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Arme Rentnerin wegen "Flaschensammeln" zu 2000€ verurteilt.

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Dann bleibt die Frage ob sie den Platzverweis wegen Flaschensammelns erhalten hat oder aus anderen Gründen. Wenn sie dort Stunk gemacht hat oder andere Passanten mehrmals agressiv belästigt hat wäre das anders zu beurteilen. Hat sie aber den Platzverweis nur wegen Flaschensammels ansich erhalten ändert das im Prinzip nichts.

Nein, formal juristisch ist der Sachverhalt wie folgt. Die Dame hat Hausverbot von der Deutschen Bahn AG, dem Eigentümer des Münchner Hauptbahnhofs bekommen. Daran hat sich die Dame nicht gehalten. Hierbei ist es juristisch unerheblich was sie während das rechtmäßig erteilte Hausverbot dann im HBF machte. Darauf kommt es nicht an, sondern dass sie gegen das Hausverbot verstoßen hat. Juristisch ist die Begründung auch nicht haltbar, dass sie dort Flaschen zum Bestreiten des Lebensunterhaltes suchen wollte, da sie dies auch an anderen Orten der Stadt zwanglos hätte machen könnte. Somit besteht auch keine rechtliche Notwendigkeit, die den Verstoß gegen das Hausverbot rechtfertigen würde.

Hört sich scheiße an, aber so denken Juristen.
 

Trantor

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Nein, formal juristisch ist der Sachverhalt wie folgt. Die Dame hat Hausverbot von der Deutschen Bahn AG, dem Eigentümer des Münchner Hauptbahnhofs bekommen. Daran hat sich die Dame nicht gehalten. Hierbei ist es juristisch unerheblich was sie während das rechtmäßig erteilte Hausverbot im HBF dann im HBF machte. Darauf kommt es nicht an, sondern dass sie gegen das Hausverbot verstoßen hat. Juristisch ist die Begründung auch nicht haltbar, dass sie dort Flaschen suchen wollte, da sie dies auch an anderen Orten der Stadt zwanglos machen könnte. Somit besteht auch keine rechtliche Notwendigkeit, die den Verstoß gegen das Hausverbot rechtfertigen würde.

Hört sich scheiße an, aber so denken Juristen.

Das stimmt schon, meine Beurteilung war allerdings nicht eine juristische, dahingehend würde ich nur das Strafmass kritisieren bei dem der Richter sicherlich einen grösseren Spielraum hatte.
Nein ich versuche die Gesamtsituation von einem moralsichen bzw gerechtigkeits- Aspekt heraus zu beurteilen und dahingehend wäre schon relevant welche Gründe die Bahn veranlasst haben ein Hausverbot zu erteilen. In der Kritik steht hier nicht nur der Richter wegen dem Strafmass sondern auch die Bahn bzgl ihrere Begründung des Hausverbotes als auch unter Umständen der Gesetzgeber der es ermöglicht Personen Hausverbot wegen Flaschensammelns zu erteilen.
 

Picasso

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Nö das blende ich nicht aus. Der Fehler ist schon das die Dame überhaupt Flaschen sammeln muss.
Aber wer trotz Hausverbot sich auf dem Gelände der Bahn aufhält muss auch mit den Konsequenzen leben. Unabhängig wer oder was er ist. Dahingehend bin ich bei [MENTION=3393]Cotti[/MENTION].
Wie würdest Du den die Sache sehen wenn es ein Migrant mit Hartz Iv wäre?

Was sollen immer diese völlig schwachsinnigen Vergleiche & Relativierungen? Wir haben auf der einen Seite Zugewanderte, die uns eine überproportionale Steigerung der Kriminalität eingebracht haben, das ist mittlerweile amtlich.

....das vergleichst du jetzt mit einer einheimischen, deutschen Oma, die ( SCHANDE!!! ) so arm ist das sie Pfandflaschen sammeln muss? Bist du restlos & hoffnungslos verbrettert?

