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zu 100% Recht haben heißt nicht das das unsere Kaste interessiert
1. Teil
Hallo janoschik,
Ich möchte dich doch herzlich bitten wenn du von historischen Fakten berichten möchtest eine gewisse Ernsthaftigkeit und vor allem eine große Genauigkeit an den Tag zu legen.
Es ist mühsam und kaum erkennbar welcher deiner Ausführungen nun grade ernst gemeint waren, welche nicht ganz so ernst zu nehmen sein sollen und/oder welche deiner „Thesen“ man den nun gar nicht ernst nehmen soll.
Wie oben geschrieben geht es hier um ein sehr ernstes Thema (genau genommen um den Fortbestand oder Untergang unserer Nation), das zudem noch sehr undurchsichtig mit allerlei Vertragswerk versehen ist, wodurch sich jede Art von „Possen“ schon verbietet.
Bei dem Wort „Aussetzung“ geht es nicht um ein bloßes Wort, sondern um die Benennung eines Vertrages. Das ist, wie du evtl. weißt, ein ganz gehöriger Unterschied.
Übrigens ist auch „Aussetzung“ ein rechtswissenschaftlich streng definiertes Wort. An diese Definition ist sich zu halten ohne Wenn und Aber.
Im 1. Satz, 2. Hälfte (das diese Formulierung....) und 2. Satz, oder soll man sagen Quark den du da schreibst, hast du dich eigentlich schon vollkommen disqualifiziert.
Ich versuch das jetzt mal irgendwie nachzuvollziehen was du dem Leser da eigentlich sagen willst.
Wir hatten also eine Wiedervereinigung in der der Begriff Aussetzung herum schwirrte, der dann (diese „Formulierung“, gemeint ist „Aussetzung) durch die 2 Plus 4 Verträge (das ist dann die abschließende Regelung) „abgeschafft/beendet“ wurde.
Woher du die Weisheit nimmst das dieser Begriff „Aussetzung“ (Quellen, Belege fehlen) nur von der Wiedervereinigung bis zur Ratifizierung der abschließenden Regelung galt, enthältst du dem Leser vor und zeigst gleichzeitig das du Grundsätzliches nicht verstanden hast.
Entschuldigung, aber die Rechtswissenschaft, was Begriffe (Begrifflichkeiten) angeht, ist keine „Deutungswissenschaft“ (von dir: rechtswissenschaftliche Deutung), sondern definiert Begriffe sehr eindeutig.
Du kannst gerne die Sterne deuten, oder auch nicht. Egal!
Hier mal etwas zu deiner „rechtswissenschaftlichen Deutung“:
Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quelle
Jemand der sich in das Vertragsrecht begibt (der 2Plus4 Vertrag ist nun mal vollkommen unstrittig ein Vertrag), kann nicht einfach rechtswissenschaftlich festgelegte Begriffe einfach mal so nach eigenem Usus nicht bzw. ganz anders anwenden, da du die Diskussion sonst ins Nirwana führst.
Du bist das Paradebeispiel dafür wie mit Begrifflichkeiten in unserem Land (politisch durchaus so gewollt) umgegangen wird.
Alle wichtigen Bestimmungen zum Vertragsrecht findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von 18.08.1896. Eine sehr lesenswerte Lektüre, denn Vertragsrecht scheint ja nicht unbedingt deine Stärke zu sein.
Unser Grundgesetz (GG) geht im Artikel 2 (1) noch viel weiter indem es die Vertragsfreiheit als Folge/Ausfluss der Privatautonomie festschreibt.
Wir haben mit Sicherheit eines der besten normativ höchsten Gesetze (GG) weltweit, das aber für den Bürger faktisch keine Anwendung findet.
1.
Der 2+4 Vertrag ist eine Aussetzung! Schauen wir uns das doch mal einfach etwas genauer an.
