
59.820
Geschlecht
Sind sie gegen den Willen und/oder Widerstand der Mehrheit der Deutschen hier stationiert? Gegen den Willen und/oder Widerstand der Deutschen Regierung?
Westerwelle hatte sich in seiner letzten Amtszeit auf die Fahnen geschrieben, Deutschland atomwaffenfrei zu machen. Dies war wohl auch die Absicht der Bundesregierung und der Bevölkerung sowieso. Nun, es wurde ihm "untersagt".

So wird es auch mit den verbleibenden US-Truppen sein. Franzosen haben ihren letzten rein französischen Verband abgezogen und die Briten wollen dies wohl nächstes Jahr machen. Die Amis dagegen "never". Was die einmal erobert haben geben die freiwillig nicht mehr her. So sagen meine Veteranen und auch Ahmadinedschad, neben vielen Anderen.

Die Amis meinen, wir sollten sie halt um den Abzug bitten und dann würden sie so machen wie damals in Frankreich. Ich sag: Macht es als Freunde von uns aus euch heraus! Schließlich vertritt unser Land den Unterlegenen einer Auseinandersetzung.
 
Registriert
28 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.459
Punkte Reaktionen
4
Punkte
0
Geschlecht
Westerwelle hatte sich in seiner letzten Amtszeit auf die Fahnen geschrieben, Deutschland atomwaffenfrei zu machen. Dies war wohl auch die Absicht der Bundesregierung und der Bevölkerung sowieso. Nun, es wurde ihm "untersagt".
Ich glaube Westerwelle war nie Kanzler und hat in dieser Sache nie irgendwas zu sagen gehabt. Gibt es denn eine diplomatische Note von ihm an die USA, ihre Atomwaffen abzuziehen? Wer hat ihm das untersagt? Woher weißt du, dass das die Absicht der Bundesregierung war oder der Bevölkerung?

Die Amis meinen, wir sollten sie halt um den Abzug bitten und dann würden sie so machen wie damals in Frankreich. Ich sag: Macht es als Freunde von uns aus euch heraus! Schließlich vertritt unser Land den Unterlegenen einer Auseinandersetzung.
Welche Auseinandersetzung? Die Amis sind hoch-offiziell unsere Freunde und Verbündeten. Wollten sie ihre Truppen abziehen würde unsere Regierung lautstark protestieren. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass die Verringerung der US-Truppen und die Schließung von Truppen-Standorten damals irgendwelche Freundenbekundungen seitens unserer Regierung oder Bevölkerung hervorgerufen hätte. Wenn die Deutschen sich durch die US-Truppen gestört fühlen steht es ihnen doch frei das zum Ausdruck zu bringen. Sie können demonstrieren, eine Volksabstimmung fordern, eine Anti_USA Partei wählen, eine Petition starten. Warum machen sie das eig. nicht, wo wir doch angeblich feindlich besetzt sind?
 
Registriert
11 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.138
Punkte Reaktionen
8
Punkte
0
Geschlecht
Welche Auseinandersetzung? Die Amis sind hoch-offiziell unsere Freunde und Verbündeten. Wollten sie ihre Truppen abziehen würde unsere Regierung lautstark protestieren. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass die Verringerung der US-Truppen und die Schließung von Truppen-Standorten damals irgendwelche Freundenbekundungen seitens unserer Regierung oder Bevölkerung hervorgerufen hätte. Wenn die Deutschen sich durch die US-Truppen gestört fühlen steht es ihnen doch frei das zum Ausdruck zu bringen. Sie können demonstrieren, eine Volksabstimmung fordern, eine Anti_USA Partei wählen, eine Petition starten. Warum machen sie das eig. nicht, wo wir doch angeblich feindlich besetzt sind?