Oder möchtest du nur provozieren? Es gibt nur diese 2 Möglichkeiten. Mit Intelligenz ausgestattet, und ernsthaft, fragt niemand sowas, das führt ja zu Hirnkrebs.

Der Migrant hat hier das rundum - Sorglospaket. Der sammelt keine Pfandflaschen aus Mülleimern, das ist gegen seine EHRE. Eher tritt er dir vor deinen hohlen Appel, und erleichtert dich um ein paar Grundwerte. Aber das würdest du wahrscheinlich noch spannend finden. Exotisch. Bunt....
 
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Flaschensammeln ist harte Arbeit und bekommt meine Anerkennung, genau wie jede andere freie selbständige arbeit auch, habe ich schonmal geschriebn und meine ich ernst. Ja es sollte nicht notwendig sein aber jeder der freiwillig arbeitet und versucht sich seinen lebensunterhalt selbst oder etwas dazuzuverdienen anstatt Leute auszurauben oder nur auf der faulen Haut zu Lasten der Gesellschaft liegt, bekommt meinen Respekt, das gilt für Harzer, Renter und auch Migranten gleichermassen, wenn ich so einen Flaschensammler getroffen habe und hatte eine dabei hat er sie immer bekommen, leider hatte ich Kennwort und Frederikus Rex nicht zum abgeben dabei......

soetwas zu unterbinden zeigt nur wie krank die Gesellschaft mittlerweile geworden ist.

Das sehe ich ganz ähnlich. Ob es Kinder sind oder Obdachlose. Wenn ich eine Plasteflasche unterwegs getrunken habe bekommt sie auch derjenige der sie sammelt. In einigen Stadten werden Pfandflaschen ja ganz gezielt neben dem Abfalleimer deponiert. Das handhabe ich ebenso wenn ich die Flasche nicht mit mir rumschleppen möchte.
Natürlich ist das harte Arbeit. Und diese Menschen sind auch nicht zu beneiden.
Aber ans Recht müssen sich auch diese halten.
 

MANFREDM

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Leider steht dort nicht wieviel Tagessätze die Dame bekommen hat. Nehmen wir mal an 40, da ja auch nicht von Vorstrafen die Rede ist.

Dann hätte die Dame ein Nettoeinkommen von 1.500 € pro Monat (30 mal Tagessatz von 50 €). Bei diesem Nettoeinkommen wäre Mitleid unangebracht.

Ein Kommentar unter dem TZ-Artikel:

wenn sie wegen Hausfriedensbruch einen Strafbefehl in dieser Höhe bekommt gibt es genau zwei Möglichkeiten: Entweder es ist nicht das erste Mal, dass sie mit dem Gesetz in Konflikt kommt (man hat ihr dann also z.B. 200 Tagessätze zu 10 Euro aufgebrummt, was bei Hausfriedensbruch so ziemlich das obere Ende der Fahnenstange ist), oder das Einkommen der Frau ist doch nicht so gering (also wenige Tagessätze, die entsprechend zu einer hohen Gesamtsumme führen). Da bei "Hausfriedensbruch" allerdings in den seltensten Fällen überhaupt Geldstrafen fällig werden, glaube ICH ja eher an Alternative 1:

Liebe tz: Vielleicht wären sie so gut, und würden VOR ihrer Berichterstattung solche Details recherchieren? Frau L. wäre wohl die erste in der deutschen Rechtsgeschichte, die -ohne jeglichen Eintrag ins BZR- eine derart hohe Geldstrafe für Hausfriedensbruch bekommt...
 