Geltende wissenschaftliche Definition Aussetzung:
Aussetzung: Sistierung (lat. sistere: hinstellen, stehen bleiben - im übertragenen Sinn heute: zum Stillstand bringen, festnehmen, aussetzen, aufschieben)
Nachdem nun die Begrifflichkeiten eindeutig geklärt sind muss man sich verdeutlichen das diese Aussetzung natürlich noch mit „Leben“ in Form von Artikeln gefüllt werden muss.
Damit eine Aussetzung Bestand hat bedarf es ja wohl Regeln die eingehalten werden müssen, damit diese Aussetzung nicht widerrufen werden kann bzw. Regeln die den Bestand dieser Aussetzung garantieren. Richtig oder Falsch?
Finden wir solche Regeln?
Eindeutige Antwort „ja“!
Ich gehe nun nur mal auf die wichtigsten Verpflichtungen eines „freien Landes“ ein, da ja gegen den Artikel 2 permanent verstoßen wird. Stichpunkt Rammstein und die Präambel des Grundgesetzes und der Artikel 146 GG zum deklaratorischen Charakter „degradiert“ wurden. - Artikel 1 dieses „Machwerks“.
Auszug aus den 2+4 Verträgen – Artikel 3:
(1)Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen Ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, das auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtung halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.
(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat in vollem Einvernehmen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 30. August 1990 in Wien bei den Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa folgende Erklärung abgegeben:
„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschlands innerhalb von 3 bis 4 Jahren auf eine Personenstärke von 370.000 Mann (Land,- Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren. Diese Reduzierung soll mit dem Inkrafttreten des ersten KSZE-Vertrages beginnen. Im Rahmen dieser Gesamtobergrenze werden nicht mehr als 345.000 Mann den Land- und Luftstreitkräften angehören, die gemäß vereinbartem Mandat allein Gegenstand der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa sind. Die Bundesregierung sieht in Verpflichtung von Land- und Luftstreitkräften einen bedeutsamen deutschen Beitrag zur Reduzierung der konventionellen Streitkräfte in Europa. Sie geht davon aus, das in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärke, leisten werden.“
Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat sich dieser Erklärung ausdrücklich angeschlossen.
Nun noch kurz zu dem Artikel 7 dieses Vertrages. Ja du hast Recht da steht doch tatsächlich, insbesondere im Artikel 7 (2)
„Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
Es ist der Wahrhaftigkeit nicht zuträglich wenn du nur einen Artikel aus diesem Machwerk nimmst und daraus eine Souveränität bastelst. Lies bitte sehr, sehr genau das „Gesamtkunstwerk“.
Hier steht nirgends das die Bundesrepublik volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten hat, sondern „demgemäß“ (dem gerade Gesagten gemäß, dementsprechend) wurde eingefügt. Dieses kleine Wörtchen bezieht sich natürlich auf die Einhaltung des Pflichtenkatalogs.
Hier wird klar und deutlich gesagt, wenn nicht, dann....Das ist das Wesen einer Aussetzung das bestimmte Pflichten zu erfüllen sind, da sonst der Widerruf dieser Aussetzung und/oder Restriktionen drohen.
Ein ebenfalls wichtiges Merkmal einer Aussetzung ist das der „Aussetzungsgeber“, hier die USA, Großbritannien, Frankreich und Russland, immer in der stärkeren Position ist.
Weil genau dieser Umstand bekannt ist wurde im Völkerrecht jedem Land (ohne Einmischung/Genehmigung von außen) ein „internes“ / nationales Recht eingeräumt sich wieder zu vereinigen.
Dies Recht wurde hier nun mal sehr zweifelsfrei gebrochen!
In Artikel 7 (1) wird insofern nun auch schriftlich bestätigt (das wurde ja auch immer angezweifelt), das wir bis zum Abschluss der 2+4 Verträge (von 1945 - 1990) kein souveräner Staat waren.
Die rechtswidrig geänderte Präambel sagt im 1. Satz, 2. Halbsatz folgendes:“…, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinigten Europa.
