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Arme Rentnerin wegen "Flaschensammeln" zu 2000€ verurteilt.

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Genau und Goldstücke die andere zu Tode treten sind nach 1,5 Jahren Haft wieder auf freien Fuss....eure Gerechtigkeit ist doch aus der Hölle, hau doch ab ihr seit unerträglich :(

https://www.welt.de/vermischtes/art...ist-tot-seine-Schlaeger-wieder-unterwegs.html

Wir können uns auf ein "weiter so" schon mal seelisch und moralisch vorbereiten....

Die 2-Klassengesellschaft gab es früher lediglich zwischen Reich und Arm,
als wir DE als unsere Heimat bezeichnen durften und DE das Land war, "in dem wir gerne leben"!

Diese Zeit ist längst Vergangenheit ....
genau gesagt seit 2000...., als sich die Agenda und Soros, Obame-Theorie seine wahre Fratze zeigten!

Nun unterscheidet sich die 2-Klassengesellschaft nicht nur in der wirtschaftlichen Stärke,
sondern auch in der Herkunft....

wobei die "Ur"Einwohner sich nun wie Indianer fühlen müssen!
 

Uwe O.

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Weißt Du überhaupt, warum dieser Passus ( " Und in der Hausordnung steht drin, dass das Durchwühlen von Mülleimern verboten ist. ")
da drinsteht???

Weil die DB mit ihren DumpingPreisen für die Vergabe der "Gebäudereinigung" den Reinigungskräften
eine Motivation mitgeben muss, ihr prekäres Gehalt aufzubesser, .


Wenn Du das glaubst, dann glaube das wgern weiter.

Aber Vorsicht! das Finanzamt verdient an der Not der Menschen mit!
Sollte der Erlös aus den Pfanderlösen eine bestimmte Summe überschreiten, wird es steuerpflichtig!
dann kassiert das Finanzamt mit!

Das ist ja entsetzlich!
Kennst Du diese "bestimmte Summe"?
 

Uwe O.

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also das belegt doch nur die Ungerechtigkeit:

Bei jdem Mord, Vergewaltigung Körperveletzung berücksichtig das Gericht Herkunft Kindheit Traumatisierung vom Krieg Sozialsierung, psychische Störungen (Islam) und was weiss nich nicht noch alles was an den Haaren herangezogen wird um die Strafe zu mildern aber hier bei diesem Urteil soll der Grund für die Verurteilung der Grund für den Hausverweis der im direkten Zusammenhang zum Fall steht nicht relevant sein?....Also Bitte.

geh doch bitte konkret auf das Argumente ein.


Gern, aber warum?
Das Gesetz ist im gegensatz zun anderen Wischi-Waschi-Gesetzen leuchtend klar:

Hausverbot verletzt?
Strafantrag durch Berechtigten?

Erbenis:
Strafe bis 1 Jahr.

Du siehst, die Frau muss nur 2.000 € zahlen; da hat es offensichtlich einen Spielraum des Gerichts gegeben.
 

Uwe O.

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Pfandflaschen gehören nicht in den Müll! Ein Bahnhof der nicht in der Lage zu sein scheint, Ablagemöglichkeiten für Flaschenpfand zu stellen, geht an der Zeit vorbei! Wer Personen untersagt, den Pfand einzusammeln, ebenfalls!

Ich möchte auch nicht, dass sich Pfandflaschensammler in meiner Garage (umfriedeter Raum) zu schaffen machen.
Dazu muss ich nicht einmal einen Grund angeben.

Da könnte doch ein angehender Jursit einmal eine Abhandlung darüber schreiben, wer Eigentümer der Pfandflasche ist und wer darüber verfügungsberechtigt ist, nachdem der bisherige Beseitzer der Flasche seinen Besitz durch Einwurf in die Müllbehälter aufgegeben hat.

Tipp:
Steht Sperrmüll am Straßenrand, so ist die Müllabfuhrgesellschaft Eigentümer (!) des Sperrmülls.
Da könnte es juristische Probleme geben, wenn der bisherige Eigentümer wieder etwas hereinholt.
 

Uwe O.

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Wem gehört denn die Deutsche Bahn? .... ich kann es dir sagen: UNS, dem Staat!

Dann überleg mal, was ein Bahnhof ist! .... ein öffentlich zugängliches Gebäude!

Für das der Zuständige durchaus ein Hausverbot erteilen kann.

