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Die abstrusen Montagsdemos

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Es ist schon ziemlich hohl wie man als Mitglied eines politischen Rechtskreises (= Republik Personal = BÜRGE dieses Rechtskreises) gegen seine Negativsymptome demonstrieren kann, wenn dieser selbst Ursprung der eigenen Unmündigkeit/ Rechtsunfähigkeit ist.
Man man, wie bescheuert sind die Leute eigentlich?!
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Ein Ex-Polizist packt in Bezug auf das Demonstrationsrecht und Polizeigewalt einige wichtige Fakten aus!

“Da wir eine repräsentative Demokratie sind und eine “Volksbeteiligung” ungewollt ist, wurde das Demonstrationsrecht ausgeweitet”

Es wird also von vorn herein gezielt der politische Rechtskreis gegen die Bevölkerung manövriert – These vs Antithese = Synthese !

Die Demonstrationen und die Aufwiegelung der Bevölkerung sind also gewollt und Ziel, und zusätzlich damit das ganze zum kochen kommt, werden V-Leute der Polizei eingeschleust, die prinzipiell gegen jegliches “BRD-Recht” verstoßen.

Aber hört und lest selber:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2014/04/29/analyse-montagsdemos/
 
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Die übelste, gemeingefährlichste Korruptionsmaschine
sitzt der Göttin der Gerechtigkeit unter'm Gewand
und genießt es mit allen Sinnen, daß das Volk
Juristen und der Justiz rechtsblind vertraut.
 
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Die ohne den Willen des Volkes nicht existieren könnten ...!!

kurze Anekdote:

Welches Volk?
DER MENSCH, als Träger von Rechten und Pflichten VON GEBURT AN, warum sollte der Bürger sein wollen?



Ich:
Wer oder was macht mich zum Bürger/ zum Angehörigen der BRD, ich besitze keine Ausweispapiere?

Ordnungshüter:
Ihre Wohnsitznahme, Ihre Staatsangehörigkeit!

Ich:
1. Wo im Staatsangehörigkeitsgesetz wird erwähnt das die BRD der Stifter dieser Staatsangehörigkeit ist?

2. Zum Wohnsitz, dazu braucht die BRD Gebietskörperschaftsrechte!
Die Länder sind von den Alliierten eingerichtet, sind öffentlich rechtliche Körperschaften. Muß ich mich zu denen bekennen? Sicher nicht, das würde gegen internationales Recht verstoßen, wenn man mir den Treueid zum Besatzer erzwingen würde. Im Staatsangehörigkeitsgesetz ausgefertigt 1913 stehen die Gebietskörperschaften drinnen, die kein Deutscher bis heute in freier Entscheidung aufgelöst hat! Der politische Rechtskreis der BRD besitzt also keine Gebietskörperschaftsrechte!



Ordnungshüter: ???
Dann das demokratische Wahlsystem, die Mehrzahl der Deutschen!

Ich:
Sicher nicht, denn sie haben nicht die Wahl, denn gemäß Art 7 + 10 EGBGB untersteht ihre Rechtsfähigkeit und ihr Name von Geburt an dem Staat.
Es wird ihnen also überhaupt nicht eine vorstaatlich freie Entscheidung/ die Möglichkeit zu einer wirklichen Wahl gegeben. In der Urfassung ist die Rechtsfähigkeit in Art 7 EGBGB ausgeschlossen und der Art 10 ist komplett überblendet worden.

+ ich wiederhole, die Länder sind von den Alliierten eingerichtet!
Muß ich mich zu denen bekennen?
Ein erzwungener Treueid zum Besatzer verstößt gegen internationales Recht.

Also sicher nicht, im Staatsangehörigkeitsgesetz ausgefertigt 1913 stehen die Gebietskörperschaften drinnen, die kein Deutscher bis heute in freier Entscheidung aufgelöst hat!

Ich betone, weder ich noch ein anderer hat mich zum Untertan dieses politischen Rechtskreises gemacht. Und falls doch ein Dritter in meinem Namen handelte widerspreche ich hier auf Grundlage §677BGB, denn Gebietskörperschaftsrechte/ Hoheitsrechte bestehen nicht.