Nun sind wir also kein (National-) Staat mehr, sondern nur noch ein Glied eines Staates, ein Gliedstaat!
Es wird auch mehrfach von Verpflichtungen (Pflichtenkatalog) in den 2+4 Verträgen gesprochen. Verpflichtet wem? Uns gegenüber oder doch den „Erlauberstaaten“?
Wir unterstellen nun einfach mal das es keine „Sondervereinbarungen“, die neben diesem 2+4 Vertrages wirken, gäbe und schauen nur auf dieses „tolle“ Werk.
Übrigens wurde mit Schriftsatz vom Bundesjustizministerium bestätigt das es umfangreiche „Sonderrechte“ der Alliierten gibt.
Mal rein hypothetisch die Bundesregierung würde nun nächsten Monat beschließen, was ein souveräner Staat ja darf, sagen wir mal, die Bundeswehr auf 500.000 Mann aufzustocken.
Was glaubst du wie viel von der vollen Souveränität (demgemäß!) noch übrig bleibt?
Ich kann es dir mit einem Wort sagen. Nichts!
Wir erinnern uns die 2+4 Verträge sind keine Beendigung sondern nur eine Aussetzung für die es diktierte Regeln der 4 Mächte gibt.
Definierst du so wirklich Souveränität? Fremde Mächte schreiben uns (entgegen dem geltenden Völkerrecht) vor was wir zu tun und zu lassen haben.
Nachfolgende Formulierung ist in mehrfacher Hinsicht interessant:
„Sie geht davon aus, das in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärke, leisten werden.“
Ich kann auch davon ausgehen das meine Oma übernächste Woche ein Kind bekommt. Das sagt gar nichts aus!
Tatsache ist das die USA, Frankreich und Russland ihre Rüstungsausgaben erhöht haben. Davon können wir also ausgehen! - Die Personalstärke wurde eher erhöht als abgebaut, alles wie schon einmal nach den Versailler Verträgen. Das lässt sich in ein paar Sekunden über die bekannte Suchmaschine nachweisen.
Übrigens wer schon mal die Versailler Verträge von 1919 gelesen hat, der erkennt unschwer, das sich hier die Geschichte wiederholt bzw. die Versailler Verträge in „Stein gemeißelt“ wurden.
Um deinen „Recherchedrang“ nicht zu bremsen frage ich dich einfach mal ob du belegen kannst (Rechtsprechungen, Gesetze, Verträge) das unser Fragment BRD eigentlich z.B. aus der NATO austreten kann? Ein freies Land, wie z. B. Frankreich es seinerzeit ja mal getan hat, kann das ja!
Ich spreche deswegen Frankreich an, weil genau auf Druck Frankreichs diese Regelung eingearbeitet wurde.
Du hast ja aufmerksam die 2+4 Verträge gelesen, wie du uns glauben machen magst....
Nebenbei bemerkt ist es eine Tatsache das Mitteldeutschland (Ex-DDR) nicht der NATO beitreten wollte. Dies geschah erst auf wirklich sehr massiven Druck der 3 „Westmächte“, insbesondere von Frankreich. Auch das kann man leicht über die bekannte Suchmaschine finden.
Wieder ein Ausdruck der „Freiheit“!
Schade! Du hast auch das nicht verstanden. Hintergrund dieses „raunens“, wie du es nennst, ist das ich kein Problem damit habe das der Leser überrascht, erstaunt, nachdenklich, skeptisch, was auch immer wird und im Idealfall versucht sich selbst „schlau“ zu machen. Eine Meinung die man sich selbst erarbeitet ist manifestierter als eine die einem „vorgekaut“ wird.
Ich bin mir nämlich sicher das derjenige, der sich wirklich informieren will und sehr sorgsam recherchiert, zu einem ähnlichem Ergebnis kommt.
Wenn nicht lasse ich mich mit „knallharten“ Fakten gerne eines Besseren belehren. Ich habe nur bis jetzt noch niemanden getroffen, der sich wirklich mit dieser Materie auseinander gesetzt hat (nicht emotional sondern streng rational), der im Kern zu einem total anderen Ergebnis kam.