inoffiziell sind wir ein Satellitenstaat der USA, deswegen wird unsere Regierung auch niemals einen Truppenabzug erbitten und bei jedem Unfug, den die USA zu betreiben gedenkt den Steigbügel halten sowie den US Interessen nach dem Mund reden. Die Bevölkerung hält medial geknebelt, mit leerem Kopf, die Füße still.
Jedoch stehe auch ich einem Truppenabzug der Amerikaner mit gemischten Gefühlen gegenüber. Auf der einen Seite hätte man eben die Argumente der fehlende Souveränität, das besetzte Land usw... Jedoch möchte ich auch nicht unbedingt den Taco Bell sowie die günstigere Einkaufsmöglichkeit für US Produkte ums Eck missen. Aber vielleicht bringt uns das ja auch die Freihandelszone :rolleyes2:
Der Butterball Truthahn liegt jedenfalls schon in der Gefriertruhe und wartet auf seine Zubereitung am 1. Weihnachtsfeiertag. ;)
 
Registriert
24 Okt 2013
Zuletzt online:
Beiträge
527
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Hallo janoschik,

also ich weiß jetzt nicht ob ich mich über deine Ausführungen einfach nur ärgern soll, drüber lachen oder verständnislos den Kopf schütteln.
Deine Defizite sind ja noch viel größer als ich dachte.

Ok ich versuch es mal ganz einfach, extra für dich, obwohl ich Bedenken habe das dich das erreichen kann.

Zum Vergleich mal dein angeführter Link. Nennen wir ihn Link1:
http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/zwei-plus-vier-vertrag/

Hier nun mein Link. Den nennen wir einfach Link2
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/577714/publicationFile/153328/VertragstextOriginal.pdf


So nun wäre es sehr hilfreich wenn du jeweils von beiden Links die 1. Seite ausdruckst und die ausgedruckten Seiten direkt nebeneinander legst.

Bei dem Link1 handelt es sich um eine Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung (steht ja auch direkt im Link – nachschlagen).
Eine Publikation erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
Diese Publikation bezieht sich auf den 2+4 Vertrag (Link2) und ist selbst somit nicht der Original-Vertrag 2+4!
Was man über diese Art der Bürgerinformation denkt bleibt jedem selbst überlassen.

Das sind genau die Seiten die man meiden sollte wenn man sich wirklich und genau und umfassend informieren möchte. Hier entfaltet der „Staatsapparat“ seine Macht indem er dir nur das mitteilt was du wissen darfst, nicht das was du eigentlich wissen müsstest um den Sachverhalt richtig einschätzen zu können. Genau so funktioniert moderne „Meinungsmache“.
Soweit klar?

Nun nimmst du den Ausdruck Link1 zur Hand und liest einmal den ersten Satz. Hier steht:

Der am 12.09.1990 abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen.... Stop!

Merke: 12.09.1990 und abgeschlossener Vertrag

Nun nimmst du den Ausdruck Link2 zur Hand und liest den ersten Satz:

Hier steht zu lesen:

Vertrag vom 12.September.1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland.
Was fällt dir auf?

Richtig! - zwei identische Datumsangaben, womit der Bezug zwischen Publikation (Link1) und Original-Vertrag (Link2) hergestellt wurde.

Liest du nun in diesem Werk (Link2) weiter, so stößt du nun mal auf das Wort „Aussetzung“
Richtig?

Nun kommen wir zum 2. Merker: Abgeschlossener Vertrag. Ich habe dich ja auf das Vertragsrecht nach BGB hingewiesen. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme bzw. übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§§ 145 ff.). Also müssten wir ja im Link2 irgendwo Unterschriften (Willensbekundungen) finden.
Jetzt machen wir ganz was verrücktes. Einfach den Link2 aufrufen und auf die Seite 44 scrollen.
Was finden wir da?
Richtig!

Tatsächlich finden wir hier 6 Unterschriften womit bewiesen ist das es sich tatsächlich um den ratifizierten 2+4 Vertrag handelt.
Was du nun mit dem „bösen“ Wort „Aussetzung“ anfängst weiß ich auch nicht. Vielleicht hilft dir ja ein Radiergummi weiter...Entschuldigung, aber der musste jetzt einfach sein.

Hier nochmal der Link2:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/577714/publicationFile/153328/VertragstextOriginal.pdf


Sagt dir der fett kenntlich gemachte Teil irgend etwas?