Trantor

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Das sehe ich ganz ähnlich. Ob es Kinder sind oder Obdachlose. Wenn ich eine Plasteflasche unterwegs getrunken habe bekommt sie auch derjenige der sie sammelt. In einigen Stadten werden Pfandflaschen ja ganz gezielt neben dem Abfalleimer deponiert. Das handhabe ich ebenso wenn ich die Flasche nicht mit mir rumschleppen möchte.
Natürlich ist das harte Arbeit. Und diese Menschen sind auch nicht zu beneiden.
Aber ans Recht müssen sich auch diese halten.
Sicher aber Recht ist nicht göttlichund gilt es genauso zu hinterfragen wie ideologische und moralische Ausrichtungen.

Dh zu hinterfragen ist hier
- das Urteil des Richters, wäre nicht eine geringer Strafe möglich gewesen oder sogar nur eine Verwarnung
- die Entscheidung der Bahn ihr Hausverbot zu erteilen - sollte diese Hausverbot nur mit Flschensammeln begründet sein gehe ich mit diesem Hausverbot nich konform
- der Gesetzgeber der es uU der Bahn ermöglicht Hausverbote nur wegen Flaschensammelns zu erteilen, auch dann mag es zwar Recht sein welches ich vllt gezwungener Massen akzeptiern muss aber eben nicht befürworte sondern kritisieren - und das genau machen wir ja hier im Forum "an Recht muss man sich halten" stimmt zwar aber das verbieten einem ja nicht die Kritik oder verlangt das man das persönlich befürwortet....jedenfalls nicht solange man nicht in Kanada lebt......
 

Trantor

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Leider steht dort nicht wieviel Tagessätze die Dame bekommen hat. Nehmen wir mal an 40, da ja auch nicht von Vorstrafen die Rede ist.

Dann hätte die Dame ein Nettoeinkommen von 1.500 € pro Monat (30 mal Tagessatz von 50 €). Bei diesem Nettoeinkommen wäre Mitleid unangebracht.

Ein Kommentar unter dem TZ-Artikel:

absolut die Details sind relevant, Vermutungen und Spekulationen helfen nicht weiter.aber wie schon gesagt nicht nur die Begründung und details des Strafmasses sind relevant sondern auch die Bügründung warum die Frau überhaupt einen Hausverweis von der Bahn erhalten hat.
 

Cotti

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Flaschensammeln ist harte Arbeit und bekommt meine Anerkennung, genau wie jede andere freie selbständige arbeit auch, habe ich schonmal geschriebn und meine ich ernst...

...soetwas zu unterbinden zeigt nur wie krank die Gesellschaft mittlerweile geworden ist.
Hast du ein Haus mit Grundstück? Wie würdest du reagieren, wenn da ständig Omas, Obdachlose oder Asylanten in deinem Müll wühlen würden, um nach Wertsachen zu stöbern? Was, wenn du das unterbinden würdest, mit einem Zutrittsverbot und jeder würde das ignorieren?
 

Picasso

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Leider steht dort nicht wieviel Tagessätze die Dame bekommen hat. Nehmen wir mal an 40, da ja auch nicht von Vorstrafen die Rede ist.

Dann hätte die Dame ein Nettoeinkommen von 1.500 € pro Monat (30 mal Tagessatz von 50 €). Bei diesem Nettoeinkommen wäre Mitleid unangebracht.

Ein Kommentar unter dem TZ-Artikel:

Dann wird das wohl die einzige Pfandflaschen sammelnde Rentnerin mit einem Einkommen von 1.500 Euro sein. Einleuchtend. Vielleicht hat sie dort auch angeschafft. Kann sich ja am Rollator festhalten. Genauso wahrscheinlich.

 

Le Bon

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Warum hat sie im Bahnhof Hausverbot erhalten? wegen des Flaschensammelns? I believe, I spider!:mad:

Wäre das meine Oma, wüßte ich, was ich mit den beiden Bahnhofsfuzzies machen würde.:mad::peitschen:
 

Picasso

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Hast du ein Haus mit Grundstück? Wie würdest du reagieren, wenn da ständig Omas, Obdachlose oder Asylanten in deinem Müll wühlen würden, um nach Wertsachen zu stöbern? Was, wenn du das unterbinden würdest, mit einem Zutrittsverbot und jeder würde das ignorieren?