Dann ist für Dich "Betreten verboten".
 
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Ich möchte auch nicht, dass sich Pfandflaschensammler in meiner Garage (umfriedeter Raum) zu schaffen machen.
Dazu muss ich nicht einmal einen Grund angeben.

Da könnte doch ein angehender Jursit einmal eine Abhandlung darüber schreiben, wer Eigentümer der Pfandflasche ist und wer darüber verfügungsberechtigt ist, nachdem der bisherige Beseitzer der Flasche seinen Besitz durch Einwurf in die Müllbehälter aufgegeben hat.

Tipp:
Steht Sperrmüll am Straßenrand, so ist die Müllabfuhrgesellschaft Eigentümer (!) des Sperrmülls.
Da könnte es juristische Probleme geben, wenn der bisherige Eigentümer wieder etwas hereinholt.

Ich sage es mal so: gegenüber einer alten Dame hat man sich zu benehmen!
 
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Ich möchte auch nicht, dass sich Pfandflaschensammler in meiner Garage (umfriedeter Raum) zu schaffen machen.
Dazu muss ich nicht einmal einen Grund angeben.

Da könnte doch ein angehender Jursit einmal eine Abhandlung darüber schreiben, wer Eigentümer der Pfandflasche ist und wer darüber verfügungsberechtigt ist, nachdem der bisherige Beseitzer der Flasche seinen Besitz durch Einwurf in die Müllbehälter aufgegeben hat.

Tipp:
Steht Sperrmüll am Straßenrand, so ist die Müllabfuhrgesellschaft Eigentümer (!) des Sperrmülls.
Da könnte es juristische Probleme geben, wenn der bisherige Eigentümer wieder etwas hereinholt.

Hab extra für dich gefettet, auf was ich mich beziehe.

Mit DEINER Garage (privater, abgeschlossener/abgegrenzter Raum kann ich so stehen lassen....
der Rest ist Schwachsinn!

Am besten nehm ich dich als Anwalt....:toben: :giggle:

Ich bezahl aber nur, wenn die Klage für mich als Flaschensammler Erfolg hat....
dann wirste ganz schnell arm - bei dem Blödsinn was Du da loslässt!
 
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Ich möchte auch nicht, dass sich Pfandflaschensammler in meiner Garage (umfriedeter Raum) zu schaffen machen.
Dazu muss ich nicht einmal einen Grund angeben.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Ein Bahnhof (dessen Eigentümer nicht einmal die Deutsche Bahn, sondern das Bundeseisenbahnvermögen ist) ist öffentlicher Raum, da gelten andere Regeln als in Deiner Garage.

Da könnte doch ein angehender Jursit einmal eine Abhandlung darüber schreiben, wer Eigentümer der Pfandflasche ist und wer darüber verfügungsberechtigt ist, nachdem der bisherige Beseitzer der Flasche seinen Besitz durch Einwurf in die Müllbehälter aufgegeben hat.

Nun lass doch mal fünfe gerade sein. Man kann es auch auf die Spitze treiben. Aber in dieser Hinsicht sind wir Deutschen ja Weltmeister, finanzieren Horden von Rechtsanwälten und beschäftigen überlastete Gerichte mit Streitfällen im Wert von acht oder 25 Cent.
 

Uwe O.

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Hab extra für dich gefettet, auf was ich mich beziehe.

Mit DEINER Garage (privater, abgeschlossener/abgegrenzter Raum kann ich so stehen lassen....
der Rest ist Schwachsinn!

Am besten nehm ich dich als Anwalt....:toben: :giggle:

Ich bezahl aber nur, wenn die Klage für mich als Flaschensammler Erfolg hat....
dann wirste ganz schnell arm - bei dem Blödsinn was Du da loslässt!

Das, was Du Blödsinn nennst, ist geltendes recht.

Hier ein beispiel:

http://www.dr-schrameyer.de/wem-gehoert-der-sperrmuell/

Stellt der Eigentümer seinen Sperrmüll zum Entsorgungstermin an die Straße, geht das Eigentum an dem Müll mit der Abholung auf die entsorgungspflichtige Kommune über.
 
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Wir können uns auf ein "weiter so" schon mal seelisch und moralisch vorbereiten....

Die 2-Klassengesellschaft gab es früher lediglich zwischen Reich und Arm,
als wir DE als unsere Heimat bezeichnen durften und DE das Land war, "in dem wir gerne leben"!

