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Bei den 25 g geht es um eine "Ausgabe" von Cannabis. Als Kleingärtner (Topf, Garten) wird man wohl bei drei zulässigen Pflanzen nichts Ausgeben. Eher wird man froh sein übers Jahr zu kommen.Also ich hab den Gesetzentwurf mal kurz überflogen, muß ich nochmal später genauer lesen.
Hab jetzt nichts gefunden wo ich Saat- oder Pflanzen erwerben darf. Denn im Netz gibts ja jetzt schon Saatgut.
Behördenkontrollen hab ich nur für Gemeinschaften gefunden. Was ist wenn Pflanzen im Garten gestohlen werden, muß ich das melden.
"gen § 2 Absatz 1 Nummer 1
a) mehr als drei lebende Cannabispflanzen besitzt oder
b) mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt, "
An drei Pflanzen sind aber mehr wie 25g dran, oder was meinen die mit Canabis. Pflanze, Samen ???
Da fehlt mir noch einiges im Gesetz, nicht das die dann immer einen Grund bei Privaten finden einen was anzuhängen.
Gab es nichts entscheidendes zur Begrenzung des THC-Gehalts?