Genau. Und dann brechen die Rentner auch noch ins Haus ein. Andauernd " angetanzt " und beklaut werden von Rentnern....auch nicht schön. Ich verstehe schon was du meinst.
 
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Sicher aber Recht ist nicht göttlichund gilt es genauso zu hinterfragen wie ideologische und moralische Ausrichtungen.

Dh zu hinterfragen ist hier
- das Urteil des Richters, wäre nicht eine geringer Strafe möglich gewesen oder sogar nur eine Verwarnung
- die Entscheidung der Bahn ihr Hausverbot zu erteilen - sollte diese Hausverbot nur mit Flschensammeln begründet sein gehe ich mit diesem Hausverbot nich konform
- der Gesetzgeber der es uU der Bahn ermöglicht Hausverbote nur wegen Flaschensammelns zu erteilen, auch dann mag es zwar Recht sein welches ich vllt gezwungener Massen akzeptiern muss aber eben nicht befürworte sondern kritisieren - und das genau machen wir ja hier im Forum "an Recht muss man sich halten" stimmt zwar aber das verbieten einem ja nicht die Kritik oder verlangt das man das persönlich befürwortet....jedenfalls nicht solange man nicht in Kanada lebt......

Natürlich muss die Rechtsprechung hinterfragt werden. Ständig.
Nur wenn ich hier die Beiträge lese geht es ja eigentlich nicht um das Flaschensammeln sondern um den Hausfriedensbruch. Vermutlich ist hier das eine vom anderen zu trennen.
 
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Genau. Und dann brechen die Rentner auch noch ins Haus ein. Andauernd " angetanzt " und beklaut werden von Rentnern....auch nicht schön. Ich verstehe schon was du meinst.

Nun Frage ich mich schon ob Sie nicht provozieren wollen. Gelle.
 
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Das stimmt schon, meine Beurteilung war allerdings nicht eine juristische, dahingehend würde ich nur das Strafmass kritisieren bei dem der Richter sicherlich einen grösseren Spielraum hatte.
Nein ich versuche die Gesamtsituation von einem moralsichen bzw gerechtigkeits- Aspekt heraus zu beurteilen und dahingehend wäre schon relevant welche Gründe die Bahn veranlasst haben ein Hausverbot zu erteilen. In der Kritik steht hier nicht nur der Richter wegen dem Strafmass sondern auch die Bahn bzgl ihrere Begründung des Hausverbotes als auch unter Umständen der Gesetzgeber der es ermöglicht Personen Hausverbot wegen Flaschensammelns zu erteilen.

Top. Zur Bahn kann ich weiterhelfen, seit den Migratsionsströmen nach Deutschland ist der Münchner HBF ein sozialer Brennpunkt in dem jede Menge Verbrechen (Gewalttaten, Drogendelikte, Prostitution, Bettelei etc.) stattfinden. Die Bahn versucht hier rigoros gegen vorzugehen, aber was dabei rauskommt sehen wir ja an diesem Fall. Schlimmer noch, von den genannten Institutionen wird auch keiner mehr für das Nachdenken bezahlt. Also....traf es mal wieder vermutlich die Falsche. Problematisch wird es dann noch, wenn es zu der besagten Gerichtsverhandlung kommt, die Rentnerin vermutlich ohne Anwalt, ohne das Verständnis juristischer Denke dann letztendlich das Falsche gesagt hat. Der Richter wiederum wollte den Fall schnell vom Tisch haben und keinen Stress mit dem Anwalt der Bahn haben und das Dingen war gelaufen.