Die Rechtswissenschaft ist sich übrigens auch sehr einig das wir in einem unfreien Konstrukt leben und es keinen völkerrechtlich gültigen Vertrag gibt der die Abtretung von ca. 108.000 qkm Land rechtfertigt. Das sind keine „Reichsanhänger“ oder sonstige Spinner, sondern hochangesehene Persönlichkeiten, teils aus Universitäten, auch das Bundesverfassungsgericht vertritt diese Meinung in sehr eindeutiger Form.
Du solltest in diesem Zusammenhang unbedingt das Grundgesetz in seiner Urfassung von 1949 lesen und dir die Rede von Carlo Schmid (Parlamentarischer Rat vom 8. September 1948) mal sehr genau zu Gemüte führen. Dann wirst du erkennen das alle Rechtsbefehle was unsere Souveränität (und nicht nur die) des Grundgesetzes durch Änderungen (soweit möglich), Streichungen und Verfälschungen (Präambel) „unterlaufen“/abgeschafft wurden.
Hier findest du alle Änderungen des GG seit 1949.
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/aenderungen_des_grundgesetzes_seit_1949.pdf
Zitat aus dieser Rede, die bis heute gilt:
„Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragmentes entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können.“
1. Teil
Hallo janoschik,
Es war zu einem kleinen Teil ernstgemeint, der darin besteht, dass ein Recht dass über Jahrzehnte nicht mehr praktiziert wird weil es keine entsprechenden Institutionen dafür gibt, obsolet ist.
Ich möchte dich doch herzlich bitten wenn du von historischen Fakten berichten möchtest eine gewisse Ernsthaftigkeit und vor allem eine große Genauigkeit an den Tag zu legen.
Es ist mühsam und kaum erkennbar welcher deiner Ausführungen nun grade ernst gemeint waren, welche nicht ganz so ernst zu nehmen sein sollen und/oder welche deiner „Thesen“ man den nun gar nicht ernst nehmen soll.
Ansonsten scheinst Du ja auch gern ein paar Possen zu reißen, indem Du obsolete Fakten anführt
Wie oben geschrieben geht es hier um ein sehr ernstes Thema (genau genommen um den Fortbestand oder Untergang unserer Nation), das zudem noch sehr undurchsichtig mit allerlei Vertragswerk versehen ist, wodurch sich jede Art von „Possen“ schon verbietet.
Da betonst Du z.B. für den 2+4 Vertrag das Wort "Aussetzung" (von den Verantwortlichkeiten der Alliierten) erwähnst aber nicht, dass diese Formulierung nur von der Wiedervereinigung bis zur Ratifizierung der abschliessenden Regelung galt. In der abschliessenden Regelung steht da im Artikel 7(1) ganz klar "beenden" und ganz nebenbei in 7(2) dass das vereinte Deutschland demgemäß die volle Souveränität über die inneren und äußeren Angelegenheiten hat
Bei dem Wort „Aussetzung“ geht es nicht um ein bloßes Wort, sondern um die Benennung eines Vertrages. Das ist, wie du evtl. weißt, ein ganz gehöriger Unterschied.
Übrigens ist auch „Aussetzung“ ein rechtswissenschaftlich streng definiertes Wort. An diese Definition ist sich zu halten ohne Wenn und Aber.
Im 1. Satz, 2. Hälfte (das diese Formulierung....) und 2. Satz, oder soll man sagen Quark den du da schreibst, hast du dich eigentlich schon vollkommen disqualifiziert.
Ich versuch das jetzt mal irgendwie nachzuvollziehen was du dem Leser da eigentlich sagen willst.
Wir hatten also eine Wiedervereinigung in der der Begriff Aussetzung herum schwirrte, der dann (diese „Formulierung“, gemeint ist „Aussetzung) durch die 2 Plus 4 Verträge (das ist dann die abschließende Regelung) „abgeschafft/beendet“ wurde.
