Und deshalb ist korrekt, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist und, wie formuliert, mit der Bundesrepublik Deutschland als Staat ( territorial teilidentisch) identisch ist.
Anders formuliert: Das Deutsche Reich existiert als identisches Völkerrechtssubjekt in der Bundesrepublik Deutschland weiter, territorial teilidentisch, da Ostdeutschland nun zu Polen gehört.
Das ist ein Widerspruch in sich. Das Territorium eines Staates ist zwar nicht der einzige ihn definierende Umstand, aber ein unzweifelhaft wichtiger. Wenn das ursprüngliche Territorium eines Staates de facto nicht mehr oder in wesentlichen Teilen nicht mehr existiert, dann hat sich dieser Staat (hier: Deutsches Reich") erledigt.
Darüber hinaus sind natürlich viele Staatsstrukturen zerschlagen worden, so dass auch im Sonstigen, einschl. Verfassungsersatz durch das GG, ab 1948 das Alte aufgehört hat, zu existieren. Die BRD war seit ihrer Gründung- bei allen völkerrechtlich problematischen Anmaßungen (z.B. über die damalige Ostzone, ab 1949 DDR) und bei der bis heute andauernden Hörigkeit zur USA und den jahrzehntelangen Einmischungen durch Alliierte ein Staat unter vielen.
Die innere Findung seit der - wenn auch gewaltlosen - Eingliederung der DDR in den Staat BRD ist allerdings ein Verbrechen. Alle Deutschen hatten spätestens zur Vereinigung das Recht auf eine demokratisch initiierte Neu-Verfassung und die ist mal glatt "vergessen" worden.
Seit 1990 halte ich das GG wegen dieser ruchlosen Überstülpung auf 16 Millionen Neubürger und gegen das GG-Versprechen an Altbürger, für fraglich,
aber darüber hinaus sowieso, weil es den modernen Erfordernissen der deutschen Gesellschaft nicht mehr genügt. Im Gegenteil: bestimmte Passagen sind wegen ursprünglich sozialer, menschenrechtlicher oder anderer hehrer Absichten (z.B. Kriegs-Flüchtlinge) zu einer Bedrohung für Staat und Gesellschaft geworden. Ein GG, was ohne Strafe von Ideologen missbraucht werden kann, verliert seinen Wert als Verfassungsgebung.
Im weiteren handeln die Staatsbeauftragten oft direkt gegen eigene Gesetzlichkeit durch die fragwürdige Ergebenheit oder Unterordnung bei der EU. Der EU-Überstaat lässt Gesetze der BRD versanden.