Nein, persönlich finde ich diesen Fall schlimm, aber noch nicht zwingend verwerflich. Dafür sind andere juristische Possenspiele besser herzunehmen: Analog hierzu wurde bereits eine Renterin eingeknastet weil sie den Holocaust in seiner geschichtlich niedergeschriebenen Form leugnete. Die Volksverhetzung selber kann juristisch zweifelsfrei in diesem Fall angewendet werden, allerdings mangelt dieser Fall an einem rechtskräftigen Beweis der Straftat überhaupt. Diesen konnte die Staatsanwaltschaft niemals erbringen, vielmehr wurde hier gemäß unseres gesellschaftlichen Glaubensbekenntnisses abgeurteilt. Und das ist m. E. für jeden Juristen ein Schlag ins Gesicht. Denn das wurde im Mittelalter genauso gemacht. Wir wissen das die Erde eine Schreibe ist, ihre Meinung ist Gotteslästerung, somit sind sie verurteilt. Sinngemäß wurde dies vom Richter letztendlich so gesagt, aber es hat nur wenige Menschen gestört.

Aber dieses Thema oder gar den NSU - Prozess, wo formell Staatsanwaltschaft und auch Richter bereits aufgrund ihrer Tätigkeit befangen sein müssen will ich gar nicht aufwärmen. Unsere Justiz hat dank der verantwortungslosen Politik massiv und zu Recht an Glaubwürdigkeit und Seriosität eingebüßt.
 
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Was sollen immer diese völlig schwachsinnigen Vergleiche & Relativierungen? Wir haben auf der einen Seite Zugewanderte, die uns eine überproportionale Steigerung der Kriminalität eingebracht haben, das ist mittlerweile amtlich.

....das vergleichst du jetzt mit einer einheimischen, deutschen Oma, die ( SCHANDE!!! ) so arm ist das sie Pfandflaschen sammeln muss? Bist du restlos & hoffnungslos verbrettert?

Oder möchtest du nur provozieren? Es gibt nur diese 2 Möglichkeiten. Mit Intelligenz ausgestattet, und ernsthaft, fragt niemand sowas, das führt ja zu Hirnkrebs.

Der Migrant hat hier das rundum - Sorglospaket. Der sammelt keine Pfandflaschen aus Mülleimern, das ist gegen seine EHRE. Eher tritt er dir vor deinen hohlen Appel, und erleichtert dich um ein paar Grundwerte. Aber das würdest du wahrscheinlich noch spannend finden. Exotisch. Bunt....

Lieber Picasso,

gesamtgesellschafltich gebe ich Dir vollkommen recht, aber dies kann grundlegend für Urteile der Gerichte erstmal nicht angeführt werden. Würde man juristisch so denken und aburteilen dann müsste man unser Justizsystem noch schlimmer einordnen als die Scharia, weil keine Straftaten mehr geahndet werden können, da es immer einen gesellschaftlichen Problem gibt, der entlastend für die Tat herhalten kann. Wir wären in einem rechtsfreien Raum.

Ich halte es grundlegend für schlecht, wenn derartige Vorfälle, so schlimm sie klingen, für politische Zwecke nutzen will. Wie gesagt, wir brauchen massive Veränderungen in unserem Land, aber dieser Fall als Knackpunkt dafür herzunehmen dürfte am gesetzten Ziel vorbeigehen.
 

Trantor

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Das Bahngelände ist nicht zu vergleichen mit Privatbesitz, es halten sich dort rund um die Uhr tausende Menschen auf und jeder hat ersmal Zutritt solang er den öffentlichen Frieden nicht stört.
Ds ist anders als bei mir zuHause wo nur ich bzw die Menschen Zutritt habe denen ich ihn explizit gewähre.
Insofern sehe ich da diesen Vergleich nicht passend an.