Ordnungshüter: ???
 
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DER MENSCH, als Träger von Rechten und Pflichten VON GEBURT AN, warum sollte der Bürger sein wollen?
Ganz einfach. Weil der Bürger der Träger all der Regelungen, Gesetze und Sicherheiten ist, die der Mensch, wenn er gezwungen ist, unter und mit anderen Menschen zu leben, braucht und sich selbst gegeben hat, um sein Menschsein als Mensch zu schützen. So einfach ist das.
 
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Das sehe ich auch so wie Tafkas.

Ich kann nichts damit anfangen, wenn Einzelne und kleine Gruppen sich mit rechtlichen Spitzfindigkeiten wehren. Fakt ist, daß die meisten das anerkennen, was wir haben, aber von vielem keine Ahnung haben und dann auf solche Geschichten kommen, weil sich die Gesamtsituation für alle zunehmend verschlechtert.
 
OP
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Ganz einfach. Weil der Bürger der Träger all der Regelungen, Gesetze und Sicherheiten ist, die der Mensch, wenn er gezwungen ist, unter und mit anderen Menschen zu leben, braucht und sich selbst gegeben hat, um sein Menschsein als Mensch zu schützen. So einfach ist das.

Dazu braucht man keine Bürger, geht euer Politik und Rechtsverständnis nur bis 1918 zurück, wahrscheinlich, und die anderen Vergleichsmuster hat man euch nicht ohne Grund vorenthalten?

Der politische Rechtskreis ist der Brüge/ sind die Bürger, die dem Indigenat dienen.
Nun wurde uns leider dieser politische Rechtskreis 1918 auferzwungen, als Bedingung für Friedensverhandlungen, welche letztendlich doch keine waren sondern ein Diktat.

Das Indigenat/ die Menschen wurden also zum Bürger gemacht.


Bürger kommt nicht von bürgen, sondern von Menschen die in einer Burg wohnen und dem Monarchen untertan waren, Staatsbürger sind also immer Untertan der Macht ausübenden Klasse, also eines Herrschaftssystems, SIE SIND NICHT TRÄGER ALLER REGELN, SIE WERDEN ZU DIESEN GEMACHT...ALSO DIE VERDREHUNG DES TREUHANDSYSTEMS, BEGÜNSTIGTER WIRD ZUM TREUHÄNDER!!!.

Im Kaiserreich wurden die Machtverhältnisse eindeutig völlig umgekehrt, die Macht hatten ab 1900 die Menschen des gemeinsamen Indigenats, die gleichzeitig Natürliche Personen und Volkssouveräne sind, sie nennt man Staatsangehörige und die Staatsbürger bleiben die Untertanen wie vorher auch.

In die Gruppe der Untertanen gehören Staatsbedienstete, Beamte, Firmen und Niederlassungen, Vermögensmassen (Adel), Sondervermögen (Vereine, Stiftungen, Banken usw.), Akademiker mit Staatsexamen (Ärzte, Wissenschaftler, Ingenieure Doktoren, Professoren usw.).

Bürgertum im Deutschen Kaiserreich, ist also der Diener für das Volk streng nach Gesetz und Verfassung, die meisten von ihnen sind auch unter Waffen und für die Verteidigung der Rechte und des Deutschen Reich verantwortlich.


Verfassung des Deutschen Reich (kennt keine Menschen auf Reichsebene, außer dem Kaiser, der Prärogative Gewalt ist und damit kein Bürger.) von 1871 Artikel 3, unbedingt mal lesen und verstehen.
Das Deutsche Reich regelt nur überstaatliche Belange und seine Mitglieder sind Bundesstaaten und Schutzgebiete, also hat weder Staatsvolk noch Staatsgebiet. Deshalb hat die Weimarer Republik von Anfang an weder Staatsvolk noch Staatsgebiet, Weimarer Reichsverfassung v. 1919, Art. 1 "Das Deutsche Reich ist eine Republik.", so ein Unsinn...

https://docs.google.com/file/d/0B2Qco-1vpyjgdXlNanJhTXNCdTQ/edit

1918 sind wir fast 2500 Jahre zurückgeworfen worden in unserer gesellschaftlichen Entwicklungsstufe, denn 27 v Chr. war die Republik schon ein Auslaufmodell und die Franzosen verschleissen alle paar Jahrzehnte eine neue!