Diese Zeit ist längst Vergangenheit ....
genau gesagt seit 2000...., als sich die Agenda und Soros, Obame-Theorie seine wahre Fratze zeigten!

Nun unterscheidet sich die 2-Klassengesellschaft nicht nur in der wirtschaftlichen Stärke,
sondern auch in der Herkunft....

wobei die "Ur"Einwohner sich nun wie Indianer fühlen müssen!

eigentlich konnte man die fratze schon nach der teilangliederung der ddr erkennen, hätte man damals schon die informationen gehabt wie das abgelaufen ist. :(

oder möglicherweise schon noch viel früher, wie muss das abgelaufen sein beim versailler vertrag :kopfkratz:
da konnte man in die fratzen der eigentlichen verursacher gucken und seit dem hat sich nicht wirklich was geändert. die bestimmen heute noch die politik, dh. deren nachkommen des gleichen vereins :(

die wollen dieses land immer noch am boden sehen/halten. da gehen denen alte rentner am poppes vorbei, die interessiert nur das sie möglichst viel hier rausholen egal wer dabei auf der strecke bleibt. unsere eingesetzten verwalter sind die besten helfer das zu ermöglichen :(
 
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Trantor

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Sprich: Für die alte Dame fgelten keine Regeln.
Die kann machen, was sie will.
Richtig?

Bei der Rechtssprechung ist immer eines am Wichtigsten - die Verhältnismässigkeit.
Die Verhältnismässigkeit der Strafe zum Verbrechen und vor allem diese Relation zu anderen Verbrechen und die Strafen die dafür ausgesprochen werden.
Gerechtigkeit macht sich weniger daran fest wie hoch die einzelne Strafe für ein einzelnes Verbrechen ist sondern ob eine akzektable Verhältnismässigkeit zu anderen Verbrechen existiert.

Und wenn ich sehe wie hier in Deutshcland Mörder und Totschläger nach kürzester zeit wieder auf freien Fuss sind nach 1,5 Jahren oder kürzer - aus was für mich unerklärlichen Gründen auch immer, setht diese Bestrafung für Flaschensammeln / Verstoss gegen das Hausverbot eben in keinem Verhältnis.

Ich schrieb bereits in diesem Tread, die Totreter von Jonny K am alexanderplatz waren nach 1,5 Jahren Haft auf freien Fuss, für Mord/Totschlag, heute les ich das:

http://www.pi-news.net/wittenberg-30-jaehriger-nach-pruegelei-mit-syrer-verstorben/

glaubst du die Person muss 2000€ zahlen oder ins Gefängnis, wohl kaum.
 

Eisbaerin

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Bei der Rechtssprechung ist immer eines am Wichtigsten - die Verhältnismässigkeit.
Die Verhältnismässigkeit der Strafe zum Verbrechen und vor allem diese Relation zu anderen Verbrechen und die Strafen die dafür ausgesprochen werden.
Gerechtigkeit macht sich weniger daran fest wie hoch die einzelne Strafe für ein einzelnes Verbrechen ist sondern ob eine akzektable Verhältnismässigkeit zu anderen Verbrechen existiert.

Und wenn ich sehe wie hier in Deutshcland Mörder und Totschläger nach kürzester zeit wieder auf freien Fuss sind nach 1,5 Jahren oder kürzer - aus was für mich unerklärlichen Gründen auch immer, setht diese Bestrafung für Flaschensammeln / Verstoss gegen das Hausverbot eben in keinem Verhältnis.

Ich schrieb bereits in diesem Tread, die Totreter von Jonny K am alexanderplatz waren nach 1,5 Jahren Haft auf freien Fuss, für Mord/Totschlag, heute les ich das:

http://www.pi-news.net/wittenberg-30-jaehriger-nach-pruegelei-mit-syrer-verstorben/

glaubst du die Person muss 2000€ zahlen oder ins Gefängnis, wohl kaum.

erstmal haben die ja ein problem herauszufinden welche seiner möglichen xy-identitäten denn nun die richtige ist, dann bekommt der ein "du du das machste aber nicht nochmal" und dann kann der gehen. passierte doch schon oft genug. maximal gibt das ne bewährungsstrafe, weil man muss ja bedenken, die andere kulter und das kriegstrauma, die schwere flucht, die harte kindheit usw usw usw.....

es ist zum kotz........ :mad:
 

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