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Arme Rentnerin wegen "Flaschensammeln" zu 2000€ verurteilt.

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MANFREDM

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Uwe O.

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http://www.mmnews.de/politik/29796-muenchen-rentnerin-vorbestraft-wegen-flaschensammeln

Kein Witz... traurige Realität. Klauende Assis die für tausende Euro Schaden verantwortlich sind werden nie angeklagt. Aber wenn eine deutsche Rentnerin erst wegen flaschensammelns Hausverbot bekommt und dann aufgrund von wiederholung 2000€ Strafe.



.

Die arme Rentnerin ist nicht wegen Flaschensammelns verurteilt worden, sondern wegen Hausfriedensbruch.

Das Hausverbot hatte die Bahn wirksam ausgesprochen; wer dagegen verstößt, begeht Hausfriedensbruch.
Und der ist mit einem Jahr Gefängnis bedroht.

Was soll also das sozialistische Gejammer?
 

Uwe O.

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Jede alte Dame darf so viel Pfandflaschen einsammeln wie sie möchte, auch im Bahnhof.

Im Bahnhof nur dann, wenn die Hausordnung der Bahn nicht etwas anderes bestimmt.
Und in der Hausordnung steht drin, dass das Durchwühlen von Mülleimern verboten ist.
 

Trantor

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Im Bahnhof nur dann, wenn die Hausordnung der Bahn nicht etwas anderes bestimmt.
Und in der Hausordnung steht drin, dass das Durchwühlen von Mülleimern verboten ist.

steht in der Hausordnung auch drin ob Drogendealen auf ihrem Gelände erlaubt oder verboten ist......;)
vermutlich steht das nicht drin, darum verfolgt man es auch nicht...dumm gelaufen für die Omi, Glück für unsere Goldstücke...man muss halt Prioritäten setzen und kann sich nicht um alles kümmern, gelle :)
 

Trantor

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Die arme Rentnerin ist nicht wegen Flaschensammelns verurteilt worden, sondern wegen Hausfriedensbruch.

Das Hausverbot hatte die Bahn wirksam ausgesprochen; wer dagegen verstößt, begeht Hausfriedensbruch.
Und der ist mit einem Jahr Gefängnis bedroht.

Was soll also das sozialistische Gejammer?

Der Hausverweis ist im Flaschensammeln begründet also direkter Kontext zum Fall welcher vom Gericht berücksichtigt werden muss um ein Urteil zu fällen.
Es wäre doch zB ein Unterschied in der Beurteilung des Falles ob jemand Hausverbot bekommen hat weil er, mit Drogen gedealt hat oder Leute belästigt hat oder Frauen belästigt hat oder agressiv war und Leute bedroht oder gar verletzt hat, Müllberge hinterlassen hat, oder ob jemand einfach nur Flaschen gesammelt hat oder nicht.

Bei jdem Mord, Vergewaltigung Körperveletzung berücksichtig das Gericht Herkunft Kindheit Traumatisierung vom Krieg Sozialsierung, psychische Störungen (Islam) und was weiss nich nicht noch alles was an den Haaren herangezogen wird um die Strafe zu mildern aber hier bei diesem Urteil soll der Grund für die Verurteilung der Grund für den Hausverweis der im direkten Zusammenhang zum Fall steht nicht relevant sein?....Also Bitte.
 

Uwe O.

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Der Hausverweis ist im Flaschensammeln begründet also direkter Kontext zum Fall welcher vom Gericht berücksichtigt werden muss um ein Urteil zu fällen.
Es wäre doch zB ein Unterschied in der Beurteilung des Falles ob jemand Hausverbot bekommen hat weil er, mit Drogen gedealt hat oder Leute belästigt hat oder Frauen belästigt hat oder agressiv war und Leute bedroht oder gar verletzt hat, Müllberge hinterlassen hat, oder ob jemand einfach nur Flaschen gesammelt hat oder nicht.

Bei jdem Mord, Vergewaltigung Körperveletzung berücksichtig das Gericht Herkunft Kindheit Traumatisierung vom Krieg Sozialsierung, psychische Störungen (Islam) und was weiss nich nicht noch alles was an den Haaren herangezogen wird um die Strafe zu mildern aber hier bei diesem Urteil soll der Grund für die Verurteilung der Grund für den Hausverweis der im direkten Zusammenhang zum Fall steht nicht relevant sein?....Also Bitte.