Woher du die Weisheit nimmst das dieser Begriff „Aussetzung“ (Quellen, Belege fehlen) nur von der Wiedervereinigung bis zur Ratifizierung der abschließenden Regelung galt, enthältst du dem Leser vor und zeigst gleichzeitig das du Grundsätzliches nicht verstanden hast.
Das "obsolet" habe ich in diesem Zusammenhang nicht in der strikten rechtswissenschaftlichen Deutung verwendet, sondern einfach: obsolet = veraltet oder hinfällig, Fakt = Tatsache.
Entschuldigung, aber die Rechtswissenschaft, was Begriffe (Begrifflichkeiten) angeht, ist keine „Deutungswissenschaft“ (von dir: rechtswissenschaftliche Deutung), sondern definiert Begriffe sehr eindeutig.
Du kannst gerne die Sterne deuten, oder auch nicht. Egal!
Hier mal etwas zu deiner „rechtswissenschaftlichen Deutung“:
Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quelle
Jemand der sich in das Vertragsrecht begibt (der 2Plus4 Vertrag ist nun mal vollkommen unstrittig ein Vertrag), kann nicht einfach rechtswissenschaftlich festgelegte Begriffe einfach mal so nach eigenem Usus nicht bzw. ganz anders anwenden, da du die Diskussion sonst ins Nirwana führst.
Du bist das Paradebeispiel dafür wie mit Begrifflichkeiten in unserem Land (politisch durchaus so gewollt) umgegangen wird.
Alle wichtigen Bestimmungen zum Vertragsrecht findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von 18.08.1896. Eine sehr lesenswerte Lektüre, denn Vertragsrecht scheint ja nicht unbedingt deine Stärke zu sein.
Unser Grundgesetz (GG) geht im Artikel 2 (1) noch viel weiter indem es die Vertragsfreiheit als Folge/Ausfluss der Privatautonomie festschreibt.
Wir haben mit Sicherheit eines der besten normativ höchsten Gesetze (GG) weltweit, das aber für den Bürger faktisch keine Anwendung findet.
1.
Der 2+4 Vertrag ist eine Aussetzung! Schauen wir uns das doch mal einfach etwas genauer an.
Geltende wissenschaftliche Definition Aussetzung:
Aussetzung: Sistierung (lat. sistere: hinstellen, stehen bleiben - im übertragenen Sinn heute: zum Stillstand bringen, festnehmen, aussetzen, aufschieben)
Nachdem nun die Begrifflichkeiten eindeutig geklärt sind muss man sich verdeutlichen das diese Aussetzung natürlich noch mit „Leben“ in Form von Artikeln gefüllt werden muss.
Damit eine Aussetzung Bestand hat bedarf es ja wohl Regeln die eingehalten werden müssen, damit diese Aussetzung nicht widerrufen werden kann bzw. Regeln die den Bestand dieser Aussetzung garantieren. Richtig oder Falsch?
Finden wir solche Regeln?
Eindeutige Antwort „ja“!
Ich gehe nun nur mal auf die wichtigsten Verpflichtungen eines „freien Landes“ ein, da ja gegen den Artikel 2 permanent verstoßen wird. Stichpunkt Rammstein und die Präambel des Grundgesetzes und der Artikel 146 GG zum deklaratorischen Charakter „degradiert“ wurden. - Artikel 1 dieses „Machwerks“.
Auszug aus den 2+4 Verträgen – Artikel 3:
(1)Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen Ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, das auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtung halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.