Ich möchte somit deine ganzen verdrehten Ausführungen einfach nicht weiter kommentieren, weil mir das einfach zu dumm ist.
Ich appelliere viel mehr an dein Verantwortungsbewusstsein den anderen Lesern gegenüber. Es gibt genug Menschen die von dieser Materie keine Ahnung haben und sich einfach informieren wollen.
Solche Luftblasen wie du sie hier durch das Forum pustest sind dabei überhaupt nicht hilfreich, was nicht heißen soll das ich die Wahrheit gepachtet habe.
Ich bin auch gar nicht böse wenn mir jemand einen Hinweis (mit Belegen) gibt, dass Dies oder Jenes evtl. so nicht ganz richtig ist. Ganz im Gegenteil freue ich mich darüber etwas dazu lernen zu können.

Schuster bleib bei deinen Leisten wird dir ja evtl. bekannt sein. - Exaktes Lesen, Verstehen und Vergleichen ist die Grundvoraussetzung für eine sinnvolle Diskussion und zwar von Original-Dokumenten!

Es ist nicht sinnvoll Fremdwörter nach eigenem Usus zu benutzen um Wissen vorzutäuschen das gar nicht da ist. Was ich von so deplatzierte Dinge wie „sezieren“ halte, darüber schweige ich mich jetzt lieber mal aus.

Ich sehe keine Veranlassung mit jemanden über komplexe Zusammenhänge zu diskutieren, wenn derjenige noch nicht einmal in der Lage ist zwei Datumsangaben miteinander zu vergleichen und (aus welchen Gründen auch immer) nicht verstanden hat das der Link2 vom Auswärtigen Amt tatsächlich der rechtskräftige 2+4 Vertrag ist.
Weitere „geistige Ergüsse“ deinerseits lasse ich deswegen unbeachtet.


derMichel

Ein müder Versuch, mit Redeschwall vom Wesentlichen abzulenken! Für einen Moment habe ich Dich ernstgenommen ... aber es ist doch nur bloße Propaganda was Du hier von Dir gibst ... Deine "Exaktheit" besteht vor allem darin, Fakten mit intensiver Detaildiskussion zu zerreden und Störinformation wie das BGB (welche Gültige diese auch immer im Völkerrecht(!) haben soll) einzustreuen, Quellen und Gegenmeinungen falsch darzustellen (ich habe den Unterschied zwischen dem was in der BPB-Quelle und der Quelle des Auswärtigen Amtes genau benannt), da scheinst Du auf die Faulheit Deiner Leser zu bauen dies nachzuprüfen ...

aber Du bist ein ausdauernder "Rhetoriker", das muss ich Dir lassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
29 Nov 2013
Zuletzt online:
Beiträge
38
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Website
www.contra-hartz.de
Geschlecht
Völkerrecht

Hallo Söldner,

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde in meiner Ausführung überhaupt nicht erwähnt. Vielleicht nochmal lesen.

Wie nennst du dann nachfolgendes?

Um ein Mensch im Sinne des Völkerrechts zu sein brauche ich keinen Wisch meiner Regierung, der mir das bestätigt. Selbst wenn meine Regierung mich zwingt zu unterschreiben, dass ich KEIN Mensch bin ändert das nichts. Solange ich bestimmte biologische Kriterien erfülle bin ich völkerrechtlich ein Mensch.

Ganz einfach gesagt: Viele Menschen in einem bestimmten Territorium = Volk, alle zusammen, nicht nur du, haben dann genau die gleichen Rechte wie du = Recht des Volkes. Viele Völker in vielen Territorien haben ein „übergeordnetes“ Recht das für alle Völker gilt = Völkerrecht (Selbstbestimmungsrecht der Völker).

Ok, es sei denn du gehst davon aus dass du ganz alleine in einem Staat lebst...:) Aber stimmt, das ist nicht so wichtig.

Ich hab mich durchgekämpft, will mich aber an den juristischen Sophistereien über 2+4 gar nicht groß beteiligen. "Demgemäß" bedeutet meinem Sprachverständnis nach so viel wie: "Wie aus dem bereits gesagten klar hervorgeht" und nicht wie du behauptest: "Unter oben genannten Bedingungen". Insofern ist deine Interpretation falsch. Tut aber nichts zur Sache.