wie aber gesagt, es kommt auf den Einzelfall an wenn die Dame zB ganze Mülleimer auf dem Boden ausgeleert hätte und das wiederholt oder Passanten agressiv belästigt hätte und das wiederholt gemacht hätte würde ich das auch anders beurteilen. Reines aufsammeln von herrenlosen Flaschen allerdings selbst wenn man sie aus dem Mülleimer holt sehe ich nicht als ausreichenden Grund für ein Hausverbot an was die Bahn betrifft. Was anderes wäre es bei abgesperrten nicht öffenlichen Plätzen von zB Supermärkten oder natürlich im privaten Haushalt, da komischerweise haben die Linken ganz andere gerechtigkeits Vorstellungen bzgl dem weggeworfenen Essen, was defakto reiner Diebstahl ist....naja aber verstehe einer die Logik der Linken....bzw wo nichts ist kann man auch nichts verstehen :D
 
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Nora

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Lieber Picasso,

gesamtgesellschafltich gebe ich Dir vollkommen recht, aber dies kann grundlegend für Urteile der Gerichte erstmal nicht angeführt werden. Würde man juristisch so denken und aburteilen dann müsste man unser Justizsystem noch schlimmer einordnen als die Scharia, weil keine Straftaten mehr geahndet werden können, da es immer einen gesellschaftlichen Problem gibt, der entlastend für die Tat herhalten kann. Wir wären in einem rechtsfreien Raum.

Ich halte es grundlegend für schlecht, wenn derartige Vorfälle, so schlimm sie klingen, für politische Zwecke nutzen will. Wie gesagt, wir brauchen massive Veränderungen in unserem Land, aber dieser Fall als Knackpunkt dafür herzunehmen dürfte am gesetzten Ziel vorbeigehen.

Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR

Zitate
Die alten Preußen wussten schon, wer die größten Spitzbuben in ganzen Land sind. Deshalb verfügte Friedrich Wilhelm I am 15. Dezember 1726 per Kabinettsorder folgendes:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unsere Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

Wer heute die richterliche Jurisdiktion eines Gerichtssaales betritt, der unterwirft sich ohne es zu wissen, den 12 Rechtsvermutungen der privaten BAR-Gilde. Frank O`Collins (www.one-haven.org), Forscher auf dem Gebiet des Kanonischen Rechts, hat diese Vermutungen des Rechts aufgedeckt und dabei geholfen, sie den Menschen zugänglich zu machen. Zunächst müssen wir erkennen, dass unsere so genannten Gerichte ohne Ausnahme von der privaten Gilde British Accreditation Registry (BAR) betrieben werden. Staatsgerichte gibt es bekanntermaßen in der BRD seit vielen Jahren nicht mehr. Im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stand einstmals unter §15 „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. Heute lesen wir dort „weggefallen“.

http://deutschland-pranger.de/b2evolution/index.php/rechtsvermutungen-1-jpg
https://bumibahagia.com/2016/12/01/...tungen-the-british-accreditation-registy-bar/

https://rechtssachverstaendiger.de/bar/

weitere interessante Details

https://rechtssachverstaendiger.de/...l-von-2013unterschriften-unter-schriftsaetze/

Wird immer wichtiger sich damit zu befassen
 

Trantor

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Nein, persönlich finde ich diesen Fall schlimm, aber noch nicht zwingend verwerflich. Dafür sind andere juristische Possenspiele besser herzunehmen: Analog hierzu wurde bereits eine Renterin eingeknastet weil sie den Holocaust in seiner geschichtlich niedergeschriebenen Form leugnete. Die Volksverhetzung selber kann juristisch zweifelsfrei in diesem Fall angewendet werden, allerdings mangelt dieser Fall an einem rechtskräftigen Beweis der Straftat überhaupt. Diesen konnte die Staatsanwaltschaft niemals erbringen, vielmehr wurde hier gemäß unseres gesellschaftlichen Glaubensbekenntnisses abgeurteilt. Und das ist m. E. für jeden Juristen ein Schlag ins Gesicht. Denn das wurde im Mittelalter genauso gemacht. Wir wissen das die Erde eine Schreibe ist, ihre Meinung ist Gotteslästerung, somit sind sie verurteilt. Sinngemäß wurde dies vom Richter letztendlich so gesagt, aber es hat nur wenige Menschen gestört.