Alles interessant, aber irrelevant.
Hausverbot ist Hausverbot. Die Gründe spielen keine Rolle.
Ansonsten ist dieses strafbewehrte Verbot ein Antragsdelikt.

Es kommt bei der Verurteilung einzig und allein darauf an, dass jemand trotz Verbotes eine Wohnung, Geschäftsräume oder ein Grundstück betreten hat.
Weshalb er das tat, spielt keine Rolle.
 

Uwe O.

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steht in der Hausordnung auch drin ob Drogendealen auf ihrem Gelände erlaubt oder verboten ist......;)
vermutlich steht das nicht drin, darum verfolgt man es auch nicht...dumm gelaufen für die Omi, Glück für unsere Goldstücke...man muss halt Prioritäten setzen und kann sich nicht um alles kümmern, gelle :)

Mach Dich hier schlau:

https://www.bahnhof.de/file/bahnhof...JaTdXtsl4YBK0dU/11547880/data/Hausordnung.pdf

Verboten ist u.a.:
Durchsuchen von Abfallbehältern
Handel mit und Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln
 
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Im Bahnhof nur dann, wenn die Hausordnung der Bahn nicht etwas anderes bestimmt.
Und in der Hausordnung steht drin, dass das Durchwühlen von Mülleimern verboten ist.

Pfandflaschen gehören nicht in den Müll! Ein Bahnhof der nicht in der Lage zu sein scheint, Ablagemöglichkeiten für Flaschenpfand zu stellen, geht an der Zeit vorbei! Wer Personen untersagt, den Pfand einzusammeln, ebenfalls!
 

Jakob

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Pfandflaschen gehören nicht in den Müll! Ein Bahnhof der nicht in der Lage zu sein scheint, Ablagemöglichkeiten für Flaschenpfand zu stellen, geht an der Zeit vorbei! Wer Personen untersagt, den Pfand einzusammeln, ebenfalls!

Nun ja, es gehört zu den Eigentümer-Rechten, Hausordnungen zu erstellen. Das ist manchmal bitter und schlecht nachvollíehbar, aber es ist einklagbares Recht.
 
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Trantor

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Alles interessant, aber irrelevant.
Hausverbot ist Hausverbot. Die Gründe spielen keine Rolle.
Ansonsten ist dieses strafbewehrte Verbot ein Antragsdelikt.

Es kommt bei der Verurteilung einzig und allein darauf an, dass jemand trotz Verbotes eine Wohnung, Geschäftsräume oder ein Grundstück betreten hat.
Weshalb er das tat, spielt keine Rolle.

also das belegt doch nur die Ungerechtigkeit:

Bei jdem Mord, Vergewaltigung Körperveletzung berücksichtig das Gericht Herkunft Kindheit Traumatisierung vom Krieg Sozialsierung, psychische Störungen (Islam) und was weiss nich nicht noch alles was an den Haaren herangezogen wird um die Strafe zu mildern aber hier bei diesem Urteil soll der Grund für die Verurteilung der Grund für den Hausverweis der im direkten Zusammenhang zum Fall steht nicht relevant sein?....Also Bitte.

geh doch bitte konkret auf das Argumente ein.
 
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Nun ja, es gehört zu den Eigentümer-Rechten, Hausordnungen zu erstellen. Das ist manchmal bitter und schlecht nachvollíehbar, aber es ist einklagbares Redcht.

Wem gehört denn die Deutsche Bahn? .... ich kann es dir sagen: UNS, dem Staat!

Dann überleg mal, was ein Bahnhof ist! .... ein öffentlich zugängliches Gebäude!

Ich wünsch dir, dass Du Hausverbot auf deinem örtlichen Bahnhof bekommst....,
 
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Im Bahnhof nur dann, wenn die Hausordnung der Bahn nicht etwas anderes bestimmt.
Und in der Hausordnung steht drin, dass das Durchwühlen von Mülleimern verboten ist.

Weißt Du überhaupt, warum dieser Passus ( " Und in der Hausordnung steht drin, dass das Durchwühlen von Mülleimern verboten ist. ")
da drinsteht???

Weil die DB mit ihren DumpingPreisen für die Vergabe der "Gebäudereinigung" den Reinigungskräften
eine Motivation mitgeben muss, ihr prekäres Gehalt aufzubesser,

dürfen nur Reinigungskräfte Pfandflaschen aus den Müllbehältern sammeln!