Ich behaupte das ja gar nicht. Die Definition dieses Wortes haben andere, viel schlauere Köpfe als ich das bin, vorgenommen. Ich weise nur auf die Bedeutung dieses Wortes hin. Es geht also nicht um Sprachverständnis (das ist Auslegbar), sondern um Wortbedeutungen (Definitionen).

Entweder der 2+4 Vertrag ist nichtig, wie du ja auch behauptest, dann ist er ohnehin irrelevant. Oder er ist nicht nichtig sondern nur völkerrechtswidrig, dann steht es uns frei ihn vor einem internationalen Gericht anzufechten und unser Geld zurückzuverlangen. Oder ihn einfach zu kündigen.

Du hast vom Grundsatz her mit deiner Aussage Recht, aber leider ist es nicht so „schwarz“ oder nur „weiß“ wie es zu sein scheint.
Probiere das doch einfach mal den Vertrag auch nur in Zweifel zu ziehen, ich meine öffentlich, geschweige denn Geld zurück zu fordern! So schnell kannst du gar nicht schauen wie du auf deinen Geisteszustand per Zwangsmaßnahme von der „Staatsmacht“ verdonnert wirst.
Ist das dann Ausdruck einer Demokratie, Ausdruck des Artikel 5 Grundgesetz?

Ich versuch das mal an einem Beispiel anschaulich zu machen. - Nur ein Beispiel:
Millionen Menschen in Deutschland leiden unter dem Sozialgesetzbuch (SGB) und seinen teils unmenschlichen Auswüchsen (auch Hartz IV genannt), der eine mehr der andere weniger.
In den sogenannte Eingliederungsvereinbarungen musst du dir die durch das GG garantierten Rechte „verdienen“, weil du sonst sanktioniert wirst.
Ich glaube diese Tatsache ist unstrittig.
So nun kannst du im Artikel 19 (1) Grundgesetz das sogenannte Zitiergebot (2. Satz) nachlesen. Übrigens ist das Grundgesetz unsere normativ höchste Rechtsprechung an die sich alle nachgeordneten Gesetze, so auch das SGB, halten müssen.

Dieser Artikel 19 (1) GG sagt nun aus das alle Gesetze die die Grundrechte (auch unverfügbare Rechte) einschränken das Gesetz (das Grundrechte einschränkt) das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen muss. - Rechtsbefehl des Grundgesetzes!

Im SGB findest du nun 43 Grundrechtseinschränkungen ohne das dem Artikel 19 (1) GG Rechnung getragen wurden, sprich es wurde einfach nicht zitiert, obwohl nachweislich Grundrechte eingeschränkt wurden. Eine spätere Heilung des Grundrechte einschränkenden Gesetztes durch Gesetzesänderung um dem GG gerecht zu werden schließt der Artikel 19 eindeutig aus.

Somit ist klar das das SGB gegen das Grundgesetz verstößt und damit eindeutig von Beginn an (und zwar alle 12 Bücher) nichtig ist. Es besteht aber nicht nur fort, sondern findet auch Anwendung!
Vertiefte Informationen liefert dir hierzu die Grundrechtepartei.

Nun versuch mal gegen diesen Zustand vorzugehen.Dann bekommst du ein Gefühl dafür das bei weitem alles nicht so eindeutig ist wie es scheint und das der Bürger im Grunde bei uns keinerlei Rechte hat.
Im Völkerrecht finden wir genau die gleiche Situation vor!

Freiheit ist immer auch die Freiheit Entscheidungsgewalt an andere abzutreten.

Genau so definiert sich Souveränität nach dem Völkerrecht eines Staates eben nicht!
Warum wählst du dann deutsche Politiker, wenn es ja egal ist wer bestimmt? Wir haben ja natürlich Einfluss auf die Entscheidungen des US-Kongresses oder irgend eines anderen Landes das dann, nach deiner Auslegung, über unser Volk bestimmt. Ja, ne du is klar.
Welches Volksinteresse sollte ein fremdes Land an einem Land x haben?