Ich wünschte mir unsere Gesellschaft wäre auch schon so weit entwickelt, (das Subsidiaritätsprinzip im Kaiserreich, also das Freiheitsprinzip war seiner Zeit um lockere 200 Jahre voraus):
https://www.youtube.com/watch?v=-0iengeKbOw
 
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Dazu braucht man keine Bürger, geht euer Politik und Rechtsverständnis nur bis 1918 zurück, wahrscheinlich, und die anderen Vergleichsmuster hat man euch nicht ohne Grund vorenthalten?

Der politische Rechtskreis ist der Brüge/ sind die Bürger, die dem Indigenat dienen.
Nun wurde uns leider dieser politische Rechtskreis 1918 auferzwungen, als Bedingung für Friedensverhandlungen, welche letztendlich doch keine waren sondern ein Diktat.

Das Indigenat/ die Menschen wurden also zum Bürger gemacht.


Bürger kommt nicht von bürgen, sondern von Menschen die in einer Burg wohnen und dem Monarchen untertan waren, Staatsbürger sind also immer Untertan der Macht ausübenden Klasse, also eines Herrschaftssystems, SIE SIND NICHT TRÄGER ALLER REGELN, SIE WERDEN ZU DIESEN GEMACHT...ALSO DIE VERDREHUNG DES TREUHANDSYSTEMS, BEGÜNSTIGTER WIRD ZUM TREUHÄNDER!!!.

Im Kaiserreich wurden die Machtverhältnisse eindeutig völlig umgekehrt, die Macht hatten ab 1900 die Menschen des gemeinsamen Indigenats, die gleichzeitig Natürliche Personen und Volkssouveräne sind, sie nennt man Staatsangehörige und die Staatsbürger bleiben die Untertanen wie vorher auch.

In die Gruppe der Untertanen gehören Staatsbedienstete, Beamte, Firmen und Niederlassungen, Vermögensmassen (Adel), Sondervermögen (Vereine, Stiftungen, Banken usw.), Akademiker mit Staatsexamen (Ärzte, Wissenschaftler, Ingenieure Doktoren, Professoren usw.).

Bürgertum im Deutschen Kaiserreich, ist also der Diener für das Volk streng nach Gesetz und Verfassung, die meisten von ihnen sind auch unter Waffen und für die Verteidigung der Rechte und des Deutschen Reich verantwortlich.


Verfassung des Deutschen Reich (kennt keine Menschen auf Reichsebene, außer dem Kaiser, der Prärogative Gewalt ist und damit kein Bürger.) von 1871 Artikel 3, unbedingt mal lesen und verstehen.
Das Deutsche Reich regelt nur überstaatliche Belange und seine Mitglieder sind Bundesstaaten und Schutzgebiete, also hat weder Staatsvolk noch Staatsgebiet. Deshalb hat die Weimarer Republik von Anfang an weder Staatsvolk noch Staatsgebiet, Weimarer Reichsverfassung v. 1919, Art. 1 "Das Deutsche Reich ist eine Republik.", so ein Unsinn...

https://docs.google.com/file/d/0B2Qco-1vpyjgdXlNanJhTXNCdTQ/edit

1918 sind wir fast 2500 Jahre zurückgeworfen worden in unserer gesellschaftlichen Entwicklungsstufe, denn 27 v Chr. war die Republik schon ein Auslaufmodell und die Franzosen verschleissen alle paar Jahrzehnte eine neue!

Ich wünschte mir unsere Gesellschaft wäre auch schon so weit entwickelt, (das Subsidiaritätsprinzip im Kaiserreich, also das Freiheitsprinzip war seiner Zeit um lockere 200 Jahre voraus):
https://www.youtube.com/watch?v=-0iengeKbOw

....sagte Onan der III, König von Masturbanien.
 
OP
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*** ich lösche den Kommentar, denn da fällt mir nix mehr zu ein
 
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