(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat in vollem Einvernehmen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 30. August 1990 in Wien bei den Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa folgende Erklärung abgegeben:
„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschlands innerhalb von 3 bis 4 Jahren auf eine Personenstärke von 370.000 Mann (Land,- Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren. Diese Reduzierung soll mit dem Inkrafttreten des ersten KSZE-Vertrages beginnen. Im Rahmen dieser Gesamtobergrenze werden nicht mehr als 345.000 Mann den Land- und Luftstreitkräften angehören, die gemäß vereinbartem Mandat allein Gegenstand der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa sind. Die Bundesregierung sieht in Verpflichtung von Land- und Luftstreitkräften einen bedeutsamen deutschen Beitrag zur Reduzierung der konventionellen Streitkräfte in Europa. Sie geht davon aus, das in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärke, leisten werden.“
Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat sich dieser Erklärung ausdrücklich angeschlossen.
Nun noch kurz zu dem Artikel 7 dieses Vertrages. Ja du hast Recht da steht doch tatsächlich, insbesondere im Artikel 7 (2)
„Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
Es ist der Wahrhaftigkeit nicht zuträglich wenn du nur einen Artikel aus diesem Machwerk nimmst und daraus eine Souveränität bastelst. Lies bitte sehr, sehr genau das „Gesamtkunstwerk“.
Hier steht nirgends das die Bundesrepublik volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten hat, sondern „demgemäß“ (dem gerade Gesagten gemäß, dementsprechend) wurde eingefügt. Dieses kleine Wörtchen bezieht sich natürlich auf die Einhaltung des Pflichtenkatalogs.
Hier wird klar und deutlich gesagt, wenn nicht, dann....Das ist das Wesen einer Aussetzung das bestimmte Pflichten zu erfüllen sind, da sonst der Widerruf dieser Aussetzung und/oder Restriktionen drohen.
Ein ebenfalls wichtiges Merkmal einer Aussetzung ist das der „Aussetzungsgeber“, hier die USA, Großbritannien, Frankreich und Russland, immer in der stärkeren Position ist.
Weil genau dieser Umstand bekannt ist wurde im Völkerrecht jedem Land (ohne Einmischung/Genehmigung von außen) ein „internes“ / nationales Recht eingeräumt sich wieder zu vereinigen.
Dies Recht wurde hier nun mal sehr zweifelsfrei gebrochen!
In Artikel 7 (1) wird insofern nun auch schriftlich bestätigt (das wurde ja auch immer angezweifelt), das wir bis zum Abschluss der 2+4 Verträge (von 1945 - 1990) kein souveräner Staat waren.
Die rechtswidrig geänderte Präambel sagt im 1. Satz, 2. Halbsatz folgendes:“…, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinigten Europa.
Nun sind wir also kein (National-) Staat mehr, sondern nur noch ein Glied eines Staates, ein Gliedstaat!
Es wird auch mehrfach von Verpflichtungen (Pflichtenkatalog) in den 2+4 Verträgen gesprochen. Verpflichtet wem? Uns gegenüber oder doch den „Erlauberstaaten“?
Wir unterstellen nun einfach mal das es keine „Sondervereinbarungen“, die neben diesem 2+4 Vertrages wirken, gäbe und schauen nur auf dieses „tolle“ Werk.
Übrigens wurde mit Schriftsatz vom Bundesjustizministerium bestätigt das es umfangreiche „Sonderrechte“ der Alliierten gibt.
Mal rein hypothetisch die Bundesregierung würde nun nächsten Monat beschließen, was ein souveräner Staat ja darf, sagen wir mal, die Bundeswehr auf 500.000 Mann aufzustocken.
Was glaubst du wie viel von der vollen Souveränität (demgemäß!) noch übrig bleibt?
Ich kann es dir mit einem Wort sagen. Nichts!
Wir erinnern uns die 2+4 Verträge sind keine Beendigung sondern nur eine Aussetzung für die es diktierte Regeln der 4 Mächte gibt.
Definierst du so wirklich Souveränität? Fremde Mächte schreiben uns (entgegen dem geltenden Völkerrecht) vor was wir zu tun und zu lassen haben.
Nachfolgende Formulierung ist in mehrfacher Hinsicht interessant:
„Sie geht davon aus, das in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärke, leisten werden.“
Ich kann auch davon ausgehen das meine Oma übernächste Woche ein Kind bekommt. Das sagt gar nichts aus!