Dein Gedankengang ist sehr gefährlich. Das erleben wir grade in der EU wie gefährlich das für die Völker ist und was für unabsehbare Folgen Fremdbestimmung hat.
Es „flakern“ überall (Italien, Tschechien, Deutschland, Österreich, Großbritannien, Holland usw.) immer mehr Stimmen auf gegen die Fremdbestimmung der EU, weil die EU an den jeweiligen Volk als eigenständige Zentralmacht (die EU ist nicht mal ein Staat, hat aber Staatsorgane, die Organe der Mitgliedsländer immer mehr „ausbooten“) kein Interesse hat.

Die EU zeigt uns sehr deutlich das genau das mit dem abtreten von Freiheit nicht funktioniert!

Eine wirklicher Verlust der Souveränität, wie ich ja schon schrieb, kann nur faktisch erfolgen. Also durch eine militärische Intervention. Die Stationierung allein reicht nicht aus, sondern die Truppen müssen aktiv Kontrolle ausüben, zuallermindestens sehr konkret damit drohen, die Panzer vorm Bundestag auffahren.

Gegen diese Aussage spricht ganz klar das Völkerrecht. Ich gebe dir mal zu Bedenken das du Recht und Gesetz (Rechtsquellen) gut, schlecht, überflüssig, blöd oder sonst was finden kannst. Das ist total unerheblich, weil wir nun mal Gesetze auf diesem Planeten haben an die man sich dann auch halten sollte. Da geht es nun mal nicht um Gefühle oder Meinungen, sondern um Rechtsprechung.
Wenn uns das nicht mehr gefällt dann können wir den ganzen Kram ja abschaffen und auf den Müll werfen. Dann haben wir gefühltes Recht nach Lage der Meinung und des Stärkeren. Willst du das?

Alles andere ist Spekulation. Du behauptest zwar, wenn wir unsere Armee auf 500.000 Mann ausweiten würden die +4 Staaten militärisch intervenieren und die Ex-DDR wieder besetzen oder so, aber das ist eben rein spekulativ. Es steht unserer Regierung ja frei, bei der britischen Regierung anzufragen, ob wir mit einem englischen Angriff rechnen müssen, wenn wir unsere Streitkräfte ausbauen.

Ich hab nicht gewusst das ein ratifizierter Vertrag rein spekulativ ist. Interessante Ansicht :)

Du mietest dir also eine Wohnung, unterschreibst einen Mietvertrag incl. der Verpflichtung eine Miete zu zahlen und zahlst keine Miete, weil es ja rein spekulativ ist ob du irgendwann raus fliegst oder nicht (evtl. mit einer rein spekulativen Räumungsklage).
Aha...so hab ich Verträge noch nicht betrachtet:)

Wir brauchen nirgends nachfragen ob wir dürfen oder nicht. Steht alles in dem Vertrag.
Kannst ja mal mit deinem Vermieter sprechen ob du ab sofort einfach mal so eben 200 Euro weniger zahlen darfst im Monat. - Weil Verträge sind ja rein spekulativ...

Ein souveräner Staat muss irgendwo um Erlaubnis fragen? Das ist jetzt nicht dein Ernst?
Du weist also sehr genau das wir nicht souverän sind!

Das Völkerrecht geht meine Ansicht nach hier nach dem Anschein. Solange es den Anschein hat, dass die Bundesregierung in der BRD das Sagen hat, genügt das für einen souveränen Staat. Wer im Hintergrund die Fäden zieht, die Marsianer, die Templer oder die CIA ist da irrelevant.

Knapp daneben! Nicht das Völkerrecht (auch das ist ein Vertrag) geht von dem Anschein aus, sondern die USA will diesen Anschein aufrecht erhalten. So wird ein Schuh draus.....

Es ist immer wieder lustig wenn Leute die die heiligen Schwüre von 100 Politikern wegwischen würden, wenn sie nicht ins Konzept passen, so eine Aussage dann ausbuddeln. Politker lügen. Das gilt auch für Schäuble in diesem Fall.