Aber Vorsicht! das Finanzamt verdient an der Not der Menschen mit!
Sollte der Erlös aus den Pfanderlösen eine bestimmte Summe überschreiten, wird es steuerpflichtig!
dann kassiert das Finanzamt mit!

Tjo - so weit ist das reiche DE schon, dass
Sozialhilfe-Empfänger und Hartzer von deren Behörde zu den Tafeln geschickt werden.....
Die Tafel-Leistung kostet den Staat kein Geld, wodurch dann Mittel für NATO etc. frei sind....
 

Jakob

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Weißt Du überhaupt, warum dieser Passus ( " Und in der Hausordnung steht drin, dass das Durchwühlen von Mülleimern verboten ist. ")
da drinsteht???

Weil die DB mit ihren DumpingPreisen für die Vergabe der "Gebäudereinigung" den Reinigungskräften
eine Motivation mitgeben muss, ihr prekäres Gehalt aufzubesser,

[BR="#800000"]dürfen nur Reinigungskräfte Pfandflaschen aus den Müllbehältern sammeln![/COLOR][/SIZE][/B]

Aber Vorsicht! [UIZE=4]das Finanzamt verdient an der Not der Menschen mit![/SIZE][/U]
Sollte der Erlös aus den Pfanderlösen eine bestimmte Summe überschreiten, wird es steuerpflichtig!
[BF0000"]dann kassiert das Finanzamt mit! [/COLOR][/SIZE][/B]

Tjo - so weit ist das reiche DE schon, dass
Sozialhilfe-Empfänger und Hartzer von deren Behörde zu den Tafeln geschickt werden.....
Die Tafel-Leistung kostet den Staat kein Geld, wodurch dann Mittel für NATO etc. frei sind....

Quelle? Hast du auch ne Quelle oder reicht das, wenn du das so hinschreibst?
 
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Quelle? Hast du auch ne Quelle oder reicht das, wenn du das so hinschreibst?

wer nicht sehen will, bleibt blind, selbst wenn die Sonne scheint!

Du bist wohl blind, wenn Du ne "Quelle" brauchst........
soll ich das so verstehen, dass Du aus der Lügenpresse und dem Meanstream
erst mal was angeboten bekommst, bevor Du zu denken beginnst?

Schau dir Berufe an, die Trnkgeldbekannt sind....
Taxifahrer, Friseure, Gaststättenbedienungen etc........ wie hoch ist deren "Gehalt", was der Arbeitgeber zahlt?

Weit unter dem Durchschnitt anderer Berufe mit ähnlicher Qualifikation.....

Ach ja .... ne Quelle brauchst Du? wie wars mal mit Gewerkschaften?
 

Kennwort 0881

Deutscher Bundeskanzler
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Der Hausverweis ist im Flaschensammeln begründet also direkter Kontext zum Fall welcher vom Gericht berücksichtigt werden muss um ein Urteil zu fällen.
Es wäre doch zB ein Unterschied in der Beurteilung des Falles ob jemand Hausverbot bekommen hat weil er, mit Drogen gedealt hat oder Leute belästigt hat oder Frauen belästigt hat oder agressiv war und Leute bedroht oder gar verletzt hat, Müllberge hinterlassen hat, oder ob jemand einfach nur Flaschen gesammelt hat oder nicht.

Bei jdem Mord, Vergewaltigung Körperveletzung berücksichtig das Gericht Herkunft Kindheit Traumatisierung vom Krieg Sozialsierung, psychische Störungen (Islam) und was weiss nich nicht noch alles was an den Haaren herangezogen wird um die Strafe zu mildern aber hier bei diesem Urteil soll der Grund für die Verurteilung der Grund für den Hausverweis der im direkten Zusammenhang zum Fall steht nicht relevant sein?....Also Bitte.

Diese Dame wurde wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs verurteilt. Bei ihr wurden sehr wohl mildernde Umstände in Betracht gezogen. Sonst würde sie 1 Jahr Knast verbüßen müssen.
 

Trantor

Erfahrener Kamikaze
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Diese Dame wurde wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs verurteilt. Bei ihr wurden sehr wohl mildernde Umstände in Betracht gezogen. Sonst würde sie 1 Jahr Knast verbüßen müssen.

Genau und Goldstücke die andere zu Tode treten sind nach 1,5 Jahren Haft wieder auf freien Fuss....eure Gerechtigkeit ist doch aus der Hölle, hau doch ab ihr seit unerträglich :(

https://www.welt.de/vermischtes/art...ist-tot-seine-Schlaeger-wieder-unterwegs.html
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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