Jetzt habe ich mir das Diagramm groß ausgedruckt und verstehe vieles nicht, da auch die Quellen fehlen. Da ich nicht zum Glauben neige, hier der Versuch einer Stellungnahme:
1. Mensch >>> Gibt es - meines Erachtens - in modernen Gesellschaften nicht, da das System den Menschen nach der Geburt als rechtsfähig betrachtet, ihn somit zum Rechtsubjekt macht und mit Rechten und Pflichten ausstattet. Der von Dir angeführte Artikel 1 des GG gibt eine Hinweis darauf, daß wir nicht als Menschen angesehen werden, da unsere Würde ständig mit Füßen getreten wird. Erst nach dem Ableben werden wir wieder zu Menschen, was man an der Schreibweise auf den Sterbeurkunden sehen kann, denn dort hat man plötzlich wieder einen Familiennamen und nicht einen NAMEN.
2.
Natürliche Person >>> Status des Menschen nach der Vollendung der Geburt, welchen ihn als Rechtssubjekt mit Rechten und Pflichten ausweist. Wird durch die Registrierung und Ausstellung der Geburtsurkunde zementier und steht dann - in der Regel - lebenslang fest. Die Regeln sind im BGB festgelegt.
3.
Juristische Person >>> Das Handelsrecht hat zu der natürlichen Person (Rechtsubjekt) noch die juristische Person (Rechtsobjekt) hinzugeführt, da man mit der Zeit die Haftung von der natürlichen auf die juristischen Person übertragen wollte. Juristische Personen des privaten Rechts sind Vereine - worunter auch AG, KGaA, GmbH, Genossenschaft, etc. fallen - und Stiftungen sowie die des öffentlichen Rechts, die in Anstalten, Stiftungen + Körperschaften unterteilt sind. Rechtstheoretisch kann auch eine natürliche Person zur juristischen Person werden, was vielleicht eintrifft, wenn jemand eine Einzelfirma betreibt; allerdings bin ich mir da unsicher.
4.
Sklaven >>> Menschen, denen der Status des Rechtssubjekts abgesprochen wurde und somit Dinge/Sachen sind. Vergleichbar damit ist der
"Klostertod" und der
"Bürgerliche Tod". (Was den bürgerlichen Tod anbetrifft, so rate ich
@Herzismus sich dieses Kapitel durchzulesen, denn das könnte auf Dich zutreffen, da Du anscheinend unter Betreuung stehst + Dir die Rechtsfähigkeit abgesprochen wurde.) Ansonsten gibt es auch Stimmen, die sagen, daß unsere Situation nicht die eines Sklaven ist - weil diese meist zeitlich begrenzt war/ist -, sondern die eines Leibeigenen. Man kann da jetzt trefflich drüber streiten, wer besser oder schlechter dran war/ist. Die Sklaven mußten für ihren "Herrn" arbeiten, wurden aber von ihm versorgt. Ein Lebeigener arbeitet, um sich zu erhalten und muß Teile seines Ertrags abgeben. Je nachdem war sein "Herr" ihm abpresst, kann dies bedeuten, daß es für den eigenen Unterhalt nicht mehr genügt. Letzteres beobachte ich schon länger im sogenannten "Werte"Westen ...
Soweit die Theorie in Deutschland. Niemand weiß oder kann beweisen, ob die Gesetze noch gelten oder bei der sogen. Wiedervereinigung wegfielen. Vielleicht leben wir nun im rechtsfreien Raum und sind faktisch alle Sklaven/Leibeigene. Andere meinen, wir unterstünden schon immer dem Handelsrecht und seinen alleine deshalb nur Sachen/Dinge. Auch das läßt sich nicht verifizieren. Allerdings haben die letzten 3 Jahre gezeigt, daß man hier nicht mehr von einer unabhängigen Rechtsstaatlichkeit sprechen kann. Konnte man wahrscheinlich noch nie, aber nun werden die Rechte immer weiter abgebaut ...
Den Satz "Menschen, die sich als Personen ansehen, sind Betreuungsfälle" kann ich nicht nachvollziehen. Selbst ich - die ich mich nicht als Person, sondern als Mensch sehe, der man zwangsweise eine Person auf's Auge drückte - bin nach Deiner Definition ein Betreuungsfall, weil auch ich die Hilfe anderer benötige. Wie kommst Du auf diese Aussage?
Mannohmannohmann, das hat nun erheblichen Denkaufwand gefordert. Allerdings sehe ich die Dinge jetzt klarer, wenn sie auch nicht geklärt sind ... ... ...
Im deutschen oder im österreichischen?