Klar hast du Recht das Politiker lügen. Könnte ich jetzt auch zu deinen Ungunsten umdrehen und dich fragen warum du dann den lügenden Politkern glaubst das sie das „Sagen“ haben?

Weil ich mir dessen sehr bewusst bin habe ich auch andere Quellen genannt, nicht nur Politiker!
Hier helfen Verträge weiter, die lügen nicht!
Die lesbare Unterschrift von Schäuble unter einen Vertrag ist das auch eine Lüge?

Ich empfehle dir, um mal einen konkreten Namen zu nennen, der kein Politiker ist, Herrn Prog. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider - Jurist, Wissenschaftler, Rechtswissenschaftler.

Das ist nur Einer von sehr Vielen, nur damit du mal einen Ansatzpunkt hast was Vertragsrecht bedeutet und das eben genau mit Spekulation soviel zu tun hat wie ein Wal mit dem Jupiter, nämlich gar nichts.
Wenn du dann neugierig geworden bist könnte dir z. B. Die Uni-Marburg mit guten wissenschaftlichen Ausarbeitungen weiter helfen.

Sind sie gegen den Willen und/oder Widerstand der Mehrheit der Deutschen hier stationiert? Gegen den Willen und/oder Widerstand der Deutschen Regierung?

Die Mehrheit ist sich gar nicht bewusst das wir besetzt sind. Jetzt muss ich schon wieder mit den Verträgen kommen.
Evtl. sagt dir ja SHAEF (Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force) Verträge etwas um nur mal einen zu nennen.
Auch hierüber gibt es Verträge das unsere „souveräne Regierung“ dagegen gar nichts machen kann, auch wenn sie wollte. Da stehen sogar Regeln drin wie sich gegenüber den Alliierten zu Verhalten ist. Das Bundesjustizministerium hat die geltenden Alliierten Verträge bereits mehrmals (soweit ich weiß zuletzt 2006) bestätigt.

Sehr interessanter Link. Jeder mache sich hierzu seine eigenen Gedanken....
http://books.google.de/books?id=0bK9KvPpB7gC&pg=PA23&lpg=PA23&dq=Vierm%C3%A4chteabkommen+%C3%BCber+Berlin,+Protokollerkl%C3%A4rung+zum+%E2%80%9EEinigungsvertrag%E2%80%9C&source=bl&ots=fT1T5wUG6H&sig=Km8ymlYPMQyxhrOS-LZobufmx00&hl=de&sa=X&ei=KkFeUrmoHpHAswb5rYDABg&ved=0CDkQ6AEwAg#v=onepage&q=Vierm%C3%A4chteabkommen%20%C3%BCber%20Berlin%2C%20Protokollerkl%C3%A4rung%20zum%20%E2%80%9EEinigungsvertrag%E2%80%9C&f=false

Du musst nichts glauben, du sollst wissen. Wissen ist der Schlüssel zum handeln.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.
Alfred Polgar

derMichel
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Okt 2013
Zuletzt online:
Beiträge
527
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
P.S.: Entgegen gewissen Einzelmeinungen ist die Rechtswissenschaft im Übrigen keine exakte Wissenschaft sondern füllt Begriffe mit Bedeutungen indem andere Begriffe verwendet werden, die ihrerseits ersteinmal gedeutet sein müssen.

Von exakten Begriffen und eindeutigen Definitionen zu reden, ist hier in den wenigsten Fällen angemessen. Dies nicht zu nennen, heißt, die Gutgläubigkeit anderer auszunutzen, z.B. für die eigene Deutungshoheit. :rolleyes2:
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
29 Nov 2013
Zuletzt online:
Beiträge
38
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Website
www.contra-hartz.de
Geschlecht
zu 100% Recht haben heißt nicht das das unsere Kaste interessiert

Hallo alle zusammen mal,

ich habe nun etliches geschrieben und bin erwartungsgemäß auf heftigen Widerstand gestossen was die Frage angeht ob dieses Fragment BRD nun souverän ist oder nicht. Für mich ist das ein sehr gutes Zeichen wie sehr die Fremdsteuerung gerade bei uns Deutschen und die "mediale Gewalt" wirkt.
http://www.sein.de/news/2010/maerz/links-wie-die-medien-uns-manipulieren.html