Aber dieses Thema oder gar den NSU - Prozess, wo formell Staatsanwaltschaft und auch Richter bereits aufgrund ihrer Tätigkeit befangen sein müssen will ich gar nicht aufwärmen. Unsere Justiz hat dank der verantwortungslosen Politik massiv und zu Recht an Glaubwürdigkeit und Seriosität eingebüßt.

jo ich denke das kann ich alles unterschreiben, man denke nur an die Verurteilung zu 6 Monaten Haft aB von Stürzelsberger für den umstand als er die historisch belegten als auch inhaltlichen Parallelen zwischen Islam und NS aufgezeigt hat...da fällt man echt vom Glauben ab.
 

Trantor

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Nur wenn ich hier die Beiträge lese geht es ja eigentlich nicht um das Flaschensammeln sondern um den Hausfriedensbruch. Vermutlich ist hier das eine vom anderen zu trennen.

Für den Richter vllt schon obwohl der gesamte Kontext und Hintergründe idR Einfluss auf das Strafmass haben also auch warum überhaupt Hausverweis erteilt wurde.
Dennoch ging es mir ja nicht nur um das strafmass sondern um die Beurteilung des gesamten Falles...hatte ich dir ja auch so detailliert ausformuliert.
 
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Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR

Zitate
Die alten Preußen wussten schon, wer die größten Spitzbuben in ganzen Land sind. Deshalb verfügte Friedrich Wilhelm I am 15. Dezember 1726 per Kabinettsorder folgendes:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unsere Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

Wer heute die richterliche Jurisdiktion eines Gerichtssaales betritt, der unterwirft sich ohne es zu wissen, den 12 Rechtsvermutungen der privaten BAR-Gilde. Frank O`Collins (www.one-haven.org), Forscher auf dem Gebiet des Kanonischen Rechts, hat diese Vermutungen des Rechts aufgedeckt und dabei geholfen, sie den Menschen zugänglich zu machen. Zunächst müssen wir erkennen, dass unsere so genannten Gerichte ohne Ausnahme von der privaten Gilde British Accreditation Registry (BAR) betrieben werden. Staatsgerichte gibt es bekanntermaßen in der BRD seit vielen Jahren nicht mehr. Im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stand einstmals unter §15 „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. Heute lesen wir dort „weggefallen“.

http://deutschland-pranger.de/b2evolution/index.php/rechtsvermutungen-1-jpg
https://bumibahagia.com/2016/12/01/...tungen-the-british-accreditation-registy-bar/

https://rechtssachverstaendiger.de/bar/

weitere interessante Details

https://rechtssachverstaendiger.de/...l-von-2013unterschriften-unter-schriftsaetze/

Wird immer wichtiger sich damit zu befassen

Liebe Nora,

letztendlich geht es immer nur um Macht! Im normalen gesellschaftlichen Bereich funktioniert unser rechtsstaatliches System noch ganz gut, aber es wird tatsächlich immer mehr unterhöhlt. Die Abnutzungserscheinungen sind auch bei der Justiz unübersehbar.

...aber, welches System für die Bewertung von Regelverstöße würdest Du einführen? Es sind immer von Menschen gemachte Dinge, die entsprechend ihrer Ausrichtung fehlerbehaftet sind.

Gerechtigkeit ist nicht messbar sondern eine individuelle Empfindung. Es ist in diesem Fall alles nicht so einfach, da eine Gesellschaft nur funktionieren kann, wenn ALLE sich an die gesetzten Regeln halten. Und da geht das große Problem los, das Macht und Gier heißt.

Die Links lese ich mir nachher mal in Ruhe durch. Danke dafür - drei Tops :) Persönlich finde ich es gut, wenn Menschen sich mit dem System Justiz befassen, machen leider viel zu wenig.
 
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