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Dann bleibt die Frage ob sie den Platzverweis wegen Flaschensammelns erhalten hat oder aus anderen Gründen. Wenn sie dort Stunk gemacht hat oder andere Passanten mehrmals agressiv belästigt hat wäre das anders zu beurteilen. Hat sie aber den Platzverweis nur wegen Flaschensammels ansich erhalten ändert das im Prinzip nichts.
Nein, formal juristisch ist der Sachverhalt wie folgt. Die Dame hat Hausverbot von der Deutschen Bahn AG, dem Eigentümer des Münchner Hauptbahnhofs bekommen. Daran hat sich die Dame nicht gehalten. Hierbei ist es juristisch unerheblich was sie während das rechtmäßig erteilte Hausverbot dann im HBF machte. Darauf kommt es nicht an, sondern dass sie gegen das Hausverbot verstoßen hat. Juristisch ist die Begründung auch nicht haltbar, dass sie dort Flaschen zum Bestreiten des Lebensunterhaltes suchen wollte, da sie dies auch an anderen Orten der Stadt zwanglos hätte machen könnte. Somit besteht auch keine rechtliche Notwendigkeit, die den Verstoß gegen das Hausverbot rechtfertigen würde.
Hört sich scheiße an, aber so denken Juristen.