Ich habe nun ein paar Videos anzubieten, die man sich in Ruhe "glaubensfrei" einmal ansehen sollte:

1. Ein Bericht vom ZDF-Magazin Frontal21. Dauert nur wenige Sekunden, aber sagt eigentlich alles
http://www.youtube.com/watch?v=oVcTmXH2KL8

2. Ein Bericht von 3Sat, besonders der letzte Teil ist sehr aufschlussreich
http://www.youtube.com/watch?v=38bHtAtyjHw

3. Genau hin hören, sehr interessant
http://www.youtube.com/watch?v=UlM1tBAO5XE

Gregor Gysi hat sich übrigens auch zur Deutschen Souveränität geäußert, wie viel ander Politiker auch. Diese Videos findet man ebenfalls auf youtube. Ob Politikern in dieser Frage geglaubt wird oder nicht bleibt jedem selbst überlassen.
Wer möchte kann sich dieses auch noch ansehen. Alles nur Lügner in dieser Frage? Was hätten die denn davon?
http://alles-schallundrauch.blogspot.fr/2013/08/gysi-die-besatzung-deutschlands-muss.html

Weiterer Nachweis wären Dokumente aus dem Kanzleramt Seite 106 (Protokollauszug - BRD ist keine Heimat). Ein Diskussionspapier des Bundesinnenministeriums.

Auch die Süddeutsche zeitung beschäftigt sich "unerhörterweise" mit der Souveränität des Fragmentes BRD
http://www.sueddeutsche.de/politik/us-geheimdiensttaetigkeiten-wie-souveraen-ist-deutschland-1.1820657

Wie US-hörig und somit unfrei wir sind zeigt diese monatelange Recherche der Süddeutschen Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/politik/aktenlage-zum-geheimen-krieg-deutschland-spielt-eigentlich-eine-zwergenrolle-1.1820045

Den Link am Ende dieses Videos sollte man unbedingt aufrufen!
Das wäre dieser: http://www.sueddeutsche.de/thema/Geheimer_Krieg


Viel Spass beim Schauen

"Wenn eine fremde Macht ein Volk ermahnt, die eigene Nationalität zu vergessen, so ist das kein Ausfluß von Internationalismus, sondern dient nur dem Zweck, die Fremdherrschaft zu verewigen."

Friedrich Engels (1820 - 1895)

der Michel
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
25 Apr 2012
Zuletzt online:
Beiträge
1.544
Punkte Reaktionen
9
Punkte
39.102
Geschlecht
--
Hallo alle zusammen mal,

ich habe nun etliches geschrieben und bin erwartungsgemäß auf heftigen Widerstand gestossen was die Frage angeht ob dieses Fragment BRD nun souverän ist oder nicht. Für mich ist das ein sehr gutes Zeichen

Quatsch von gestern. Lasst dir mal was neues einfallen!
 

Timirjasevez

Im Herzen Kiewljan
Registriert
16 Dez 2010
Zuletzt online:
Beiträge
18.034
Punkte Reaktionen
15
Punkte
0
Website
www.privat-haasen.de
Geschlecht
was is "Quatsch"?

Deutschland is nich souverän....
nix neues-
oder?
na gut, also nicht souverän. Was aber beinhaltet dieses Problem jetzt mehr als rein juristisch-akademischen Diskussionsstoff? Was soll denn diese Sophisterei mehr erregen als ein amüsiertes Schulterzucken meiner Mitmenschen oder eine bezeichnende Geste zur Stirn?:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

Compact TV Aktuell
Die viel wichtigere Aussage ist :giggle: Das hat Compact mit Stefan Wolf (TKKG)...
  • Umfrage
Klimawandel oder Klimalüge ?
Also kommt von dir nix als Beispiel, für das du HEUTE länger arbeiten musst als 1970...
Sie hassen uns
Warum Politiker und Medien dabei sind, unsere Gesellschaft zu zerstören
Herrschaft durch Meinungslenkung
Die verheizte Generation
Oben