Tatsache ist das die USA, Frankreich und Russland ihre Rüstungsausgaben erhöht haben. Davon können wir also ausgehen! - Die Personalstärke wurde eher erhöht als abgebaut, alles wie schon einmal nach den Versailler Verträgen. Das lässt sich in ein paar Sekunden über die bekannte Suchmaschine nachweisen.
Übrigens wer schon mal die Versailler Verträge von 1919 gelesen hat, der erkennt unschwer, das sich hier die Geschichte wiederholt bzw. die Versailler Verträge in „Stein gemeißelt“ wurden.
Um deinen „Recherchedrang“ nicht zu bremsen frage ich dich einfach mal ob du belegen kannst (Rechtsprechungen, Gesetze, Verträge) das unser Fragment BRD eigentlich z.B. aus der NATO austreten kann? Ein freies Land, wie z. B. Frankreich es seinerzeit ja mal getan hat, kann das ja!
Ich spreche deswegen Frankreich an, weil genau auf Druck Frankreichs diese Regelung eingearbeitet wurde.
Du hast ja aufmerksam die 2+4 Verträge gelesen, wie du uns glauben machen magst....
Nebenbei bemerkt ist es eine Tatsache das Mitteldeutschland (Ex-DDR) nicht der NATO beitreten wollte. Dies geschah erst auf wirklich sehr massiven Druck der 3 „Westmächte“, insbesondere von Frankreich. Auch das kann man leicht über die bekannte Suchmaschine finden.
Wieder ein Ausdruck der „Freiheit“!
Oder Dein mystisches Raunen von der getrennten Erwähnung Berlins (das zu der Zeit ja noch einen eigenen Völkerrechtsstatus besaß) und Deutschlands als Ganzes.... einfach Klasse
Schade! Du hast auch das nicht verstanden. Hintergrund dieses „raunens“, wie du es nennst, ist das ich kein Problem damit habe das der Leser überrascht, erstaunt, nachdenklich, skeptisch, was auch immer wird und im Idealfall versucht sich selbst „schlau“ zu machen. Eine Meinung die man sich selbst erarbeitet ist manifestierter als eine die einem „vorgekaut“ wird.
Ich bin mir nämlich sicher das derjenige, der sich wirklich informieren will und sehr sorgsam recherchiert, zu einem ähnlichem Ergebnis kommt.
Wenn nicht lasse ich mich mit „knallharten“ Fakten gerne eines Besseren belehren. Ich habe nur bis jetzt noch niemanden getroffen, der sich wirklich mit dieser Materie auseinander gesetzt hat (nicht emotional sondern streng rational), der im Kern zu einem total anderen Ergebnis kam.
Die Rechtswissenschaft ist sich übrigens auch sehr einig das wir in einem unfreien Konstrukt leben und es keinen völkerrechtlich gültigen Vertrag gibt der die Abtretung von ca. 108.000 qkm Land rechtfertigt. Das sind keine „Reichsanhänger“ oder sonstige Spinner, sondern hochangesehene Persönlichkeiten, teils aus Universitäten, auch das Bundesverfassungsgericht vertritt diese Meinung in sehr eindeutiger Form.
Du solltest in diesem Zusammenhang unbedingt das Grundgesetz in seiner Urfassung von 1949 lesen und dir die Rede von Carlo Schmid (Parlamentarischer Rat vom 8. September 1948) mal sehr genau zu Gemüte führen. Dann wirst du erkennen das alle Rechtsbefehle was unsere Souveränität (und nicht nur die) des Grundgesetzes durch Änderungen (soweit möglich), Streichungen und Verfälschungen (Präambel) „unterlaufen“/abgeschafft wurden.
Hier findest du alle Änderungen des GG seit 1949.
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/aenderungen_des_grundgesetzes_seit_1949.pdf
Zitat aus dieser Rede, die bis heute gilt:
„Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragmentes entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können.“